schluesselbund schrieb:Den genauen Tathergang wie Tatablauf kennen wir nicht. Somit folgt, Ertränkung als Todesursache. Wäre keine Ertränkung erfolgt, wär der Todeseintritt durch verbluten erfolgt. Verbluten wie Ertränkung führen zum Tot. Somit kann der Tatbestand einer Übertötung angenommen werden,
Da liegst Du aber vollkommen falsch
Übertötung ist es Z.B. wenn jemand aus Rage einem Anderen 64 Messerstiche zufügt obwol 3 genügt hätten, oder wenn jemand sein ganzes Magazin aus wut auf dem schon am Boden liegenden abfeuert.
Schon, weil das alles keinen Unmittelbaren Tatzusammenhang stehen muss.
Der blutende Mann, wohl noch am Leben, wurde in eine Badewanne gesetzt, wo er dann, wie auch immer ertrank.
Da ist es noch nicht einmal erwiesen, ob Tötungsabsicht dahinter stand.
( Was ich aber für als durchaus möglich erachte ! )