@schluesselbund Zunächst: Vor Gericht wird ohnehin niemand gestellt, weil die Sache verjährt ist und demnach niemand mehr anzuklagen wäre, selbst, wenn eine Klärung gelänge.
Dann: Ich habe Dich nicht angeschrieben, deshalb erwarte ich mir von Dir keine Reaktion. Ob ich mich von der hier grassierenden Besserwisserei ausnehme - ja, weil ich - wie schon sehr oft erwähnt - meine Ansicht niemanden aufdränge und ich auch niemanden davon überzeugen möchte. Also spar' Dir bitte auch jeden unverschämten Kommentar in meine Richtung.
Außerdem: Glaub' was Du willst, - und wenn Du es noch 1000x hier reinkopierst, wird es nicht wahrer oder unwahrer.
Du weißt schlicht und einfach nicht, was seinerzeit geschehen ist, so wie keiner hier und ich selbstverständlich schon mal gar nicht.
Aber Du im Gegensatz zu mir, stellst einiges immer wieder sehr, na sagen wir es freundlich, wirr dar: zB "
"Da sich in den Lungen von Löw Leitungswasser befunden hat, dürfte ein ertränken mittels Stricks zur Drosselung in einer Badewanne zum Tod geführt haben. Die Verletzungen im Genitalbereich können auch erst nach dem Tod zugeführt worden sein. Was nahe legt, dass kein autoerotischer S / M Unfall oder ein Suizid vorliegt. Da bleibt nur noch Mord aus Heimtücke mit niedrigen Beweggründen und Grausamkeit übrig. Was auch zutrifft, wenn ein autoerotisches S / M Ereignis zum Tod von Löw führte." S / M Ereignis zum Tod von Löw führte
Wie soll ein Ertränken mittels Strick zur Drosselung in einer Badewanne zum Tod führen??? Mit einem Strick wurde mWn noch niemals jemand ertränkt. Der Satz ist von vorne bis hinten sinnbefreit.
Ob die Verletzung (en) in seinem Intimbereich (ob von Löw selbst oder von Dritten verursacht) vor oder nach seinem Tod entstanden sind, hat die Gerichtsmedizin damals mit Sicherheit zweifelsfrei feststellen können. Ganz am Anfang des Threads schrieb der Ersteller, dass
Bernard schrieb am 21.11.2009:Wenige Stunden vor seinem Tod,
eine oder mehrere (das variiert ja hier von Schreiber zu Schreiber) Verletzungen am Geschlechtsteil zugefügt wurden/worden sind (auch das variiert hier von Schreiber zu Schreiber).
Da sich in den Lungen von Löw Leitungswasser befunden hat, dürfte ein ertränken mittels Stricks zur Drosselung in einer Badewanne zum Tod geführt haben. Die Verletzungen im Genitalbereich können auch erst nach dem Tod zugeführt worden sein. Was nahe legt, dass kein autoerotischer S / M Unfall oder ein Suizid vorliegt. Da bleibt nur noch Mord aus Heimtücke mit niedrigen Beweggründen und Grausamkeit übrig. Was auch zutrifft, wenn ein autoerotisches S / M Ereignis zum Tod von Löw führte
Ein Mord aus Heimtücke mit niedrigen Beweggründen und Grausamkeit, wow, dann ist die Klärung ja schon längst erfolgt, und Du hast den Fall geklärt, und das fast ganz alleine. - Bravo!!! Wiederholt hast Du ein paar Schlagworte aus Wikipedia??? Dem StGB??? zitiert, ohne zu begründen, woher Du diese Erkenntnis überhaupt nimmst. Hat Dir das jemand erzählt, dass in diesem konkreten Fall sowohl "Heimtücke", "niedrige Beweggründe" (welche denn genau?) und "Grausamkeit" zugleich im Spiel gewesen sind?
Fazit: Du fantasierst hier in endlosen Wiederholungsschleifen von Dingen, die anscheinend nur Du verstehst, aber beharrst darauf, wie eine Henne, die stur auf ihren Eiern sitzenbleibt, obwohl die Küken schon längst geschlüpft sind. Aber Du bist Dir nicht zu schade, mich anzugreifen, obwohl ich Dich weder persönlich angeschrieben, noch mWn zitiert habe.