@IamSherlocked Ich bin gerade am Recherchieren gewesen und habe dabei ein paar interessante Informationen zum Thema gefunden, die mir entweder nicht bekannt gewesen sind bzw die ich im Lauf der Jahre wieder vergessen habe.
Sollte also jemals ein Mensch auftauchen, der mit dem Tod von Löw schuldhaft in Verbindung gebracht werden könnte, dann hängt ein eventuell dazu stattfindendes Gerichtsverfahren von unterschiedlichen Faktoren ab:
1. Tatort vs Fundort: Löw wurde auf Schweizer Staatsgebiet tot aufgefunden, wo er aber zu Tode gekommen ist, konnte nicht festgestellt werden. Die Behörden gingen damals eher davon aus, dass Löw in Deutschland zu Tode gekommen ist. Würde Deutschland als Tatort zweifelsfrei festgestellt werden können, dann ist ein deutsches Gericht zuständig (die Akten müssen also in Singen noch im Archiv aufzufinden sein).
2. Staatsangehörigkeit des „Täters“: 1. Wäre es ein Schweizer Staatsangehöriger - Pech: Keine Auslieferung und wegen der Verjährung kein Prozess in der Schweiz. 2. Wäre der „Täter“ kein Schweizer, wird aber in der Schweiz festgenommen, wird es tricky. Eine Auslieferung kann nur aufgrund der völkerrechtlichen Bestimmungen mit dem jeweiligen Herkunftsland des „Täters“ erfolgen und auch nur, wenn die „Tat“ dort ebenfalls strafbar ist.
Fazit: es müssen jedenfalls auf deutscher Seite noch Akten vorhanden sein, weil aufgrund der Tatsache, dass Mord hier nicht verjährt, bei plötzlich auftauchenden neuen Fakten, die eine Einleitung weiterer Ermittlungen notwendig machen, ja eine Basis vorhanden sein muss, auf der man aufbauen kann.
Natürlich ist das fern jeder Realität, weil aufgrund der langen Zeit es keineswegs mehr festzustellen ist, ob es tatsächlich ein Mord war bzw ein möglicher „Täter“ wahrscheinlich nicht mehr am Leben wäre.