@schluesselbund - Meine Antwort auf Deine Antwort an mich von gestern um 17:21 Uhr
Nichts für ungut, alles in Ordnung, kannst mich natürlich anschreiben, wenn Du Lust hast 👍
Dass Dich meine Antwort "eher nicht zufriedenstellt", tut mir Leid, aber ich bleibe selbstverständlich dabei.
schluesselbund schrieb:Ein fehlendes oder unklares hin bis zu einem nicht ermittelbarem Motiv, jedoch ein Schaden hin bis zum Todesfall vorliegt, ist doch immer ein Straftatbestand.
Nein, ist es nicht. Ein Schaden, der in einen Todesfall mündet, kann auch durch einen zB selbst schuldeten Unfall entstehen, was dann natürlich kein Straftatbestand ist. Die Sache mit dem Motiv ist davon zu trennen.
schluesselbund schrieb:Für mich persönlich kommt eben auch ein unglücklich verlaufener (autoerotischer) Unfall in Frage.
Hier hätten wir zwar das Motiv. Aber dies beruht auf Grund der uns bekannten Umstände auf einer Annahme. Mehr auch nicht.
Noch einmal (siehe fett gedruckte Aussage von mir): Ich kann mir einen (autoerotischen) Unfall vorstellen, durchaus auch mit Beteiligung von Dritten. Ich behaupte aber nichts, ich zwinge absolut niemanden meine Meinung auf, ich beharre nicht auf dieser Meinung. Du schreibst ja selbst, das besteht auf einer Annahme, und das sage ich doch ständig selbst. Und "aufgrund der "uns bekannten Umstände" ist schwach, weil was ist "uns" denn schon bekannt? Nüscht, nur das aus der XY-Sendung und was die Medien halt so geschrieben haben. Das reicht doch hinten und vorne nicht, um ein belastbares und vor allem gerichtsfestes Szenario zu bekommen.
Im Unterschied zu mir, tust Du das aber sehr wohl, also Deine Meinung den anderen hier aufzwingen. Und jetzt sage ich Dir was: Wenn Du nicht zufällig eine renommierte Gerichtsmedizinerin bist, die sich auf dem Gebiet der "genitalen Verletzungsmuster" bestens auskennt, und Du nicht bis zum Jahr 1999 Einsicht in die damals noch existierenden Akten im Fall Löw, samt Sektionsprotokoll (oder Obduktionsbericht) genommen hast, weißt Du gar nichts.
Hier weiß niemand etwas (außer, jemand hatte Akteneinsicht oder zumindest einen Kontakt zu jemanden, der seinerzeit mit den Ermittlungen be- und vertraut war), also auch Du nicht, also hör' bitte auf, hier Dein Halbwissen als Deine absolute Wahrheit zu verkaufen und alle hier zu zwingen, diese Deine Meinung bedingungs- und widerspruchslos zu teilen.
schluesselbund schrieb:Also ich denke du musst schon gut aufgelegt Richter haben, wenn da nicht auf Mord entschieden wird.
In diesem Fall wird, wie schon mehrmals von mir erwähnt, auf gar nichts mehr entschieden, weil der laut Schweizer Strafrecht seit 1999 verjährt ist. Im österreichischen Strafrecht gibt es im Gegensatz zum deutschen Strafrecht keine strafverschärfenden Merkmale des Mordvorsatzes und auch keine "niederen" Beweggründe (verwerfliche Motive), wie Heimtücke, Grausamkeit, Ausnutzung der Wehr- und Arglosigkeit einer Person. Würde, ich betone "würde" es in diesem Fall in Österreich jemals ein derart lange zurückliegender Fall vor Gericht schaffen, würde ein mutmaßlicher Täter nicht sehr hoch bestraft werden. Ich vermute, der ginge zumindest auf Bewährung frei.
Ich gebe wenigstens zu, dass ich nichts weiß und stelle meine Theorien als eben solche hin.
Ich vermute auch, so wie
@Nightrider64, dass Du niemals einen Hörsaal von innen gesehen hast. Und wenn doch, dann hast Du nicht Jus studiert. Das wage ich aufgrund Deiner kruden Aussagen sehr zu bezweifeln.[/quote]