Scipper schrieb:Es geht nur um die Abfuhr der Container für Fleischabfälle ab dem Tag von Peggys Verschwindens.
Das ist immer gleich.
DeepThought schrieb:Ungeprüft in die Schweinemast, wo Gabeln, Messer und was weiß ich teilweise noch im Abfall vorhanden waren.
Kommt auf die Größe der Schredderanlage an. N mittelgroßer Schredder haut das alles klein und Schweine sind Allesfresser.
Außerdem steht doch nirgends, dass der Vater, wenn es so gewesen sein sollte, die Leiche nicht hätte ausziehen können, oder?
Ich halte es aber für unwahrscheinlich. Die Schloßklause ist mir zu klein, der Essensausstoß vermutlich nicht groß genug, um nen entsprechenden Container zu rechtfertigen.
@Scipper Der entscheidende Satz in Deinem Link ist:
Das Verbot gilt seit November 2006 in Deutschland.
Peggy starb lt Urteil 2001....