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Peggy Knobloch

98.163 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

11.05.2014 um 10:04
@Commonsense

Ich habe hier ganz klar gesagt, was warum ich hier den Beitrag als scheinheilig empfand.

Auch als Moderator sollte man hier neutral agieren und untersuchen, wie es zu einem evtl. Missverständnis gekommen sein könnte.

Dieses Missverständnis scheint inzwischen aufgekärt zu sein.

Ich bitte Sie daher in Zukunft die Historie solcher angeblichen "Beleisdigungen" auch zu beachten.
Zitat von CommonsenseCommonsense schrieb:3. Nach wie vor gehört auch Ulvi noch zum Kreis der Verdächtigen. Es kann daher nicht angehen, daß Überlegungen, die ihn und sein Verhalten betreffen, hier "untersagt" werden.
Hätten Sie die Historie gesehn, wüssten Sie genau, dass dies nicht meine Intention war!

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Peggy Knobloch

11.05.2014 um 10:09
@JosefK1914

Ich versuche stets, neutral zu sein - was mir relativ leicht fällt, weil ich mich mit dem hier diksutierten Fall nicht im Geringsten befasst habe. Ich habe keine Meinung dazu und hege auch keinerlei Zu- oder Abneigung für teilnehmende User.

Wenn ich etwas lese, das mir missfällt, reagiere ich darauf. In diesem Fall öffentlich, um den allgemeinen Stil etwas "einzunorden".

Deine Art und Weise, andere maßregeln und ihnen Vorschriften machen zu wollen, endet ja offensichtlich nicht einmal bei mir...


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Peggy Knobloch

11.05.2014 um 10:17
@ramisha
haben die Autoren L/J eine Quelle angegeben wo die von dir benannten Gegenstände als vermisst aufgezählt wurden? sonst könnte es ja auch sein, dass sie sich nur auf Hören Sagen berufen und das wäre kritisch zu sehen.


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Peggy Knobloch

11.05.2014 um 10:24
@lawine
Die Gegenstände soll S.K. vermisst haben, natürlich nicht gleich am 7.5.,
sondern später und das haben Lemmer/Jung - wie @jaska schon richtig erwähnte -
in ihr Werk mit einfließen lassen.

Man sollte die Wichtigkeit nicht überschätzen, aber denkbar wäre es schon,
dass ein kleines Mädchen Kinder-Laptop, Barbie und Nachthemd für eine
Übernachtung für wichtiger hält, als Zahnbürste und Hausschuhe.


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Peggy Knobloch

11.05.2014 um 10:24
@JosefK1914

Also, bitte, wo ist denn da was geklärt, wenn man immernoch zum Schluss kommt (wie Sie), mein Beitrag könne als scheinheilig interpretiert werden. Da hat @Commonsense doch völlig recht!

Und wenn ich für einen Schreiber (des Ursprungsbeitrags) meine Hand ins Feuer lege, dann ist es @jaska . Es geht ihr, wie auch mir, natürlich um Aufklärung, auch wenn wir vielleicht nicht Ihre Meinung teilen. Was meinen Sie denn, warum man sich in diesem Fall die Finger wund schreibt oder wie @jaska
sämtliche Presseartikel sammelt (was schon oft hilfreich war). Weil einem das Kind Peggy egal ist?
Nein, so sollten wir nicht miteinander umgehen. Einem jeden hier (davon gehe ich aus) ist am Schicksal dieses Kindes gelegen.


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Peggy Knobloch

11.05.2014 um 10:27
@Mao1974
@JosefK1914

Einigt Euch darauf, daß die Formulierung unglücklich gewählt war und geht zur Tagesordnung über - macht keinen Sinn, sich hier in persönlichem Geplänkel zu verlieren.


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Peggy Knobloch

11.05.2014 um 10:29
@Commonsense

Yep, ist ok ;-) Aaaber.....nein, war ein Witz :-)


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Peggy Knobloch

11.05.2014 um 10:34
Gegen 15 Uhr hatte ein damals 15-Jähriger mit 100%-iger Sicherheit am Rathaus Peggy in Begleitung eines Mädchens gesehen. Er war zusammen mit seinem Freund und dem Hund spazieren am Schlossbergturm. ...

Der Jugendliche wurde von der Polizei als “sehr glaubwürdig” beschrieben. Er kannte auch Peggy bestens durch seine Tätigkeit als Schülerlotse. Auch konnte eine Verwechslung mit einem anderen Mädchen ausgeschlossen werden.

Am späteren Nachmittag nach 16 Uhr wird Peggy sogar von mehreren Kindern an der Bäckerei am Marteau-Platz zusammen mit einem Mädchen gesehen.

Ein Junge berichtet, Peggy habe ihm sogar noch zugewinkt und „hallo“ gesagt; ein weiterer weiß auch ganz genau, dass es Peggy war, die er dort gesehen hat!

Zwei weitere Buben haben gesehen, wie Peggy in einen roten Mercedes mit tschechischem Kennzeichen eingestiegen ist, später sei der Mercedes aber auch wieder gekommen und Peggy ausgestiegen.

Zwei weitere Jugendliche hatten gegen 19 Uhr gesehen, wie Peggy mit ihrem Cityroller vom Falkenweg in den Carlsgrüner Weg gelaufen war.

Was wollte die 9-jährige Peggy Knobloch abends gegen 19 Uhr noch in dieser von ihrer Wohnung weit abgelegenen Gegend? War sie verabredet, wer wartete auf sie?

Quelle: http://www.ulvi-kulac.de/html/peggy_verschwindet.html
Dann war es offenbar der auch jetzt beim WAV genannte, glaubwürdige Schülerlotse,
der Peggy MIT dem Mädchen gesehen hat. Aha, das fremde Mädchen war aber wohl
nicht von Belang?


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Peggy Knobloch

11.05.2014 um 10:51
Eine Frage zum Strafrecht:
U.K. wurde wegen Mordes verurteilt, er könnte im WAV evtl. freigesprochen worden, da der Mord ihm nicht nachweisbar ist.
Es laufen z. Zt. Ermittlungen gegen andere evtl. Tatverdächtige, wie ist die Sachlage aber, sollte U.K. in den neuen Ermittlungen wieder in den Fokus geraten.
Wie ist dann die Rechtslage? kann er dann nochmals für die Tat verurteilt werden.


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Peggy Knobloch

11.05.2014 um 10:58
@Friar_Tuck
Erst mal gibts das neue Urteil, gegen das dann auch Revision eingelegt werden kann. Wenn das nicht geschieht bzw eine Revision scheitert, dann kann Ulvi K. bei vorliegender Sachlage nicht mehr verurteilt werden.
Soweit ich weiß kann beim Vorliegen neuer Tatsachen eine erneute Wiederaufnahme durchgeführt werden, da wäre der Ausgang wieder offen. Mögliche Gründe stehen im StPO 359ff(?).
Das kann sicher einer der Profis genauer erläutern.

Mich würde in diesem Zusammenhang interessieren, in welchen Status Herr K. dann rutscht. Tatverdächtiger ist er sicher nicht automatisch, dazu muss es erneute Anträge etc geben, oder?


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Peggy Knobloch

11.05.2014 um 11:26
Was mich mal interessieren würde: Warum wurde im Verfahren zB die Frau, die Ulvi auf der Bank sitzen sah (angeblich), nicht gehört?
Kann sich das jemand erklären?

Wie gesagt, ich akzeptiere das Urteil, aber ich versteh nicht ganz, warum man so schnell abgebrochen hat. es wäre doch wichtig gewesen, das alles zu beleuchten und sei es nur, um ev. falsche Aussagen aufzudecken.

Versteh ich echt nicht, so ist doch alles irgendwie unvollständig. Gut, Ulvi kriegt den Freispruch, aber wie soll so wirklich ansatzweise Ruhe einkehren?
Es wurden doch jetzt nur Zeugen einer Seite gehört, oder?


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Peggy Knobloch

11.05.2014 um 11:26
Ich finde @BigMäc hat was ganz Wichtiges angesprochen. Wenn das Gericht dem Schülerlosten ( warum auch immer) glaubt dann ist JB auch aus dem Schneider, oder?
Evtl. H.E, je nachdem ab wann er ein Alibi hatte auch noch.
Das erinnert mich fast an "7 auf einen Streich"


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Peggy Knobloch

11.05.2014 um 11:27
@jaska

Ein rechtskräftiger Freispruch ist so gut wie endgültig.
Auch neue Tatsachen können einen WAA nicht begründen. Nur bei einem Schuldspruch wäre das möglich.

Der einzige Grund für einen WAV bei einem Freispruch wäre ein wirkliches Geständnis.



Revisio dürfte ksum erfolgen, das zeigt der Ablauf.


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Peggy Knobloch

11.05.2014 um 11:30
Zitat von JosefK1914JosefK1914 schrieb:Der einzige Grund für einen WAV bei einem Freispruch wäre ein wirkliches Geständnis.
Das können wir in diesem Fall ja wohl ausschließen, würde ja eh wieder als Märchen eingestuft. War ja Alles schon da.


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Peggy Knobloch

11.05.2014 um 11:32
@Mao1974
Wie gesagt, ich akzeptiere das Urteil, aber ich versteh nicht ganz, warum man so schnell abgebrochen hat. es wäre doch wichtig gewesen, das alles zu beleuchten und sei es nur, um ev. falsche Aussagen aufzudecken.Wie gesagt, ich akzeptiere das Urteil, aber ich versteh nicht ganz, warum man so schnell abgebrochen hat. es wäre doch wichtig gewesen, das alles zu beleuchten und sei es nur, um ev. falsche Aussagen aufzudecken.
Genau, das verstehe ich auch nicht! Kann man jetzt sehen wie man will - einen Justizskandal beinhaltet der Fall auf alle Fälle, damals oder heute.
Wenn schon der Aufwand, warum wird dann nicht bis zum Ende verhandelt? So kann ich mir jetzt wieder aussuchen was ich "glaube".


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Peggy Knobloch

11.05.2014 um 11:35
@ JosefK1914
@ jaska

danke für die Informationen.

Die Frage die mich beschäftigt, ist die Verurteilung und Freispruch beides wird rechtskräftig.
Dies ist damit abgeschlossen.

Neue Ermittlungen, neue Beweise die seine Schuld nicht mehr in Frage stellen, gibt es dann eine neue Anklage gegen ihn, oder kann nicht mehr belangt werden, zweimal für die gleiche Tat.


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Peggy Knobloch

11.05.2014 um 11:45
Das wäre dann 2 Urteile für die gleiche Tat und daher nicht möglich.


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Peggy Knobloch

11.05.2014 um 11:56
Wenn Ulvi Kulac durch das Landgericht freigesprochen würde und dies der BGH in der Revision
bestätigen würde wäre für Uliv Kulac dann in diesem Verfahren praktisch Schluß.
Aber man soll nie nie sagen, es gibt den § 362 StPO:

"Die Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Verfahrens zuungunsten des Angeklagten ist zulässig,
1. wenn eine in der Hauptverhandlung zu seinen Gunsten als echt vorgebrachte Urkunde unecht oder verfälscht war;
2. wenn der Zeuge oder Sachverständige sich bei einem zugunsten des Angeklagten abgelegten Zeugnis oder abgegebenen Gutachten einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung der Eidespflicht oder einer vorsätzlichen falschen uneidlichen Aussage schuldig gemacht hat;
3. wenn bei dem Urteil ein Richter oder Schöffe mitgewirkt hat, der sich in Beziehung auf die Sache einer strafbaren Verletzung seiner Amtspflichten schuldig gemacht hat;
4. wenn von dem Freigesprochenen vor Gericht oder außergerichtlich ein glaubwürdiges Geständnis der Straftat abgelegt wird."


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Peggy Knobloch

11.05.2014 um 12:07
Zitat von JosefK1914JosefK1914 schrieb:Das wäre dann 2 Urteile für die gleiche Tat und daher nicht möglich.
Also ich war auch der Meinung, daß es so ist. Wenn ein Urteil gesprochen wurde, kann der Mensch nicht nochmal für die selbe Tat angeklagt werden. Sehe es genauso wie Du.
Zitat von Tom_RipleyTom_Ripley schrieb:Wenn Ulvi Kulac durch das Landgericht freigesprochen würde und dies der BGH in der Revision
bestätigen würde wäre für Uliv Kulac dann in diesem Verfahren praktisch Schluß.
Aber man soll nie nie sagen, es gibt den § 362 StPO:

"Die Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Verfahrens zuungunsten des Angeklagten ist zulässig,
1. wenn eine in der Hauptverhandlung zu seinen Gunsten als echt vorgebrachte Urkunde unecht oder verfälscht war;
2. wenn der Zeuge oder Sachverständige sich bei einem zugunsten des Angeklagten abgelegten Zeugnis oder abgegebenen Gutachten einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung der Eidespflicht oder einer vorsätzlichen falschen uneidlichen Aussage schuldig gemacht hat;
3. wenn bei dem Urteil ein Richter oder Schöffe mitgewirkt hat, der sich in Beziehung auf die Sache einer strafbaren Verletzung seiner Amtspflichten schuldig gemacht hat;
4. wenn von dem Freigesprochenen vor Gericht oder außergerichtlich ein glaubwürdiges Geständnis der Straftat abgelegt wird."
Gabs da schon mal einen vergleichbaren Fall? Also bzw. wo dieser Paragraph zum tragen kam?

Gruß, Dumas

P.S. Schönen Muttertag wünsche ich allen Mamis :)


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Peggy Knobloch

11.05.2014 um 12:17
@JosefK1914
Zitat von JosefK1914JosefK1914 schrieb:Ein rechtskräftiger Freispruch ist so gut wie endgültig.
Auch neue Tatsachen können einen WAA nicht begründen. Nur bei einem Schuldspruch wäre das möglich.
Mir ging es um die rechtlichen Möglichkeiten, dass da die Theorie Möglichkeiten bietet, die in der Praxis äußerst selten genutzt werden ist ja klar.


Nachdem @lawine schon mehrfach diesbezüglich auf den Fall Weimar hingewiesen hat hier mal der Verlauf von Wikipedia:

Wikipedia: Monika Böttcher
Am 4. August 1986 wurden die 7- bzw. 5-jährigen Mädchen von ihrer Mutter als vermisst gemeldet.

Drei Tage später, am 7. August, stieß man auf die Leichen. ... Die Mädchen waren erstickt bzw. erwürgt worden, der Todeszeitpunkt entsprach etwa der Zeit ihres angeblichen Verschwindens.

Nachdem zunächst der Vater verdächtigt worden war, konzentrierten sich die Ermittlungen bald auf die Mutter der beiden Kinder, Monika Weimar ...
Sie wurde am 27. Oktober 1986 wegen Mordverdachts verhaftet und vom Landgericht Fulda am 8. Januar 1988 wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt.

Monika Weimar,..., beteuerte jedoch ihre Unschuld. Am 17. Februar 1989 wies der Bundesgerichtshof ihre Revision zurück, am 2. Mai verwarf auch das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde.

Nach neuen Fasergutachten ordnete das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am 4. Dezember 1995 die Wiederaufnahme des Verfahrens an. Ab 5. Juni 1996 stand Monika Böttcher erneut in Gießen vor Gericht und wurde nach 55 Verhandlungstagen am 24. April 1997 freigesprochen.[1][2]

Der Revisionsantrag der Staatsanwaltschaft gegen den Freispruch wurde mehrmals verhandelt, bis am 6. November 1998 der Bundesgerichtshof einen neuen und damit dritten Prozess anordnete. Dieser begann aber erst am 2. September 1999 vor dem Landgericht Frankfurt am Main und endete am 22. Dezember mit der erneuten Verurteilung Monika Böttchers. Die Revision wies der Bundesgerichtshof am 27. August 2000 zurück, danach kehrte Monika Böttcher ins Gefängnis zurück.[3] Nach insgesamt 15 Jahren in Haft wurde Böttcher am 18. August 2006 aus der Frankfurter Justizvollzugsanstalt Preungesheim entlassen.
Hier war also eine Revision erfolgreich im Sinne der Anklage.


Es gilt zwar grundsätzlich der Grundsatz, dass niemand für die gleiche Tat doppelt bestraft werden kann und auch von weiterer Strafverfolgung ausgenommen ist.
Aber:

Wikipedia: Ne bis in idem
Ausnahmen vom Grundsatz ne bis in idem sind nur in äußerst eng begrenzten Fällen möglich, nämlich wenn ein Verfahren wiederaufgenommen wird. Dafür sieht die Strafprozessordnung Deutschlands (StPO) – erst recht zum Nachteil des Angeklagten (nur hier kommt ein Verstoß gegen den ne-bis-in-idem-Grundsatz in Betracht) – sehr enge Voraussetzungen vor. Das Nichtvorliegen eines Strafklageverbrauchs im Sinne von Art. 103 Abs. 3 GG (ne bis in idem) ist wesentliche Verfahrensvoraussetzung.



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