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Peggy Knobloch

98.163 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

13.05.2014 um 19:47
@PillePalin:

Sie meinen mit K. vermutlich Prof. Dr. K., oder?

Der hat doch angeblich in seinem ersten Gutachten auch festgestellt, dass die Hirnhautentzündung von UK im Alter von 2 Jahren folgenlos ausgeheilt sei, was wohl zumindest eine recht gewagte Feststellung sein dürfte. Ähnlich überzeugend sind auch die weiteren Feststellungen (z.B. angeblich keine Anhaltspunkte für Suggestionen / Keine erhöhte Suggestibilität bei UK).

Ich spekuliere mal (was hier im Forum ja eigentlich nur zu Lasten von UK zugelassen wird), dass das Gericht bei seiner Urteilsbegründung zwar aufgrund seiner Verpflichtung zur Sachlichkeit und zur Vermeidung eines Befangenheitsverdachtes freundlich im Hinblick auf Prof. Dr. K. argumentieren wird, aber trotzdem recht deutlich erhebliche Zweifel in Bezug auf die gutachterlichen Feststellungen äußern wird. Das Gericht wird meiner Meinung nach ausführen, dass es geneigt ist, davon überzeugt zu sein, dass die von UK gestandene Tat mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nie stattgefunden hat (Gründe: Peggy war nach glaubwürdigen Zeugenaussagen bereits an der Bank vorbeigegangen / das Zeitfenster erscheint zu knapp / zu viele Widersprüche und Merkwürdigkeiten: Ranzen nicht weggeworfen, Taschentuchengespräch, ... / Peggy ist von glaubwürdigen Zeugen noch später gesehen worden, die Peggy persönlich kannten und erklären, sich sicher zu sein / geständiger UK war nicht in der Lage, einen Auffindeort, ein Verbringungsfahrzeug, eine Tatwaffe oder einen Tatort zu benennen, an denen bestätigende Spuren zu finden wären / Märchenerzähler / kein hinreichend nachgewiesenes Motiv / Ermittler, die erklären, dass UK gefühlt das sagte, was sie hören wollten / usw ...).

Für eine revisionsfestere Begründung wird das Gericht dann aber vermutlich noch darauf hinweisen, dass es UK selbst dann - entsprechend den richtigen Ausführungen der Staatsanwaltschaft aus ihrem Plädoyer - freisprechen müsste, wenn es den Feststellungen von Prof. Dr. K. folgen würde, wozu das Gericht aus den benannten Gründen aber nicht neigt, denn auch das Gutachten ist nicht geeignet, zu zweifelsfreien Feststellungen zu Lasten von UK zu gelangen. Letztlich kann das Gericht daher einfach offen lassen, ob "nur" in dubio pro reo oder aufgrund von ermittelten Überzeugungen, dass das Geständnis unwahr ist, freizusprechen hat. Da nach dem Gesetz keine diesbezüglichen unterschiedlichen Grade von Freisprüchen existieren, muss dieses vom Gericht auch nicht abschließend entschieden werden. In Bezug auf eine etwaige andere Tat (als die Gestandene) fehlt es in Bezug auf UK schlicht an Anhaltspunkten, so dass dieser in Bezug auf eine etwaige andere Tat auch nicht verdächtiger als jeder andere Bürger auch ist.

Wie gesagt, dass ist alles nur eine Vermutung, die ich aus den bisherigen Äußerungen des Gerichtes, die gemäß den Presseberichten im Rahmen der Verhandlungen gefallen sein sollen, ableite. Wir werden ja morgen wahrscheinlich schlauer sein.

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Peggy Knobloch

13.05.2014 um 19:58
@Xtralarge ich bin blau, ja! ich kann meinen nick jederzeit neu färben....
@Frau.N.Zimmer siehe Antwort von @Redjune


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Peggy Knobloch

13.05.2014 um 19:59
@-9-
Zitat von -9--9- schrieb:Sie meinen mit K. vermutlich Prof. Dr. K., oder?
Ja den meine ich... aber nachdem ich wir gerade bei Wiki auch mal angesehen hat, was der noch so verzapft hat.... dachte ich eben es weiß schon jeder wer gemeint ist mit K. Und als eine wirkliche Leuchte, kann ich ihn da nicht einschätzen... war eine sehr schwache Vorstellung. Da könnte ich mit auch ein Psychologie-Buch zur Hand nehmen. Da stünde das in etwa drin, was er da jetzt als Gutachter mal wieder ausgesagt hat.


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Peggy Knobloch

13.05.2014 um 20:21
@PillePalin
ja, du könntest ein Psychologiebuch zur Hand nehmen. wahrscheinlich würdest du anschließend als Leuchte am Psychologenhimmel gelten ;)
Dr. Kröber würdest du dort nicht begegnen, er ist Psychiater.
Bis du allerdings Fachliteratur herausgeben könntest und als renomierte Sachverständiger gelten würdest, müsstest du mehr tun, als Bücher in der Hand halten.

ansonsten muss man deine Schmähschrift nicht ernst nehmen.


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Peggy Knobloch

13.05.2014 um 21:17
Die Leistungen von Prof. Dr. K. werden ja nicht nur von PillePalin kritisch betrachtet. Da gibt es ja auch noch ziemlich vernichtende Kritiken vom Psychologen Dr. phil. Rudolf Sponsel (http://www.sgipt.org/forpsy/Kulac/MKEAKr%C3%B6b.htm (Archiv-Version vom 29.04.2014)) und dem Rechtsprofessor Ulrich Eisenberg, die in einer juristischen Fachzeitschrift (JA) veröffentlicht wurde.

Und die Ausführungen von Prof. Dr. K. über die angeblich nicht vorhandenen Anhaltspunkte von Suggestivfragen lassen einen schon arg daran zweifeln, ob Prof. Dr. K. sich den konkreten Fall überhaupt tatsächlich angesehen hatte oder ob er möglicherweise gar nicht weiß, was Suggestivfragen überhaupt sind. Derartige Anhaltspunkte gibt es im vorliegenden Fall nämlich überaus reichlich: z.B. im Tathergangsvideo vom 30.07.2002:

Kripo: Hat sie sonst noch was gesagt?
UK: Nein, nur um Hilfe geschrien.
Kripo: Nach dem ersten Sturz bis hierher? Hat sie da gesprochen?
UK: Nein.
Kripo: Überlegen Sie mal genau, Sie haben schon mal was angegeben
UK: (richtet sich wieder aus der Beuge auf) Ich hab zu ihr gesagt, sie soll stehen bleiben, ich will mich entschuldigen, ..., dann hat sie ... gesagt, das glaubt sie mir nicht ...
Kripo: Hat sie noch irgendwas gesagt?
UK: (schüttelt den Kopf) Kann ich mich nicht dran erinnern
Kripo: Sie haben einmal angegeben während der Vernehmungen, dass die Peggy was gesagt hätte, wovor Sie Angst hätten
UK: (überlegt) Das weiß ich nicht mehr

Unabhängig davon, weiß ich auch nicht, wie man seriös bewerten möchte, ob UK die Aussagen in den Mund gelegt worden sein könnten, wenn vom ersten Geständnis überhaupt kein Tonbandmitschnitt oder wörtliches Protokoll existiert.


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Peggy Knobloch

13.05.2014 um 21:42
morgen abend sind wir schlauer ob das freispruchsurteil absolut heißt oder in dubio pro reo.
die aussage des schülerlotzen halte ich für sehr aussagekräftig,er hat da ja
auch nie geschwankt,außerdem haben die schon einnen sehr guten blick.
eigendlich müsste da schon ein absoluter freispruch rauskommen,tippe aber auf ein
in dubio pro reo,vieleicht schon deshalb um die ermittler gutachter und sonstige
spezialisten nicht wie die volldeppen dastehen zu lassen.


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Peggy Knobloch

13.05.2014 um 21:52
@sadalmelik
Weißt du was der Schülerlotse genau für eine zeit angab als er sie gesehen hat? Ich finde das nirgends, Schätze aber kurz vor 14uhr 13:55...


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Peggy Knobloch

13.05.2014 um 21:57
@Redjune
Ich erinnere da nochmal an die Details aus der Süddeutschen: Beitrag von jaska (Seite 2.083)


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Peggy Knobloch

13.05.2014 um 22:10
gut wir können den lotsen weil er die anderren zwei erkannt haben will,die sagen wir waren
gar nicht da ja als nullnummer ansehen.
gibt es eben ein in dubio pro reo, (gibt es sowieso). @jaska


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Peggy Knobloch

13.05.2014 um 22:12
@sadalmelik
das kam hier vielleicht missverständlich rüber: er kannte Peggy von seinen Einsätzen als Schülerlotse; als er sie gesehen haben will, war er mit einem Freund und Hund in Lichtenberg unterwegs. keinesfalls hat er ihr nachmittags als Lotse über die Straße geholfen.
die beiden Personen, die er hinter Peggy gesehen haben will, waren zur fraglichen Zeit nicht am angegebenen Sichtungsort.


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Peggy Knobloch

13.05.2014 um 22:16
@jaska
Ich kenne den Text, das beantwortet meine frage aber nicht :)

Ich finde zb die Jungs die vom Auto erzählten dass "wahrscheinlich" rot war, aber nicht mehr wissen ob sie mit Peggy gesprochen haben wollen oder nicht ziemlich beschränkt. Der Lotse jedoch halte ich für insofern glaubwürdig, dass ich mich fast trauen würde seine Aussage noch mit ins Zeitfenster zu packen. Dieser junge orientierte sich zeitlich an einer Fernsehsendung die gerade die erste Werbung schaltete als er von seinem Spaziergang nach Hause kam. Wenn ich mich nicht irre, lief Arabella kiesbauer um 14 Uhr. Die erste Werbung kam immer 1-2 min nach Sendebeginn. Je nachdem ob der junge sie am hin- oder Rückweg seines Spazierganges gesehen hat bzw. Wie lang er nach der Sichtung noch nach Hause brauchte, hätte er sie auch sehen können als sie gerade vom Bus nach Hause ging - soweit meine Theorie :)


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Peggy Knobloch

13.05.2014 um 22:24
@lawine
aha,da lag mein fehler ich dachte immer er hätte sie bei seinem lotseneinsatz gesehen.


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Peggy Knobloch

13.05.2014 um 22:31
@Redjune
allso kann er peggy ja nur am ende der sendung so 13.55. uhr herum gesehen haben,
ansonsten wär er ja ein total unwichtiger irrtums zeuge.


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Peggy Knobloch

13.05.2014 um 22:58
@sadalmelik
Hä? Nein? Nochmal: Die Sendung BEGINNT um 14 Uhr. Er sagte, er kam von diesem Spaziergang nach Hause als gerade die erste Werbung der Sendezeit begann. Dies war damals 1-2 min nach Sendebeginn also um 14:02uhr. Dies ist die zeit in der er nach Hause kam, nicht der Zeitpunkt an dem er Peggy sah. Dies geschah davor! Also kann er sie theoretisch irgendwann zwischen 13:20 und 13:55 uhr gesehen haben - nicht jedoch später oder früher. Mir wäre es daher wichtig den exakten Zeitpunkt zu kennen


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Peggy Knobloch

13.05.2014 um 23:14
@JosefK1914,
ich kann Deine Beiträge von heute nur unterstreichen, gut auf den Punkt gebracht.

Was mir noch aufstösst:
Es heisst (ich bin nicht mehr sicher, wer es geschrieben hat...) der Prozess gleicht einem "Theaterstück"...
Den Eindruck habe ich auch, allerdings vom ersten Prozess.
Es ist mir ein Rätsel, wie man Ulvi K. damals verurteilen konnte und mir ist heute auch klar, warum man sich so geziert hat, der Verteidigung das Video der Tatortbegehung ("Stein des Anstosses") zu zeigen...

Wir haben Polizisten, die Zeugen eine Knarre an den Kopf halten (auch wenn es sich bei der Situation nicht um den "Peggy-Prozess" gedreht hat-was z.Zeit nicht klar ist);
Wir haben "Super-Ermittler", die TV´s falsche Blutspuren unterjubeln;
Wir haben einen Gutachter, dem nicht alle Details für seine Arbeit bekannt waren, bzw., dem man die Unterlagen nicht vollständig zukommen lies...;
Einen Beamten, der U.K. während der Tatbeschreibung klar machte, dass Peggy gleich 2 Mal hingefallen sein muss und Beamte, die Protokolle unterschreiben, obwohl sie gar nicht dabei waren... BRAVO!
Ich bleib dabei. Dieser Fall wurde sowas von "versaubeutel", da bleibt nur zu hoffen, dass man nie in die "Fänge" solcher Ermittler kommt.

Sowas gibt's doch nur im Film!?

Heute haben wir dafür User, die sich aufgrund eines Satzes von Ulvi K. anmassen, dessen Therapieerfolg messen zu können...
Einen Anwalt, der hier irgendwie nicht gut weg kommt (ich darf an die Diskussionen hier erinnern als bekannt wurde, dass der WAA 1199 Seiten hat), aber sehr gute Arbeit geleistet hat. Nicht mir geschwurbel von der BI, sondern mit Fakten.
Eine BI, die hartnäckig genug war;
Ein sehr kurzes Verfahren, dass nicht UNNÖTIG in die Länge gezogen wurde.

Was bleibt unterm Strich? Einen geistig minderbemittelter Mann, der nach 26 (!!!) Verhören einen Mord gestanden hat. Da gab es Leute mit weniger Verhören, kern gesund, die falsche Geständnisse abgelegt haben...

Es ist zwar nicht überraschend, aber eines kommt hier definitiv zu kurz: In einem WAV plädiert die Anklage, samt Nebenklage, auf Freispruch. Gabs das in der deutschen Rechtsgeschichte schon mal?


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Peggy Knobloch

14.05.2014 um 00:18
Liest Jemand von Euch auf FB mit?


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Peggy Knobloch

14.05.2014 um 08:55
Hart erkämpfter Freispruch
Wie der Frankfurter Anwalt Michael Euler den Fall Peggy aufrollte
14.05.2014, 03:30 Uhr
Er zählt zu den aufsehenerregendsten Mordprozessen in der bundesrepublikanischen Geschichte: der Prozess im Fall Peggy. Heute ergeht das Urteil im Wiederaufnahmeverfahren, das einen Frankfurter Anwalt deutschlandweit bekannt gemacht hat: Michael Euler, 34.

Michael Euler vertritt vor dem Landgericht Bayreuth Ulvi Kulaç, 36. Im Juli 2002 gestand der geistig behinderte Mann aus dem fränkischen Lichtenberg, die neunjährige Peggy Knobloch ermordet zu haben. Das Mädchen wird seit dem 7. Mai 2001 vermisst und ist nie gefunden worden. Das und auch sein Widerruf nutzten Kulaç nichts. Im April 2004 verurteilte ihn das Landgericht Hof wegen Mordes. Seither sitzt Kulaç in der Psychiatrie. Seither kämpft eine Bürgerinitiative für ihn. 2011 kontaktierte sie Euler. Er erwirkte im Herbst 2013 die Wiederaufnahme. Heute nun wird Ulvi Kulaç freigesprochen. Gegen drei neue Tatverdächtige wird ermittelt. FNP-Mitarbeiter Mark Obert sprach mit Michael Euler über einen merk- und denkwürdigen Fall.

Herr Euler, heute fällt das Urteil im Wiederaufnahmeverfahren vor dem Landgericht Bayreuth. Wie geht es Ulvi Kulaç so kurz davor?

MICHAEL EULER: Er ist in freudiger Erwartungshaltung. Da der vorsitzende Richter die Beweisaufnahme mit Einverständnis aller Verfahrensbeteiligten vorzeitig beendet hat und feststellte, dass keine Beweise gegen Herrn Kulaç vorliegen, steht das Urteil bereits fest. Freispruch!

Die Staatsanwaltschaft plädierte gestern auf Freispruch aus Mangel an Beweisen. Sie wollen mehr.

EULER: Ich gehe davon aus, dass das Gericht Herrn Kulaçs Unschuld als erwiesen ansieht und ihn nicht nur aus Mangel an Beweisen freispricht. Alles andere wäre eine Überraschung. Allerdings hat sich der Polizeibeamte, der die seit 2012 fortgeführten Ermittlungen leitet, auch in diesem Verfahren seltsam geäußert: Er könne nicht ausschließen, dass Ulvi Kulaç die Tat begangen habe – auch wenn es bestimmt nicht so gewesen sei, wie Kulaç es gestanden hat. Andere Tat-Szenarien hielt er für denkbar, aber plausibel erklären konnte er sie nicht.
Sie haben nachgewiesen, dass vor allem die Polizei viele Fehler gemacht hat. Haben Sie den Eindruck, dass die Polizei oder die Staatsanwaltschaft das einsehen?

EULER: Nein. Die Staatsanwaltschaft hat in ihrem Plädoyer nochmals versucht, die Arbeit der Ermittlungsbehörden zu beschönigen. Auf die wesentlichen Punkte ist sie aber nicht eingegangen.
Welche zum Beispiel?

EULER: Es gab da einen V-Mann der Polizei, der mit Herrn Kulaç im Bezirkskrankenhaus untergebracht war. Der hat bereits im Jahr 2010 vor einem Ermittlungsrichter ausgesagt, dass er im damaligen Verfahren falsch ausgesagt hatte. Wörtlich heißt es in dem Protokoll: „Man hat mir gesagt, dass ich aussagen soll, er hat sie umgebracht, gedrosselt, bis sie tot war. Am schlimmsten war der Chefermittler.“ Der Ermittlungsrichter von 2010 hat die Aussage des Zeugen als glaubhaft erachtet. Es steht daher der Vorwurf der Anstiftung zur Falschaussage durch Polizeibeamte im Raum.
Im Urteil vom April 2004 betonte der Richter des Landgerichts Hof seinen unerschütterlichen Glauben an Kulaçs Schuld. Haben Sie bei all den Ungereimtheiten, die damals schon offenkundig waren, eine Erklärung dafür?

EULER: Beweiswürdigung nennt man das. Das Urteil von damals hat alle berechtigten Zweifel an der Schuld meines Mandanten nicht aufgenommen. Weil es der Richter so sehen wollte. Eine ganze Handvoll Entlastungszeugen sind im Urteil als unglaubwürdig dargestellt worden. Fünf Kinder aus Peggys Schule und ein Schülerlotse haben unabhängig voneinander Peggy am Nachmittag des 7. Mai noch gesehen. Für diese Zeit und für die Zeit danach hat Herr Kulaç ein lückenloses Alibi. Drei sahen sie in einer Bäckerei mit einem unbekannten Mädchen. Zwei sahen sie, wie sie vor dieser Bäckerei in einen roten Mercedes gestiegen ist. Das haben die Kinder einen Tag nach Peggys Verschwinden ausgesagt. Die Ermittlungsbeamten der ersten Peggy-Soko hegten ja auch irgendwann keinen Verdacht mehr gegen Ulvi.
Es wurde dann eine zweite Soko installiert.

EULER: Auf Wunsch des bayerischen Innenministers Günter Beckstein.
Glauben Sie, dass es politischen Druck gegeben hat?

EULER: Es sieht so aus. Die öffentliche Meinung war ja gegen Ulvi Kulaç, weil er sich früher an Kindern sexuell vergangen hatte. Er war geistig auf dem Stand eines Zehnjährigen gewesen. Für ihn waren das Doktorspiele wie unter Gleichaltrigen. Als der erste Prozess war, fing ich gerade zu studieren an. Als ich den Fall jetzt übernahm, erinnerte ich mich an die Stimmung gegen Ulvi in den Medien. Deshalb war es mein Ziel, möglichst schnell für eine positive Öffentlichkeit zu sorgen. Ich denke, dass ist mir ganz gut gelungen.
Entscheidend für seine Verurteilung 2004 war schließlich das Gutachten des Sachverständigen Hans-Ludwig Körber.

EULER: Prof. Körber sagte damals, Ulvis Geständnis sei „erlebnisbasiert“, er habe wegen seiner niedrigen Intelligenz auch gar nicht die Phantasie, sich so etwas auszudenken. Nach diesem Gutachten spielte es keine Rolle mehr, wie das Geständnis zustande gekommen war.
Wie denn?

EULER: 900 Stunden ist Ulvi von der Soko II insgesamt verhört worden, alles ist auf Tonband aufgenommen worden. Und dann gesteht der Ulvi im Juli 2002 ausgerechnet einem Polizisten aus seinem Heimatdorf Lichtenberg die Tat. Ausgerechnet, als Ulvis Anwalt nicht dabei war. Ausgerechnet, als kein Tonband lief. Dass Ulvi nicht mal wusste, was Peggy trug und wie ihr extrem auffälliger Ranzen aussah, spielte keine Rolle. Dass dort, wo Ulvi die Leiche abgelegt haben wollte, keine Leiche war, auch nicht. Später, als Ulvi widerrief, sagte er, der Dorfpolizist habe zu ihm gesagt: „Wenn du nicht gestehst, bin ich nicht mehr dein Freund.“ All das spielte keine Rolle mehr wegen dieses Gutachtens.
Gutachter haben viel Macht.

EULER: Laut Bundesgerichtshof sollten sie nur unterstützend wirken. Tatsächlich berufen sich viele Urteile einzig auf die Sachverständigen. Bei Ulvi ist Prof. Körber obendrein noch unprofessionell und fehlerhaft vorgegangen.
Er ist jetzt im Verfahren zurückgerudert. „Respektabel“, fand der Spiegel.

EULER: Er war gut beraten, das zu tun. Sonst hätte ich ihn für befangen erklären lassen und ein Gegengutachten beantragt. Das wäre für sein Renommee nicht förderlich gewesen.
Wie kamen Sie als junger Frankfurter Rechtsanwalt an diesen Fall?

EULER: Durch Mundpropaganda. Ich hatte schon einige erfolgreiche Wiederaufnahmeverfahren geführt. Aber ich muss zugeben: Ohne die Beharrlichkeit von Frau Röder, Ulvis Betreuerin, hätte ich den Fall nicht übernommen. Nachdem ich das Urteil gelesen hatte, war ich mir sicher, dass Ulvi Kulaç Peggy Knoblochs Mörder war. Dann hat mich seine Betreuerin auf Ungereimtheiten hingewiesen, worauf ich die Ermittlungsakten, 14 000 Seiten, durchgearbeitet habe. So fand ich noch viel mehr Ungereimtheiten, mit denen ich letztlich die Wiederaufnahme erreichen konnte.
Die Erfolgsquote bei Wiederaufnahmeanträgen ist gering.

EULER: Um die drei Prozent.
Wie ist Ihre persönliche?

EULER: Die liegt höher.
Ihre Popularität dürfte jetzt enorm gestiegen sein.

EULER: Von dem Werbeeffekt habe ich wenig. Mein Schreibtisch ist voll.
Wie geht es Ihnen nach diesem Fall?

EULER: Ich bin erleichtert. Ich habe über 1000 Stunden in diesen Fall investiert, ohne dass man sich eines Erfolges hätte sicher sein können. Insoweit könnte das Ergebnis nicht besser sein, zumal man nicht nur das Schicksal eines unschuldig Verurteilten sehen muss, sondern auch das der Angehörigen, die oftmals genauso leiden.
Hat Sie der Fall etwas gelehrt?

EULER: Dass man nicht alles glauben darf, was Ermittlungsbeamte in einen Abschlussbericht schreiben und die Polizeiarbeit gerade in solchen Fällen zu hinterfragen ist. Der Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“ gilt oft nicht mehr, wenn in der Presse vorverurteilt wird. Der Druck auf ein Gericht ist dann groß, und es gehört schon sehr viel Mut dazu, sich gegen die öffentliche Meinung zu stellen.

Haben Sie so gesehen Verständnis für das Urteil von 2004?
EULER: Nein, im Gegenteil: Was ich in diesem Fall erlebt habe, da zweifle ich manchmal am Rechtsstaat.

http://www.fnp.de/lokales/frankfurt/Wie-der-Frankfurter-Anwalt-Michael-Euler-den-Fall-Peggy-aufrollte;art675,852198


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Peggy Knobloch

14.05.2014 um 09:05
Tja, der Herr Euler...

Was er da nicht alles erlebt hat, er zweifelt am Rechtsstaat, ich am gesunden Menschenverstand...

ZB bei Aussagen wie "Doktorspiele wie unter Gleichaltrigen". Nö, ist klar ...
Unfassbar!

Was sagt er denn bez der Vorverurteilungen gegen Peggys Mutter seitens seiner Mandantschaft (die er vor Gericht noch angeheizt hat) ? Nichts, gell?
Was für ein Anwalt, da fällt einem nichtsmehr ein...


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Peggy Knobloch

14.05.2014 um 09:16
Toll auch sein Mitleid gegenüber den "Angehörigen", leider halt nicht gegenüber den Angehörigen des Kindes, um das es geht.
Nein, um die eines Menschen, der nicht nur wegen vielfachen Kindesmissbrauchs auffiel, sondern auch noch genüsslich den Tod einer Neunjährigen , sogar vor Kameras, schilderte ( ob nun wahr oder nicht, das alleine spricht Bände und hält mein Mitleid in Grenzen).

Prost Mahlzeit!!


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Peggy Knobloch

14.05.2014 um 09:30
@Mao1974


Meinen Sie mit Ihren Äußerungen, das man das ursprüngliche Urteil hätte beibehalten sollen und so u.U. weiteres Unrecht in die Welt hätte setzen sollen?

Sie sollten sich erinnern, auch die StA ist der Ansicht, dass eine Verurteilung nicht möglich ist.

Jedes falsche rechtskräftig gewordene Urteil lässt an den Rechtsstaat zweifeln, weil es zeigt, dass sämtliche Kontrollen versagt haben. WAV sind derart selten und im vorliegenden Fall nur durch besondere Umstände überhaupt möglich geworden, obgleich letztendlich das damalige Urteil auf schwere Vorurteile zurückzuführen waren.

Dass man hier an dem Rechtsstaat Deutschand zweifelt, ist vollkommen berechtigt.

Dieser Fall zeigt deutlich, dass die Bedingungen für einen WAV deutlich gelockert werden müssten. Sonst dürfte D nicht ein wirklicher Rechtsstaat sein.


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