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Peggy Knobloch

98.147 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

13.05.2014 um 12:12
@jaska
@Frau.N.Zimmer

die "Eile" mag auf den ersten Blick verwirren. Hat mich anfangs auch gestört. doch ich muss @JosefK1914 zustimmen, Zügigkeit war/ist auf jeden Fall geboten.
hier wurde wirklich nur zur Sache UK verhandelt. Die Ermittlungsarbeit damals, ds Gutachten Kröbers und das Geständnis sowie Zeugensichtungen standen auf dem Prüfstand und dabei spielte es überhaupt keine Rolle, dass es noch TV außer UK gibt. Die dazu (evt) laufenden Ermittlungen haben den WAF-Prozess nicht gefährdet.

Vom immensen Druck der Medien und der BI mal abgehen. Inwieweit dieser Druck das Gericht und die Sachverständigen beeinflusst hat, mag jeder für sich bewerten. diesen Druck hätte es aber auch gegeben, wenn die entsprechenden Personen nicht offiziell als tatverdächtig benannnt worden wären. Die Medien hätten diese Personen zu jeder späteren Zeit auch als Tatverdächtige aufgebracht. Dann hätte man in Richtung STA nur zusätzlich noch den Vorwurf der Untätigkeit hinzugefügt.

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Peggy Knobloch

13.05.2014 um 12:14
Die hier so häufug strapazierte Aussage,dass der Missbrauch von Ulvi an Peggy niemals widerrufen oder bestritten wurde,dürfte sich hiermit auch endlich erledigt haben:

http://www.augsburger-allgemeine.de/bayern/Liveticker-Ulvi-K-bestreitet-Mord-und-Missbrauch-id29478481.html

http://www.tvo.de/mediathek/#.U3HpLXY095t

RA Euler:"Den sexuellen Missbrauch von P.K. habe es nicht gegeben.Das habe ihm U.K. glaubhaft und aufrichtig versichert."

Zur Vorbeugung: Es geht um das "niemals widerrufen und bestritten" und nicht darum,ob jemand Ulvi glaubt oder nicht.


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Peggy Knobloch

13.05.2014 um 12:19
@Waidmann
danke . schon der part zeigt, dass Euler es im Plädoyer nicht ganz genau nimmt
ein Mandant bestreite das Tötungsdelikt und den ebenfalls angeklagten sexuellen Missbrauch des Mädchens, sagte sein Verteidiger Michael Euler am Donnerstag vor dem Landgericht Bayreuth
...
Liveticker: Ulvi K. bestreitet Mord und Missbrauch - weiter lesen auf Augsburger-Allgemeine: http://www.augsburger-allgemeine.de/bayern/Liveticker-Ulvi-K-bestreitet-Mord-und-Missbrauch-id29478481.html
es steht ihm frei, im plädoyer alles vorzutragen ohne den Nachweis von Wahrheit antreten zu müssen, die Beweisaufnahme ist bereits abgeschlossen.


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Peggy Knobloch

13.05.2014 um 12:23
@Waidmann
Zitat von WaidmannWaidmann schrieb:RA Euler:"Den sexuellen Missbrauch von P.K. habe es nicht gegeben.Das habe ihm U.K. glaubhaft und aufrichtig versichert."
Jetzt mal im Ernst. Er hat auch versichert, dass er Peggy erwürgt hat. Und er hat glaubhaft und aufrichtig versichert, dass er sie vergewaltigt hat. Denke, man kann den Aussagen von Ulvi nicht so recht trauen, weil er gerne Geschichten erzählt. Wer sagt mir denn nun, ob das nicht wieder so eine Geschichte ist?!


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Peggy Knobloch

13.05.2014 um 12:24
@Themis
Lies bitte den letzten Satz meines Beitrags noch mal.


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Peggy Knobloch

13.05.2014 um 12:25
@Waidmann
Ja das habe ich. Aber ich habe auch den ersten Satz gelesen:
Zitat von WaidmannWaidmann schrieb:Die hier so häufug strapazierte Aussage,dass der Missbrauch von Ulvi an Peggy niemals widerrufen oder bestritten wurde,dürfte sich hiermit auch endlich erledigt haben:



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Peggy Knobloch

13.05.2014 um 12:25
ich nehme zur Kenntnis, dass der Missbrauch von Peggy bestritten wurde. Das es niemals bestritten wurde, ist nicht korrekt. @Waidmann


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Peggy Knobloch

13.05.2014 um 12:27
@Themis

@lawine liefert die Erklärung...Danke für die Zustimmung.


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Peggy Knobloch

13.05.2014 um 12:29
Ob es bestritten wurde oder nicht, war für mich nie relevant. Relevant war für mich, dass dieser Missbrauch nicht Gegenstand des WAV war. Dass Herr Euler in seinem Plädoyer dass noch mal aufgreift, ist verständlich. Beweiskraft hat das allerdings keine.


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Peggy Knobloch

13.05.2014 um 12:31
..der schwer Missbrauch an Peggy war nicht mitangeklagt. nicht mit angeklagt - nicht freigesprochen davon. von daher...Ablage PK


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Peggy Knobloch

13.05.2014 um 12:54
@BigMäc
Zitat von BigMäcBigMäc schrieb:Somit kann er in Zukunft sagen was er möchte. Er könnte sich nach einem Freispruch sogar ( bitte es als Theorie zu betrachten , die nur die Folge verdeutlichen soll ) zurücklehnen und lächelnd sagen , er wäre es doch gewesen:
Im Hinblick auf die Einschätzung der Glaubwürdigkeit dessen was auch immer er sagt, müsste immer am Wahrheitsgehalt gezweifelt und auch künftig keine Äusserung von ihm als Tatsache eingestuft werden.
Laut der Aussage des Gutachter schließt er echte Suggestion aus. Damit wäre ein neues Geständnis neu zu beurteilen. Bei fehlendem Widerruf wäre ein Geständnis nur bei einer echten Suggestion.als falsches zu sehen.

Aber meinen Sie wirklich, dass das erfolgt?

Wohl kaum!


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Peggy Knobloch

13.05.2014 um 13:01
@BigMäc
soweit dich die rechtliche Seite interessiert: wenn einer sich nach Freispruch im WAF zurücklehnt , lächelt und sagt:" ich wars doch" dann hätte die STA ein Geständnis und somit einen Grund für ein WAF zuungunsten des Freigesprochenen. weiter ginge es danach wie von meinem Vorredner dargestellt.

das wird aber wohl kaum eintreten. insofern bleibt es bei der Theorie.


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Peggy Knobloch

13.05.2014 um 13:03
Zitat von lawinelawine schrieb:soweit dich die rechtliche Seite interessiert: wenn einer sich nach Freispruch im WAF zurücklehnt , lächelt und sagt:" ich wars doch" dann hätte die STA ein Geständnis und somit einen Grund für ein WAF zuungunsten des Freigesprochenen. weiter ginge es danach wie von meinem Vorredner dargestellt.
Das hatte mich auch gewundert. Anders wäre es wohl in Amerika, da kann man icht zweimal für dasselbe Verbrechen vor Gericht gestellt werden.


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Peggy Knobloch

13.05.2014 um 13:05
@lawine
Danke , du hast meine Frage richtig verstanden, es geht mir rein um die rechtliche Seite.


Mir ist schon klar, dass die STA dann ein Geständnis hätte , aber wie wäre das in dem Fall dann überhaupt zu bewerten , wenn man jetzt sagt, der Mann ist halt ein Märchenerzähler und man kann nicht wissen, ob er die Wahrheit sagte?
Was würde sich daran an einem neuen Geständnis ändern ? Kann man jemand einerseits als nicht zwinged glaubwürdig bezeichnen und das dann anderseits wieder ausser acht lassen ?


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Peggy Knobloch

13.05.2014 um 13:13
Zitat von BigMäcBigMäc schrieb:Was würde sich daran an einem neuen Geständnis ändern ? Kann man jemand einerseits als nicht zwinged glaubwürdig bezeichnen und das dann anderseits wieder ausser acht lassen ?
Also grundsätzlich gehe ich davon aus, dass so etwas nicht passieren wird. Er hat Betreuer die mit Sicherheit darauf achten, was er wem erzählt und was davon in die Öffentlichkeit kommt. Dazu kommt ja auch, dass ihm bescheinigt wird, dass er leicht zu manipulieren ist. Also kann man ihn dahingehend mit Sicherheit "steuern". Außerdem sollte man ja nach dem Freispruch erst einmal davon ausgehen, dass er tatsächlich unschuldig ist.

Nun das große ABER. Sollte er, natürlich rein hypothetisch, tatsächlich noch einmal von sich aus erzählen, dass er nun doch mit Peggys Verschwinden zu tun hat, wird es schwer, noch einmal das Gegenteil zu beweisen. Denn dann würde ja der "Druck", der im Verhör gemacht worden sein soll, wegfallen. Und suggerieren wird ihm das ja wohl niemand mehr.


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Peggy Knobloch

13.05.2014 um 13:15
Staatsanwältin Sandra Staade verwies in ihrem Plädoyer darauf, dass Ulvi K. wegen sexueller Übergriffe begründet in Verdacht geraten sei. "Fakt ist auch, dass der Angeklagte gegenüber Peggy sexuell übergriffig wurde." Nach Einschätzung eines Gutachters sei ein Mord durch K. nach wie vor "die schlüssigste Erklärung". Da aber der Gutachter inzwischen nicht mehr ausschließen könne, dass das Geständnis erfunden war, müsse K. freigesprochen werden.

Einen Anspruch auf Entschädigung für Ulvi K. sieht die Staatsanwaltschaft nicht. Dieser war wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in die geschlossene Psychiatrie eingewiesen worden, wo er bis heute untergebracht ist. Seine Haftstrafe musste er noch nicht antreten.
http://www.stern.de/news2/aktuell/staatsanwaltschaft-fordert-freispruch-im-mordfall-peggy-2110268.html


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Peggy Knobloch

13.05.2014 um 13:18
@Themis

Danke. Ja , im konkreten Fall U.K. wird das sicher so sein. Meine diesbezügliche Frage war aber nicht personenbezogen gemeint, es ging mir rein um die juristische Bewertung unter gleichen Voraussetzungen.


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Peggy Knobloch

13.05.2014 um 13:19
@Themis
Wenn Märchenonkel UK erneut ein Geständnis ablegen würde, dann könnte man es ihm jetzt nur glauben, wenn er gleichzeitig Peggys Leiche präsentieren würde.

Aber wie gesagt, alles nur graue Theorie…


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Peggy Knobloch

13.05.2014 um 13:19
@BigMäc
Oh sorry. Aber da können dann wohl nur die Fachleute anworten.


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Peggy Knobloch

13.05.2014 um 13:21
@BigMäc
du hast die Antwort auf deine Fragen schon erhalten. ich zitiere @JosefK1914
Zitat von JosefK1914JosefK1914 schrieb:Damit wäre ein neues Geständnis neu zu beurteilen
damit ist die Theorie erschöpfend erklärt.


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