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Peggy Knobloch

98.163 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

12.11.2014 um 10:13
Der Herr Dr. Sponsel twittert auch.
Er war es ja, der Dr. Kröbers Gutachten auseinandergenommen hat.

Hier ein paar aktuelle Einträge:


Twitter, Rudolf Sponsel
https://twitter.com/sgipt (Archiv-Version vom 25.03.2015)
Rudolf Sponsel @sgipt · 31 Min. Vor 31 Minuten

Seit dem Mordfreispruch noch viel gefährlicher? Ulvi Kulac seit 4814 Tagen in der forensischen Psychiatrie Bayreuth http://www.sgipt.org/forpsy/Kulac/BZK-Freilassung/UK_frei.htm

Rudolf Sponsel @sgipt · 10. Nov.

Stationarität & Autokorrelation in der Psychologie, Psychopathologie und Psychotherapie ein szientistischer Holzweg? http://www.sgipt.org/wisms/statm/kor/Autoko/autokor.htm

Rudolf Sponsel @sgipt · 10. Nov.
Gott mir Dir Du Land der bayerischen Verhältnismäßigkeit - Ulvi Kulac seit 115488 Stunden in der Psychiatrie Bayreuth http://www.sgipt.org/forpsy/Kulac/BZK-Freilassung/UK_frei.htm

Rudolf Sponsel @sgipt · 9. Nov.

Wissenschaft, Recht und gesunder Menschenverstand sind bei nunmehr 3854 Spezialbehandlungstagen nicht mehr erkennbar http://www.sgipt.org/forpsy/Kulac/BZK-Freilassung/UK_frei.htm
Wenn DAS wirklich DER Privatgutachter ist, dann wirds eng :D

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Peggy Knobloch

12.11.2014 um 10:18
Großer Gott... Bin ich die einzige die das total unprofessionell findet wenn Anwälte und Gutachter so Zeug twittern wie Teenager oder Popstars?


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Peggy Knobloch

12.11.2014 um 10:30
@Redjune
Nein, ich auch.
Wenn Jemand eine so deutlich vorgefertigte Meinung hat überrascht das Ergebnis der Begutachtung nicht.
Folgt man den Links, so kommt man u.a. zu solchen Aussagen:

http://www.sgipt.org/forpsy/Kulac/MKEAKr%C3%B6b.htm#In%20eigener%20Sache (Archiv-Version vom 06.07.2014)
In eigener Sache Meine verschiedenen Rollen in der Auseinandersetzung
Mein Engagement - ausgehend von den Fällen der hessischen Steuerfahnder, Gustl F. Mollath, Ulvi Kulac und den Missständen im Maßregelvollzug - wird von manchen kritisch gesehen, weil die Rollenerwartungen an einen Sachverständigen von den traditionellen Erwartungen der Justiz her gesehen werden. Also Zurückhaltung mit Kritik gegenüber Justiz-, Ermittlungsbehörden und sachverständigen KollegInnen. Ich halte diese Rollenerwartungen nur bei direkter Berufung im Grundsatz für richtig, ansonsten aber für mängel- und fehlerstabilisierend und daher für falsch. Ich bin nicht nur Sachverständiger, sondern auch Bürger und Mensch. Nur weil ich Sachverständiger bin, kann und will ich den Bürger und Menschen nicht außen vor lassen. Erst recht nicht, wenn solche desolaten, unerträglichen Zustände herrschen, wie wir sie mit dem hessischen Steuerfahnderskandal, mit dem Fall Gustl F. Mollath, Ulvi Kulac, oder den Fixierung- und Gewaltentgleisungen in der Frauenforensik Taufkirchen vorfinden. Darüber hinaus ist es einfach so, dass sachverständige Kritik vor allem Insider, Leute, die sich auskennen und durchblicken, äußern können. Genau diesen möchte man aber aus durchsichtigen Gründen einen General-Maulkorb verpassen: alles soll so bleiben, wie es ist. Ich bin seit über 30 Jahren - auch - forensisch tätig, ohne bis Frühajhr 2012 zu ahnen, was hierzulande in und mit der forensischen Psychiatrie und der Unterbringungsjustiz tatsächlich geschieht. Die Oberflächlichkeit, der Murks und Pfusch ist von einem Ausmaß und verstößt derartig gegen grundlegende Regeln, dass nicht weiter weggeschaut und geschwiegen werden darf. Mängel und Fehler, die begründet und nachvollziehbar aufgezeigt werden bleiben solche, egal durch welchen Bürger oder Menschen sie aufgedeckt werden. Deshalb sind Sachverständige auch als Bürger und Menschen gefordert. So kann und darf es nicht weiter gehen. Darum muss hingeschaut, ausgesprochen und öffentlich gemacht werden, was im Argen liegt.
Es ist sicher legitim, wenn er diese Meinung vertritt und sich mit seiner Expertise den Opfervereinen anschliesst. Jedoch verwundert es schon, wie man seine "Gutachten" als höherwertig ansehen möchte als die offiziell erstellten. Diese kommen anscheinend einheitlich zu anderen Ergebnissen und dahinter müssen dann Korruption, Gewohnheit, ein Justizskandal etc. stecken.

Im Becks-Blog schiebt er auch die Schuld den unfähigen Ärzten zu:

http://blog.beck.de/2014/04/10/fall-peggy-neue-hauptverhandlung-gegen-ulvi-k?page=3 (Archiv-Version vom 27.04.2014)
Dipl.-Psych. Dr. phil Rudolf Sponsel

Forensischer und Verkehrs-Psychologe, Psychotherapeut
05.11.2014

Ulvi Kulac: Bayreuther Justizpsychiatrie unfähig ? Nicht nach 3, sondern nach 13 Jahren immer noch nicht therapiert?
"Neuer Anwalt soll Ulvi K. helfen Unterstützergruppe will eine schnelle Freilassung ? BAYREUTH — Die Betreuerin des geistig Behinderten Ulvi K. will mit einem neuen Verteidiger die schnellstmögliche Entlassung ihres Schützlings aus der Psychiatrie erreichen." - so die Nürnberger
Nachrichten (NN) am 4.11.2014, S. 14. "Schnellstmöglich" nach 13 Jahren, das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen? Man kann oder muss sich natürlich an dieser Stelle fragen, wenn eine forensische Psychiatrie für einen solchen Fall von (schuldunfähigem) Exhibitionismus/ Kindesmissbrauch nicht 3, sondern 13 Jahre zur Therapie braucht, ob man eine solche Stätte der Unfähigkeit oder
Unwilligkeit nicht besser gleich schließt. Und dass noch nicht einmal ein gelernter Jurist und Richter erkennt, dass dies mit
Verhältnismäßigkeit nicht das Geringste zu tun haben kann, ist nicht minder erschreckend.

http://www.sgipt.org/medppp/NadP.htm#Ulvi%20Kulac:%20Bayreuther%20Justizpsychiatrie%20unf%C3%A4hig
Dass Ulvi K. einfach nicht therapierbar ist und damit weiterhin eine Gefahr darstellt wird als Option völlig ignoriert.


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Peggy Knobloch

12.11.2014 um 10:37
@jaska
Eben ich lese hier immer nur " ich ich ich" ... Für mich als Laie wirkt es einfach nur so als wenn hier jemand versucht sein riesiges Ego zu publizieren... Aber GR scheint solche Menschen ja förmlich anzuziehen...


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Peggy Knobloch

12.11.2014 um 10:51
http://www.sgipt.org/forpsy/Kulac/BZK-Freilassung/UK_frei.htm

Da wird dann auch klar, warum man von selbigem Sponsel recht wenig bis gar nichts zu irgendwelchen psychologischen Gutachten im Netz findet. Bei der politischen Einstellung wird den kein Gericht haben wollen.
Staatskriminalität
Staatskriminalität ist einfach zu definieren: das sind im engeren Sinne die Straftaten, die Menschen im Staatsdienst begehen und im weiteren Sinne alle die, die im Auftrag des Staates Dienstleistungen erbringen. Kurz: Straftaten von Staatsbediensteten bilden die Staatskriminalität. In der Hauptsache sind das Beamte, Angestellte und Freiberufler im Dienste des Staates. Von oben nach unten sind das Kanzler, Präsidenten Minister, Ministerialbeamte, Abgeordnete, Professoren, Richter, Staatsanwälte, Polizisten, Geheimpolizei, Staats- und Verfassungsschutz, Spione, Militärs, Vollzugsbeamte, Ärzte, Lehrer, Erzieher, Krankenpfleger, Verwaltungsbedienste u.a.m. Staatskriminalität ist ein normales Phänomen, wenn man unterstellt, dass Staatsbedienstete keine besondere und höhere Menschenart darstellen. Aber die Immunisierungs-, Schutz- und Deckungsmechnismen innerhalb des Staatsapparates sind sehr ausgeprägt und daher Aufdeckung und Verfolgung nicht sehr zugänglich. Bedenkt man, dass die Verjährungsfrist von Rechtsbeugung bei RichterInnen ganze 5 Jahre beträgt, so dürfte allein dieser Umstand nur ganz selten zur angemessenen Verfolgung führen. Mit Staatskriminalität befasst man sich bevorzugt, wenn es um andere Staaten geht oder man weicht auf historische Betrachtungen aus. Ein einfacher Beleg hierfür ist, wie wenig Literatur, Forschung und investigative Arbeiten - Ausnahme z.B. Jürgen Roth - man hierzu findet. Die allgemeine selbstzufriedene Lebenslüge lautet: das war einmal, das gibt es bei uns nicht, das gibt es bei den anderen.
Wer Staats-, Regierungs-, Polizei- oder Justizkriminalität anegeht, läuft u.a. Gefahr, ganz schnell kriminalisiert oder psychiatrisiert zu werden.



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Peggy Knobloch

12.11.2014 um 11:05
@emz
Was mir so aufstößt ist dass man "Irrtümer" kategorisch ausschließt und immer sofort die korrupten Keule schwingt. Das geht an jeder Objektivität vorbei - wie soll man so einen noch ernst nehmen? Fehler passieren in jedem System. Das heißt aber nicht dass jeder Fehler automatisch aus Gefälligkeit für - ja was eigentlich? passiert sein muss.. So eine Milchmädchen Denkweise passt vielleicht zu den Tshirt tragenden Stammtischhelden. Von staatlich anerkannten "Fachleuten" erwarte ich mir grundsätzlich Abstand zu derartigem Mob-Geschwurbel...


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Peggy Knobloch

12.11.2014 um 12:12
@Redjune
Zitat von RedjuneRedjune schrieb:Was mir so aufstößt ist dass man "Irrtümer" kategorisch ausschließt und immer sofort die korrupten Keule schwingt.
Dazu dieses Szenarium der Angst, das man aufbaut, also wenn du etwas versuchst gerade zu rücken, musst du immer damit rechnen in den Knast oder gar die Psychiatrie eingewiesen zu werden. Denn die haben die Macht.

Ich bin da immer etwas fassungslos, wenn ich sehe, mit welchen verschwörungstheoretischen Scheuklappen Leute durchs Leben stolpern, die doch von ihrem Werdegang her Denken gelernt haben sollten. Schließlich ist Psychologie nicht gerade einer der simplen Studiengänge und dann auch noch einen Doktor hingelegt zu haben, da darf doch eigentlich Hirn vorausgesetzt werden.


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Peggy Knobloch

12.11.2014 um 12:24
Zitat von RedjuneRedjune schrieb:Großer Gott... Bin ich die einzige die das total unprofessionell findet wenn Anwälte und Gutachter so Zeug twittern wie Teenager oder Popstars?
Nee, ich finde es auch daneben ;) Aber was sollen sie machen wenn sie in der Fachwelt nicht anerkannt werden.
Drollig sind diese unterschwelligen Drohungen die uns darauf hinweisen sollen, wir kämen alle bald in die Anstalt oder ins Gefängnis, sollten wir nicht endlich "aufwachen" :D

Ich hab da ehrlich gesagt keine Angst. Sollte ich mal durchdrehen und Kinder missbrauchen oder Leuten Gewalt antun, wäre es mir ganz lieb man würde mich daran hindern.


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Peggy Knobloch

12.11.2014 um 12:37
@Frau.N.Zimmer
Ich weiss nicht. ich hab von bayreuth offenbar eine ganz andere vorstellung vermittelt bekommen. da gibts eis, kaffee, ausflüge, viel besuch, geschenke, post.... im Knast sähe das anders aus.. aber wie gesagt: bayreuth muss die hölle auf erden sein....


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Peggy Knobloch

12.11.2014 um 15:44
Sponsel
Grundinformation Ulvi Kulacs Behandlung im BKH Bayreuth - heute am 6.11.2014 sind es 4808 Tage.
Das BKH Bayreuth schreibt in seinen Jahresgutachten nach § 67e StGB regelmäßig in seiner Einleitung:

"mit Urteil des Landgerichts Hof vom 30.04.2004, rechtskräftig seit dem 26.01.2005, wurde Herr Kulac wegen Mordes aufgrund vollständiger Schuldfähigkeit zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Gleichzeitig wurde die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 StGB in Verbindung mit § 20 StGB wegen wiederholtem sexuellen Missbrauchs von Kindern angeordnet. Bereits seit dem 07.09.2001 ist Herr Kulac — zunächst in vorläufiger Unterbringung gemäß § 126 a StPO — in der Klinik für Forensische Psychiatrie des Bezirkskrankenhauses Bayreuth untergebracht. Seit dem 21.04.2004 wird er kontinuierlich auf einer geschlossenen forensischen Station behandelt, die speziell für Patienten mit einer Intelligenzminderung/Lernbehinderung und/oder Entwicklungs­rückständen konzipiert ist."
http://www.sgipt.org/forpsy/Kulac/BZK-Freilassung/UK_frei.htm
immer wieder erstaunlich, dass UK bereits seit 7.9.2001 in der Psychiatrie einsitzt, aber von Unterstützern so getan wird, als wäre er nur wegen des Mordurteiles dorthin gekommen (und weil es ein paar """Doktorspielchen""" gab)
die Unterstützer glauben allen Ernstes, dass die Aufhebung des Mordurteils das Ende der Unterbringung rechtfertige. Dabei sind das zweierlei Straftaten.


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Peggy Knobloch

12.11.2014 um 19:28
Mann Mann Mann....Herr Sponsel scheint seinen Beruf nicht wirklich verstanden zu haben. Er sollte sich mal entscheiden, was er denn nun sein möchte: Mensch? Bürger? Psychologe? Klar, er ist auch nur ein Mensch, allerdings steht es ihm nicht zu, bei Ersuchen um ein Gutachten seine private Meinung breitzutreten. Als Sprecher von Amnesty International wäre er da besser aufgehoben. *kopfschüttel*

@Frau.N.Zimmer
Rödel:
"Denn er hat im Beisein von Ulvi erzählt, das, was man ihm damals hat vorgehalten, dafür wäre er vielleicht ein, zwei Jahre in eine Therapie gekommen, aber diese lange Unterbringung rechtfertigt das überhaupt nicht. Und jetzt in dem Gutachten lese ich eigentlich überhaupt nichts davon mehr. Das ist eigentlich, wo ich sag, er hat jetzt, ich will nicht sagen, vielleicht ein Gefälligkeitsgutachten gemacht.

Hm, da bräuchten wir einen der sich damit auskennt. Liebe/r @traces wenn Du Zeit hättest? Gibt es denn zeitlich begrenzte Therapien? So, das man sagt naja, 1-2 Jahre versuchen wir das mal und dann lassen wir ihn aber raus, egal ob ein Erfolg da ist oder nicht?
Ist es üblich, dass Gutachter sich derart äussern wärend sie sich noch offensichtlich in der Begutachtungsphase befinden, wie von Frau Rödel vorgetragen?
Absoluter Schwachsinn, was Mme Rödel da von sich gibt. Die Maßregel erfolgte auf Grundlage des §63. Kriterium dürfte die Intelligenzminderung resultierend aus der neurologischen Erkrankung von UK gewesen sein. Nach dem 63er ist eine Maßregel zunächst unbefristet. Will heißen: solang von einer Gefährdung der Öffentlichkeit durch weitere Straftaten seinerseits ausgegangen werden muss, bleibt er dort untergebracht. Es erfolgen reguläre Überprüfungen (bzgl. Behandlungsresultate und externe Begutachtungen), inwieweit diese Gefährdung weiterhin besteht oder nicht. Die Dauer seines bisherigen Aufenthalts dort lässt darauf schließen, dass man wiederholt zu der Einschätzung kam, dass sich am Gefahrenpotenzial bislang nichts großartig verändert hat. Therapien in der Maßregel sind zeitlich nicht begrenzt. Ein Insasse kann sich natürlich gegen eine Teilnahme an Therapien sperren, allerdings sorgt das lediglich dafür, dass sich sein Aufenthalt dort weiter verlängern wird.

Nein, ich halte es nicht für üblich, dass sich ein Gutachter in dieser Form der Betreuerin eines Insassen gegenüber äußert, schon gar nicht, wenn es ein psychologischer Gutachter ist. Sollte diese Äußerung tatsächlich gefallen sein, so zeigt es, dass sich der Gutachter weder mit den juristischen Grundlagen einer Maßregel auskennt, noch über forensisch-psychiatrische Kenntnis über die Natur der zu Grunde liegenden Störung des Insassen verfügt, die Grund für diese Unterbringung war.
Saschenbrecker:
"... da soll er sich im Übrigen noch vor Jungs ausgezogen haben und da onaniert haben. Und das sind natürlich Tatvorwürfe, die nach wie vor im Raum stehen, und die natürlich für die lange Zeit schon nicht mehr verhältnismäßig wären.
Dann werden wir durch die Instanzen müssen und die Rechtsmittel voll ausschöpfen."

Er soll? Er hat in 22 Fällen! Das und noch mehr!

Und die Bitte an @traces :) Geht es bei einer Unterbringung um Zeit oder darum wie gefährlich der Untergebrachte noch ist?
Wie gesagt: Der Zeitfaktor spielt keinerlei Rolle, sondern lediglich das Gefahrenpotenzial, das vom Insassen objektiv ausgeht und zukünftig (prognostisch) zu erwarten ist.

Ich kenne jetzt nicht alle umfassenden psychiatrischen Fakten zu UKs psychiatrischer Anamnese. Allerdings könnte man rein von der Vordiagnose Oligophrenie, die bei UK gestellt wurde, bereits davon ausgehen, dass seine Steuerungsfähigkeit bei sexuellen Triebimpulsen dauerhaft beeinträchtigt sein dürfte/ könnte und daher auch von einer permanent bestehenden Gefährdung ausgegangen werden müsste/ könnte, es sei denn, es besteht eine dermaßen engmaschige soziale Kontrolle und Umgebungsfaktoren, die diese Gefährlichkeit gegen Null minimieren. Und da hat das neuerliche Gutachten ja nun bereits angedeutet, dass Zweifel an diesem Kontrollfaktor bestehen und er als nicht ausreichend angesehen werde^^

Um der alten Zeiten willen hier 2 meiner Postings/ Hypothesen zum 63er + Oligophrenie:

Beitrag von redfern (Seite 332)

Beitrag von redfern (Seite 330)



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Peggy Knobloch

12.11.2014 um 19:32
@traces
Vielen lieben Dank!


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Peggy Knobloch

12.11.2014 um 23:22
@traces
danke! wenn man bedenkt, dass die von dir stammenden?/verlinkten beiträge aus 10/2012 stammen ist es jammerschade, dass manche an Einsicht und Verständnis nichts dazu gewonnen haben.


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Peggy Knobloch

13.11.2014 um 07:47
Zitat von tracestraces schrieb:Absoluter Schwachsinn, was Mme Rödel da von sich gibt. Die Maßregel erfolgte auf Grundlage des §63. Kriterium dürfte die Intelligenzminderung resultierend aus der neurologischen Erkrankung von UK gewesen sein. Nach dem 63er ist eine Maßregel zunächst unbefristet. Will heißen: solang von einer Gefährdung der Öffentlichkeit durch weitere Straftaten seinerseits ausgegangen werden muss, bleibt er dort untergebracht.
Sie vereinfachen das Problem. Sie beziehen sich nur auf den § 63 StGB, aber es gilt auch andere Grundsätze zu beachten. Sie vergessen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu berücksichtigen. Darauf stützt sich letztendlich Frau Rödel. Das erkennt man auch aus anderen Äußerungen von ihr. Daher sollte man so etwas nicht als Schwachsinn bezeichnen.

Das Bundesverfassungsgericht schreibt u.a. in dem Urteil vom 26.8.2013 RN 47 hierzu:
Je länger die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus andauert, umso strenger sind die Voraussetzungen für die Verhältnismäßigkeit des Freiheitsentzuges.
Hier kommt also - im Gegensatz zu Ihrer Behauptung - eine zeitliche Komponente ins Spiel. Je länger ein Aufenthalt ist, umso gewichtiger müßen die zu erwartenden Starftaten sein, um diesen Aufenthalt gerechtfertigt zu erhalten.

Abwägen müssen es dann letztendlich Richter, aber man darf eben nicht von vornherein behaupten, dass die Ansicht von Frau Rödel falsch ist.


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Peggy Knobloch

13.11.2014 um 08:19
@JosefK1914
ich werde mich jetzt mal direkt auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz beziehen:

bei 1 oder 2 Vergehen sexuellen Missbrauches an Kindern fände ich vielleicht auch 1-2 Jahre Aufenthalt in der Psychiatrie zur Therapie angemessen.

bei 22 Missbrauchsfällen an zig Kindern kommt mir aber die Idee, dass der Mann eine verfestigte Fehlentwicklung seiner Sexualität und/oder Steuerbarkeit haben könnte und dann sehe ich einen unbefristeten Therapiezeitraum auch absolut als verhältnismäßig an. Ganz davon ab, ist der Aufenthalt in der Psychiatrie ohnehin nicht zeitlich befristet sondern ausschließlich von einem Therapieerfolg abhängig.

Unverhältnismäßig sind allenfalls die Forderungen der BI/Rödel , ihn quasi aus der Psychiatrie freizupressen. Euler hat zu Recht dieses heiße Eisen nicht mit Nachdruck angefasst.

du und andere begehen den Fehler, Therapie und Therapierbarkeit in Jahren zu messen und am Strafrahmen des StGB zu messen. Falsch -den kannst du nicht heranziehen, schließlich ist UK ja für die begangenen Straftaten schuldunfähig.

einen UK der -angeblich auf dem geistigen Entwicklungsstand eines 10jährigen- Straftaten an Kindern begangen hat, dafür nicht schuldfähig ist - das haben wir leider vorliegen. Die Gutachter haben zu entscheiden, ob er therapiert werden konnte und von ihm in Zukunft für Kinder keine Gefahr mehr ausgeht. Da reicht es nicht, dass er seiner Betreuerin treuherzig sagt, er wisse, dass man Kinder nicht anfassen darf - das wusste er nämlich schon geraume Zeit vor seiner Einweisung und es kam trotzdem zu weiteren Delikten.

ich würde es für absolut unverhältnismäßig ansehen, wenn Ärzte sich zu einem Gefälligkeitsgutachten hinreißen ließen, nur um eine kleine Gruppe Wutbürger zu befriedigen!


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Peggy Knobloch

13.11.2014 um 08:29
Seh ich auch so wie @traces
Der Anwalt (den Namen Merk ich mir leider nicht) geht hier davon aus - und das betont er ja ständig - dass uk nur die Hosen runter lies und mal sich selber dabei befriedigt habe. Das ist o-Ton Rödel und leider falsch. Wäre es so wie sie behaupten wäre es wirklich eine frage der Verhältnismäßigkeit. Jedoch geht aus den Akten klar anderes schwerwiegenderes hervor. Das weiß Euler und von daher hat er richtig entschieden die Sache nicht mehr anzurühren. Rödel blendet dies aus bzw meint einfach nur, es besser zu wissen als alle anderen und ist der Ansicht sie könne beweisen dass das alles Lügen wären - inkl der Missbrauch an Peggy, etwas, dass nicht mal uk selbst bestreitet. Also steht hier das Fantasie Konstrukt der GR den Fakten der Akten gegenüber. Man wird also sehen was dabei mehr Gewicht haben dürfte...


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Peggy Knobloch

13.11.2014 um 08:31
@lawine
@Redjune

Das möge IHRE Verhältnismäßigkeitsabschätzung sein. Für diese sind jedoch Gerichte zuständig. Mir ging es nur darum aufzuzeigen, dass @traces Ansicht nicht mit der Rechtsansicht des BVerfG in Einklang war.


Außerdem machen Sie hier einen Fehler. Sie beziehen sich auf die ursprünglichen Straftaten.

Hier war das Umfeld selber hauptsächlich maßgebend, es wurde nicht entdeckt, mit ihm hatte man ähnliches gemacht, um ihn "vorzuführen" etc..

Es geht vorliegend jedoch nur um die Prognose und evtl. weitere Maßnahmen, welche so etwas verhindern können.

Dass in einem WG-Umfeld Herr Kulac überhaupt in der Lage sein könnte, diese Anzahl von Missbräuchen zu begehen, ist mehr als zweifelhaft. Dass man die Gefahr nicht auf Null runterdrücken kann wie @traces für die Voraussetzung einer Entlassung fordert, ist klar. Jedoch ist das prinzipiell nie möglich, kein Gutachter kann so etwas behaupten. Mit der Ansicht von @traces würde man niemals einen Täter aus der Psychtrie entlassen dürfen, was letztendlich mit dem GG nicht vereinbar wäre.


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Peggy Knobloch

13.11.2014 um 08:42
@JosefK1914
Die genaue Rechtslage könnt ihr diskutieren. Ich kenne mich da nicht aus. Jedoch halte ich es schon für einen gravierenden Unterschied ob jemand in der Psychiatrie bleiben soll weil er mal vor Kindern die Hosen runter lies weil man das mit ihm auch so gemacht hatte - oder ob wir hier wirklich von vielen Fällen definitivem Missbrauch sprechen (Dinge die ihm selber nicht angetan wurden) der heimlich stattfand weil er genau wusste er darf es nicht..
Ein Unterschied den man wohl auch als Gutachter machen wird. Der Anwalt und GR sehen das anders.


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Peggy Knobloch

13.11.2014 um 08:59
@Redjune

Da gebe ich Ihnen natürlich Recht, die Prognose ist natürlich auch von den begangenen Taten abhängig. Bisher stand hier noch zusätzlich Mord im Raum. Aber bei @traces Ansicht ging es darum, dass eine zeitliche Komponente - und auf die bezieht sich wohl hauptsächlich Frau Rödel - angeblich keine Rolle spielen würde. Diese Ansicht ist jedoch nicht mit dem GG vereinbar, das wollte ich nur verdeutlichen.

Der neue Gesetzesentwurf unterscheidet bei solchen Fällen zwischen erheblichen und schweren Straftaten, die Klassifizierung im speziellen Fall muss durch ein Gericht erfolgen. Dabei würde es im vorliegenden Fall um möglichen schwere des seelischen und körperlichen Schadens gehen. Auch die Berücksichtigung der zeitlichen Komponente und damit der Verhältnismäßigkeit ist dabei Aufgabe des Gerichts, nicht die des Gutachters.


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Peggy Knobloch

13.11.2014 um 09:31
@JosefK1914
Zitat von JosefK1914JosefK1914 schrieb:Mir ging es nur darum aufzuzeigen, dass @traces Ansicht nicht mit der Rechtsansicht des BVerfG in Einklang war.
Große Worte für einen Laien.
Wo ist hier die Gefahr angesiedelt, die eventuell noch immer für Dritte besteht?


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