@traces Ich denke
@pfiffi ist es vielleicht gar nicht klar, dass wir von 4 Gutachten von 2 Gutachtern reden.
Dr. Kröber 2003 und 2014, einmal zum ersten Prozess. Er war der einzige Gutachter, der Ulvi K. zeitnah und ausführlich befragen konnte. Damals ging er davon aus, dass es keine Tathergangshypothese gab. Dieses Versäumnis galt als einer von zwei Wiederaufnahmegründen und Dr. Kröber konnte für den zweiten Prozess nochmal begutachten unter den neuen Gegebenheiten.
2010 gab es ein Gutachten durch Dr. Blocher, der Anlass ist mir nicht bekannt. Hier verweigerte Ulvi K. die Mitarbeit, so dass es ein Gutachten auf Aktenbasis war. 2014 beauftragte das Gericht Dr. Blocher erneut, diesmal um die Frage zu klären, inwiefern weitere Straftaten zu erwarten sind, v.a. im Hinblick auf den Wegfall des Mordvorwurfs.
Im Übrigen ist es definitiv nicht wissenschaftliche Praxis, ohne komplette Kenntnis ein Urteil zu fällen.
Danke für Deine Beiträge, die mag ich nicht missen.