Peggy Knobloch
21.04.2015 um 12:14Anzeige
https://www.allmystery.de/themen/km79175-2638#id14169480
Also bitte. Auf den Seiten der BI war noch bis vor Kurzem zu lesen, UK habe kein Kind missbraucht. Mittlerweile scheint man den Begriff des Missbrauchs wenigstens verstanden zu haben, immerhin.
Ansonsten war lediglich von "Hose herunterlassen" und "selbstbefriedigenden Handlungen" die Rede, konkrete Übergriffe hat man damit abgetan, UK wäre mit den Jungen befreundet gewesen und man habe sich "gegenseitig befriedigt". Noch heute spricht GR davon, die Kinder hätten "Spaß" gehabt. Wenn das keine krasse Verharmlosung ist, dann weiß ich auch nicht...
https://www.allmystery.de/themen/km79175-2638#id14169485Ich sagte ja auch nicht, dass G.R. diese Handlungen nicht anders bewertet. Sondern, dass sie die Vorfälle an sich nicht abstreitet. Ich verstehe wirklich nicht, wie man das immer wieder durcheinanderwerfen kann. So entstehen dann eben ggf. auch Behauptungen, Diskussionsteilnehmer hätten hier komplett negiert, dass es Missbrauch gegeben habe…
Da glaube ich, muss ich nochmal ein Video rauskramen, in dem sich G.R. und Saschenbrecker, so wie es auch @Mao1974 anspricht, doch eher verharmlosend ausdrücken, wenn ich mich recht erinnere.
https://www.allmystery.de/themen/km79175-2638#id14169691„Man“ vielleicht. Aber Hörteissenior ist nicht man…
Man klickt den Meldebutton und macht keinen screenshot.
https://www.allmystery.de/themen/km79175-2638#id14169691Eine PN tät’s ja auch.
Ausserdem dürfte man solche shots hier gar nicht einstellen, da es sich um bereits gelöschte Beiträge handelt.
https://www.allmystery.de/themen/km79175-2639#id14169718„Der Fall“ ist das Verschwinden bzw. der vermeintliche Mord an P.K.. Dass U.K. damit nichts zu tun hat, wurde gerichtlich festgestellt. Möchtest du jetzt behaupten, die Strafkammer, die ihn freigesprochen hat, „negiere“ die Missbräuche ebenfalls???
Ich muss in keinem "Archiv" nachgucken, wenn auf Seite 2517 noch nachlesbar ist, dass nach Meinung "Kältezeit" der Bub nix mehr mit dem Fall zu tun hat. Was wohl eine Negation bedeutet.
https://www.allmystery.de/themen/km79175-2639#id14169718Der Missbrauch „explizit an P.“ ist ja schon wieder was ganz anderes. Klar sind U.K.s Unterstützer davon überzeugt, dass der nicht stattgefunden hat. Schließlich streben sie diesbezüglich eine Wiederaufnahme an.
Im Übrigen wird, wie von weiteren Usern bestätigt, der Missbrauch AN Kindern und explizit an Peggy sehr wohl bestritten.
https://www.allmystery.de/themen/km79175-2639#id14170210Gegenfrage: Sind denn alle – 10 oder mehr – Versionen zutreffend? Nein – denn das geht faktisch nun mal nicht. Demnach MUSS ein Großteil davon reine Phantasie sein.
Gegenfrage: Wem wollte er etwas recht machen mit den unterschiedlichen Aussagen?
1. Protokoll: Peggy war sehr oft bei ihm in der Wohnung ("spielen" etc.)
2. Interview: er hat Peggy gar nicht gekannt.
3. and. Int.: Peggy hat er schon gekannt.
4. Müller: Gesprochen hab ich mit ihr.
5. Prot.: Ich wollte mit ihr f...., sie hat nicht gewußt was das ist....
Es gibt eine zweistellige Zahl an Versionen.
Nur Phantasie?
https://www.allmystery.de/themen/km79175-2639#id14170210Das ist falsch:
Dein Beitrag bezieht sich auf laufende Verfahren nicht auf rechtssicher abgeschlossene Prozesse.
„Frage 6:
Die Einstellung eines Verfahrens ändert nichts an der Zweckbestimmung der Akteneinsicht. Es dürfen daher von Ihnen keine weiteren Informationen verbreitet/veröffentlicht werden. Auch bei den eingestellten oder abgeschlossenen Verfahren dürfen Sie nur die Informationen weitergeben, die ohnehin schon öffentlich sind. Das Aktengeheimnis gilt - nicht zuletzt zum Schutz der Verfahrensbeteiligten - auch nach einer Einstellung unverändert fort.“
Quelle: http://www.frag-einen-anwalt.de/Welche-Informationen-koennen-aus-einem-Verfahren-veroeffentlicht-werden---f75416.html
https://www.allmystery.de/themen/km79175-2639#id14170271Wenn man gleich zum Einstieg so viel Unzutreffendes, Unlogisches und falsch Interpretiertes von sich gibt, braucht man sich über deutliche Kritik nicht zu wundern…
Lasst @Hörteissenior doch erstmal schreiben bevor ihr ihn angreift.
Blondi23 schrieb:Oh Mann :DGab es denn schon konkrete Fragen? :D
Ich bin immer noch gespannt auf deine Darlegungen.
„Man“ vielleicht. Aber Hörteissenior ist nicht man…Auch Herr Hörteis unterliegt den Forenregeln. Jetzt tu nicht so als wüsstest Du das nicht .
Ich sagte ja auch nicht, dass G.R. diese Handlungen nicht anders bewertet. Sondern, dass sie die Vorfälle an sich nicht abstreitet. Ich verstehe wirklich nicht, wie man das immer wieder durcheinanderwerfen kann. So entstehen dann eben ggf. auch Behauptungen, Diskussionsteilnehmer hätten hier komplett negiert, dass es Missbrauch gegeben habe…Da hast du noch nicht mal völlig Unrecht. Denn wenn wir uns http://dejure.org/gesetze/StGB/176.html ansehen, dann wissen wir, dass
(4) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, werNur diesen Missbrauchsvorwurf versucht G.R. damit auszuhebeln, dass sie immer wieder von dem 8- bis 10-Jährigen spricht.
1. sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt,
Folge 29:@Hörteissenior
Wussten Sie, dass wenige Tage nach Peggys Verschwinden ein Mädchen in Pforzheim gesehen wurde, das nach Aussagen der Zeugin eindeutig Peggy gewesen sei; die Zeugin hatte das Mädchen sogar noch ein zweites Mal gesehen. Ein von ihr erstelltes Phantombild hatte eine verblüffende Ähnlichkeit mit der Schwägerin von Peggys Stiefvater !!!!!!
Blondi23 schrieb:Kritik ist nicht verkehrt, aber es kommt immer auf die Art und Weise an.Meine Kritik ist weder unangebracht noch kindisch.
So ist es einfach nur unangebracht und wirkt kindisch.
Frau.N.Zimmer schrieb:Auch Herr Hörteis unterliegt den Forenregeln. Jetzt tu nicht so als wüsstest Du das nicht .Wieder mal schneller geantwortet als nachgedacht, was :-) ? Lies mal nach, worauf sich das "man" bezog. Jedenfalls nicht auf die Forenregeln...
Frau.N.Zimmer schrieb:Siehste, da ist auch gleich der " Puff" dabei ;) Wolltest Du ja nicht glauben..Erstens - ich sagte nicht, dass ich das nicht glauben wolle... sondern, dass ich gerne Belege dafür hätte, wenn ich in der weiteren Diskussion zugrunde legen solle, dass das zutrifft. Denn du hattest ja mit der Behauptung argumentiert, dass dieses Angebot tatsächlich auch in die Tat umgesetzt wurde.... und zwar nicht nur einmal, sondern mehrfach.
„Ich bot ihm bei Fahrten nach Tschechien sogar an, sich mit einem der Straßenmädchen zu vergnügen“, erzählt sie. Ulvi habe abgelehnt, „er hatte geradezu Angst“.Was ja übrigens schon vor Wochen hier durchdiskutiert und geklärt wurde...
Quelle: http://www.focus.de/politik/deutschland/fall-peggy-unser-sorgenkind_aid_203917.html
emz schrieb:Nur diesen Missbrauchsvorwurf versucht G.R. damit auszuhebeln, dass sie immer wieder von dem 8- bis 10-Jährigen spricht.Ich bezweifle, dass sie darauf abzielt. Jedenfalls nicht im juristischen Kontext. Man kann einen noch so intelligenzgeminderten Menschen juristisch nicht zu einem "Kind" machen. Man kann nur feststellen, dass er aufgrund seiner Initelligenzminderung diesbezüglich schuldunfähig ist, und daher straffrei bleibt. Und das ist ja bereits geschehen. Die Entlassung aus der Forensik ist ebenfalls beschlossene Sache. Da gibt es also gar nichts mehr "auszuhebeln"...
Doktorspielchen unter Kindern sind nun mal nicht strafbar, das ist es, worauf sie abzielt.
emz schrieb:Ich frage jetzt mal nicht, wie von dir vorgeschlagen, einen Anwalt, sondern halte mich schlicht vertrauensvoll an das StGBIch habe nicht vorgeschlagen, "einen Anwalt zu fragen". Tussinelda hatte diesen Link gebracht, und Hörteissenior behauptete daraufhin, der Beitrag beziehe sich auf laufende Verfahren, nicht auf rechtssicher abgeschlossene Prozesse. Mit dem Zitat habe ich belegt, dass diese Behauptung nicht stimmt - der verlinkte Text bezieht sich sehr wohl auch auf abgeschlossene Verfahren.
http://dejure.org/gesetze/StGB/353d.html
Es gab keinen Ausschluss der Öffentlichkeit und das Verfahren wurde abgeschlossen.
Was also spricht gegen eine Veröffentlichung?
Die Vermeidung von Veröffentlichung unzulässiger Informationen ergibt sich aus verschiedenen Gesetzen sowie deren Auslegung und Anwendung. Dass keine Akteninhalte und Aktenkenntnisse veröffentlicht werden dürfen, ergibt sich schon aus der Zweckbindung der Akteneinsicht, die sich wiederum u. a. aus dem Rechtsverständnis und den Auslegungen der §§ 147, 406 e, §§ 474 ff. StPO ergibt.
Daneben wird durch Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sowie der Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts normiert. Durch diese Schutzrechte soll gewährleistet werden, dass personenbezogene Daten und Informationen nicht ohne Wissen oder gegen den Willen der Betroffenen veröffentlich werden. Eine Akteneinsicht darf deshalb auch nur dann erteilt werden, wenn gewährleistet ist, dass diese Rechte der Beteiligten nicht (unzumutbar) beeinträchtigt werden. Dementsprechend ist es eben unzulässig, die gewonnenen Kenntnisse aus der Akteneinsicht für sachfremde Zwecke - wie für eine ungenehmigte Veröffentlichung "zu missbrauchen". Das allgemeine Persönlichkeitsrecht sowie. das Recht auf informationelle Selbstbestimmung wird auch durch § 823 BGB geschützt, in dem bei einer Rechtsverletzung Schadensersatz verlangt werden kann. Auch das Datenschutzrecht und das Urheberrecht könnten zur Anwendung kommen.
Quelle: http://www.frag-einen-anwalt.de/Welche-Informationen-koennen-aus-einem-Verfahren-veroeffentlicht-werden---f75416.html
meermin schrieb:Wenn jemand sich in seiner Entwicklung diesbezüglich auf dem Stand eines 10jährigen Buben befindet, dann sagt das etwas über die Psyche etc. des Probanden aus, ihn dann aber als "Bubele" zu bezeichnen würde ich immer für zumindest sehr unglücklich halten. Es dient der VErunsachlichung und das im höchsten Masse , egal ob es nun positiv oder abwertend gemeint ist.tja, dann muss man sich halt mal dazu durchringen, in UK einen erwachsenen Mann zu sehen und nicht ständig betonen, dass er auf dem Stand eines acht-bis zehnjährigen Kindes sei (früher hießes noch zehn bis zwölf, aber geschenkt). Auf diesem niedrigen intellektuellem Entwicklungsstand ist er nämlich nur in Teilbereichen. Ansonsten verfügt er über den Körper eines Erwachsenen, Strategien eines Erwachsenen, Triebe eines Erwachsenen, Lebenserfahrungen eines Erwachsenen.
jaska schrieb:Zum Beispiel steht ja immer der Vorwurf im Raum, Ulvi K. sei schon zeitnah zu Peggys Verschwinden Hauptverdächtiger gewesen und die Polizei habe alles dafür getan, ihn zu überführen.Nach meiner Kenntnis Unsinn.
Blondi23 schrieb:Also kann man sagen, dass die Schilderungen immer detaillierter und drastischer wurden und dies alles aus eigenem Antrieb geschah?