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Peggy Knobloch

98.162 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

20.11.2015 um 07:53
@emz
Die Regeln für ein Wiederaufnahmeverfahren sind streng. Eine falsche Urkunde kann einer der wenigen Gründe dafür sein.
Aber in diesem Fall hat man gegen dieses Urteil, was die Verurteilung wegen Mordes betrifft, ja schon ein Wiederaufnahmeverfahren erreicht. Das Pulver dürfte verschossen sein, was falsche Urkunden oder Formalien betrifft.

Bleiben noch

http://dejure.org/gesetze/StPO/359.html
§ 359 StPO
Wiederaufnahme zugunsten des Verurteilten

Die Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Verfahrens zugunsten des Verurteilten ist zulässig,
...
5. wenn neue Tatsachen oder Beweismittel beigebracht sind, die allein oder in Verbindung mit den früher erhobenen Beweisen die Freisprechung des Angeklagten oder in Anwendung eines milderen Strafgesetzes eine geringere Bestrafung oder eine wesentlich andere Entscheidung über eine Maßregel der Besserung und Sicherung zu begründen geeignet sind,

6. wenn der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eine Verletzung der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten oder ihrer Protokolle festgestellt hat und das Urteil auf dieser Verletzung beruht.
Und wenn ich die Aussage von Frau Rödel richtig interpretiere, so bereitet man sich auf den Umweg über § 359 StPO Absatz 6 vor. Neue Beweise hätte man schon zum letztjährigen Wiederaufnahmeverfahren auf den Tisch packen müssen und dass seit Mai 2014 so entscheidende Beweise aufgetaucht wären hätte man irgendwie mitbekommen.


http://www.extra-radio.de/nachrichten/Der_Fall_Peggy_geht_in_eine_neue_Runde,15083.html
"Ja, das ist die andere Seite. Das steht noch offen, ob's zugelassen wird. Aber das muss ich jetzt schon mal vorab sagen: falls es abgelehnt wird gehn wir sehr gerne auch in eine weitere Instanz, denn bereits in den Akten, die uns vorliegen, aus denen ist ersichtlich, dass kein Missbrauch der Peggy durch den Ulvi vorgelegen hat, denn wir können zeigen wie man ihn ebenso wie beim Mordprozess einfach zu Aussagen gebracht hat, für die nie der Beweis erbracht wurden.


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Peggy Knobloch

20.11.2015 um 08:02
@jaska

Zitat von jaskajaska schrieb:Und wenn ich die Aussage von Frau Rödel richtig interpretiere, so bereitet man sich auf den Umweg über § 359 StPO Absatz 6 vor.
ich bin mal so frei und zitiere mich selbst ... Beitrag von DoctorWho (Seite 2.894)


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Peggy Knobloch

20.11.2015 um 08:06
@DoctorWho
Das scheinen die aber nicht zu wissen :)
Ich hatte Deinen Kommentar schon noch in Erinnerung. Ist nämlich selten hier, mal fundierte und objektive Beiträge zu lesen.


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Peggy Knobloch

20.11.2015 um 13:03
@jaska
Ich hatte schon vor einiger Zeit hier geschrieben, dass der Widerruf des Geständnisses des sexuellen Missbrauchs auch grundsätzlich als neue Tatsache gem. Nr. 5 in Betracht kommt. Da kommt es dann allerdings auf die "Umstände des Einzelfalles" an, wie die Rechtsprechung gerne formuliert. Ich würde meinen, dass der sehr späte Widerruf in diesem Fall eher gegen eine solche Wertung spricht.

Im Übrigen schließe ich mich den Ausführungen des Kollegen @DoctorWho an.

lg
g.


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Peggy Knobloch

20.11.2015 um 13:26
@DerGreif
Du meinst ein widerrufenes Geständnis könnte nach 359 StPO ein Wiederaufnahmegrund sein? Obwohl ein Großteil seiner diesbezüglichen Geständnisse durch seine Opfer bestätigt wurden auch in Details?

Mal angenommen ein Täter missbraucht im Laufe der Jahre 10 Kinder. Die Kinder erzählen von 50 einzelnen Übergriffen, von denen der Täter 40 im Detail gesteht und sich an die verbleibenden 10 nicht erinnern kann. Sind die dann juristisch nicht passiert (Sachbeweise gibts in keinem Fall)? Oder kann das Gericht zu dem Schluss kommen, dass wenn der Großteil der Erinnerungen von Opfern und Täter kongruent sind, auch die vom Täter nicht erinnerten Taten passiert sind? Und was ist mit zusätzlichen Taten, die der Täter bestreitet, für die es nur das Opfer als Zeuge gibt?

Hier konkret:
In den Fällen des sexuellen Missbrauchs erfolgte ja 2004 ein Freispruch wegen Schuldunfähigkeit.
Mir ist nun nicht klar, wie man aus dem ganzen Missbrauchskomplex die Tat bzw. die Taten an Peggy herauslösen möchte. Weil sie als Zeugin nicht verfügbar ist kann kein Missbrauch stattgefunden haben?
Oder will man generell alle vom Gericht damals festgestellten Übergriffe vom Tisch wischen?


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Peggy Knobloch

20.11.2015 um 13:36
@jaska

Zumindest sagte RA Saschenbrecker auf Nachfrage, anlässlich einer der Kneipenkonferenzen, es würde einzig um die Vergewaltigung (oder den Missbrauch? müsste ich nochmal reinhören) zum Nachteil von Peggy gehen. Die sonstigen Missbrauchsfälle hat er ausdrücklich ausgeschlossen.

Wobei, für den einen Missbrauchsfall, wo er sich einen runtergeholt hat vor Peggy und noch weiteren Kindern, da hätte man ja Zeugen.


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Peggy Knobloch

20.11.2015 um 13:37
@DerGreif
Kann mir nicht vorstellen, dass ein Widerruf alleine ausreichen würde, einen WAV zu rechtfertigen. Das könnte ja jeder rechtskräftig Verurteilte dann so machen. Esseidenn, es würden im Nachhinein Verhörprotokolle auftauchen, die beweisen, dass er unter Gewalt ein Geständnis abgelegt hat.


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Peggy Knobloch

20.11.2015 um 13:56
@jaska
Zitat von jaskajaska schrieb:Du meinst ein widerrufenes Geständnis könnte nach 359 StPO ein Wiederaufnahmegrund sein?
ja, das ist grundsätzlich möglich (so auch BeckOK StPO/Singelnstein StPO § 359 Rn. 24) oder wie es KK-StPO/Schmidt StPO § 359 Rn. 18 so schön formulieren: "Zur Wiederaufnahme können deshalb alle Umstände führen, auf denen das Urteil direkt oder indirekt beruht, also einschließlich der Hilfstatsachen und Indizien ..."

hinzutreten muss ferner die geeignetheit , was jedoch bei einem widerrufenen geständnis anzunehmen ist, da es die täterschaft ausschließt (so auch BeckOK StPO/Singelnstein StPO § 359 Rn. 31).

bei KK-StPO/Schmidt StPO § 359 Rn. 30 findet sich zum thema geeignetheit das folgende, was sehr gut passt: "Hat jemand eine fremde Tat auf sich genommen, so könnte seinem Wiederaufnahmeantrag entgegenstehen, dass er damit eine Straftat nach §§ 145d, 164 oder 258 StGB einräumen muss. Das macht das Wiederaufnahmebegehren jedoch grundsätzlich nicht unzulässig (Gössel LR Rn 120; Meyer-Goßner Rn 38; aA Peters, Fehlerquellen, Bd. 3 S. 11, 43), da die vorgetäuschte Tat und die Vortäuschung der Tat nicht als eine Tat iSd § 264 angesehen werden können (BGHSt 32, 146, 148f = NStZ 1984, 260). Welche Anforderungen an die Erheblichkeit der nova zu stellen sind, ist umstritten. Die beigebrachten neuen Tatsachen müssen jedenfalls geeignet sein, den Schuldspruch zu erschüttern oder der angeordneten Anwendung des strengen Gesetzes usw. den Boden zu entziehen. Notwendig, aber auch genügend ist, dass sie ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der Verurteilung in tatsächlicher Hinsicht zu begründen geeignet sind (vgl im Einzelnen § 368 Rn 8 ff)."

ferner sollte man nicht vergessen, dass es sich hierbei erst einmal nur um die frage handelt, ob ein solcher antrag zulässig ist, das heißt, ob überhaupt ein grund gefunden werden kann, der zur wiederaufnahme berechtigt. eine aussage zur begründetheit ist damit nicht verbunden.


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Peggy Knobloch

20.11.2015 um 20:43
@jaska
@MaryPoppins

Ich habe lediglich klargestellt, dass der Widerruf eines Geständnisses einen Wideraufnahmegrund gem. § 359 Nr. 5 StPO darstellen kann. Ob im konkreten Fall der konkrete Widerruf des Geständnisses zur Wideraufnahme führen wird, weiß ich nicht. Dazu habe ich auch nur eine vage Vermutung getroffen, dass das letztlich nicht der Fall sein wird. Angesichts den mir bekannten Fakten scheint es aber der einzige überhaupt ansatzweise brauchbare Wideraufnahmegrund zu sein. Der Kollege @DoctorWho hat das ja noch differenzierter und mit entsprechenden Belegen aus der Fachliteratur ausgeführt. Dem kann ich mich nur wieder vollumfänglich anschließen.


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Peggy Knobloch

21.11.2015 um 14:41
Zitat von MaryPoppinsMaryPoppins schrieb:Meine Vermutung ist, dass diese "Spuren von Peggy" bei R.E. zB lediglich Haare in der Wohnung waren oder Fingerabdrücke am Türrahmen.
Das wäre aber komisch, weil R.E. Peggy angeblich doch garnicht kannte.


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Peggy Knobloch

21.11.2015 um 18:42
@ramisha schrieb
Ich hatte nie Bedenken, dass es anders sein könnte“, sagte der im Fall Peggy kurzzeitig unter Verdacht geratene Robert E. zur tz. „Ich kannte Peggy ja kaum, habe sie in Lichtenberg nur zweimal gesehen. Und als sie verschwand, am 7. Mai 2001, war ich auf Arbeit in Nürnberg. Erst am folgenden Tag kehrte ich nach Lichtenberg zurück und wunderte mich über die viele Polizei auf dem Marktplatz.“
Wo genau Peggy's Spuren im Zusammenhang mir R.E. gefunden wurden, wissen wir nicht. Das war nur eine Vermutung von mir. Gekannt hat er sie ja anscheinend doch.
Rein theoretisch könnten die Spuren auch bei einem der 2 Mädchen gefunden worden sein. Dann würde der Name Peggy K. natürlich auch im Spurensicherungsbericht auftauchen. Recht viel würd ich aus diesen Spuren sowieso nicht machen.


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Peggy Knobloch

21.11.2015 um 18:57
Zitat von MaryPoppinsMaryPoppins schrieb:Wo genau Peggy's Spuren im Zusammenhang mir R.E. gefunden wurden, wissen wir nicht. Das war nur eine Vermutung von mir. Gekannt hat er sie ja anscheinend doch.
Laut Rödel (Interview) hatte R.E. Peggy einmal nach Hause gebracht. Der Stiefvater von Peggy hatte ihn gegenüber der Polizei damals identifiziert.


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Peggy Knobloch

22.11.2015 um 12:37
@Schimpanski

"Nach Hause gebracht?" Von wo?


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Peggy Knobloch

22.11.2015 um 16:08
@Schimpanski
Woher stammt das und wird das irgendwo bestätigt? Und selbst wenn, was sagt das aus?


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Peggy Knobloch

22.11.2015 um 18:38
@ramisha
@jaska

Ich bin kein Fan von diesem YouTube-Kanal, aber ab min. 29.35 spricht Rödel von dieser Situation mit dem Nachbarn, dessen Hof und Garten "umgepflügt" wurden.
https://www.youtube.com/watch?v=m1rp35TDTjY


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Peggy Knobloch

22.11.2015 um 20:06
@Schimpanski
Frau Rödel sagt doch aber bei 31.08, dass sie nicht erfährt, welchen Mann der Stiefvater von Peggy identifiziert haben soll.
Und weil es gerade passt: alles, was nichts mit ihrem Schützling zu tun hat geht sie erst mal nichts an. Da steckt doch keine Verschwörung dahinter, sondern angewandtes Recht.


Robert E. sagt selbst über Peggy:

Frankenpost, 24. Jnauar 2014
https://www.frankenpost.de/regional/oberfranken/laenderspiegel/Das-durchloecherte-Haus-des-Robert-E;art2388,3100785
"Ich habe mit dem Verschwinden von Peggy nichts zu tun. Ich habe das Mädchen nicht einmal vom Namen her gekannt, nur von Sehen auf der Straße"



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Peggy Knobloch

22.11.2015 um 20:51
@jaska
Rödel sagt doch, dass ein Nachbar von gegenüber, der Kinder aus seiner Verwandtschaft missbraucht hatte, Peggy nach Hause brachte und der Stiefvater den Nachbarn später anhand von Fotos identifizierte. Ist doch wohl klar wer hier gemeint ist, oder nicht?


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Peggy Knobloch

22.11.2015 um 21:00
Zitat von jaskajaska schrieb:"Ich habe mit dem Verschwinden von Peggy nichts zu tun. Ich habe das Mädchen nicht einmal vom Namen her gekannt, nur von Sehen auf der Straße"
Wie lange hatte Peggy in Lichtenberg gewohnt? Zwei Jahre? Und ein Mann mit solchen Neigungen will Peggy nichtmal namentlich genannt haben? Das nehme ich ihm nicht ab. Das wäre ja beinahe so, als ob ein Alkoholiker jahrelang nicht mitbekommt, dass in der Nachbarschaft eine Kneipe aufgemacht hat.


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Peggy Knobloch

22.11.2015 um 21:08
@Schimpanski
So, ich hab mir mal die Mühe gemacht und das in Textform gebracht.
"... und er kannte auch Peggy. Und es wurde wenige Zeit vor dem Verschwinden der Peggy hatte der Stiefvater gesehen wie Peggy abends von einem Mann nach Hause gebracht wurde. Er kannte ihn nicht. Und hat dann die Aussage auch vor den Ermittlungsbehörden getätigt. Er sagte "ich hab ihn nicht gekannt" und ihm wurden aber Fahndungs- also Fotos der Polizei vorgelegt und er hat ihn identifiziert. Die Polizei weiß, wer dieser Mann ist. Das wird aber bis heute verschwiegen. In den Akten, in den Verfahrensakten wurde das entfernt und wir bekommen bis heute nicht mitgeteilt, wer dieser Mann war. Muss es doch einen Grund haben. ..."
Sie deutet das geschickt an und hofft wohl drauf, dass man beim kurzen Anhören genau Deiner Interpretation folgt.
Aber stimmt das? Denn der Stiefvater hat Jemanden identifiziert und die Polizei verrät Frau Rödel nicht, wen. Woher soll sie das also wissen? Aus den Akten wohl nicht und wohl kaum vom gemütlichen Plausch mit dem Stiefvater.


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Peggy Knobloch

22.11.2015 um 23:45
Das ist alles sehr komisch, und wenn jemand mein Kind nach Hause bringt, frage ich auch wer das ist.


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