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Peggy Knobloch

98.161 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

19.10.2016 um 22:42
Zitat @emz
Zitat von emzemz schrieb:Auffällig ist die Tatsache das vor dem Leichenfund die Neben und Spurenakten beantragt hatte für ein erneutes Wiederaufnahmeverfahren im Fall Kulac!
Kann dem nicht so recht folgen... denke, da fehlt ein Wort...

Wer oder was hat Was beantragt ?

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Peggy Knobloch

19.10.2016 um 22:49
a) Spurenakten

Es ist bereits darauf hingewiesen worden, dass zu den zur Akteneinsicht vorzulegenden Akten nicht die Handakten der Staatsanwaltschaft gehören (vgl. oben 1 c). In diesen Handakten dürfen jedoch, von dem Ausnahmefall des § 147 Abs. 2 StPO abgesehen, nicht Aktenbestandteile zurückgehalten werden, die in die dem Gericht vorzulegenden Akten gehören. Problematisch wird dies bei den sog. "Spurenakten" (vgl. zu diesem Problem die eingehende Darstellung bei LR-LÜDERSSEN, § 147 Rn. 31 ff.). Dazu lassen sich in etwa folgende Grundsätze darstellen (s. a. BURHOFF, EV, Rn. 72 ff.):

Das Einsichtsrecht bezieht sich auf jeden Fall auf Akten, die dem Gericht zur Kenntnis gebracht werden (OLG Hamm NStZ 1984, 423). Bei Vorgängen, die dem Gericht nicht vorliegen und die nicht aufgrund des Verfahrens gegen den Beschuldigten und des durch Tat und Täter bestimmten Prozessgegenstandes entstanden sind, handelt es sich um verfahrensfremde Akten. Nach BGH (NJW 1981, 2267; s. dazu BVerfG NStZ 1983, 273) gilt das auch für Vorgänge, die tatbezogene Überprüfungen eines Sachverhalts oder einer Person enthalten. Solche "Spurenakten" sind den Hauptakten dann als Beiakten beizufügen, so dass sie dem Einsichtsrecht unterliegen, wenn – bei großzügiger Auslegung (BGH NStZ 1983, 228) ein Sachzusammenhang i. S. e. möglichen schuld- oder rechtsfolgenerheblichen Bedeutung des Akteninhalts besteht, was von der Anklagebehörde gem. § 199 Abs. 2 S. 2 StPO zu prüfen ist (vgl. zur Kritik dieser Auffassung KK-LAUFHÜTTE, § 147 StPO Rn. 4). Das BVerfG (a. a. O.) hat der Verteidigung ein nach § 23 EGGVG einklagbares Recht zur Einsicht auch in die Spurenakten zuerkannt, die die Polizei oder Staatsanwaltschaft dem Gericht nicht vorgelegt haben.

Quelle: http://www.burhoff.de/veroeff/aufsatz/zap_f22_s345ff.htm#III2a


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Peggy Knobloch

19.10.2016 um 22:50
@MaryPoppins
Naja, in den Spurenakten sind natürlich alle Spuren auf Basis einer polizeilichen/ staatsanwaltschaftlichen Ermittlung enthalten. Für Spuren, die keinen Erfolg im Sinne einer Täterermittlung haben, aber einen konkreten Personenbezug haben, dürfte eine Geheimhaltungspflicht bestehen. Die müssen dir nichtmal mitteilen, dass Sie diese Spur gegen dich verfolgen, sondern erst, wenn ein Anfangsverdacht besteht.

Du möchtest ja auch nicht, dass nach Beendigung einer erfolglosen Spurenverfolgung dein Name plötzlich irgendwo auftaucht, weil ein Depp meint, nach Abschluss des Verfahrens dürfe man alle Akten frei verfügbar machen.

Nicht ohne Grund dürfen allein Anwälte Akteneinsicht beantragen.


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Peggy Knobloch

19.10.2016 um 22:54
@desmodium
Aber nachdem UK nun raus ist und wieder gegen Unbekannt ermittelt wird, ist es nicht verwunderlich, dass keine Akteneinsicht mehr genehmigt wird!


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Peggy Knobloch

19.10.2016 um 22:56
@MaryPoppins
Zitat von MaryPoppinsMaryPoppins schrieb:Kann mir aber vorstellen, dass G.R. und UK's Anwalt sehr wohl Einsicht in die Spurenakten bekommen hätten, würde UK noch offiziell Peggys Mörder sein.

Es geht bei dem angestrebten WAV um den Freispruch vom Vorwurf des Missbrauchs zum Nachteil von Peggy. So wie ich meine GR verstanden zu haben, geht sie davon aus, dass, wenn es keine "Vergewaltigung" gegeben hat, ist schon von daher ein Verdeckungsmord ausgeschlossen und aus dem Freispruch aus tatsächlichen Gründen könnte ein Freispruch wegen erwiesener Unschuld werden. Es wurde immer wieder Seitens des RAs von einer Entschädigung gesprochen (in diesen Kneipen-Pressekonferenzen), die man dann im nächsten Schritt anstreben könnte.


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Peggy Knobloch

19.10.2016 um 23:00
@MaryPoppins
Klar, als Unbeteiligter hat man ohnehin kein Recht auf Akteneinsicht.

Wer beantragt denn gerade Akteneinsicht? Das wäre doch interessant.


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Peggy Knobloch

19.10.2016 um 23:04
@JoniBoni
Zitat von JoniBoniJoniBoni schrieb:Wer oder was hat Was beantragt ?
Beitrag von emz (Seite 3.421) siehe Vorgeschichte.
Diverse Beiträge zu Spurenakte:


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Peggy Knobloch

19.10.2016 um 23:06
@desmodium
So schauts aus , der Antragssteller wollte, wie vorherigen Einträgen det Seite zu entnehmen war , ALLE Spurenakten zum kompletten Fall um den Einzelkomplex Missbrauch von Peggy durch U.K. zur Wiederaufnahme mit Ziel Freispruch von diesem Vorwurf zu erreichen .
In den Bearbeitungszeit Raum fiel nun der Fund Peggys und nun unterstellt man, mehr mehr als weniger subtil , man habe Peggy gar nicht zufällig gefunden, sondern wollte mit dem Zeitpunkt lediglich die Aushändigung det Spurenakten verhindern. In der ersten Zeit nach dem Fund " mutmaßte" man sogar, es wurde nur vorgegeben es handle sich bei dem Fund um Peggy und diese lebe nach wie vor in der Türkei , denn man habe einen zuverlässigen Zeugen, der das gerade erst 14 Tage vor dem Fund wieder bestätigt habe und mitgeteilt hatte, Peggy ginge es gut , aber sie wolle gar nicht nach Hause.


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Peggy Knobloch

19.10.2016 um 23:06
@emz
Wieso hat sie die Spurenakten nicht damals beim WAV beantragt?
Das Verfahren wegen Missbrauchs wiegt nunmal weniger schwer, als das Verfahren wegen Mordes. Wieso sollten daher Spurenakten, die sich zu 99% um den Mord an Peggy drehen, nun an den Missbrauchstäter ausgehändigt werden? Nur damit dessen Freispruch in der Formulierung abgeändert wird? In einem laufenden Mordverfahren, das wieder auf Null gesetzt ist, gibt es andere Prioritäten.


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Peggy Knobloch

19.10.2016 um 23:15
@alle
Nur mal ganz kurz eingeworfen , Akteneinsicht ist so eine Sache bei der ich bis heute (auch
mit Googeln) nicht durchschaue !
Wer ist der Gott über Akten , ich vermute mal die Staatsanwaltschaft !
Ich habe das mal beim Googeln so verstanden das jeder der in eine Ermittlung verwickelt ist,
oder sein Anwalt ein Recht auf Akteneinsicht hat.
Da gibt es ein Beispiel - Der Fall Sonja Engelbrecht nach meinem letzten Stand hat der Anwalt
der vermissten jungen Frau nur begrenzt Einsicht in die Akten bekommen.
Mit Akteneinsicht stehe ich besonders auf Kriegsfuß !
@desmodium


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Peggy Knobloch

19.10.2016 um 23:20
@MaryPoppins
Vergiss nicht, damals war ein anderer Anwalt in Aktion. Da war man froh, den Buben vom Mordvorwurf freizubekommen.


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Peggy Knobloch

19.10.2016 um 23:21
@emz
Ich korrigierte mal
Vor dem WAV war der Leitspruch es habe keinen Verdeckungsmord gegeben , weil es keinen Missbrauch gab.

Nun, vor dem angestrebten WAV zum Thema Missbrauch wurde er geändert in
Er hat sie nicht getötet, also kann er sie auch nicht missbraucht haben.

Und nun , in dem Bericht um den es gerade geht , wird u.A. behauptet , aufgrund der verweigerten Spurenakten wäre das WAV eventuell gefährdet .
Wobei ich nicht verstehe, welche Spuren helfen sollen etwas zu beweisen, das ja nie stattgefunden haben soll.


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Peggy Knobloch

19.10.2016 um 23:21
@BigMäc
Okay, jetzt klingelt es auch endlich bei mir.
Natürlich sind die Spurenakten zu verweigern, da diese keinerlei Bezug zum Sachverhalt des möglichen Missbrauchs an Peggy haben.
Niemand darf zweimal für das gleiche Verbrechen angeklagt werden. (Falls du diesen Wink verstehst!)

Nach Recht haben, kommt Rechthaber. (Mit Bezug auf das Ansinnen der Ulvi Vertreter.)


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Peggy Knobloch

19.10.2016 um 23:22
@Cosmo69
G.R. und UK's Anwälte hatten ja damals Akteneinsicht. Davon tauchte ja auch einiges ganz offenherzig auf BI Seiten im Internet auf. Wie @BigMäc bereits ausführte werden nicht gerichtsrelevante Neben-und Spurenakten aber nicht so ohneweiteres offengelegt. Meines Erachtens nach hätte eine Einsicht damals im WAV beantragt werden können (und dem wäre sicherlich stattgegeben worden). Jetzt ist UK freigesprochen und hat damals kein Recht mehr auf Einsicht- zu Recht wie ich finde!


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Peggy Knobloch

19.10.2016 um 23:23
@MaryPoppins
Nein, das glaube ich nicht, Spurenakten, die ins nichts führen, werden generell nicht weitergegeben. Auch nicht an das Gericht und sind damit auch nicht Teil des Verfahrens.

Durch so eine Veröffentlichung, offenbart man die gesamte Ermittlungsstruktur des Apparates zum Nachteil aller.


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Peggy Knobloch

19.10.2016 um 23:30
@desmodium
Aber WENN jemals einer Herausgabe von Spurenakten an UKs Anwälte stattgegeben worden wäre, dann damals beim Mordvorwurfs-WAV! Jetzt ist der Zug nunmal abgefahren!
@emz
Tja, drum schrieb ich ja, dass das jetzt "wurmen" muss! Wäre UK noch der offizielle Mörder dürften GR und Anwalt auch die aktuellen Akten bezüglich Details des Leichenfunds und aufgefundener Spuren/Gegenstände etc. einsehen, oder nicht?


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Peggy Knobloch

19.10.2016 um 23:38
@Cosmo69
Ich hatte gerade vorhin einen gut verständlichen Beitrag zur Thematik Akteneinsicht / Akteneinsicht recht Spurenakten eingestellt.

@desmodium

Sage ich doch.
Aus meiner Sicht hatte man mit den Spurenakten gerne Peggys Mutter plus eine weitere Frau auf alle ihre Aussagen über U.K. auseinandergenommen , da man ( also G.R. ) den beiden , aber vorrangig Peggys Mutter ständig Lügen unterstellt, sie fortwährend als Mutter diskreditiert usw . Man gibt ihr dir Schuld dafür, dass gegen U.K. überhaupt verhandelt wurde und hat mehrfach öffentlich angekündigt, man werde eine Entschädigung für U.K. einfordern. Kurzum - m.E. möchte man besagte Akten um mit ihrer Hilfe einen persönlichen Rachefeldzug zu führen , den man dann auch noch mit " laut Spurenakten" ( was ja dann definitiv niemand widerlegen könnte , der die Spurenakten nicht kennt ) "rechtfertigen" könnte


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Peggy Knobloch

19.10.2016 um 23:40
@MaryPoppins
Ich widerspreche dir in keinster Weise :D
Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben.


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Peggy Knobloch

19.10.2016 um 23:42
@MaryPoppins
Ich glaube, selbst dann wären die Akten nicht vollständig freigegeben worden. Erstens weil die Spurenakten auch Bezüge zu Personen enthalten, die gar nicht tatrelevant sind. Zweitens, weil nach Abschluss dieses Verfahrens diese Akten strafrechtlich nicht mehr unter Schutz stehen. Und drittens, weil durch vorherige Prüfung und Zulassung des WAV bereits klar war, dass UK nicht der Täter hat sein können und es im Prinzip auf Freispruch hinausläuft.

D.h. es muss einen anderen Täter geben, der gegebenfalls in den Spurenakten zu finden sein könnte und gegenüber den man hypothetisch die Informationshoheit wahren möchte.

@BigMäc
Sehe ich genauso!


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Peggy Knobloch

19.10.2016 um 23:43
@BigMäc
Die von dir geschilderte "Entschädigung" wird man wohl nicht von S.K. oder deren damaliger Freundin fordern, sondern vom Staat. Schließlich hat der "im Namen des Volkes" ein falsches Urteil gesprochen.


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