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Peggy Knobloch

98.147 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

19.10.2016 um 23:47
@JoniBoni
Ja, aber auf Basis einer falschen Anschuldigung. Die natürlich nicht generell strafbar ist und Haftungsfolgen hat.

Es gilt: Anzeiger, Beschuldiger und Zeugen sind besonders geschützt, da der Staat ein Interesse an Aufklärung von Straftaten hat. Man müsste schon nachweisen, ob SK vorsätzlich, wider besseren Wissens gehandelt hat. Davon kann man, ob der anderen Missbrauchsfälle des UK kaum ausgehen. Vielmehr hat sie einen richtigen Sachvehalt geschildert und entsprechend projiziert.

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Peggy Knobloch

19.10.2016 um 23:49
@desmodium
Ok, Danke für die Ausführung!


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Peggy Knobloch

19.10.2016 um 23:49
@desmodium
Zitat von desmodiumdesmodium schrieb:Und drittens, weil durch vorherige Prüfung und Zulassung des WAV bereits klar war, dass UK nicht der Täter hat sein können und es im Prinzip auf Freispruch hinausläuft.
Da muss ich dich korrigieren! UK wurde nicht freigesprochen, "weil er es nicht gewesen sein konnte", er wurde "aus tatsächlichen Gründen" freigesprochen. Das hatten wir aber hier schon öfter im Thread diskutiert.
Ob die Spurenakteneinsicht damals beim WAV genehmigt worden wäre oder nicht, ist eigentlich jetzt ohnehin nicht mehr relevant. Sie wird JETZT nicht mehr gewährt und das völlig rechtens! ;)


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Peggy Knobloch

19.10.2016 um 23:50
@JoniBoni
Du vergisst die Möglichkeit des Privatklageweges .
Und dann wäre ja noch der Vorwurf G.R s gegen die Mutter von F. , dieser habe unberechtigt Gelder erhalten, die die auszahlende Stelle von U.K. rückfordert.

Die einstmals geforderte Haftentschädigung wäre , falls überhaupt, vom Staat zu zahlen gewesen, aber die erste Grundlage um Haftentschädigung zu erhalten ist nunmal übethaupt inhaftiert gewesen zu sein . Und faktisch hat U.K. keinen einzigen Tag seiner Haftstrafe verbüßt.


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Peggy Knobloch

19.10.2016 um 23:57
@MaryPoppins
Zitat von MaryPoppinsMaryPoppins schrieb:er wurde "aus tatsächlichen Gründen" freigesprochen.
Nichts anders habe ich gesagt.
Tatsächliche Gründe beziehen sich auf Sachbeweise oder deren Verwertung. Sachbeweise waren offensichtlich nicht, ein fragwürdiges, widerrufenes Geständnis dagegen schon vorhanden.

Die Beweislast liegt auf Seiten des Klägers.

In dubio pro reo.


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Peggy Knobloch

19.10.2016 um 23:58
@desmodium
Und genau das unterstellt G.R. Peggys Mutter seit Jahren. Sie habe U.K. vorsätzlich falsch beschuldigt . Weiter wird ihr unterstellt , für diese vorsätzliche Falschbeschuldigung hätte Peggys Mutter persönliche Gründe.


Und somit ist für mich dieses bereits jahrelange Hecheln nach den Spurenakten nachvollziehbar wie bereits ausgeführt.


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Peggy Knobloch

19.10.2016 um 23:58
Naja... schaun ma mal (sagt der Franke) wie das Ganze weiter geht !

Ich kann es G.R. nicht verdenken, dass sie sich für ihren Betreuten so intensiv einsetzt.

Ich wünsche der derzeitigen SOKO ein "gutes Händchen " und gutes Gespür!


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Peggy Knobloch

20.10.2016 um 00:14
@BigMäc
Gestern las ich die betreffende Webseite. Sehr erhellend.

Die Situation ist für einen (insbesondere zu unrecht) Beschuldigen natürlich doppelt belastend. Einerseits sind da Vorwürfe im Raum, die man entweder nicht entkräften kann oder zu denen man überhaupt keinen Bezug hat. Andererseits werde teils sehr hohe Summen für eine Verteidigung investiert, die weit über die Rückzahlungen des Staates bei Fehlurteilen hinausgehen.

Insofern kann man den Falschbeschuldigten insofern verstehen, dass er seinen Leumund wahren und seine Finanzen schützen möchte. Und ggf einen Teil des Schadens ersetzt haben mochte.

Aus Erfahrungswerten heraus kann ich das sehr gut nachvollziehen.


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Peggy Knobloch

20.10.2016 um 00:19
@desmodium
Da bin ich absolut bei Dir und habe dafür auch das größte Verständnis. Das endet jedoch dort, wo man dafür blindwütig Opferangehörige ( die ja ebenfalls Opfer sind ) über Jahre öffentlich diskreditiert und im Gegenzug sämtlich Fakten. die zur Anklage führen öffentlich negiert .


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Peggy Knobloch

20.10.2016 um 00:35
@desmodium
Danke für dein Statement.

U.K. wurde des Mordes freigesprochen.

Die damaligen Ermittler kamen zu dem Ergebnis, dass U.K. aufgrund einer vorhergehenden Vergewaltigung und deren Vertuschung zum Mörder Peggys wurde.
Dem wurde letztes Jahr gerichtlich widersprochen.
Nun ist es doch m.E. das naheliegendste, dem tatsächlichen "Grund" des Mordes auf dem Grund zu gehen.


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Peggy Knobloch

20.10.2016 um 00:40
@BigMäc
Absolut richtig. So endet das, als Fest für die Rechtsanwälte in Zivilverfahren..

@JoniBoni
Nach Recht haben, kommt Rechthaberei.

Was soll das bringen? Ein Freispruch vom Freispruch?
Man hat doch schon obsiegt.


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Peggy Knobloch

20.10.2016 um 00:45
@JoniBoni
Nur damit wir uns nicht missverstehen : Meinst Du , es wäre die Aufgabe von G.R. , unter Zuhilfenahme der Spurenakten, das Motiv für den wahrscheinlichen Mord an Peggy zu finden weil sie ja eh alle Ermittler für unfähig hält ?


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Peggy Knobloch

20.10.2016 um 00:48
Über U.K. schwebt nach wie vor das "Damoklesschwert". Peggy hat er nicht ermordet... aber der Missbrauch steht nach wie vor im Raum.
Ich kann G.R's Gedanken folgen...
Weshalb sollte U.K. Peggy sonst umbringen?


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Peggy Knobloch

20.10.2016 um 00:49
@BigMäc
Nein ! Um Himmels Willen!


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Peggy Knobloch

20.10.2016 um 00:58
@BigMäc
Das ist Sache der Ermittler. Aber evtl. kann G.R. etwas zur Aufklärung beitragen...
Sie kennt so ziemlich alle damaligen Akten, die m.E. relevanter sind, als jede nachfolgende


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Peggy Knobloch

20.10.2016 um 01:06
@JoniBon
Wenn ihr daran gelegen wäre etwas zur Aufklärung beizutragen weil sie entsprechende Erkenntnisse aus den Akten hat, hätte sie das schon längst auf den Tisch legen kennen oder , zumindest moralisch , sogar müssen.
Aber darüber möchte ich jetzt keine Diskussion Anfängen, die wir hier schon mehrfach hatten.


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Peggy Knobloch

20.10.2016 um 01:07
@JoniBoni
wobei die Unterbringung ja aufgrund von Gutachten zu geschehen hatte, daher müsste man für eine Entschädigung nachweisen daß zum damaligen Zeitpunkt der UK. ungefährlich genug war um entlassen zu werden soweit ich das verstehe?

http://www.sueddeutsche.de/panorama/peggy-prozess-drei-tatversionen-und-ein-phantom-1.678322
Aber die Ermittlungen ergaben, dass Ulvi sich schon früher auch an Buben herangemacht hatte - nicht massiv, nicht gewalttätig, aber doch eindeutig jenseits der Grenze dessen, was der Gesetzgeber als sexuellen Missbrauch definiert.

Eine Frau hatte ihn einmal mit heruntergelassener Hose auf einer Bank sitzen sehen, mit einem Jungen neben sich. Die Frau nahm den Buben mit, informierte dessen Eltern, die erstatteten Anzeige. Das war im Jahr 2000, und Ulvis Mutter berichtet, ihr Sohn habe auch eine Gesprächstherapie absolviert "wegen dieser sexuellen Dinge".

Weitere Fälle wurden bekannt, zwölf insgesamt. Im September 2001 wurde Ulvi K. in die Psychiatrie eingewiesen - wegen der Missbrauchsfälle und der Wiederholungsgefahr.
Also wird hier wohl kein Blumentopf zu gewinnen sein, auf jeden Fall müsste man das ja mit der instanz ausmachen die ihn eingewiesen hat.
Und dann ist die Frage ob auch Erkenntnisse die nicht vor Gericht gebracht werden können nicht dennoch über eine Einschätzung zu der Sache beitragen können wenn es um Zivilprozesse oder Unterbringung geht?
Vielleicht ist man auch nur neugierig welche Farbe der mutmaßliche Deckenfetzen denn hat, denn der taucht ja erst bei den neuesten Akten auf?


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Peggy Knobloch

20.10.2016 um 01:11
@d.fense

Das Hecheln nach dem Spurenakten ist nichts Neues . Das geht schon seit Jahren und es wurde schon Peggys leiblichen Vater vorgeworfen, dass er sie nicht beantragte damit sie Einsicht bekäme.


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Peggy Knobloch

20.10.2016 um 01:13
@d.fense
Zitat von d.fensed.fense schrieb:Vielleicht ist man auch nur neugierig welche Farbe der mutmaßliche Deckenfetzen denn hat, denn der taucht ja erst bei den neuesten Akten auf?
Das denke ich widerrum nicht...
Soweit ich mich entsinnen kann, strebte sie bereits kurz nach U.Ks Freispruch eine Wiederaufnahme bzgl. der Missbrauchsvorwurfes an.


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242 ehemaliges Mitglied

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Peggy Knobloch

20.10.2016 um 01:20
@MaryPoppins
242 schrieb :
Wäre das Einfrieren in einer Tiefkühltruhe von dem in freier Natur rechtsmedizinisch denn überhaupt zu unterscheiden ?
MarryPoppins schrieb:
Peggy verschwand/starb Anfang Mai. Da seh ich keine Möglichkeit für ein "Einfrieren in der Natur". In der Tiefkühltruhe herrscht trockene Kälte, im Freien würde immer auch Feuchtigkeit miteinwirken. Den Unterschied würde ein Rechtsmediziner erkennen
Das nehme ich bei derart guter Konservierung doch auch stark an, daß der Rechtsmediziner da einen Unterschied erkennen würde.

@BigMäc
Zitat von BigMäcBigMäc schrieb:Es lassen sich , trotz der vielen Winter seit Peggys Verschwinden Unterschiede zwischen einem trockenen ( wie in einer Gefriertruhe ) und einem nassen ( wie in freier Natur ) Einfrieren gut unterscheiden. Somit wäre ersichtlich, ob Peggys Leiche vor dem Verbringen irgendwo in gefrorenem Zustand aufbewahrt wurde .
es ist schon fast ein Wunder was die Rechtsmedizin heutzutage alles so vermag.
Und das selbst bei so langer Liegezeit.


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