Peggy Knobloch
04.10.2018 um 19:49Anzeige
damesic00 schrieb:Aber U:K: ist bereits vollkommen entlastet.Mehr als so einen Freispruch kann die deutsche Justiz nicht geben.Ja, aber wieviele z. B. auch hier sind nicht restlos davon überzeugt?
margaretha schrieb:Ja, aber wieviele z. B. auch hier sind nicht restlos davon überzeugt?Das fragt sich bei etlichen Fällen in diesem Forum.
emz schrieb:Der Stadtrat setzt sich zusammen, stellt eine Liste der möglichen Verdächtigen zusammen und dann stimmen die Lichtenberger Bürger in demokratischer Wahl ab, wer ihnen als Peggys Mörder genehm wäre.Aber nur Alteingesessene haben Stimmrecht!
jaska schrieb:Was magst Du mit diesem Satz sagen?ich will damit sagen,dass ich Leute verstehen kann,wenn sie nicht bereit sind mit der Polizei zu kooperieren.Diese hat Pflicht fair zu ermitteln.Das hat sie nicht getan im Fall UK.Also wie du mir so ich dir.
damesic00 schrieb:Aber U:K: ist bereits vollkommen entlastet.Mehr als so einen Freispruch kann die deutsche Justiz nicht geben.Da möchte ich aber doch fragen: was ist mehr als ein Freispruch mangels Beweisen?
emz schrieb:Da möchte ich aber doch fragen: was ist mehr als ein Freispruch mangels Beweisen?diese hat er ja bekommen.Freispruch wegen erwiesener Unschuld.Das hab ich irgendwo so gelesen.
Ein Freispruch wegen erwiesener Unschuld. Das wäre dann eine vollkommene Entlastung.
margaretha schrieb:Ja, aber wieviele z. B. auch hier sind nicht restlos davon überzeugt?Nun ja, ein Freispruch, weil die angeklagte Tat nicht zu hinreichenden Überzeugung des Gerichts nachgewiesen werden konnte, und die Einstellung eines staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens, weil der Tatverdacht nicht erhärtet werden konnte, haben gemeinsam, dass der Betreffende keine juristische Verfolgung wegen der vorgeworfenen Tat mehr zu fürchten hat. Dennoch kann er natürlich die Tat begangen haben, auch wenn sie nicht ausreichend bewiesen werden konnte.
Andante schrieb:Und stell dir mal vor, Gericht, Polizei oder StA würden sich weigern, Entlastungszeugen der Verteidigung zu vernehmen, die ein Alibi des Tatverdächtigen bestätigen könnten. Dann wäre aber aber was los!Das ist Gang und Gäbe. Z.bsp. offensichtliche Alkoholiker oder Zwangslügner werden oftmals garnicht angehört. Es macht auch keinen Sinn sie vorzuladen, die Verteidigung würde das sofort auseinandernehmen.
damesic00 schrieb:diese hat er ja bekommen.Freispruch wegen erwiesener UnschuldNein, aus diesen Gründen, also wegen erwiesener Unschuld, wurde er nicht freigesprochen. Bis heute gibt es ja keinen feststehenden Alternativtäter.
damesic00 schrieb:ich will damit sagen,dass ich Leute verstehen kann,wenn sie nicht bereit sind mit der Polizei zu kooperieren.Diese hat Pflicht fair zu ermitteln.Das hat sie nicht getan im Fall UK.Also wie du mir so ich dir.Wie hätte denn eine faire Polizeiermittlung deiner Meinung nach aussehen müssen?
emz schrieb:Da möchte ich aber doch fragen: was ist mehr als ein Freispruch mangels Beweisen?Da geh ich mal drauf ein.
CrimeHunter schrieb:ich denke entweder ist man schuldig oder unschuldig , was gibt es dazwischen ?Das "Dazwischen" nennt sich "Mangel an Beweis". Und das war Grundlage für den Freispruch. Nicht, weil UKs "Unschuld" festgestellt worden wäre, sondern weil man das (später widerrufene) Geständnis nicht mittels Sachbeweis bestätigen konnte.
damesic00 schrieb: Da möchte ich aber doch fragen: was ist mehr als ein Freispruch mangels Beweisen?Das mit der erwiesenen Unschuld, das entspricht einem Wunschdenken
Ein Freispruch wegen erwiesener Unschuld. Das wäre dann eine vollkommene Entlastung.
diese hat er ja bekommen.Freispruch wegen erwiesener Unschuld.Das hab ich irgendwo so gelesen.
damesic00 schrieb:jaska schrieb:"
Was magst Du mit diesem Satz sagen?
Darauf Deine Antwort an Jaska : "
ich will damit sagen,dass ich Leute verstehen kann,wenn sie nicht bereit sind mit der Polizei zu kooperieren.Diese hat Pflicht fair zu ermitteln.Das hat sie nicht getan im Fall UK.Also wie du mir so ich dir.
damesic00 schrieb:Also wie du mir so ich dir.denken sollten ,sollte zur Zeugenladung vielleicht ein Lutscher beigelegt werden .
Andante schrieb:Nun ja, ein Freispruch, weil die angeklagte Tat nicht zu hinreichenden Überzeugung des Gerichts nachgewiesen werden konnte, und die Einstellung eines staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens, weil der Tatverdacht nicht erhärtet werden konnte, haben gemeinsam, dass der Betreffende keine juristische Verfolgung wegen der vorgeworfenen Tat mehr zu fürchten hat. Dennoch kann er natürlich die Tat begangen haben, auch wenn sie nicht ausreichend bewiesen werden konnte.Die Gefahr besteht ja bei jedem Freispruch.