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Peggy Knobloch

98.161 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

04.11.2018 um 16:21
Das zweite Zitat ist von Axel Petermannn und der ist kein Ermittler im Fall Peggy. Das erste Zitat dürfte somit näher an der Wahrheit sein.

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Peggy Knobloch

04.11.2018 um 16:23
Zitat von Hercule-PoirotHercule-Poirot schrieb:Das zweite Zitat ist von Axel Petermannn und der ist kein Ermittler im Fall Peggy. Das erste Zitat dürfte somit näher an der Wahrheit sein.
Aber scheinbar hat Petermann auch Informationen über den Fundort der Leiche, sonnst würde er nicht von einem "Grab" sprechen


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Peggy Knobloch

04.11.2018 um 16:28
Zitat von ValentinoValentino schrieb:Zitat: "Da habe sich jemand Zeit genommen, ein Grab auszuheben, das Mädchen hineinzulegen und mit Erde abzudecken. Möglicherweise wollte dieser Unbekannte das Risiko einer Entdeckung minimieren, glaubt der erfahrene Profiler, der über seine Arbeit an ungelösten Mordfällen bereits mehrere Bücher veröffentlicht hat. "Offenbar sollte eine möglichst lange Zeit zwischen dem Verschwinden und dem Auffinden vergehen." Daraus könne man schließen, dass es jemand war, der Kontakt zu Peggy hatte, sie zumindest kannte."
https://www.n-tv.de/panorama/Peggys-Moerder-koennte-bald-gefunden-werden-article18123136.html

Zwei unterschiedliche Darstellung zum Auffindeort, beides mal werden Ermittler zitiert .. Einmal soll die Leiche nur abgedeckt worden sein, dann wieder vergraben zwischen beiden Presseberichten liegen 3 Tage!
Das Zitat bei ntv stammt doch von Axel Petermann, der gar nicht vor Ort war. Dieser „Profiler“ wird von Ermittlern doch schon seit Jahren nicht mehr beauftragt, dafür gibt er in jedem Schundblatt zu ihm unbekannten Fällen seinen Senf!

Wieso kommst du nun überhaupt auf das Thema Grab zu sprechen?
Die Auffindesituation Peggys war doch hier im Thread 2016 mehr als ausführlich Thema. Bedien doch einfach die SuFu!


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Peggy Knobloch

04.11.2018 um 16:29
Zitat von ValentinoValentino schrieb:Aber scheinbar hat Petermann auch Informationen über den Fundort der Leiche, sonnst würde er nicht von einem "Grab" sprechen
Der hat keine Infos, er tut nur so, als ob er welche hätte. Das macht er doch bei jedem bekannteren Fall, der es in die Medien schafft.


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Peggy Knobloch

04.11.2018 um 16:29
Petermann redet auch scheinbar, nur um zu Reden

ZITAT: "Es spricht für eine nicht vorbereitete Tat, für ein schnelles Agieren des Täters, er wollte das tote Kind wegbringen. Dort, wo er das Kind getötet hat, durfte das Kind nicht gefunden werden. Und zum anderen kann es aber auch für eine Vertrautheit des Täters mit dem Ort sprechen. Er kennt diesen, er kann das Risiko dort einschätzen."

Axel Petermann, Profiler, in BR-Kontrovers
https://www.br.de/nachricht/oberfranken/inhalt/peggy-knobloch-hinweise-aktenzeichen-xy-100.html


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Peggy Knobloch

04.11.2018 um 19:23
/www.nordbayerischer-kurier.de/inhalt.peggy-spur-nach-lichtenberg.7d351d94-24c0-441c-841e-417541302177.html

Profiler sind eingebunden

Wie schon 2002 sind auch jetzt Profiler der Operativen Fallanalyse (OFA) vom Landeskriminalamt in München in die Ermittlungen der 30 Mann starken Sonderkommission „Soko Peggy“ eingebunden. Alexander Horn und Markus Hoga schauten sich den Fundort an. „Sie unterstützen und beraten uns“, bestätigt ein Polizeisprecher
"Wir haben ein falsches Bild von solchen Tätern"

Horn hatte 2002 den Tatablauf so skizziert: Peggy sei missbraucht worden, die Situation sei eskaliert, dann habe der Täter sie ermordet, um sie zum Schweigen zu bringen. Einer der bekanntesten Fälle von Horn, bei deren Lösung er half, war der Maskenmann.



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Peggy Knobloch

04.11.2018 um 19:32
Zitat von ValentinoValentino schrieb: "Es spricht für eine nicht vorbereitete Tat, für ein schnelles Agieren des Täters, er wollte das tote Kind wegbringen. Dort, wo er das Kind getötet hat, durfte das Kind nicht gefunden werden. Und zum anderen kann es aber auch für eine Vertrautheit des Täters mit dem Ort sprechen. Er kennt diesen, er kann das Risiko dort einschätzen."
Ja, natürlich wollte er das tot Kind wegbringen, was denn sonst?


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Peggy Knobloch

04.11.2018 um 21:43
Wenn UK Peggy getötet haben sollte, wird ihm (und seinen Eltern) von keinem Anwalt geraten werden, ein Geständnis abzulegen. Es ginge ja auch um zivilrechtliche Ansprüche, die gegen den Täter von Peggys Angehörigen theoretisch noch erhoben werden könnten, etwa Schmerzensgeld.


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Peggy Knobloch

04.11.2018 um 22:25
@MaryPoppins
soweit in Ordnung. "Zusätzlich" in den Strafvollzug käme UK sowieso nicht.

Die Frage jedoch ist, ob die Grenze von 15 Jahren auch gilt bei StGB § 63 "Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus".
Mein Kenntnisstand, möglicherweise fehlerhaft, man möge mich korrigieren, ist der, dass die 15-Jahre-Regel nur für die normale lebenslange Haftstrafe gilt, bei Maßregelvollzug aber andere Regelungen greifen.

Siehe auch hier:

http://www.massregelvollzug.nrw.de/behandlung/dauerBehandlung/index.html (Archiv-Version vom 05.12.2018)
Die Dauer der Unterbringung im Maßregelvollzug nach § 63 StGB ist nicht befristet, sondern richtet sich allein nach den Behandlungsfortschritten der Patientinnen und Patienten. Erst wenn nach sorgfältiger Beurteilung und bestem ärztlich-therapeutischen Wissen keine Gefährdung mehr von der Patientin / dem Patienten ausgeht, kann der Freiheitsentzug schrittweise gelockert werden bis hin zur gerichtlich angeordneten Entlassung.
Bei 34 % der zum 31.12.2013 nach § 63 StGB untergebrachten Patientinnen und Patienten dauerte die Maßregel 10 Jahre und länger. Vor der Beendigung dauerte die Unterbringung im Durchschnitt mehr als 8 Jahre. Ein Grund für die langen Verweildauern ist die zunehmende Anzahl von Patientinnen und Patienten, die nach derzeitigem Stand des medizinisch–psychiatrischen Wissens nicht therapierbar sind und wahrscheinlich ihr Leben in der gesicherten Unterbringung verbringen werden.



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Peggy Knobloch

04.11.2018 um 22:34
Zitat von otternaseotternase schrieb:Die Frage jedoch ist, ob die Grenze von 15 Jahren auch gilt bei StGB § 63 "Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus".
Mein Kenntnisstand, möglicherweise fehlerhaft, man möge mich korrigieren, ist der, dass die 15-Jahre-Regel nur für die normale lebenslange Haftstrafe gilt, bei Maßregelvollzug aber andere Regelungen greifen.
Meines Wissens wird in der Forensik alle 2 Jahre die Notwendigkeit der weiteren Unterbringung geprüft. Da UK gleichzeitig abgeurteilter Mörder war und zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt wurde, hätte die erste Prüfung erst nach 15 Jahren erfolgen können. Die (vorgezogene) Prüfung bei der Strafvollstreckungskammer 2015 (also nach 14 Jahren) war ja erst nach dem Freispruch im WAV möglich. Hier wurde aufgrund der „Unverhältnismässigkeit“ dann trotz der negativen Gefährlichkeitsprognose UK auf Bewährung aus der Forensik entlassen. Es ginge meines Erachtens um 1 offizielles Jahr Differenz. Auch, dass UK nun doch wieder in die Forensik käme, glaube ich nicht, da UK ja TROTZ bestehender Gefährlichkeitsprognose auf Bewährung entlassen wurde.


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Peggy Knobloch

04.11.2018 um 22:36
Wenn ich mir nur die Anzahl der Seiten zu diesem Fall ansehe..und dann einzähle Posts rausgreife, die vom Inhalt 10-20 mal ähnlich Veröffentlicht wurden ( auch von mir) ..dann komme ich zum Schuss, wenn man hier keine 10 fache doppelte Diskussion zum gleichen Thema/ Bereich machen möchte kann es nur eine KI-basiere Datenbank lösen. Vielleicht reicht auch schon eine relationale DB.
Ich bin mir sicher das FBI nutzt solche Hilfsmittel, da wird nicht mehr in 100 Aktenordnern gesucht, (in unserem Fall Posts)
In wie weit unsere Polizei solche System als Hilfmittel nutzt ist mir nicht bekannt.

Kurzum es geht um ein System in dem GESICHERTE FAKTEN für alle lesbar sind.

Aber wahrschein geht es bei Forums, um was anderes


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Peggy Knobloch

04.11.2018 um 22:38
Immerhin, und das dürfte mit das einzig Positive an diesem Fall sein: Durch die Inhaftierung Ulvis endete die Missbrauchsserie an Lichtenberger Kindern, und wer weiß, wie viele sonst zu Opfern geworden wären und Traumatisierungen davongetragen hätten.


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