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Peggy Knobloch

98.146 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

22.12.2018 um 09:11
Zitat von desmodiumdesmodium schrieb:Ist meine Schätzung. Am 24.12. kommt MS frei...wenn ich recht hab, dürft' ihr mich hassen oder feiern. Je nach dem.
Meiner Meinung nach, liegt der Schwerpunkt nicht beim Zeitrahmen.
Wichtig ist, was letztendlich auf den Tisch kommt.

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Peggy Knobloch

22.12.2018 um 12:00
@margaretha

Es war damals eine richtige Filiale und nicht nur ein Automat.
Ich glaub die wurde vor etwa 2 Jahren geschlossen.


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Peggy Knobloch

22.12.2018 um 13:37
Am 10. Dezember verhaftet und 10 Tage später ist er bereits so mürbe, dass er Haftbeschwerde einlegt. Wenn die Zeit im Gefängnis ihm derart schnell zusetzt, dann können wir mMn in maximal vier Wochen mit seinem Zusammenbruch rechnen, vorausgesetzt natürlich er bleibt in Haft und davon gehe ich aus.
Die Frage wird dann sein, ob er mit der vollen Wahrheit herausrückt oder versuchen wird den Löwenanteil der Schuld dem Mittäter in die Schuhe zu schieben.


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Peggy Knobloch

22.12.2018 um 16:02
https://www.nordbayerischer-kurier.de/inhalt.der-fall-peggy-k-tatverdaechtiger-manuel-s-bestreitet-mordvorwurf.6b456c97-63b5-4c26-a6db-a790170eb840.html

Dass sich Manuel S. beim Haftrichter selbst nicht äußerte, ist hinlänglich bekannt. Dass er bei diesem Termin jedoch von seinem Anwalt begleitet und vertreten wurde, ist mir neu. Diesem gelang es also offensichtlich nicht, die Verdachts- und Haftgründe zu entkräften und Tatsachen geltend zu machen, die zu Gunsten seines Mandanten sprechen.
Der Fall Peggy K. Tatverdächtiger Manuel S. bestreitet Mordvorwurf
Von Otto Lapp, 11.12.2018 - 17:04 Uhr


MARKTLEUTHEN/BAYREUTH. Den Haftbefehl für Manuel S. (41) hat der Haftrichter am Dienstag bestätigt. S. war am Montag verhaftet worden, weil ihm die Staatsanwaltschaft vorwirft, die damals neunjährige Peggy K. ermordet zu haben oder bei ihrer Ermordung Mittäter gewesen zu sein. S. bestreitet die Vorwürfe. Sein Anwalt nennt sie eine „Aneinanderreihung von Mutmaßungen und Spekulationen“

Um 14.14 Uhr kommt Manuel S. am Dienstagnachmittag die Treppen im Gerichtsgebäude hoch. Im Hof hat er noch eine geraucht. Über Kopf und Schultern trägt er eine weiße Decke, zwei Justiz-Beamte spannen Regenschirme auf, um ihn vor den Blicken des Reporters zu schützen. „Das hab ich noch nie erlebt“, sagt ein Beamter. „Persönlichkeitsrecht“, sagt Staatsanwalt Daniel Götz. Im Justizpalast ist an diesem Tag das Fotografieren verboten.

S. geht mit ruhigem Schritt, in Gefängnisgrau gekleidet, Decke über den Kopf, in Begleitung seines Anwalts, der Ermittler und von Polizisten in das Zimmer 043, wo Haftrichter Alois Meixner wartet. Die Tür schließt sich – lange. Nach einer Stunde und 47 Minuten verlässt er das Gericht, wieder mit der Decke über dem Kopf.

„Herr S., was möchten Sie der Mama von Peggy sagen?“ Er schweigt, verlässt das Gerichtsgebäude und steigt in den VW-Bus, der ihn ins Gefängnis fährt. An den Ausgängen des Gerichtes warten Reporter, sie wollen ein Foto ...

... Nach Angaben von Herbert Potzel, Leitendem Oberstaatsanwalt, hat er keine Angaben gemacht, „den Tatvorwurf aber durch seinen Verteidiger bestreiten lassen“. Haftrichter Meixner hat den Haftbefehl bestätigt, er ist nun in U-Haft. Sein Anwalt will diesen Haftbefehl nach eigenen Worten „durch alle Instanzen“ anfechten, in seinen Augen ist S. nicht der Mörder Peggys.

Das sehen die Ermittler anders. Bakterielle Spuren, die 2016 dort gefunden wurde, wo S. die sterblichen Überreste von Peggy vergraben hat, ließen einen anderen Schluss zu. Im September räumte er ein, Peggy im Wald bei Rodacherbrunn vergraben zu haben. Mit einem möglichen Mord habe er nichts zu tun, ...

Doch die Ermittler haben inzwischen andere Erkenntnisse, insbesondere haben sie die Angaben von Manuel S. „sorgfältig überprüft“, ... Außerdem haben sie Beweismittel ausgewertet, die sie bei einer Hausdurchsuchung bei S. gefunden haben.

„Im Ergebnis sind wesentliche Angaben des Beschuldigten, so der behauptete Anlass und der geschilderte Geschehensablauf, nicht mit den Ermittlungsergebnissen in Einklang zu bringen“, so Oberstaatsanwalt Potzel ...

Vielmehr habe sich „ein dringender Tatverdacht“ gegen S. ergeben, wonach er „selbst Täter oder Mittäter der Tötung der damals neunjährigen Peggy war“ ... „Es steht im Raum, dass mit der Tötung eine zuvor begangene Straftat verdeckt werden sollte.“

Um welche Straftat, das sagte er aus ermittlungstaktischen Gründen nicht. Allerdings ist von einem Missbrauch des Kindes auszugehen, der S. schon 2001 von Ulvi K. vorgeworfen wurde. Potzel sagte auch nicht, wieso S. bis jetzt auf freiem Fuß war.



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Peggy Knobloch

22.12.2018 um 18:57
@emz
Danke fürs Verlinken, auf den hatte ich gewartet.
Zitat von emzemz schrieb:Diesem gelang es also offensichtlich nicht, die Verdachts- und Haftgründe zu entkräften und Tatsachen geltend zu machen, die zu Gunsten seines Mandanten sprechen.
Ich kenne mich da ja nicht aus, aber konnte der in den vergangenen drei Monaten denn nicht in die Ermittlungsakten blicken oder Akteneisicht erlangen (geht das??) und sich mit einer mgl. Strategie wie man die dem TV zur Last gelegten Indizien entkräftet?


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Peggy Knobloch

22.12.2018 um 19:10
Zitat von Hercule-PoirotHercule-Poirot schrieb:Am 10. Dezember verhaftet und 10 Tage später ist er bereits so mürbe, dass er Haftbeschwerde einlegt
Eine Haftprüfung oder eine Haftbeschwerde sind ein normales Prozedere und haben nur wenig damit zu tun, ob ein Häftling nun mürbe ist oder nicht.


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Peggy Knobloch

22.12.2018 um 19:20
Zitat von margarethamargaretha schrieb:Ich kenne mich da ja nicht aus, aber konnte der in den vergangenen drei Monaten denn nicht in die Ermittlungsakten blicken oder Akteneisicht erlangen (geht das??) und sich mit einer mgl. Strategie wie man die dem TV zur Last gelegten Indizien entkräftet?
Akteneinsicht steht dem Anwalt natürlich zu und ich meine, bitte nicht drauf festnageln, dass die Staatsanwaltschaft im Fall einer beantragten Haftprüfung, bzw. Haftbeschwerde, verpflichtet ist, alles offen zu legen was gegen den Mandanten spricht.
Die erste Akteneinsicht nach der Verhaftung kann aber dauern und Zeiten bis zu 14 Tagen sind nicht unbedingt eine Seltenheit.
Bei der ersten Vorführung vor den Haftrichter, der den Haftbefehl bestätigt, bzw. die U-Haft anordnet ist die Akteneinsicht natürlich noch nicht gegeben.


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Peggy Knobloch

22.12.2018 um 19:36
Zitat von wagnerwagner schrieb:Akteneinsicht steht dem Anwalt natürlich zu und ich meine, bitte nicht drauf festnageln, dass die Staatsanwaltschaft im Fall einer beantragten Haftprüfung, bzw. Haftbeschwerde, verpflichtet ist, alles offen zu legen was gegen den Mandanten spricht.
Die erste Akteneinsicht nach der Verhaftung kann aber dauern und Zeiten bis zu 14 Tagen sind nicht unbedingt eine Seltenheit.
Bei der ersten Vorführung vor den Haftrichter, der den Haftbefehl bestätigt, bzw. die U-Haft anordnet ist die Akteneinsicht natürlich noch nicht gegeben.
Dann konnte der Anwalt von M.S., wenn ich richtig rechne, ja noch gar keine Einsicht in die Akten gehabt haben, als er den Widerspruch eingelegt hat und sagte sein Mandant wäre unschuldig?


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Peggy Knobloch

22.12.2018 um 19:36
ich habe jetzt alles nachgelesen...

Konsens ist wohl, dass Peggy zwischen 13.30 und 14.30 zu Tode kam...sind damit all die späteren Sichtungen nun raus, endgültig?

ich habe immer noch Zweifel...die eine oder andere aussage, Sichtung Peggys , kommt mir sehr sehr glaubhaft vor.

würde das denn etwas ändern?
wie wäre dann der Ablauf, das Szenario?

fragen über fragen...


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Peggy Knobloch

22.12.2018 um 19:53
Zitat von VentilVentil schrieb:Konsens ist wohl, dass Peggy zwischen 13.30 und 14.30 zu Tode kam.
Nein, die Ermittler lassen da nix raus, außer das was in den offiz. PM zu lesen ist.
Die Ermittlungsbehörden und der Ermittlungsrichter gehen von einem Mord an Peggy Knobloch im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit ihrem Verschwinden am 7. Mai 2001 aus.
https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/staatsanwaltschaft/bayreuth/presse/2018/35.php
Die Ermittler gehen derzeit von folgenden tatrelevanten Zeitpunkten am 7. Mai 2001 aus:
letzte gesicherte Sichtung von Peggy Knobloch um 13.24 Uhr am Henri-Marteau-Platz
gesicherter Aufenthalt des Manuel S. in der damaligen Sparkassenfiliale um 15.17 Uhr
https://www.polizei.bayern.de/oberfranken/news/presse/aktuell/index.html/285640

Da für die derzeitige Soko die letzte gesicherte Sichtung (Stand September) um 13.24 Uhr war, hat es die späteren Sichtungen wohl nicht gegeben. (Möglicherweise wird das aber vielleicht ja noch korrigiert)


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Peggy Knobloch

22.12.2018 um 20:14
Zitat von WinterellaWinterella schrieb:Dann konnte der Anwalt von M.S., wenn ich richtig rechne, ja noch gar keine Einsicht in die Akten gehabt haben, als er den Widerspruch eingelegt hat und sagte sein Mandant wäre unschuldig?
Natürlich kommt es auch immer auf die Gerichte und die Staatsanwaltschaften an, aber das schnellste, was ich bei meinen "Schützlingen" erlebt habe, waren 8 Tage von Verhaftung bis Akteneinsicht.


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Peggy Knobloch

22.12.2018 um 20:30
@wagner

Akteneinsicht steht aber dem Anwalt nicht erst nach einer Verhaftung zu.
Ich würde vermuten, dass sich MS schon längere Zeit anwaltschaftlich beraten lässt. Also wird sein Anwalt schon längst in die Akten geschaut haben.


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Peggy Knobloch

22.12.2018 um 20:39
Zitat von wagnerwagner schrieb:Natürlich kommt es auch immer auf die Gerichte und die Staatsanwaltschaften an, aber das schnellste, was ich bei meinen "Schützlingen" erlebt habe, waren 8 Tage von Verhaftung bis Akteneinsicht.
Interessant, vielen Dank für die Info!


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Peggy Knobloch

22.12.2018 um 20:40
@emz

Ja gut okay, das hatte ich nicht bedacht, dass der Tatvorwurf wenigstens der "Verbringung" die ganze Zeit schon bestand.
Ich weiss aber nicht, wie es jetzt aussieht mit der Akteneinsicht nachdem der Tatvorwurf ja erweitert wurde zu Täter / Mittäter, also ob der Anwalt auch über die neusten Erkenntnisse informiert ist.
Wobei, prinzipiell ist das wahrscheinlich Wurscht, weil alles wichtige wird in den Akten schon enthalten sein.


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Peggy Knobloch

22.12.2018 um 21:12
Zitat von WinterellaWinterella schrieb:Dann konnte der Anwalt von M.S., wenn ich richtig rechne, ja noch gar keine Einsicht in die Akten gehabt haben, als er den Widerspruch eingelegt hat und sagte sein Mandant wäre unschuldig?
Für die Aufhebung des Haftbefehls würde es ausreichen, wenn MS über seinen Anwalt das Gericht davon überzeugen könnte, das die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Haftbefehl nicht (mehr) bestehen, hier also, dass kein dringender Tatverdacht wegen Täterschaft oder Mittäterschaft an einem Mord existiert und auch nicht Flucht- oder Verdunkelungsgefahr anzunehmen sind.


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Peggy Knobloch

22.12.2018 um 21:22
Zitat von margarethamargaretha schrieb: konnte der in den vergangenen drei Monaten denn nicht in die Ermittlungsakten blicken oder Akteneinsicht erlangen (geht das??)
Wie @wagner schon geschrieben hat, hat nicht der Beschuldigte selbst, sondern nur sein Anwalt Akteneinsicht.

Und zwar erst dann, wenn entweder die Ermittlungen abgeschlossen sind (das ist hier nicht der Fall) oder wenn der Beschuldigte in U-Haft kommt (das ist erst seit Dezember der Fall).

Bis dahin kann auch einem Anwalt die Akteneinsicht teilweise oder sogar ganz verwehrt werden, um die Ermittlungen nicht zu gefährden (Telefonüberwachung z.B.).
Zitat von emzemz schrieb:Akteneinsicht steht aber dem Anwalt nicht erst nach einer Verhaftung zu.
ist daher so pauschal nicht richtig.

Auch jetzt nach der Verhaftung hat der Anwalt nur das Recht auf Einsicht in die Teile der Akte, die für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der U-Haft maßgeblich sind. Das sind normalerweise die Dokumente, die im Haftbefehl als Begründung für den dringenden Tatverdacht drinstehen ("Aussage des A. vom X.X.XX", "Sachstandsbericht der Staatsanwaltschaft vom Y.Y.YY", "Videoaufzechnung vom Z.Z.ZZ" usw.).


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Peggy Knobloch

22.12.2018 um 22:10
Es steht ja im Gesetz direkt beschrieben.

§ 147
Akteneinsichtsrecht, Besichtigungsrecht; Auskunftsrecht des Beschuldigten
(1) Der Verteidiger ist befugt, die Akten, die dem Gericht vorliegen oder diesem im Falle der Erhebung der Anklage vorzulegen wären, einzusehen sowie amtlich verwahrte Beweisstücke zu besichtigen.
(2) 1. Ist der Abschluss der Ermittlungen noch nicht in den Akten vermerkt, kann dem Verteidiger die Einsicht in die Akten oder einzelne Aktenteile sowie die Besichtigung von amtlich verwahrten Beweisgegenständen versagt werden, soweit dies den Untersuchungszweck gefährden kann.
2. Liegen die Voraussetzungen von Satz 1 vor und befindet sich der Beschuldigte in Untersuchungshaft oder ist diese im Fall der vorläufigen Festnahme beantragt, sind dem Verteidiger die für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Freiheitsentziehung wesentlichen Informationen in geeigneter Weise zugänglich zu machen; in der Regel ist insoweit Akteneinsicht zu gewähren.
(3) Die Einsicht in die Protokolle über die Vernehmung des Beschuldigten und über solche richterlichen Untersuchungshandlungen, bei denen dem Verteidiger die Anwesenheit gestattet worden ist oder hätte gestattet werden müssen, sowie in die Gutachten von Sachverständigen darf dem Verteidiger in keiner Lage des Verfahrens versagt werden.


D. H. Nach 147 StPO Abs. 3, dass der Anwalt von MS ab dem Zeitpunkt seines Geständnisses vom 12.9.2018 die oben genannten Dokumente (m.u. Protokolle über die Vernehmung) hätte einsehen können.
Ab dem 10.12.2018 (Haftbefehl) nach Abs 2 S. 2 dann Einsicht in die wesentlichen Dokumente oder Akten möglich.


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Peggy Knobloch

22.12.2018 um 22:32
Zitat von BlaubeerenBlaubeeren schrieb:der Anwalt von MS ab dem Zeitpunkt seines Geständnisses vom 12.9.2018 die oben genannten Dokumente (m.u. Protokolle über die Vernehmung) hätte einsehen können.
Zu den "richterlichen Untersuchungshandlungen, bei denen dem Verteidiger die Anwesenheit ... hätte gestattet werden müssen" zählt auch die Durchsuchung beim Beschuldigten, denn auch dabei hat man das Recht auf die Anwesenheit eines Anwalts. Der Verteidiger hat also auch das Recht, das gesamte Durchsuchungs- und Sicherstellungsprotokoll einzusehen, sobald es erstellt ist.

Insgesamt macht das auf mich nicht den Eindruck, dass Manuel S. im Zeitraum zwischen Durchsuchung/Vernehmung und seiner Festnahme überhaupt einen Anwalt hatte – egal was er im September in die Kameras sagte.


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Peggy Knobloch

22.12.2018 um 22:40
@Mozarts_Killer
Zitat von Mozarts_KillerMozarts_Killer schrieb:Insgesamt macht das auf mich nicht den Eindruck, dass Manuel S. im Zeitraum zwischen Durchsuchung/Vernehmung und seiner Festnahme überhaupt einen Anwalt hatte
tvo, "Fall Peggy: Manuel S. zieht sein Teilgeständnis zurück!"
https://www.tvo.de/mediathek/video/fall-peggy-manuel-s-zieht-sein-teilgestaendnis-zurueck/
ab 00:56min, Interview mit dem Rechtsanwalt RA Jörg Meringer
"So wie ich ihn kennengelernt habe, und ich kenne ihn ja glaub ich schon besser wie Ermittler oder sonst irgendwas, er war ja in den letzten drei Monaten bei mir in der Kanzlei, wir hatten sehr viel miteinander gesprochen..."



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Peggy Knobloch

22.12.2018 um 22:45
@Mozarts_Killer
Zitat von Mozarts_KillerMozarts_Killer schrieb:Insgesamt macht das auf mich nicht den Eindruck, dass Manuel S. im Zeitraum zwischen Durchsuchung/Vernehmung und seiner Festnahme überhaupt einen Anwalt hatte – egal was er im September in die Kameras sagte.
Ich glaube eher, der Anwalt hat wirklich den Haftbefehl abgewartet (wie du mal ironisch schriebst) um an weitere Informationen zu den Indizien zu kommen.
Die Ermittlungen sind ja immernoch nicht abgeschlossen, ihm wären ohne Haftbefehl die abderen "wesentlichen" Dokumente nicht einsehbar gewesen nach 147 StPO Abs 2 S. 2.


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