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Peggy Knobloch

98.160 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

21.12.2018 um 16:13
@Mozarts_Killer
Kann ein Radiosender per Anwalt die Staatsanwaltschaft auffordern, Fragen zu beantworten? Ich kenne mich da nicht aus und wäre für eine Antwort dankbar. Ich Frage mich auch, wie viele Rechte ein Radiosender in so einem Fall überhaupt hat.

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Peggy Knobloch

21.12.2018 um 16:13
Was das Mordgeständnis anbelangt, hierbei handelt es sich um einen Fehler.
Es erübrigt sich, hierüber weiter zu diskutieren.


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Peggy Knobloch

21.12.2018 um 16:17
Zitat von ayslynnayslynn schrieb:Kann ein Radiosender per Anwalt die Staatsanwaltschaft auffordern, Fragen zu beantworten? I
Ich weiß es auch nicht , ich gehe aber einfach mal davon aus das so etwas nicht drin ist .


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Peggy Knobloch

21.12.2018 um 16:24
Die Ermittler haben im Mordfall Peggy neue Details veröffentlicht.
Nach der Festnahme des Tatverdächtigen vor knapp zwei Wochen werde gegen keine weiteren Beschuldigten ermittelt.
...
Im Mordfall Peggy gehen die Ermittler davon aus, dass die neunjährige Schülerin bereits kurz nach ihrem Verschwinden am 7. Mai 2001 getötet wurde. Dies teilten Staatsanwaltschaft und Polizei am Freitag in Bayreuth mit. Nach der Festnahme des Tatverdächtigen vor knapp zwei Wochen werde gegen keine weiteren Beschuldigten ermittelt. Der Anwalt des 41-Jährigen hat Beschwerde gegen den Haftbefehl eingelegt. Sie sei eingegangen und werde nun geprüft, teilte ein Sprecher des Landgerichts mit
es ist gut, dass sie den Todeszeitpunkt eingrenzen konnten.
Damit kann man den Täter ggf überführen.
Ich habe auch nie an die Rödelsche Variante geglaubt, dass Peggy nach ihrem Verschwinden gelebt hätte und zur Prostitution "angeboten" wurde.

https://www.sueddeutsche.de/bayern/mordfall-peggy-haftbeschwerde-1.4262400
Darüber hinaus gaben die Ermittler auch weitere Details zum Stand ihrer Arbeit bekannnt. Sie gehen davon aus, dass Peggy Knobloch im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit ihrem Verschwinden am 7. Mai 2001 ermordet wurde. Davon sei auch der Ermittlungsrichter überzeugt. Der Haftbefehl gegen Manuel S. wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft am 10. Dezember 2018 vom zuständigen Amtsgericht Bayreuth erlassen.

Grund sei die Bewertung der Aussagen des Beschuldigten am 12. September gewesen und weitere Ermittlungsergebnisse, so die Polizei. Nach seiner Festnahme und bei der Vorführung beim Ermittlungsrichter habe der Beschuldigte keine weiteren Angaben gemacht. Verfahren gegen weitere Beschuldigte führt die Staatsanwaltschaft derzeit nicht.
hier klingt es allerdings so, als gäbe es weitere Beschuldigte, gegen die aber kein Ermittlungsverfahren laufe
https://www.br.de/nachrichten/bayern/polizei-widerspricht-haftbeschwerde-im-fall-peggy,RCrIqBF (Archiv-Version vom 21.12.2018)


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Peggy Knobloch

21.12.2018 um 16:29
@emz @CrimeHunter @ayslynn Ja, es gibt einen Wikipedia: Auskunftsanspruch (Presserecht) , der gesetzlich verankert ist und damit einklagbar – per Anwalt z.B.. Zur "Presse" gehören natürlich auch alle lizensierten Radio- und Fernsehsender.


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Peggy Knobloch

21.12.2018 um 16:32
Zitat von Mozarts_KillerMozarts_Killer schrieb:Ja, es gibt einen Wikipedia: Auskunftsanspruch_(Presserecht) , der gesetzlich verankert ist
Tatsächlich , das hätte ich jetzt nicht gedacht , tja man darf nicht zu faul zum Googeln sein . :)


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Peggy Knobloch

21.12.2018 um 16:46
Zitat von lawinelawine schrieb:hier klingt es allerdings so, als gäbe es weitere Beschuldigte, gegen die aber kein Ermittlungsverfahren laufe
https://www.br.de/nachrichten/bayern/polizei-widerspricht-haftbeschwerde-im-fall-peggy,RCrIqBF (Archiv-Version vom 21.12.2018)
Das ist missverständlich formuliert. Es kann genauso bedeuten, dass es in der Zukunft Ermittlungen gegen weitere Beschuldigte geben wird (sobald man diese identifiziert hat). Vielleicht packt Manuel S. ja aus, wenn er merkt, dass er voraussichtlich als Einziger zur Rechenschaft gezogen wird. Ich bin nach wie vor der Meinung, dass dieser Mord eine Aktion von zwei oder mehr Personen war.


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Peggy Knobloch

21.12.2018 um 16:46
Zitat von lawinelawine schrieb:weitere Beschuldigte, gegen die aber kein Ermittlungsverfahren laufe
Wo es einen Beschuldigten gibt, gibt es auch ein Ermittlungsverfahren gegen ihn! Ohne Ermittlungsverfahren kann man gar nicht Beschuldigter sein! Ermittlungsverfahren werden entweder gegen Unbekannt geführt (so wie im Fall Peggy ab 18.2.2015) oder gegen bestimmte Personen, die sind dann Beschuldigter im Sinne der StPO. Das kann auch wechseln, von 2013 bis 2015 wurde z.B. gegen mehrere Personen ermittelt (was ja in einigen Durchsuchungen incl. Grabungen mündete).

Der Satz "Verfahren gegen weitere Beschuldigte führt die Staatsanwaltschaft derzeit nicht." bedeutet, dass derzeit ausschließlich gegen Manuel S. ermittelt wird.

P.S. Beschuldigte haben gesetzlich garantiert Rechte (Schweigen als wichtigstes), so dass die Abrenzung aus juristischer Sicht eindeutig sein muss.


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Peggy Knobloch

21.12.2018 um 16:53
Zitat von FadingScreamsFadingScreams schrieb:hier soll MS sogar den Mod gestanden haben..
Wenn er bereits am 21.9. einem Mord gestanden haben sollte, wäre er sogleich in U-Haft gekommen. @emz hat recht, die Meldung ist eine Falschmeldung


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Peggy Knobloch

21.12.2018 um 17:04
@Andante
ich habs nur eingestellt um zu zeigen wie Unsinn ohne Prüfung verbreitet wird.. ;)


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Peggy Knobloch

21.12.2018 um 17:10
Wen es interessiert: So müssen in Bayern Justizbehörden mit der Presse umgehen.

http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVwV286092/true?AspxAutoDetectCookieSupport=1

Für die polizeiliche Pressearbeit wird es ebenfalls Richtlinien geben, ich habe sie nur noch nicht gefunden. Da müsste das Innenministerium zuständig sein,da die Polizei dem Innenminister untersteht.


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Peggy Knobloch

21.12.2018 um 17:26
Aha, siehe Schlussbestimmung Nr. 8.2 der gerade genannten Richtlinie:

es gibt eine „Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien der Justiz und des Innern über die Verhaltensgrundsätze für Presse/Rundfunk und Polizei zur Vermeidung von Behinderungen bei der Durchführung polizeilicher Aufgaben und der freien Ausübung der Berichterstattung vom 29. April 1994 (JMBl S. 86), geändert durch Bekanntmachung vom 2. Juni 2009 (JMBl S. 90)“.

Wer also an die rankommt, also Zugang zum betreffenden JMBl (= Justizministerialblatt) hat, kann da ja genau nachsehen


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Peggy Knobloch

21.12.2018 um 17:37
@Andante Der Radiosender wird sich wohl eher auf § 4 bayr. Pressegesetz berufen
Das bayr. Datenschutzgesetz schließt den Auskunftsanspruch für Normalbürger in Justizsachen komplett aus.

Die Gemeinsame Bekanntmachung findest du über die Suchfunktion und darin heißt es u.a.:
Auch in schwierigen Situationen hat die Polizei die Medien frühzeitig, umfassend und verständlich zu informieren, sofern nicht rechtliche Belange entgegenstehen. In strafrechtlichen Ermittlungsverfahren hat die Polizei die Leitungs‑ und Weisungsbefugnis der Staatsanwaltschaft zu berücksichtigen.
In Fällen von Schwerstkriminalität sollen Einzelheiten über polizeitaktische Maßnahmen (z.B. Fahndungs‑/Zugriffsmaßnahmen) nicht ohne Absprache mit der zuständigen Polizeiführung – die sich gegebenenfalls mit der Staatsanwaltschaft abzustimmen hat – veröffentlicht werden.
Ein Informationsfreiheits- oder Transparenzgesetz wie in 13 anderen Bundesländern gibt es in Bayern nicht, das Amtsgeheimnis ist also ungebrochen – siehe den oben verlinkten Paragraphen des BayDSG, der genau die gesetzliche Vorschrift ist, die §4 des BayPrG aushebelt.

Ich glaube, den Exkurs können wir damit abschließen.


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Peggy Knobloch

21.12.2018 um 17:39
https://m.bild.de/regional/nuernberg/nuernberg-news/bayreuth-ermittler-sicher-peggy-kurz-nach-verschwinden-ermordet-59166482.bildMobile.html###wt_ref=https%3A%2F%2Fwww.google.com%2F&wt_t=1545410032282

Sein Anwalt schilderte BILD die Verhörsituation so: „Um 10.50 Uhr an diesem Morgen sagte er: 'Ich überle­ge die ganze Zeit, ob ich euch sage, dass ich sie ver­schafft habe, bloß dass ich meine Ruhe habe.“ Anwaltli­cher Beistand sei ihm ver­wehrt worden: „Er sagte 'Ich glaube, ich muss mich jetzt doch mal mit einem Anwalt unterhalten, ich bin überfor­dert mit dem ganzen.' Darauf entgegneten ihm die Verneh­mer, für juristischen Rat hät­ten sie doch einen Staatsan­walt da.“

Weitere Indi­zien sind Pollen im Nasenbe­reich der aufgefundenen sterblichen Überreste von Peggy, die die Ermittler dem Garten von Manuel S. in Lichtenberg zuschreiben.


Entweder der Journalist hat ein bisschen was dazu gedichtet oder die BILD hat einige mehr Detail als andere.


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Peggy Knobloch

21.12.2018 um 17:46
@Mozarts_Killer

Wobei weder Pressegesetze noch Informationsfreiheitsgesetze der anderen Bundesländer einen schrankenlosen Auskunftsanspruch det Medien gewährleisten, da seien neben datenschutzrechtlichen Belangen auch sonstige berechtigte Interessen vor.

So bleibt auch im Fall Peggy halt nur das Abwarten auf weitere Pressemeldungen der Ermittler. Vielleicht fühlt sich ja zwischendurch Anwalt M. bemüßigt, etwas zu sagen. Oder zugunsten von Manuel S. gründet sich eine BI........


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Peggy Knobloch

21.12.2018 um 17:48
@Andante schon geschehen, siehe @zlatka1788 s Beitrag ...
Zitat von zlatka1788zlatka1788 schrieb:die BILD hat einige mehr Detail als andere.
Manuel S. wird seinem Anwalt das so geschildert haben, auch den Vorhalt bezüglich der Pollen durch die Vernehmer. Oder er hatte in der Zwischenzeit Einsicht in die Vernehmungsprotokolle. Und das wird er dem Journalisten weitererzählt haben.

Der Hinweis auf "juristischen Rat durch den Staatsanwalt" ist zwar nicht gerade fair, aber noch weit von einer ungesetzlichen Verweigerung anwaltlichen Beistands entfernt. MS hätte jederzeit einen Anwalt anrufen können, wenn er darauf bestanden hätte oder einfach schweigen und gehen. Hat er aber nicht, und öfter als einmal müssen die Vernehmer ihn auch nicht über seine Rechte aufklären (siehe § 136 StPO).


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Peggy Knobloch

21.12.2018 um 17:56
Zitat von Mozarts_KillerMozarts_Killer schrieb:Der Hinweis auf "juristischen Rat durch den Staatsanwalt" ist zwar nicht gerade fair, aber noch weit von einer ungesetzlichen Verweigerung anwaltlichen Beistands entfernt.
Ich halte das für grenzwertig. Wenn ein - möglicherweise sichtbar einfach gestrickter - Beschuldigter äußert, er glaube, sich jetzt mit einem Anwalt unterhalten zu müssen und mit dem ganzen überfordert zu sein, ist der Hinweis auf die doch ausreichende Anwesenheit eines Staatsanwalts vielleicht nicht ganz das Wahre.


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Peggy Knobloch

21.12.2018 um 17:58
Zitat von lawinelawine schrieb:Im Mordfall Peggy gehen die Ermittler davon aus, dass die neunjährige Schülerin bereits kurz nach ihrem Verschwinden am 7. Mai 2001 getötet wurde.
Zitat von zlatka1788zlatka1788 schrieb:Weitere Indi­zien sind Pollen im Nasenbe­reich der aufgefundenen sterblichen Überreste von Peggy, die die Ermittler dem Garten von Manuel S. in Lichtenberg zuschreiben.
Also angenommener Tötungszeitpunkt kurz nach ihrem Verschwinden.

Und angenommener Tatort Garten von M. S.


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Peggy Knobloch

21.12.2018 um 18:00
@zlatka1788
Danke fürs Einstellen.

Die Information, dass die Pollen im Nasenbereich gefunden wurden sind interessant. Spräche dafür, dass sie sich dort unter einigermaßen geschützten Bedingungen so lange halten konnten.
Wenn das stimmt und wenn der Schädel nicht zwischenzeitlich durch Tiere bewegt wurde, dann hiesse das, dass Torf in die Nasenöffnungen der Leiche geraten war. Bei der Verpackung der Leiche (durch dreckige Rückstände an der Decke) oder aber bei der Verbringung (durch Überschütten der Leiche mit Blumenerde).

Allein solche Infos sind es, die Hoffnung machen, dass die Summe aller Ermittlungsergebnisse diesen Fall restlos aufklären lassen.
Wo andernorts weiterhin die Identität der sterblichen Überreste angezweifelt werden sind die Ermittler schon an der Identität des Mörders dran.
Sehr gut!


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Peggy Knobloch

21.12.2018 um 18:02
@jaska
Zitat von jaskajaska schrieb:Wenn das stimmt und wenn der Schädel nicht zwischenzeitlich durch Tiere bewegt wurde, dann hiesse das, dass Torf in die Nasenöffnungen der Leiche geraten war. Bei der Verpackung der Leiche (durch dreckige Rückstände an der Decke) oder aber bei der Verbringung (durch Überschütten der Leiche mit Blumenerde).
Oder durch einatmen der Pollen. Dann hätte sie dort im Garten noch gelebt. Die Nasenhärchen filtrieren Staub und Pollen gut auf.


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