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Peggy Knobloch

98.145 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

21.02.2019 um 10:57
G.R. hätte sich evtl. auch mal darüber Gedanken machen können, ob nicht genau dieses Vater-Sohn Gespräch zur schnellen Freilassung des Vaters geführt hatte, weil die Ermittler eben aus dem Gespräch heraus erkennen konnten, dass E.K. an der Tat nicht beteiligt war.

Und Vater Kulac sollte eben aus diesem Grund mehr als dankbar sein, anstatt heute zu behaupten, er könne sich an dieses Gespräch nicht mehr erinnern – und somit einer G.R. die Schlussfolgerung zu liefern: Skandal! Fälschung! Lüge!

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Peggy Knobloch

21.02.2019 um 11:18
@kätzchen4
Zitat von kätzchen4kätzchen4 schrieb:und somit einer G.R. die Schlussfolgerung zu liefern: Skandal! Fälschung! Lüge!
Aus dem Gespräch scheint aber wohl hervorzugehen, dass der Vater dem Sohn die Tat abnimmt, immerhin scheint er diese dem Sohn nicht versuchen auszureden. So verstehe ich die Berichterstattung zum Band.

Das ist für die natürlich "blöd", wenn da nun offenbart wird, dass der Vater scheinbar nicht zu 100 Prozent von der Unschuld überzeugt war und möglicherweise noch ist.


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Peggy Knobloch

21.02.2019 um 11:46
Zitat von margarethamargaretha schrieb:Das ist für die natürlich "blöd", wenn da nun offenbart wird, dass der Vater scheinbar nicht zu 100 Prozent von der Unschuld überzeugt war und möglicherweise noch ist.
Ja, das ist natürlich "blöd", aber sowas von!

Auf der einen Seite könnte es die Unschuld des Vaters beweisen und auf der anderen Seite eben U.K.s Schuld - und dass alle Beteiligten mehr wussten, bzw. wissen, als sie damals zugegeben hatten und das auch heute noch tun.


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Peggy Knobloch

21.02.2019 um 12:43
@kätzchen4
@margaretha

was mir an der Sache noch nicht gefällt, dass sich einer seiner Schuld völlig entziehen konnte und sich auch heute noch weigert an der Aufklärung mitzuarbeiten.. stattdessen verarscht er, genau wie damals, die Ermittler und auch Peggys Mutter, weiterhin..


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Peggy Knobloch

21.02.2019 um 12:43
Ich vermute auch, dass die Aufnahme die Ermittler zu dem Schluss brachte, das Kulac sen. von seinem Sohn zu Unrecht als Verbringer genannt worden war, zumal ja die Durchsuchung des Autos des Vaters nichts ergab. Den Senior ließ man deshalb wohl ziemlich schnell außen vor, selbst nachdem UK sechs Tage nach der Aufnahme wiederum seinen Vater als Verbringer ins Spiel gebracht hatte.


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Peggy Knobloch

21.02.2019 um 14:24
Zitat von AndanteAndante schrieb:Ich vermute auch, dass die Aufnahme die Ermittler zu dem Schluss brachte, das Kulac sen. von seinem Sohn zu Unrecht als Verbringer genannt worden war, zumal ja die Durchsuchung des Autos des Vaters nichts ergab. Den Senior ließ man deshalb wohl ziemlich schnell außen vor, selbst nachdem UK sechs Tage nach der Aufnahme wiederum seinen Vater als Verbringer ins Spiel gebracht hatte.
Der Grund für den 24stündigen Aufenthalt in der JVA dürfte nicht die von U.K. behauptete Verbringung der Leiche seitens E.K. gewesen sein, sondern der Verdacht einer Tatbeteiligung des Mordes. Für die Verbringung alleine hätte er sich doch nicht mal strafbar gemacht, oder liege ich da falsch?


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Peggy Knobloch

21.02.2019 um 14:45
Zum damaligen Zeitpunkt wusste bekanntlich niemand, dass Peggy tot war, geschweige denn, wo ihre Leiche war. Deshalb wurde damals seitens der Polizei zwischen Täter einer für möglich gehaltenen Tötung Peggys und Verbringerschaft gar nicht genau unterschieden, wie auch. Der Unterschied ergab sich damals allein durch die Erzählungen von UK.

Aufgrund der Angabe, von UK, dass er Peggy getötet und sein Vater die Leiche verbracht habe, geriet damals offenbar der Vater in Verdacht, mit dem Verschwinden von Peggy, in welcher Form und auf welche Art auch immer (also nicht nur als Verbringer), zu tun zu haben. Daher der Polizeigewahrsam und das dann abgehörte Gespräch, bei welchem sich wohl für die Ermittler mit gewisser Plausibilität ergab, dass Vater K. weder mit einer Tötung Peggys noch mit dem Beiseiteschaffen ihrer Leiche zu tun haben konnte.


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Peggy Knobloch

21.02.2019 um 16:19
Die Anwältin Hanna Henning, die Ulvi K. vertritt, hat weitere Strafanzeigen bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg gegen führende Ermittler der Soko Peggy gestellt.


https://www.sueddeutsche.de/bayern/fall-peggy-anwaeltin-anzeige-ermittler-1.4340306


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Peggy Knobloch

21.02.2019 um 16:40
Dass UK dem Teichmann beim Holzschichten geholfen hat, bezweifle ich nicht. Aber war es an diesem Montag? Immerhin wurde Teichmann diesbezüglich erst am 2.7. polizeilich vernommen. Es lagen also fast zwei Monate dazwischen. Dass der ältere Mann den Tag verwechselt hat, ist also durchaus denkbar. Er wird seine Termine vermutlich nicht notiert haben. In diesen zwei Monaten hatte er sicher auch reichlich Kontakt zu Mutter und/oder Vater K. Vielleicht hat ihm Mutter K. diesen Tag gezielt eingeredet. Er hat sie ja anscheinend auch gefragt, welche Zeit er angeben soll. Das Holzschichten fand vermutlich im Garten statt. Da wird man normalerweise von Nachbarn gesehen. Oder fand das in einem Hinterhof statt? Mir ist jedenfalls nicht bekannt, dass UK von jemandem bei dieser Arbeit gesehen wurde, am 7.5.2001, oder etwa doch? Gibt es dafür Zeugen? Lebt Teichmann alleine oder hat er eine Frau? Falls ja: Dann müsste seine Frau UK auch gesehen haben, falls sie zu Hause war. Hat ihn jemand auf dem Heimweg gesehen? Es ist bekannt, dass die Familie K. mit Teichmann befreundet ist/war. Wollte er ihnen einen Gefallen tun? Holzschichten und Kaffeetrinken – für mich zweifelhafte Termine! Und Hilmar K. konnte sich wohl auch nicht mehr genau erinnern, wann Ulvi ihm zurief, dass er ihm Essen an die Tür gehängt hätte. Hilmar K. sagte aus, dass es durchaus 15 Uhr gewesen sein könnte. Hilmar K. war offensichtlich überrascht, dass er Essen bekam, zumindest war es für diesen Montag nicht abgesprochen gewesen. Hat Mutter K. ihren Sohn extra in den Ort geschickt, damit er wenigstens für eine gewisse Zeit ein Alibi hat? Wurde das Holzschichten erst später dazu gebastelt?
Ich habe oben schon geschrieben, dass ich mir vorstellen könnte, dass UK von Mutter und Schwester nach der Tat beruhigt wurde. Dafür haben sie ihn ganz schnell in die Schlossklause gebracht. Ganz sicher war er total durcheinander. In diesem Zustand hat er dann vielleicht gar nicht mitbekommen, wer letztendlich die Peggy weggebracht hat, also der Vater oder MS. Und seine Familie hat es ihm auch nicht gesagt. So hat er sich seine Geschichten selbst zusammen gereimt: Einmal denkt er, der Vater hätte Peggy verbracht, ein anderes Mal denkt er, MS wäre es gewesen. So würde auch die Tonbandaufnahme irgendwie passen. Hierzu verweise ich auf meinen gestrigen Beitrag 23:45 Uhr.

https://www.sueddeutsche.de/bayern/fall-peggy-der-lange-schatten-der-ungewissheit-1.1443538-4


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Peggy Knobloch

21.02.2019 um 16:44
Die Anwältin hält das für eine "Manipulationsvernehmung", es sei rechtswidrig und "in eklatanter Weise verfassungswidrig". So sei das Band im Gerichtsverfahren gegen K. weder eingeführt noch vorgespielt worden. Somit handele es sich nicht um eine Aufzeichnung, die bereits in öffentlicher Verhandlung allen zugänglich gemacht wurde. Da K. freigesprochen wurde, dürfe das Band keinesfalls Dritten vorgespielt werden. Nach dem Freispruch seien die im Verfahren gegen K. erhobenen Beweismittel zu vernichten. Darüber hinaus verstoße ein heimlich aufgezeichnetes Gespräch zwischen Vater und Sohn gegen das Grundgesetz.
https://www.sueddeutsche.de/bayern/fall-peggy-anwaeltin-anzeige-ermittler-1.4340306

ob sie damit richtig liegt?

man kann als Anwältin im Namen des Mandanten viel Blödsinn behaupten, die Erde sei eine Scheibe und anderslautende Behauptungen strafbar seien...
ich bin gespannt.


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Peggy Knobloch

21.02.2019 um 17:11
Seit wann sind nach einem Schuld- oder Freispruch Beweismittel oder Akten zu vernichten? Wo steht das denn? Und wo stehen die Fristen für solche Vernichtungsaktionen? Es kann ja immer noch mal zu einem Wiederaufnahmeantrag des Verurteilten oder auch der StA kommen, und wenn der durchgeht und das Verfahren wieder aufgenommen wird, was macht man dann ohne Beweismittel und Akten?

Und grundgesetzwidrig sind Gesprächsmitschnitte, für die eine richterliche Genehmigung vorliegt, nicht.

Und ob eine "Manipulationsvernehmung" vorgelegen hat, entscheiden die Richter, die die vor Gericht gemachte Aussage des Zeugen zu würdigen haben.


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Peggy Knobloch

21.02.2019 um 17:24
Nun ja, jedes Bundesland hat eigene Vorschriften zur Aktenaufbewahrung und -vernichtung für Gerichte und Staatsanwaltschaften. Frau Henning sollte einmal in die bayrischen Regelungen gucken.

http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayAufbewV/true


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Peggy Knobloch

21.02.2019 um 17:25
Zitat von AndanteAndante schrieb:eit wann sind nach einem Schuld- oder Freispruch Beweismittel oder Akten zu vernichten? Wo steht das denn? Und wo stehen die Fristen für solche Vernichtungsaktionen? Es kann ja immer noch mal zu einem Wiederaufnahmeantrag des Verurteilten oder auch der StA kommen, und wenn der durchgeht und das Verfahren wieder aufgenommen wird, was macht man dann ohne Beweismittel und Akten?
Wann Akten zu vernichten sind, steht hier:

http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayAufbewV-ANL_1

Die Anlage mit den Aufbewahrungsfristen ist recht komplex. Nach einem Freispruch scheinen die Aufbewahrungsfristen eher kurz zu sein ("sonstige" = 5 Jahre).
Zitat von AndanteAndante schrieb:Und grundgesetzwidrig sind Gesprächsmitschnitte, für die eine richterliche Genehmigung vorliegt, nicht.
Wenn die richterliche Genehmigung rechtswidrig ist, d.h. nicht hätte ergehen dürfen, dann schon.

Hier ist mir noch unklar, ob es sich bei dem Gespräch um ein Telefongespräch (§ 100a StPO) oder um das Abhören des nichtöffentlich gesprochenen Wortes (§ 100f StPO - sog. kleiner Lauschangriff) gehandelt hat. Im letzteren Falle gab es 2002 diese Norm noch nicht. Dann ist die Zulässigkeit einer richterlichen Genehmigung noch komplizierter.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Und ob eine "Manipulationsvernehmung" vorgelegen hat, entscheiden die Richter, die die vor Gericht gemachte Aussage des Zeugen zu würdigen haben.
Unzulässige Vernehmungsmethoden sind auch im Ermittlungsverfahren unzulässig.


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Peggy Knobloch

21.02.2019 um 17:31
@monstra

Da sind wir also auf die gleichen Aufbewahrungsvorschriften gekommen ;-) Wobei man vielleicht noch wissen sollte, dass Strafprozessakten nach Beendigung des Verfahrens nicht beim Gericht verbleiben, sondern komplett mitsamt den Gerichtsakten zurück an die StA gehen, die dann für die Aufbewahrung der Akten sorgen muss. Weshalb ja die Aktenlager der StA überall aus den Nähten platzen und dort ständig verzweifelt nach Lagerraum gesucht wird.


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Peggy Knobloch

21.02.2019 um 17:53
Zitat von AndanteAndante schrieb:Zum damaligen Zeitpunkt wusste bekanntlich niemand, dass Peggy tot war, geschweige denn, wo ihre Leiche war.
Ja das macht die damaligen Ermittlungen aus heutiger Sicht betrachtet noch bedeutsamer. Haben doch gar nicht so schlecht ermittelt, die Jungs. Ich verstehe nicht, warum die hervorragenden Ermittler angezeigt werden. Das macht doch keinen Sinn.


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Peggy Knobloch

21.02.2019 um 18:02
@monstra
@Andante
Zitat von monstramonstra schrieb:Die Anlage mit den Aufbewahrungsfristen ist recht komplex. Nach einem Freispruch scheinen die Aufbewahrungsfristen eher kurz zu sein ("sonstige" = 5 Jahre).
Ja, aber hier handelt es sich auch um eine Spurenakte im Mordfall Peggy. Und die sind so lange aufzubewahren bis die Tat verjährt ist, wenn kein Täter abgeurteilt wurde. Da Mord nicht verjährt, sind sie so lange aufzubewahren, bis eine Strafverfolgung nicht mehr möglich scheint. Ist ja auch logisch.

Vernichtung ist ausgeschlossen. Unterlassen des Vorspielens hat mE nur geringe Erfolgsaussichten. Persönlichkeitsrechtsverletzung kann man eventuell sehen, ist mE aber keinesfalls zwingend. Falls diese bejaht würde, käme man dann aber zur Frage der Rechtfertigung, die ich hier grds. bejahen würde.


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Peggy Knobloch

21.02.2019 um 18:04
Wobei man bei all dem nicht vergessen darf, dass gar nicht gegen UK ermittelt wird.

Es sind also nicht SEINE Rechte als Beschuldigter zu wahren, das müsste seine Anwältin also nicht tun. Sie hätte nur dafür zu sorgen, dass sonstige Rechte des UK nicht verletzt werden.

Ob „Manipulationszeugen“ (was sind das überhaupt?) im Spiel sein mögen, ginge allenfalls MS und seinen Anwalt an. Denn den Zeugen wurde das Band im Rahmen der gegen MS geführten Ermittlungen vorgespielt. Was geht es den UK an, welche Methoden im Rahmen des Ermittlungsverfahrens gegen MS angewendet werden? UK muss doch nicht die Rechte des MS als Beschuldigter wahren.


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Peggy Knobloch

21.02.2019 um 18:11
Zitat von DerGreifDerGreif schrieb:Da Mord nicht verjährt, sind sie so lange aufzubewahren, bis eine Strafverfolgung nicht mehr möglich scheint. Ist ja auch logisch.
Richtig.
Zitat von DerGreifDerGreif schrieb:Persönlichkeitsrechtsverletzung kann man eventuell sehen, ist mE aber keinesfalls zwingend. Falls diese bejaht würde, käme man dann aber zur Frage der Rechtfertigung, die ich hier grds. bejahen würde.
Ich sehe es auch so, dass hier Persönlichkeitsrechte hinter dem staatlichen Interesse an der Strafverfolgung und der Ermittlung desjenigen/derjenigen, der/die Peggy getötet hat/haben, zurücktreten müssen.


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Peggy Knobloch

21.02.2019 um 18:36
Ich bringe mal die Presseerklärung der Anwältin Hanna Henning ein, die heute veröffentlicht wurde. Darin erklärt sie die weiteren Strafanzeigen gegen den Soko-Leiter, den Staatsanwalt und gegen die Polizisten, die vor Ort in Lichtenberg Befragungen durchgeführt haben.
Auf die Einschätzung der juristisch versierten User hier bin ich sehr gespannt:


Presseerklärung Hanna Henning in Sachen Ulvi Kulac, 21. Februar 2019
https://www.rechtsanwältin-hanna-henning.de/ (Archiv-Version vom 30.03.2019)
PRESSEERKLÄRUNG



Unter dem Datum vom 21.02. 2019 habe ich, beauftragt von der Betreuerin meines Mandanten Herrn Kulac, Strafantrag gegen den Staatsanwalt als Gruppenleiter der StA Bayreuth Daniel Götz und ebenso den Leiter der SOKO Peggy Herrn Kriminaldirektor Uwe Ebner, sowie die an der Zeugenbefragung durch Abspielen der Gesprächsaufzeichnung vom 24.07. 2002 Polizeibeamten gestellt.



Ebenso unter dem Datum von 21.02. 2019 habe ich hinsichtlich dieser Ermittlungsvorgänge Dienstaufsichtsbeschwerde erhoben und die Ablösung des Staatsanwaltes als Gruppenleiter Herrn Daniel Götz und den Leiter der SOKO Peggy Herrn Kriminaldirektor Uwe Ebner von den Ermittlungen im Mordfall Peggy beantragt.



Die Dienstaufsichtsbeschwerde bezieht sich auf den Komplex der Ermittlungen der SOKO Peggy in Lichtenberg bezüglich der Ermittlungshandlungen in mindestens 6 Fällen und zwar am 11.01. 2019, am 28.01. 2019 und in einem weiterem Fall ohne Datum, wo im Rahmen einer vorgeblichen Zeugenbefragung eine im damaligen Ermittlungsverfahren gegen Herrn Ulvi Kulac, am 24.07. 2002 von 13:05 Uhr bis 13:55 Uhr heimlich erstellte Gesprächs-aufzeichnung vorgespielt wurde. Diese Gesprächsaufzeichnung beinhaltet ein hochemotionales Gespräch meines Mandanten Herrn Ulvi Kulac mit dessen Vater Erdal Kulac. Nach den Angaben dieser Zeugen wurden diese dahingehend befragt, ob diese den Inhalt des Gespräches für „glaubwürdig hielten“. Es wird hier an dieser Stelle schon darauf hingewiesen, dass diese Gesprächsaufzeichnung ausweislich der Niederschrift des Landgerichtes Hof im Verfahren 1 KLs 22 Js 12451/01 jug in Form des Protokolles der Hauptverhandlung dort weder eingeführt und auch nicht vorgespielt worden ist. Somit handelt es sich auch nicht etwa um eine Gesprächsaufzeichnung, die bereits in öffentlicher Verhandlung allen zugängig gemacht worden ist.



Mein Mandant Herr Kulac wurde im Wiederaufnahmeverfahren vom Vorwurf des Mordes an dem Kind Peggy Knobloch freigesprochen.



Die hier nunmehr Zeugen vorgespielte Gesprächsaufzeichnung wurde im Rahmen des seiner-zeitigen Ermittlungsverfahrens gegen meinen Mandanten aufgezeichnet. Sie beinhaltet ein tiefemotionales Gespräch zu und über die vorgebliche Beteiligung meines Mandanten an der Tötung von Peggy Knobloch mit dem Vater meines Mandanten. Diese Aufzeichnung kann, insoweit mein Mandant freigesprochen wurde, Dritten nicht mehr vorgespielt werden. Denn mit dem Freispruch meines Mandanten, ist die seinerzeitige Aufzeichnung, welche als Beweis-mittel gegen meinen Mandanten verwendet werden sollte, zu vernichten. Sie kann in keinem Fall und unter keinerlei rechtlichen Subsumtionen in einer Manipulationsvernehmung von mindestens 6 Zeugen diesen vorgespielt werden. Diese Verfahrensweise ist nicht nur rechtswidrig sondern in einer eklatanten Art und Weise verfassungswidrig.



Diese Vorspielung eines heimlich aufgezeichneten Gespräches zwischen Vater und Sohn durch die Ermittlungsbehörden statuiert darüber hinaus einen Verstoß gegen Art. 1 Absatz 1 GG, ferner Art. 2 Absatz 1 GG und insbesondere auch Art. 3 Absatz 2 Satz 2 GG. Mein Mandant ist schwer behindert mit einem GDB von 80 %.



Das Abspielen dieser Aufnahme gegenüber Dritten stellt sich als manipulative, ansonsten vollkommen sinnfreie Ermittlungsmaßnahme da, weil im Rahmen einer „Zeugenbefragung“ der Inhalt eines Gespräches zwischen Vater und Sohn als „glaubhaft“ von den Zeugen beurteilt werden soll.



Die Verwendung dieser Gesprächsaufzeichnung war und ist rechtswidrig. Eine Rechts-grundlage hierfür gibt es nicht. Ebenso gibt es keine gerichtliche Anordnung dass diese Gesprächsaufzeichnung im Rahmen der Ermittlungen gegenüber Dritten vorgespielt werden darf.



Wenn im Rahmen von Ermittlungen, wie hier, schwerwiegende Verletzungen des Persön-lichkeitsrechtes eines geistig schwer Behinderten in jedweder Form rechts- als auch verfassungswidrig durch die mit der Leitung der Ermittlungen befassten Verantwortlichen vorgenommen werden, kann dies nicht hingenommen werden.



Ferner habe ich im Rahmen der Erhebung der Dienstaufsichtsbeschwerde zugleich die Absetzung der dafür verantwortlichen Ermittlungspersonen zum Schutz meines Mandanten, die Ablösung des Staatsanwaltes als Gruppenleiter Daniel Götz und Herrn Uwe Ebner Kriminaldirektor und Leiter der Soko Peggy beantragt.



Wie bereits ausgeführt gab es für das Vorspielen der Gesprächsaufzeichnung keinerlei Rechtsgrundlage. Ein überwiegendes öffentliches Interesse kann hier schon deshalb nicht geltend gemacht werden, weil es sich offenkundig um eine groß angelegte Manipulationsbefragung gegenüber den Zeugen handelt, deren Sinn und Zweck, was ebenso offenkundig ist einzig darin begründet ist, meinen Mandanten als möglichen Täter oder Mittäter erneut ins Spiel zu bringen. Diese vollkommen rechtsstaatswidrige Praxis kann nicht hingenommen werden. Denn zugleich wird den Zeugen mitgeteilt, dass mein Mandant Zeuge sei.



Eine solche Ermittlungspraxis ist nicht nur vollständig rechtsstaatswidrig und verfassungswidrig, sondern sie ist darüber hinaus geeignet das Opfer eines Justizskandales unglaublichen Ausmaßes, meinen Mandanten Herrn Ulvi Kulac, in einer unfassbaren Art und Weise erneut in das Licht der Öffentlichkeit zu ziehen.





Hanna Henning

Rechtsanwältin



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Peggy Knobloch

21.02.2019 um 18:54
Genau das meinte ich. Der Rödel-Truppe ist komplett die Perspektive abhanden gekommen.

Sie kritisiert Sinn und Zweck von Ermittlungsmaßnahmen, die sie einen feuchten Kehrricht angehen, da nicht UK Beschuldigter ist und Frau Rechtsanwältin natürlich auch Polizei/StA gegenüber nicht zu befehlen hat, wie, wann, wodurch, womit gegen MS zu ermitteln ist.

Bezüglich MS hat Frau Rechtsanwältin nun mal im übrigen kein Mandat. Der Beschuldigte hat einen eigenen Anwalt, der für ihn gegebenfalls gegen rechtswidrige (in Bezug auf MS rechtswidrige) Ermittlungsmaßnahmen vorgehen kann.

Die einzige Frage, die zu klären wäre und UK überhaupt was anginge, ist, ob im Rahmen des Verfahrens gegen MS das Band aus dem abgeschlossenen Prozess gegen UK verwendet werden kann. Und da wurde ja schon richtig gesagt, dass hier Persönlichkeitsrechte gegenüber der Strafverfolgung gegen MS nachrangig sind.


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