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Peggy Knobloch

98.128 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

29.10.2020 um 18:26
Zitat von schärlookschärlook schrieb:Gibt es evtl. hier jemand oder gab es jemand, der vor 2014 Zugang zu den Spurenakten hatte?
Zugriff auf die Spurenakte hat in der Regel nur die Staatsanwaltschaft.
Frau Rödel hat es immer wieder versucht, über ihre diversen Anwälte ranzukommen und wurde aber ein ums andere Mal abschlägig beschieden.

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Peggy Knobloch

29.10.2020 um 18:32
Schade, das hätte sehr geholfen, ohne Spureninfos stelle ich es mir sehr schwierig vor, irgendwas zur Tataufklärung beizutragen...


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Peggy Knobloch

29.10.2020 um 18:36
Zitat von jaskajaska schrieb:@schärlook
Woran erinnerst DU DICH denn?
Bevor Dein und mein Beitrag als Spam gelöscht werden: ich kann mich in diesem fall leider nur an das gelesene oder im Fernsehen gesehene erinnern. Das wage ich aber inzwischen nicht einmal mehr zu erwähnen, weil es sich da ja nicht um zuverlässige Quellen handelt.


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Peggy Knobloch

29.10.2020 um 18:38
Zitat von schärlookschärlook schrieb:Schade, das hätte sehr geholfen, ohne Spureninfos stelle ich es mir sehr schwierig vor, irgendwas zur Tataufklärung beizutragen...
Tataufklärung ist ja zunächst mal Sache der Ermittlungsbehörden. Ein Beschuldigter muss da nicht unbedingt freundlich mithelfen.


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Peggy Knobloch

29.10.2020 um 18:57
Zitat von AndanteAndante schrieb:Tataufklärung ist ja zunächst mal Sache der Ermittlungsbehörden. Ein Beschuldigter muss da nicht unbedingt freundlich mithelfen.
Selbst einem Außenstehenden, der die Spurenlage nicht kennt, kann das ein oder andere auffallen, was den Ermittlern u. U. weiter hilft. Allerdings ist mir diesbezüglich kein einziger Fall bekannt, von daher irre ich mich entweder, oder die Ermittler legen überhaupt keinen Wert auf Ratschläge oder Denkanstöße von außen. Ist ja auch nichts dagegen einzuwenden, solange sie erfolgreich sind...


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Peggy Knobloch

29.10.2020 um 19:00
Zitat von schärlookschärlook schrieb:Selbst einem Außenstehenden, der die Spurenlage nicht kennt, kann das ein oder andere auffallen, was den Ermittlern u. U. weiter hilft. Allerdings ist mir diesbezüglich kein einziger Fall bekannt, von daher irre ich mich entweder, oder die Ermittler legen überhaupt keinen Wert auf Ratschläge oder Denkanstöße von außen. Ist ja auch nichts dagegen einzuwenden, solange sie erfolgreich sind...
Zu dem Thema gibt es in der Krimirubrik schon einen Thread: „Schwarmintelligenz bei der Betrachtung von Kriminalfällen“.


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Peggy Knobloch

29.10.2020 um 19:12
Nabend allerseits. Ich bin leider nicht wirklich in diesem Fall drin, aber seit dem SAT1- Beitrag versuche ich mich etwas einzuarbeiten, was bei der Fülle an Informationen ziemlich aufwendig ist. Daher meine Frage: Ich habe irgendwo die Andeutung gelesen, dass MS und UK eine sexuelle Beziehung gehabt hätten. Ist das so oder wird darüber lediglich spekuliert?


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Peggy Knobloch

29.10.2020 um 19:27
Zitat von AndanteAndante schrieb:Zu dem Thema gibt es in der Krimirubrik schon einen Thread: „Schwarmintelligenz bei der Betrachtung von Kriminalfällen“.
@Andante
Danke dir, habe auch gleich was gepostet dort.


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Peggy Knobloch

29.10.2020 um 19:45
Zitat von AndanteAndante schrieb:Du vermengst ständig die damaligen Anklagepunkte Mord an Peggy einerseits nd Missbrauch an diversen Lichtenberger Kindern andererseits und die sich daraus ergebenden verschiedenen tatsächlichen und rechtlichen Folgen. Und du unterstellst (ohne jede Quelle), dass bei der Therapie von UK im LKH nicht die Missbräuche eine Rolle spielten, sondern eigentlich der Mord an Peggy, und dass DESWEGEN UK nicht so schnell aus dem LKH herauskam. Das ist aber ein ganz falscher Denkansatz, woraus dann logischerweise falsche Schlüsse folgen (müssen).
Es ist wieder bezeichnend, dass Du erneut der Frage aus dem Weg gehst. Wer ist gefährlicher?


Ich habe jetzt noch einen wichtigen Artikel gefunden, der genau meine Sichtweise stützt:
Mit dem Urteil ist Ulvi Kulac jedoch noch kein freier Mann. Der 36-Jährige befindet sich derzeit wegen anderer Taten in einem psychiatrischen Krankenhaus. Die Fortdauer dieser Unterbringung wird nun überprüft. Die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bayreuth ordnete noch am Mittwoch an, ein psychiatrisches Sachverständigengutachten einzuholen. "Der Sachverständige soll dabei die Fragen beantworten, wie groß die Wahrscheinlichkeit ist, dass der Untergebrachte erneut Straftaten begehen wird, welcher Art diese Straftaten sein werden, welche Häufigkeit und welchen Schweregrad sie haben werden", schreibt das Landgericht in einer Pressemitteilung.

Die Kammer trage damit dem Umstand Rechnung, dass sich mit dem Freispruch vom Vorwurf des Mordes die Gefährlichkeitsprognose geändert haben können.
Quelle: https://www.nordbayern.de/region/peggy-prozess-ulvi-kulac-wird-freigesprochen-1.3642233

So, damit brauchst Du mir nicht mehr die Frage zu beantworten, ob die Tatsache des Freispruchs in die Gefährlichkeitsbeurteilung eingeht. Sie geht ein, wäre Du dieser Frage offener gegenüber gewesen, hätte Du die definitiv mit Ja beantworten müssen. Dein um den heißen Brei rumgerede war unerträglich.

So, das Thema ist für mich nun beendet.

Hier noch ein sehr wichtiger Ausschnit aus einem Artikel, der sich mit der Freilassungsentscheidung des OLGs aus der Forensischen beschäftigt:
Im Beschluss vom 9. Januar 2015 hatte die Strafvollstreckungskammer beim Landgericht Bayreuth die Fortdauer der Unterbringung von Kulac in einem psychiatrischen Krankenhaus wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern angeordnet. In seiner heute getroffenen Entscheidung sieht der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Bamberg aber eine weitere Vollstreckung als unverhältnismäßig an, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts. Dabei habe der Senat insbesondere den bereits 13einhalb Jahre andauernden Freiheitsentzug von Ulvi Kulac berücksichtigt. In Gegenüberstellung dazu genügten nunmehr weniger belastende Möglichkeiten wie etwa eine Heimunterbringung zur weiteren "Risikoreduzierung". Ulvi habe sich letztlich so weit entwickelt, dass er sich auch unter den Belastungen, die die öffentliche Aufmerksamkeit an seiner Person durch das Wiederaufnahmeverfahren in dem Mordfall Peggy gebracht habe, als "gut führbar und integrierbar" erwiesen habe.
Quelle: https://www.kurier.de/inhalt.oberlandesgericht-entscheidet-unterbringung-nach-ueber-13-jahren-nicht-mehr-verhaeltnismaessig-ulvi-kulac-kommt-aus-psychiatrie-frei.bfb621d8-caee-482f-91c9-b83b27917dd1.html

Auf welchen Zeitpunkt bezieht sich das OLG? Es bezieht sich auf die Zeit des Wiederaufnahmeverfahrens. Schon zu diesem Zeitpunkt war UlviK ausreichend gefestigt, er wäre gut führbar und integrierbar, trotz der hohen Belastung.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Aber, und das verkennst du: UK ist bis heute kein freier Mann, wie er es wäre, wenn er eine Haftstrafe abgesessen hätte. UK steht, was die Missbräuche betrifft, bis heute unter Bewährung, er muss in einer Einrichtung für behinderte Menschen leben, und er muss einer für ihn angeordneten Beschäftigung nachgehen. Vermutlich gibt es auch noch weitere Therapiemaßnahmen.
Wenn Du einmal nachgerechnet hättest, die Bewährungszeit müsste abgelaufen sein.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Aber, und das verkennst du: UK ist bis heute kein freier Mann, wie er es wäre, wenn er eine Haftstrafe abgesessen hätte. UK steht, was die Missbräuche betrifft, bis heute unter Bewährung, er muss in einer Einrichtung für behinderte Menschen leben, und er muss einer für ihn angeordneten Beschäftigung nachgehen. Vermutlich gibt es auch noch weitere Therapiemaßnahmen.
Tu mal nich so, dass ich das verkenne. Der Unterschied zwischen der Forensischen und einer entsprechend externen Einrichtung ist erheblich. Ich habe schon vor ein paar Seiten gesagt, die Forensische laut BVerfG das letzte Mittel.

So, dieses Thema ist für mich beendet, es ist alles gesagt, die Länge der Unterbringung war vom Mordvorwurf abhängig, mindestens 1 Jahr vorher wäre er in die Einrichtung integrierbar gewesen. Da bei Therapien meist die Betroffenen mit ihren begangenen Taten konfrontiert werden, dürfte ohne den Mordvorwurf UK auch weitaus früher entlassen worden sein. Mit diesem Mordvorwurf durfte ab Dezember 1013 nicht mehr in der Therapie konfrontiert werden, da der Teil des ersten Strafurteils aufgehoben war. Welch ein Zufall, dass er dann plötzlich 1/2 Jahr später integrierbar war.


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Peggy Knobloch

29.10.2020 um 19:53
Zitat von area69area69 schrieb:Ich habe irgendwo die Andeutung gelesen, dass MS und UK eine sexuelle Beziehung gehabt hätten. Ist das so oder wird darüber lediglich spekuliert?
S. hatte damals keine Freundin. Und er hatte in seiner Jugend ein sexuelles Verhältnis mit Ulvi K..
Quelle:https://www.frankenpost.de/region/oberfranken/laenderspiegel/Fall-Peggy-wird-geschlossen-keine-neue-Anklage;art2388,7438361


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Peggy Knobloch

29.10.2020 um 19:56
Zitat von MathiasEMathiasE schrieb:mindestens 1 Jahr vorher wäre er in die Einrichtung integrierbar gewesen.
Nur wollte man ihn damals niemand in eine Einrichtung integrieren, sondern ihn frei bekommen.
Erst als die Anhörung am 09.01.2015 keinen Erfolg brachte, hat Saschenbrecker den Kompromiss mit der Heimunterbringung vorgeschlagen und die Rödel hat darauf hin ein entspreches Heim gesucht.
Zitat von emzemz schrieb:Ich stelle die Sachverhalte im Zusammenhang mit der Bayreuther Anhörung im Januar 2015 jetzt mal mit sehr einfachen Worten dar, so dass sich auch Neulinge nicht im Wirrwarr der Entscheidungen verfangen.

Es ging darum, dass man Ulvi K. aus der Psychiatrie/Forensik freibekommen wollte. Dafür setzten sich die Bürgerinitiave und sein neuer Anwalt Saschenbrecker ein. Das Gericht meinte allerdings, dafür, dass man ihn jetzt einfach wieder so zu Mama und Papa nach Lichtenberg schicken könnte, da sei er zu gefährlich.

Nun erläuterte Anwalt Saschenbrecker seine Gegenvorschläge. Einmal müsse die überlange Zeit berücksichtigt werden, die UK schon in der Psychiatrie einsaß und dann schlug er eine Unterbringung in einer geschützten Wohngruppe für Behinderte vor, die eine gewisse Kontrolle bieten würde. Frau Rödel akzeptierte diesen Vorschlag, nahm die Suche nach einer solchen Einrichtung auf und so war das Gericht schließlich bereit, UK unter weiteren Auflagen dort hin zu entlassen.



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Peggy Knobloch

29.10.2020 um 20:01
Zitat von emzemz schrieb:Nur wollte man ihn damals niemand in eine Einrichtung integrieren, sondern ihn frei bekommen.
Das spielt keine Rolle. Es ist Sache der Gerichte eine weniger drastisches Mittel festzulegen. Die Forensische ist das letzte Mittel, nur wenn alles andere nicht möglich ist, dann ist die Forensische das Mittel der Wahl. Freiheitsentzug ist mit hohen Bedingungen verknüpft. und genau darüber wachen die Gerichte. Das nennt man dann Rechtsstaat. Das ist auch der Sinn der periodischen Überprüfung.


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Peggy Knobloch

29.10.2020 um 20:04
@MathiasE
Dezember 1013? Du meinst sicher 1000 Jahre später.
Da war dann schon ein Teil des „Strafurteils“ aufgehoben? Sicher?


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Peggy Knobloch

29.10.2020 um 20:08
Zitat von jaskajaska schrieb:Da war dann schon ein Teil des „Strafurteils“ aufgehoben? Sicher?
Schaui in Deine eigene Wiki. Mit der Zulassung des WAV ist das Strafurteil in diesem Punkt aufgehoben.


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Peggy Knobloch

29.10.2020 um 20:13
Zitat von MathiasEMathiasE schrieb:Es ist Sache der Gerichte eine weniger drastisches Mittel festzulegen.
Was wessen Sache ist - geschenkt.
Nochmal, für eine Freilassung war er nach wie vor zu gefährlich.
Die Heimeinweisung war einzig der Kompromissvorschlag des Anwalts.


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Peggy Knobloch

29.10.2020 um 20:18
@margaretha
Vielen Dank für die Info! Dieser Fall ist so wahnsinnig komplex. Und der SAT 1 Beitrag leider zu tendenziös, wie ich finde.


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Peggy Knobloch

29.10.2020 um 20:26
@MathiasE
Nein, das weiß ich nicht. Deshalb frag ich ja nach. Im Wiki ist nur die Anordnung des Wiederaufnahmeverfahrens im Dezember 2013 vermerkt. Nicht dass das Urteil ab diesem Zeitpunkt aufgehoben ist.
Dazu hast Du sicherlich eine Quelle?


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Peggy Knobloch

29.10.2020 um 20:28
Zitat von emzemz schrieb:Nur wollte man ihn damals niemand in eine Einrichtung integrieren, sondern ihn frei bekommen.
Erst als die Anhörung am 09.01.2015 keinen Erfolg brachte, hat Saschenbrecker den Kompromiss mit der Heimunterbringung vorgeschlagen und die Rödel hat darauf hin ein entspreches Heim gesucht.
Für die Kinder aus Lichtenberg kann man nur dankbar sein,
dass man sich gegen den Willen der GR für eine Unterbringung
in einer Einrichtung entschieden hat.

Denn WER hätte UK kontrolliert, damit er mit seinen angeblich
10 Jahren im Geiste, den zahlreichen Kindern keinen "Spass mehr bereitet"... ??

GR sicherlich nicht, und das Unheil hätte wieder seinen Lauf genommen.

Unfassbar...


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Peggy Knobloch

29.10.2020 um 20:45
Zitat von RedRobinRedRobin schrieb:Für die Kinder aus Lichtenberg kann man nur dankbar sein,
dass man sich gegen den Willen der GR für eine Unterbringung
in einer Einrichtung entschieden hat.

Denn WER hätte UK kontrolliert, damit er mit seinen angeblich
10 Jahren im Geiste, den zahlreichen Kindern keinen "Spass mehr bereitet"... ??

GR sicherlich nicht, und das Unheil hätte wieder seinen Lauf genommen.

Unfassbar...
Man fragt sich wirklich, wie alt im Geiste das gesamte Umfeld ist. Die sind jedenfalls alle nicht ganz dicht, sorry. Und um das Dorf zu schützen, dann der Mutter was anhängen wollen, die sich einfach nur als praktisch alleinerziehend den A.... aufgerissen hat und arbeiten musste und leider unter anderem auf direkte Nachbarn und die ganze Nachbarschaft vertraut hat und vertrauen musste - wenn rundherum viele Erwachsene sind und man denkt, die haben allgemein auf die Kinder im Dorf ein Auge (und das hatten offenbar auch recht viele, aber aus den falschen Gründen) - das ist tatsächlich unglaublich.

Und ich komm über "ach, das ist doch nur der (liebe) Ulvi" irgendwie nicht hinweg. Der eben tatsächlich selbst wusste, dass es falsch ist, was er tut. Und es trotzdem einfach weiter gemacht hat.


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Peggy Knobloch

29.10.2020 um 21:00
Zitat von emzemz schrieb:Nur wollte man ihn damals niemand in eine Einrichtung integrieren, sondern ihn frei bekommen.
Erst als die Anhörung am 09.01.2015 keinen Erfolg brachte, hat Saschenbrecker den Kompromiss mit der Heimunterbringung vorgeschlagen und die Rödel hat darauf hin ein entspreches Heim gesucht.
Zu dieser Behauptung hätte ich gerne einen Nachweis, ein Verweis auf einen eigenen Beitrag reicht nicht aus.

Grund:
Auf der Kulac-Seite findet sich im Zusammenhang mit den Gutachten folgender Abschnitt:
Erstere Feststellung ist auf Grund der geistigen Behinderung von Ulvi regelrecht lächerlich und zweitens hatte sich die Betreuerin von Ulvi schon beizeiten um einen Wohnheimplatz für Ulvi gekümmert und auch eine Zusage erhalten.
Quelle:http://www.ulvi-kulac.de/gutachter.html (Archiv-Version vom 20.02.2020)

So habe ich es auch noch dunkel in Erinnerung, dass sich Frau R. kurz nach dem Freispruch um einen Platz bemühte.


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