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Peggy Knobloch

98.104 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

28.10.2020 um 22:32
@emz

Dass UK so lange und auch über 2014 hinaus in der Psychiatrie verbleiben musste, hat also mit seiner fortdauernden Gefährlichkeit in Bezug auf Kindesmissbräuche und mangelnden ausreichenden Therapieerfolgen aufgrund hinderlicher Einflüsterungen „von außen“ (man kann sich denken, wer damit gemeint ist) zu tun.

Den Orden, dass UK lange Zeit im LKH ausharren musste, müssen sich nun mal andere an die Brust heften als das Gericht, das zuerst wegen des Mordes an Peggy mit UK zu tun hatte.

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Peggy Knobloch

28.10.2020 um 22:40
https://www.spiegel.de/panorama/justiz/mordfall-peggy-ulvi-k-wird-aus-der-psychiatrie-entlassen-a-1024535.html

Artikel vom 19.03.2015 Einweisung in Behinderteneinrichtung
Bayreuth - Der wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebrachte Ulvi K. wird Ende Juli entlassen. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg entschieden.
...
Es gebe bereits Gespräche darüber, wo der 37-Jährige vom Sommer an leben soll, sagte K.s Betreuerin Gudrun Rödel. Sie kämpft seit Jahren dafür, dass Ulvi K. entlassen wird. Er solle in ein Wohnheim für behinderte Menschen ziehen.

Das OLG teilte mit, Ulvi K. habe sich fortentwickelt und "als gut führbar und integrierbar erwiesen". Er sei mehr als 13 Jahre in der Psychiatrie untergebracht - ein längerer Zeitraum wäre unverhältnismäßig. Nach der Entlassung untersteht er fünf Jahre der Aufsicht eines Bewährungshelfers. ...



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Peggy Knobloch

28.10.2020 um 22:46
Zitat von margarethamargaretha schrieb:Zitat von Stella_EveeStella_Evee schrieb:
Er hat doch die Kinder missbraucht und war schuldunfähig (wobei ich persönlich mir nicht einmal da sicher bin, hat er wirklich nicht gewusst und verstanden, dass man das nicht darf?) und ist dafür in eine Behandlung gekommen. Wo ist da der Justizirrtum?

Das Gericht urteilte so, gewusst dürfte er das aber schon haben, immerhin hatte er nach der Vergewaltigung Angst Peggy könnte sich jemandem anvertrauen und ist nach Naila getrampt um sich zu verstecken:

Beitrag von Hörteissenior (Seite 2.643)
Danke dafür, das kannte ich gar nicht. Das ist doch nicht jemand, der nicht weiss, dass er was falsches getan hat. Schrecklich.

Wann immer ich den "lieben Kerl" (der zugegeben hat, Peggy vergewaltigt zu haben - vergewaltigt, nicht "nur" begrabscht oder die Hose vor ihr runtergelassen, vergewaltigt, ein 9jähriges Mädchen!) irgendwo im Fernsehen sehe, das war in dieser "Doku" auch so, habe ich immer den Eindruck, dass er sich wesentlich dümmer stellt als er ist. Dass er schauspielert und auf "dümmlich" macht und manipulativ ist. Auch, wenn mein Eindruck völlig falsch sein kann, ist das ein weiterer Grund für mich, zu hinterfragen, wieviel er wirklich versteht, weiss und auch weiss, sich darzustellen.


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Peggy Knobloch

28.10.2020 um 23:00
Dagegen kann keiner was haben, wenn es mildere Mittel als den weiteren Aufenthalt in der Psychiatrie gibt, um Ulvi K. von weiteren Missbräuchen abzuhalten.

Dieser Aufenthalt war ja nie als „Strafe“ gedacht (Strafe kriegen nur schuldfähige oder vermindert schuldfähige Menschen, aber keine Schuldunfähigen), sondern ausschließlich als Mittel, bei Begehung ihrer Taten schuldunfähige und daher zu dieser Zeit zur Einsicht nicht fähige Straftäter zu therapieren und damit künftig von weiteren Taten abzuhalten, aber auch, so lange keine Therapieerfolgr vorliegen, die Allgemeinheit vor solchen Tätern zu schützen.

Und wenn es nun bei Ulvi unter diesen Aspekten die Unterbringung in einem Wohnheim für behinderte Menschen mit entsprechenden Arbeits- und anderen Angeboten plus Aufsicht durch einen Bewährungshelfer insoweit auch tut, ist das ok.


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Peggy Knobloch

28.10.2020 um 23:25
Zitat von Ludwig01Ludwig01 schrieb:Detailgetreu ist Herr Lemmer immer nur dann, wenn es zu seiner These von der Täterschaft des T.E. passt
Weshalb Lemmer auch immer wieder Peggys Verhaltensveränderung seit dem Sommer 2000 und H.E.`s ersten Besuch in Lichtenberg im Sommer 2000 ins Spiel bringt, die von Ulvi gestandenen Missbräuche an Peggy seit dem Sommer 2000 aber ganz geschmeidig verschweigt.

Beitrag von Hörteissenior (Seite 2.850)


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Peggy Knobloch

28.10.2020 um 23:59
Zitat von margarethamargaretha schrieb:Das Gericht urteilte so, gewusst dürfte er das aber schon haben, immerhin hatte er nach der Vergewaltigung Angst Peggy könnte sich jemandem anvertrauen und ist nach Naila getrampt um sich zu verstecken:
Nicht nur nach der Vergewaltigung hatte er Angst, Peggy könnte sich jemanden anvertrauen, schon ein Jahr zuvor hatte er aus Angst, Florians Mutter würde ihn anzeigen, sich selbst angezeigt.

Sieht man sich die von Hörteissenior eingestellten Vernehmungsprotokolle an, fragt man sich schon, wie Gudrun R. auf das schmale Brett kommt, Ulvi sei die Vergewaltigung an Peggy einsuggeriert worden. Zum Zeitpunkt seiner ersten Geständnisse bzgl. der Vergewaltigung, er hatte sie immerhin ständig wiederholt, trotz ihm vorgehaltener Zweifel der Ermittler, gab es noch lange keine Tathergangshypothese.

Mit welchen Fakten will Gudrun R. ihre Behauptung (sinngemäß) „wir wissen ja alle, wie diese Aussage zustande kam, wir haben das schwarz auf weiß“, eigentlich untermauern oder gar beweisen. Der Beweis, dass dies nicht stimmt liegt uns doch hier schwarz auf weiß vor.


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Peggy Knobloch

29.10.2020 um 00:16
Zitat von jaskajaska schrieb:Wenn ein Gutachten weiterhin eine Unterbringung wegen bestehender Gefährlichkeit attestiert und das Gericht entscheidet in 2. Instanz, sich nicht an diesem Gutachten zu orientieren sondern die Verhältnismässigkeit höher zu bewerten, dann erfolgt die Entlassung nicht auf Basis des Gutachtens.
Verhältnissmäßigkeit ist kein "höher" bewerten. Verhältnismäßigkeit ist die Abwägung der Länge der Unterbringung und im Gutachten festgestellte Gefährlichkeit. Beides ist immer zu betrachten und irgendwann wird die "Waage" der Justiz in die andere Richtung ausschwenken. In der "Waage" liegen auf der einen Seite die Länge der Unterbringung, auf der anderen Seite liegt das Ergebnis des Gutachtens, die dort abgeschätzte Gefährlichkeit. Das verstehe ich unter "Basis". Das ist keine Wortklauberei: Die Abwägung ist das, was täglich in der Justiz erfolgt, es ist die ureigenste Aufgabe des Gerichts. Was das Gericht nicht gemacht hat, war der nicht bindenden "Empfehlung" zu folgen. An der "Gefährlichkeit" hat es sich orientiert und genau das war auch die Basis (das was in der einen Waagschale lag). Man darf auch nicht vergessen, die Forensik soll nur das letzte Mittel darstellen, wenn ausreichend andere Mittel nicht zur Verfügung stehen. Und jetzt sind seit der Freilassung immerhin mehr als 5 Jahre vergangen, war diese Abwägung des Gerichts richtig? Ich denke, nach 5 Jahren sollte man ehrlich sein und das mit Ja beantworten. Dass sich das Gericht nicht an die Empfehlung des Gutachters gehalten hat, war eine richtige Abwägung.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Nein. Ich will bloß, dass Medien Fakten richtig wiedergeben. Und wenn sie das täten, würden sie - sogar solche, die vorgeben, mit dem Fall vertraut zu sein - nicht bis heute fälschlich schreiben, dass UK wegen Mordes an Peggy in Haft war.
Das ist das Problem. Die StA hat in ihrer PM das so geschrieben, dass der Grund der Unterbringung nicht der Mord war. Aber das ist nur ein Teil der Wahrheit. Sie hat nicht ergänzend geschrieben, dass es durchaus sein kann, dass Ulvi K ohne die Verurteilung wegen Mordes, möglicherweise früher aus der Forensischen gekommen wäre, was aber eigentlich für einen vollständige Darstellung der Problematik dieses Falles notwendig gewesen wäre. Den Hintergrund zeigt mein obiges Beispiel, zusätzlich dürften in den Therapien Ulvi K. auch mit dem Mordvorwurf konfroniert worden sein. Therapien sind dann manchmal aus diesen Gründen nicht ausreichend effektiv. Wirklich umfassend gibt das auch die StA nicht wieder. Sicher wird man das heute nicht mehr bestimmen können, wann ohne diese Einflüsse Ulvi K. frei gekommen, man darf aber nicht einfach behaupten, dass das eine mit dem anderen nichts zu tun haben soll.

Selbst die StA hat es nicht geschafft, das in ausreichender Form wiederzugeben. Ich gebe zu, es ist kompliziert, aber eine StA sollte das wissen.


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Peggy Knobloch

29.10.2020 um 00:21
Zitat von kätzchen4kätzchen4 schrieb:Nicht nur nach der Vergewaltigung hatte er Angst, Peggy könnte sich jemanden anvertrauen, schon ein Jahr zuvor hatte er aus Angst, Florians Mutter würde ihn anzeigen, sich selbst angezeigt.

Sieht man sich die von Hörteissenior eingestellten Vernehmungsprotokolle an, fragt man sich schon, wie Gudrun R. auf das schmale Brett kommt, Ulvi sei die Vergewaltigung an Peggy einsuggeriert worden. Zum Zeitpunkt seiner ersten Geständnisse bzgl. der Vergewaltigung, er hatte sie immerhin ständig wiederholt, trotz ihm vorgehaltener Zweifel der Ermittler, gab es noch lange keine Tathergangshypothese.

Mit welchen Fakten will Gudrun R. ihre Behauptung (sinngemäß) „wir wissen ja alle, wie diese Aussage zustande kam, wir haben das schwarz auf weiß“, eigentlich untermauern oder gar beweisen. Der Beweis, dass dies nicht stimmt liegt uns doch hier schwarz auf weiß vor.
Ja, er hatte jedes Mal vor den Konsequenzen Angst, aber man will "uns" weismachen, dass der "liebe Kerl" gar nicht wusste, was er tut und dass es verboten ist. Man könnte in weiterer Folge schon auf die Idee kommen, dass es da auch eine Verdeckungstat gegeben haben könnte.

Und bei Gudrun R. ist das ja wirklich schon fast pathologisch, Ulvi hier, Ulvi da, Ulvi unschuldig, der "liebe Kerl", und die ganzen Kinder, die fürs Leben geschädigt und traumatisiert sind, sind ihr völlig wurscht.


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Peggy Knobloch

29.10.2020 um 00:33
Zitat von Stella_EveeStella_Evee schrieb:Man könnte in weiterer Folge schon auf die Idee kommen, dass es da auch eine Verdeckungstat gegeben haben könnte.
Selbstverständlich kann es eine Verdeckungstat gegeben haben. Was nur nicht zur Überzeugung des Gerichts nachgewiesen werden konnte, ist, dass UK Peggy getötet hat. Insofern kam es gar nicht mehr darauf an, aus welchen Motiven bzw. Gründen bzw. unter welchen Umständen so eine Tötung erfolgt wäre, ob aus Habgier, aus niedrigen Beweggründen, zur Verdeckung einer anderen Straftat, grausam, mit gemeingefährlichen Mitteln etc. Denn wo gar keine Tötung ist, muss man auch nicht weiter schauen, ob ein Mordmerkmal vorliegt, das kann man dann komplett offenlassen.


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Peggy Knobloch

29.10.2020 um 00:39
Zitat von Stella_EveeStella_Evee schrieb:Und bei Gudrun R. ist das ja wirklich schon fast pathologisch, Ulvi hier, Ulvi da, Ulvi unschuldig, der "liebe Kerl", und die ganzen Kinder, die fürs Leben geschädigt und traumatisiert sind, sind ihr völlig wurscht.
Oder wie sie in einer der Kneipenkonferenzen zu vernehmen war:
Zitat von emzemz schrieb am 27.11.2015:Ich habe Kontakt zu diesen Jungen. Ulvi weiß auch, was er gemacht hat und er hat sich dafür entschuldigt. Und diese Jungen, mit denen ich heute allen gesprochen haben, sehen sich nicht als Opfer, selbst die Eltern von einigen haben sich bei mir gemeldet, freiwillig, und haben gesagt, "unsere Buben hatten ihren Spaß damit", es sieht sich keiner als Opfer.



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Peggy Knobloch

29.10.2020 um 00:42
Zitat von emzemz schrieb am 27.11.2015:Ich habe Kontakt zu diesen Jungen. Ulvi weiß auch, was er gemacht hat und er hat sich dafür entschuldigt. Und diese Jungen, mit denen ich heute allen gesprochen haben, sehen sich nicht als Opfer, selbst die Eltern von einigen haben sich bei mir gemeldet, freiwillig, und haben gesagt, "unsere Buben hatten ihren Spaß damit", es sieht sich keiner als Opfer.
Und dann schauen einen manche hier schief an, wenn man meint, dass in dem ganzen Dorf was von vorne bis hinten nicht stimmt?


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Peggy Knobloch

29.10.2020 um 01:12
Zitat von kätzchen4kätzchen4 schrieb:Mit welchen Fakten will Gudrun R. ihre Behauptung (sinngemäß) „wir wissen ja alle, wie diese Aussage zustande kam, wir haben das schwarz auf weiß“, eigentlich untermauern oder gar beweisen. Der Beweis, dass dies nicht stimmt liegt uns doch hier schwarz auf weiß vor.
Genau deswegen hört man wahrscheinlich such nichts mehr von dem WAV. Uns ist ja nur ein Bruchteil der Aussagen bekannt.


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Peggy Knobloch

29.10.2020 um 07:00
Zitat von emzemz schrieb:Oder wie sie in einer der Kneipenkonferenzen zu vernehmen war:

Zitat von emzemz schrieb am 27.11.2015:
Ich habe Kontakt zu diesen Jungen. Ulvi weiß auch, was er gemacht hat und er hat sich dafür entschuldigt. Und diese Jungen, mit denen ich heute allen gesprochen haben, sehen sich nicht als Opfer, selbst die Eltern von einigen haben sich bei mir gemeldet, freiwillig, und haben gesagt, "unsere Buben hatten ihren Spaß damit", es sieht sich keiner als Opfer.
Sicherlich haben sie sich auch noch für die Jahrzehnte Beleidigungen und Diffamierungen in übelster Weise, durch sie, ihren Ex-Mitstreiter K.-H. H. und dem ganzen Gefolge bedankt, Konfekt und Blumen gebracht. ^^


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Peggy Knobloch

29.10.2020 um 08:11
Zitat von jaskajaska schrieb:Wenn Du Dein Urteil über die Ermittlungen auf Basis solcher Falschinformationen fällst, dann sagt das tatsächlich mehr über Deine Voreiligkeit oder Leichtgläubigkeit aus als über die Ermittlungen.

Nachdem Du nun schon zweimal die Ermittlungen als haarsträubend bezeichnet, die Nachfragen aber ignoriert hast, nochmal: begründe doch Deine so pauschale Aussage.
@jaska
Tatsächlich muss ich meine Aussage über haarsträubende Ermittlungen zurücknehmen. Es gibt dafür anscheinend keine Belege, nur Vermutungen auf Grund von Fernsehsendungen, Zeitungsartikeln, etc. aber keine gerichtlichen Feststellungen oder gar Urteile.
Darüber hinaus möchte ich klarstellen, dass es mir fernliegt, pauschal alle Ermittler in diesem Fall als unfähig einzustufen. In einem Team sind sowieso meistens die Entscheider bzw. Leiter (Staatsanwalt, Soko-Leiter) diejenigen, deren Unfähigkeit nach außen zu Tage tritt bzw. diejenigen, denen man Fehlentscheidungen vorwerfen kann (weil man die "kleinen" Entwickler gar nicht kennt). Und zum anderen haben ja die Ermittler im Laufe der Jahre auch gewechselt und nicht zuletzt trifft ein leitender Ermittler in der Regel auch nicht eine Fehlentscheidung nach der anderen. Ich halte es z. B. für ok, dass die Ermittlungen jetzt abgeschlossen wurden, einmal weil es anscheinend nichts neues mehr zu ermitteln gibt und zum anderen weil die Indizien wohl nicht für eine weitere Anklage ausreichen. Das ist dann immer noch besser als noch ein Freispruch.


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Peggy Knobloch

29.10.2020 um 08:24
Zitat von AndanteAndante schrieb:@emz

Dass UK so lange und auch über 2014 hinaus in der Psychiatrie verbleiben musste, hat also mit seiner fortdauernden Gefährlichkeit in Bezug auf Kindesmissbräuche und mangelnden ausreichenden Therapieerfolgen aufgrund hinderlicher Einflüsterungen „von außen“ (man kann sich denken, wer damit gemeint ist) zu tun.
Hast Du nicht verstanden, dass Artikel von @emz sich auf den Beschluss der 1. Instanz bezieht? Die 2. Instanz hat diesen Beschluss gekippt und hat Ulvi K. nach einer entsprechenden Vorbereitungszeit aus der Fornsischen entlassen. Der von @emz abgegebene Artikel ist durch die höhere Instanz obsolet geworden.
Am 9. Januar hatte Ulvis neuer Anwalt Thomas Saschenbrecker bei der für die Unterbringung zuständigen Strafvollstreckungskammer vergeblich versucht, Kulac aus der Unterbringung zu bekommen. Das Bayreuther Gericht lehnte ab. Der Beschluss wurde am heutigen 19. März vom 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Bamberg aufgehoben. Das Gericht gab der Beschwerde Saschenbreckers statt und erklärte die Unterbringung aus dem Urteil des Landgerichts Hof vom 30. April 2004 mit Wirkung zum 31. Juli 2015 für erledigt. Das Gericht entschied, dass Ulvi Kulac nach der Entlassung aus dem Vollzug der Unterbringung für einen Zeitraum von fünf Jahren der Aufsicht und Leitung eines Bewährungshelfers unterstellt werde.
Quelle:

https://www.kurier.de/inhalt.oberlandesgericht-entscheidet-unterbringung-nach-ueber-13-jahren-nicht-mehr-verhaeltnismaessig-ulvi-kulac-kommt-aus-psychiatrie-frei.bfb621d8-caee-482f-91c9-b83b27917dd1.html


Eigentlich sollten einem dieser Rechtsweg geläufig sein. Man sollte daher vermeiden hier obsolet gewordene Beschlüsse zu posten.

@Andante

Könntest Du jetzt mal Dich bezogen auf mein Beispiel endlich Stellung nehmen, wer ist gefährlicher Person A oder B. Ich denke, dann wären wir schon ein Stück weiter. Mit obsolet gewordenen Entscheidungen sollte man hier nicht solche Behauptungen aufstellen.


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Peggy Knobloch

29.10.2020 um 08:33
Zitat von Stella_EveeStella_Evee schrieb:Ja, er hatte jedes Mal vor den Konsequenzen Angst, aber man will "uns" weismachen, dass der "liebe Kerl" gar nicht wusste, was er tut und dass es verboten ist. Man könnte in weiterer Folge schon auf die Idee kommen, dass es da auch eine Verdeckungstat gegeben haben könnte.
War nicht sogar die Rede, daß er auch durchaus mit erwachsenen Damen schon Sex hatte? Das er die Kinder quasi "nur" missbrauchte, wenn niemand anders verfügbar war, er quasi alles nagelte was ihm vor die Flinte kam? Da würde ich persönlich schon unterstellen, daß er wusste was er tat.
Zitat von emzemz schrieb:Oder wie sie in einer der Kneipenkonferenzen zu vernehmen war:

Zitat von emzemz schrieb am 27.11.2015:
Ich habe Kontakt zu diesen Jungen. Ulvi weiß auch, was er gemacht hat und er hat sich dafür entschuldigt. Und diese Jungen, mit denen ich heute allen gesprochen haben, sehen sich nicht als Opfer, selbst die Eltern von einigen haben sich bei mir gemeldet, freiwillig, und haben gesagt, "unsere Buben hatten ihren Spaß damit", es sieht sich keiner als Opfer.
In welcher Welt lebt diese Frau? Davon ab, daß ich als Mutter schon höchst alarmiert wäre wenn mein Kind mit sowas "Spaß hätte", wie abartig ist denn bitte als Eltern sowas gutzuheißen? Am besten für die Kids gleich ne Swinger Party schmeißen? Das will mir nicht in den Kopf. Doktorspiele in angemessenem Rahmen unter Gleichaltrigen - ok. Erwachsener wichst vor Kindern unter 10? Absolut nicht ok. Egal ob die Kinder Spaß dran haben oder nicht.


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Peggy Knobloch

29.10.2020 um 09:03
Zitat von metalbabemetalbabe schrieb:Doktorspiele in angemessenem Rahmen unter Gleichaltrigen - ok. Erwachsener wichst vor Kindern unter 10? Absolut nicht ok. Egal ob die Kinder Spaß dran haben oder nicht.
Ja, das ist schon merkwürdig, wenn man da mit zweierlei Maß messen will. Im Thread Madeleine McCann wurde sich sehr darüber echauffiert, dass der dortige TV in Portugal auf einem Spielplatz vor 14jährigen Mädchen die Hosen runtergelassen haben soll, und es wurde dort sehr über diese Art des Missbrauchs geschimpft. Die Eltern dieser Mädchen fanden die Aktion übrigens gar nicht in Ordnung und haben sie damals angezeigt. Aber wenn jemand wie Ulvi so was bei unter 10jährigen macht, ist das natürlich nicht so schlimm, und die Kinder hatten „Spaß“....gut, dass GR mit ihrer Meinung da offensichtlich doch relativ allein auf weiter Flur steht.


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Peggy Knobloch

29.10.2020 um 10:09
Gilt Ulvi eigentlich als geschäftsfähig oder wie kann er eine Hochzeit planen wenn er doch eigentlich 10 Jahre alt ist!?

Hat Frau R eigentlich die Vormundschaft weil die Eltern sich nicht einsetzen wollten oder nur weil sie sich anbot (so sagt sie ja auf SAT1). Hätte nur irgendwie erwartet das die Eltern sich schützend zeigen aber eigentlich taucht dann immer Frau R auf. Oder hab ich was übersehen?


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Peggy Knobloch

29.10.2020 um 10:22
Zeit abgelaufen:

Rein aus Interesse um es Mal zu hinterfragen ...
Hatte es für den Arzt Konsequenzen das er die Psychofarmaka verschrieben hat für Peggy.

Es wurde so gezeigt, dass er es auf Bitten der Mum gemacht hat und es anscheinend nicht sein Therapievorschlag war. Ich bin keine Ärztin, aber es klag so als wäre das nicht richtig gewesen für ein Kind.

Ich mein immerhin hat er was gemacht und wollte helfen. Ich weiß nun auch nicht ob vor 20 Jahren in der Nähe die Chance bestand das man hätte einen Kinderpsychologen aufsuchen hätte können.


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Peggy Knobloch

29.10.2020 um 11:00
Ne, wieso? Der Arzt hat ja nichts falsch gemacht. Und er darf außerhalb der Zulassung/ des Regelfalls verordnen, das obliegt ihm bzw. seinem Ermessen.

Melperon /Melpuren ist ein Neuroleptikum/ Antipsychotikum. Das Medikament ist meinen Recherchen nach nicht pauschal für Kinder „verboten“, es ist nur so, daß Kinder unter zwölf Jahren diesen Wirkstoff nicht einnehmen sollten, da keine Erfahrungen in dieser Altersgruppe vorliegen und der Hersteller das dann auch genau so anzugeben hat im Beipackzettel.
Ergebnisse: Der Anteil an Kindern beziehungsweise Jugendlichen, denen ein Antipsychotikum verordnet wurde, stieg von 0,23 % (2005) auf 0,32 % (2012). Insbesondere nahmen die Verordnungen atypischer Antipsychotika zu (0,10 % auf 0,24 %). Der Zuwachs an Antipsychotika-Verschreibungen war in der Altersgruppe der 10- bis 14-Jährigen (0,24 % auf 0,43 %) und der 15- bis 19-Jährigen (0,34 % auf 0,54 %) besonders ausgeprägt. Die meisten Verordnungen erfolgten durch Kinder- und Jugendpsychiater oder Kinderärzte; die an den häufigsten verschriebenen Substanzen waren Risperidon und Pipamperon. Risperidon wurde am häufigsten bei Patienten mit hyperkinetischen Störungen und Störungen des Sozialverhaltens verschrieben.
Schlussfolgerung: Wie in anderen Industriestaaten haben auch in Deutschland in den vergangenen Jahren die Antipsychotika-Verordnungen bei Kindern und Jugendlichen zugenommen. Verglichen mit Nordamerika liegen die Zahlen für Deutschland niedriger, im innereuropäischen Vergleich im Mittelfeld. Die Ursachen für die Zunahme der Antipsychotika-Verschreibungen sollten kritisch analysiert und gegebenenfalls restriktivere Verschreibungsleitlinien erwogen werden.

Bei der Verordnung von Antipsychotika für Kinder und Jugendliche ergeben sich generell verschiedene Probleme:

Nur wenige antipsychotische Substanzen sind für das Kindes- und Jugendalter zugelassen, so dass ihre Verordnung häufig off-label (außerhalb der Zulassung) erfolgt (3). Zudem sind in Deutschland Antipsychotika für Kinder und Jugendliche überwiegend zur Behandlung von Schizophrenie-Spektrum-Störungen oder bipolaren Störungen zugelassen (Tabelle 1).
Die Studienlage zur Wirksamkeit von Antipsychotika bei Kindern und Jugendlichen ist sehr limitiert (5), insbesondere fehlen Langzeitstudien zu Wirkungen und Nebenwirkungen (6, 7, e1).
https://www.aerzteblatt.de/archiv/152852/Antipsychotika-Verordnungen-bei-Kindern-und-Jugendlichen


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