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Peggy Knobloch

98.143 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

29.10.2020 um 21:26
Zitat von MathiasEMathiasE schrieb:Grund:
Auf der Kulac-Seite findet sich im Zusammenhang mit den Gutachten folgender Abschnitt:

Erstere Feststellung ist auf Grund der geistigen Behinderung von Ulvi regelrecht lächerlich und zweitens hatte sich die Betreuerin von Ulvi schon beizeiten um einen Wohnheimplatz für Ulvi gekümmert und auch eine Zusage erhalten.

Quelle:http://www.ulvi-kulac.de/gutachter.html (Archiv-Version vom 20.02.2020)

So habe ich es auch noch dunkel in Erinnerung, dass sich Frau R. kurz nach dem Freispruch um einen Platz bemühte.
Und Du bist dir da ganz sicher, dass deine o.g. Quelle eine ganz sichere Quelle ist?
Die Entscheidung werde stattdessen beim nächsten regulären Überprüfungstermin im Januar 2015 fallen. Ulvi K. wurde in dem Mordprozess im vergangenen Mai freigesprochen, sitzt aber weiterhin wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in der Psychiatrie. Das neue Gutachten sollte Aufschluss geben, welche Gefahr von dem 36-Jährigen für die Allgemeinheit ausgeht. Ob seine Unterbringung im Bezirkskrankenhaus Bayreuth gerechtfertigt ist, wird jährlich überprüft.

Auch der Verteidiger von Ulvi K. habe weder eine vorgezogene Entlassung noch eine vorzeitige Anhörung beantragt, betonte Goger. «Ich vermute, auch dort hat man aus dem neuen Gutachten die gleichen Schlüsse gezogen, wie sie das Gericht gezogen hat.» Zum genauen Inhalt äußerte sich Goger nicht.
Quelle: https://www.welt.de/regionales/bayern/article133848846/Ulvi-K-wird-nicht-vorzeitig-aus-Psychiatrie-entlassen.html

Was ich allerdings Interessanets deiner Quelle entnehmen konnte:
Ulvi ja solange bereits in der Psychiatrie wegen des Mordes an Peggy untergebracht sei. Wegen seiner damaligen Handlungen, die Ulvi nie bestritten hat, wäre er nach einer Therapie von etwa 2 Jahren bereits entlassen worden.
Quelle: http://www.ulvi-kulac.de/gutachter.html (Archiv-Version vom 20.02.2020)

Ulvi bestritt seine damaligen Handlungen also NIE !!

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Peggy Knobloch

29.10.2020 um 21:35
Zitat von MathiasEMathiasE schrieb:Das spielt keine Rolle. Es ist Sache der Gerichte eine weniger drastisches Mittel festzulegen. Die Forensische ist das letzte Mittel, nur wenn alles andere nicht möglich ist, dann ist die Forensische das Mittel der Wahl.
Spätestens seit dem Freispruch Ulvis von den Mordvorwürfen liegt es auf der Hand, dass die Ermittlungen der Polizei unter der Federführung der Hofer Staatsanwaltschaft nach Peggys Verschwinden im Mai 2001 keine detektivische und juristische Glanzleistung waren. Das ändert allerdings nichts daran, dass auch der Umgang der Lichtenberger mit dem geistig zurück gebliebenen Ulvi Kulac kein Lehrstück für sozial sinnvolle Integration darstellt. Erst im Zuge der Ermittlungen wegen Peggy kam zum Vorschein, dass die sexuelle Auffälligkeit des Erwachsenen mit dem geistigen Potenzial eines Kindes zum Einen im ganzen Ort bekannt waren, zum Anderen eine tolerierbare Grenze längst überschritten hatten.

Lesen Sie hier: Lebt das Mädchen womöglich noch - in der Türkei?

Auch Gudrun Rödel kann angesichts der Aktenlage nicht bestreiten, dass Ulvi Kulac minderjährige Kinder zu gemeinsamen „Spielchen“ unterhalb der Gürtellinie animiert hat. Selbst seine Eltern hatten damals bereits die Behandlungsnotwendigkeit ihres Sohnes erkannt und ihn für eine Therapie angemeldet, der dann allerdings seine Verhaftung und seine Unterbringung in der Psychiatrie zuvorkam. Ein „unhaltbarer Zustand“ ist eine der noch harmloseren Beschreibungen der Betreuerin für den Umstand, dass Ulvi Kulac seitdem ununterbrochen, 13 Jahre lang, in der geschlossenen Abteilung des BKH untergebracht ist.

„Wir müssen uns schon an die rechtlichen Grundlagen halten und sehen, dass Kulac für mehr als ein Dutzend Missbrauchsfälle rechtskräftig verurteilt ist“, erklärt Thomas Goger, Sprecher der Bayreuther Justiz. Einen Zweifel daran, dass die sexuellen Übergriffe im unteren Bereich der Strafbarkeit angesiedelt sind, lässt aber auch er nicht aufkommen: „Das waren sicher keine brutalen Vergewaltigungen. Aber der Missbrauch an den Kindern hat stattgefunden, war auch nicht Teil des Wiederaufnahmeverfahrens und steht deshalb auch gar nicht auf dem rechtlichen Prüfstand.“

Auf dem Prüfstand steht allerdings, ob Ulvi Kulac wegen sexueller Übergriffe im unteren Deliktbereich nach der langen Unterbringung nicht aus dem psychiatrischen Krankenhaus entlassen werden kann. „Das hätte schon längst passieren müssen“, klagt Gudrun Rödel. Ihre Überzeugung, dass ihr Schützling ohne die Mordvorwürfe bei der tatsächlichen Ausgangslage schon längst wieder frei wäre, ist nicht von der Hand zu weisen. Ein sich näherndes Ende der Unterbringung steht auch auf der Rechnung der Justiz. Justizsprecher Thomas Goger: „Das letzte Gutachten macht das ja bereits deutlich. Er wird sicher nicht sofort aus der geschlossenen Abteilung unkontrolliert in die Freiheit entlassen werden können. Da wird es eine Übergangslösung geben müssen, etwa betreutes Wohnen in einem Heim.“
Auf den Gutachter, der ihrer Meinung nach nicht objektiv gearbeitet habe, ist sie nicht gut zu sprechen: „Er bezieht sich in seinem Gutachten erneut auf die Sexualtat wenige Tage vor Peggys Verschwinden, vor dem Mord, der nie stattfand. Aber in den Akten findet sich nicht der geringste Hinweis darauf, dass dieser Missbrauch Peggys durch Ulvi jemals stattgefunden hat.“ Diese Interpretation mag der Aktenlage entsprechen, im rechtskräftigen Teil des ersten Urteils, das noch immer Gültigkeit besitzt, ist Ulvi Kulac jedoch auch in dem Fall der Täter. Die Rechtslage ist für Außenstehende verwirrend.
Quelle: https://www.abendzeitung-muenchen.de/bayern/fall-peggy-kommt-ulvi-kulac-am-9-januar-frei-art-263937


Ich verstehe das jetzt so, daß zeitnah zum Freispruch ein Gutachten erstellt wurde, daß ihm eben noch nicht völlige Ungefährlichkeit attestierte.
Frau Rödel vermischt das mit der Vergewaltigung von Peggy OBWOHL er wegen der Missbräuche von etwa 20 Kindern in der Forensischen war.
20 nicht angezeigte Fälle von sexuellem Missbrauch von fünf- bis zehnjährigen Jungen und Mädchen zwischen 1996 und 2001 haben die Beamten zu Tage gebracht, bereits im Jahr 2000 hatte er sich wegen exhibitionistischer Handlungen selbst angezeigt.
Quelle: https://www.tagesspiegel.de/gesellschaft/panorama/warum-liess-die-polizei-den-taeter-laufen/357288.html
Der Gastwirtssohn aus Lichtenberg wird wegen des erwiesenen sexuellen Missbrauchs von Kindern in zwölf Fällen in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht.
Quelle: https://www.welt.de/vermischtes/article310855/Lebenslange-Haft-im-Peggy-Prozess.html

Hab ich das richtig verstanden?


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Peggy Knobloch

29.10.2020 um 22:29
Zitat von MathiasEMathiasE schrieb:Zu dieser Behauptung hätte ich gerne einen Nachweis, ein Verweis auf einen eigenen Beitrag reicht nicht aus.
War aber unumgänglich, das mit dem Verweis, hattest du doch meinen Beitrag von heute Mittag ignoriert.
Zitat von MathiasEMathiasE schrieb:So habe ich es auch noch dunkel in Erinnerung, dass sich Frau R. kurz nach dem Freispruch um einen Platz bemühte.
Wie jetzt, Frau Rödel hatte sich schon nach dem Freispruch vom Mordvorwurf um einen Platz bemüht?
Und warum hat es dann so lange gedauert, bis sie den Heimplatz schließlich gefunden hatte?

Theoretisch könnte ich ein Video von der Kneipenkonferenz am 09.01.2015 vorweisen, wo Saschenbrecker diesen Vorschlag mit der Heimunterbringung lang und breit darlegt und diskutiert haben wir dieses Video bereits längst rauf und runter. Aber leider sind all diese Videos jetzt nur noch über Seiten verlinkt, die hier (berechtigterweise) nicht zulässig sind.

Allerdings ein kleiner Schnipsel vom Saschenbrecker ist hier erhalten geblieben:
https://www.tvo.de/bayreuth-ulvi-kulac-kommt-aus-der-psychiatrie-frei-137021/


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Peggy Knobloch

29.10.2020 um 22:44
Zitat von margarethamargaretha schrieb:Ich verstehe das jetzt so, daß zeitnah zum Freispruch ein Gutachten erstellt wurde, daß ihm eben noch nicht völlige Ungefährlichkeit attestierte.
Richtig und deswegen wurden im WAV die Ärzte auch nicht von ihrer Schweigepflicht entbunden
Zitat von MathiasEMathiasE schrieb:Auf welchen Zeitpunkt bezieht sich das OLG? Es bezieht sich auf die Zeit des Wiederaufnahmeverfahrens. Schon zu diesem Zeitpunkt war UlviK ausreichend gefestigt, er wäre gut führbar und integrierbar, trotz der hohen Belastung.
Bist du dir da wirklich sicher? Besser Du liest den Artikel aus dem Du zitierst nochmal ganz aufmerksam durch
Zitat von MathiasEMathiasE schrieb:Hier noch ein sehr wichtiger Ausschnit aus einem Artikel, der sich mit der Freilassungsentscheidung des OLGs aus der Forensischen beschäftigt:

Im Beschluss vom 9. Januar 2015 hatte die Strafvollstreckungskammer beim Landgericht Bayreuth die Fortdauer der Unterbringung von Kulac in einem psychiatrischen Krankenhaus wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern angeordnet. In seiner heute getroffenen Entscheidung sieht der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Bamberg aber eine weitere Vollstreckung als unverhältnismäßig an, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts. Dabei habe der Senat insbesondere den bereits 13einhalb Jahre andauernden Freiheitsentzug von Ulvi Kulac berücksichtigt. In Gegenüberstellung dazu genügten nunmehr weniger belastende Möglichkeiten wie etwa eine Heimunterbringung zur weiteren "Risikoreduzierung". Ulvi habe sich letztlich so weit entwickelt, dass er sich auch unter den Belastungen, die die öffentliche Aufmerksamkeit an seiner Person durch das Wiederaufnahmeverfahren in dem Mordfall Peggy gebracht habe, als "gut führbar und integrierbar" erwiesen habe.

Quelle: https://www.kurier.de/inhalt.oberlandesgericht-entscheidet-unterbringung-nach-ueber-13-jahren-nicht-mehr-verhaeltnismaes...
Das OLG bezieht sich eben NICHT auf den Zeitraum des Wiederaufnahmeverfahrens, sondern auf den Zeitraum 13 1/2 Jahre nach Einweisung in die Psychiatrie.

einfache Rechnung: Einweisung 06.09.2001 + 13,5 Jahre = ? Mit Sicherheit nicht Oktober 2013 - Mai 2014


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Peggy Knobloch

29.10.2020 um 22:52
Zitat von emzemz schrieb:Wie jetzt, Frau Rödel hatte sich schon nach dem Freispruch vom Mordvorwurf um einen Platz bemüht?
Möglich, dass Frau Rödel sich kurz nach dem Freispruch um einen Heimplatz bemühte, was evtl. ihrer irrigen Annahme, Ulvi würde nach dem Freispruch "automatisch" aus der Forensik entlassen, geschuldet sein könnte - könnte wohlbemerkt!


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Peggy Knobloch

29.10.2020 um 23:05
Zitat von kätzchen4kätzchen4 schrieb:Möglich, dass Frau Rödel sich kurz nach dem Freispruch um einen Heimplatz bemühte, was evtl. ihrer irrigen Annahme, Ulvi würde nach dem Freispruch "automatisch" aus der Forensik entlassen, geschuldet sein könnte
Plausibel ist das. Sie hat wohl gedacht, dass nach dem Freispruch in der Mordsache eine Entlassung aus dem LKH gleichbedeutend mit einem Freispruch wegen der Kindesmissbräuche sein müsse, was objektiv falsch ist.

Daher mag es für sie schon ein „Sieg“ gewesen sein, dass UK irgendwann nicht mehr im LKH bleiben musste. Dass er danach dennoch alles andere als „frei“ war bzw. ist, hat sie nicht realisiert bzw. blendet es aus.


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Peggy Knobloch

29.10.2020 um 23:26
Zitat von kätzchen4kätzchen4 schrieb:ch verstehe das jetzt so, daß zeitnah zum Freispruch ein Gutachten erstellt wurde, daß ihm eben noch nicht völlige Ungefährlichkeit attestierte.

Richtig und deswegen wurden im WAV die Ärzte auch nicht von ihrer Schweigepflicht entbunden
Deswegen ist die Rödel in dem 1. Video HIERauch so angepisst. Übrigens: dort wird das auch nochmal klar und deutlich gesagt, daß der Anwalt Saschenbrecker die Entlassung (damals Januar 2015) als gering einschätzt, weil die Gutachten und Prognosen zu negativ seien.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Sie hat wohl gedacht, dass nach dem Freispruch in der Mordsache eine Entlassung aus dem LKH gleichbedeutend mit einem Freispruch wegen der Kindesmissbräuche sein müsse, was objektiv falsch ist.
Ich glaube, auch sie trennt das Ganze nicht, sie glaubt Ulvi sitzt ausschließlich wegen Peggy,1 und weil er wegen des Mordes freigesprochen wurde entfällt das Motiv, nämlich das er sich für eine Vergewaltigung2 entschuldigen wollte.

1 Sie scheint auszublenden, daß der "liebe" Ulvi halt mit seinen Doktorspielchen tatsächlich Kinder missbraucht hat und er deswegen beim Urteil anstatt in den Knast in die Klinik kam

2 Auch wenn er wegen des Mordes freigesprochen wurde, und er sich an dem Montag nicht für die begangene Vergewaltigung entschuldigen wollte, bzw. der angenommene und originär gestandene Tatablauf so nicht stattfand, U. K. zog nur das Mordgeständnis zurück, nie die Vergewaltigung, die er ja fast stolz (wohl) mehrfach äußerte.


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Peggy Knobloch

29.10.2020 um 23:27
Zitat von MathiasEMathiasE schrieb:Das spielt keine Rolle. Es ist Sache der Gerichte eine weniger drastisches Mittel festzulegen
Selbstverständlich spielt das eine Rolle. Ja, das Gericht hat irgendwann ein weniger drastisches Mittel als das LkH festgelegt, was ja nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz auch richtig ist.

UK ist bis heute aber nicht frei, er kann seinen Aufenthalt, seine Arbeit, seinen Ausgang nicht selber bestimmen, er steht ständig unter Aufsicht, eben weil er auch nach Ansicht des OLG noch nicht so weit ist, ihn vollständig freizulassen. Vielleicht ist er ja mal irgendwann so weit, vielleicht auch nie.

Vielleicht passt allen Beteiligten einschließlich seiner selbst die gegenwärtige Situation inzwischen auch ganz gut. Seine Eltern sind zu alt, um ihn zu betreuen, er selbst ist nicht in der Lage, allein zu leben und für sich zu sorgen, und andere, die ihn aufnehmen und beschäftigen könnten, gibt es nicht. Jedenfalls ist bis heute der einstmals von GR groß angekündigte Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens wegen des Urteils hinsichtlich der Missbräuche und der Unterbringung im LKH, der bei Erfolg dazu führen würde, dass er wirklich frei wäre und sich dann ständig jemand um ihn kümmern müsste, nicht bei Gericht eingegangen.


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Peggy Knobloch

30.10.2020 um 00:06
PS: Ulvi scheint seit seinem Einzug in das Heim für behinderte Menschen in einer Werkstatt für behinderte Menschen, also in einer WfbM (früher „beschützende Werkstatt“ grnannt), zu arbeiten und ist dort anscheinend zufrieden. Allerdings sind Menschen, die in einer WfbM arbeiten, keine Arbeitnehmer im arbeitsrechtlichen Sinne, die Zielsetzung ist dort eine andere, die Produktivität ist dort nicht so hoch, Mindestlohn wird nicht gezahlt.

https://www.bagwfbm.de/page/41

Aber wenn Uk dort glücklich ist und Kinder vor ihm sicher sind sieht momentan alles nach einer Win-Win-Situation für alle Beteiligten aus. GR scheint daran nichts ändern zu wollen.


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Peggy Knobloch

30.10.2020 um 00:20
@Andante
Er ist nicht frei, dass hat hier niemand behauptet. Es ist jedoch ein Unterschied, ob man in einer Forensischen untergebracht ist, oder in einem solchen Unterbringung. Er kann Urlaub machen, er kann einkaufen. Es gibt da schon mehr Freiheiten. Ist eine Partnerschaft in der Forensischen erlaubt?

Und wie gesagt, es ist sehr wahrscheinlich, dass er immer noch in der Forensischen wäre, wenn der Mordvorwurf nicht aufgehoben worden wäre.

Da man die Zeit leider nicht zurückdrehen kann und kann man den Zeitpunkt nicht ermitteln, wann er wirklich ohne diesen Mordvorwurf aus der Forensichen entlassen worden wäre. Man kann aber jetzt jedoch nicht mehr behaupten, dass er ohne den Mordvorwurf genauso lange in der Forensischen gewesen wäre. Die allererste Überprüfung ohne den Mordvorwurf des OLG erfolgte eben erst nach 13 1/2 Jahren, wie es gewesen wäre, wenn die Überprüfung früher ohne den Mordvorwurf erfolgt wäre, kann niemand wissen. Die Gerichte treffen immer nur eine Entscheidung über den Stand zum Zeitpunkt der Entscheidung.


Über das andere Zeug werde ich hier jetzt nicht mehr weiter diskutieren, die Wünsche oder Annahmen von Frau R. sind relativ uninteressant. Sie spielen genau genommen keine Rolle.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Vielleicht passt allen Beteiligten einschließlich seiner selbst die gegenwärtige Situation inzwischen auch ganz gut. Seine Eltern sind zu alt, um ihn zu betreuen, er selbst ist nicht in der Lage, allein zu leben und für sich zu sorgen, und andere, die ihn aufnehmen und beschäftigen könnten, gibt es nicht.
So wird es sein. Er teilt dieses Schicksal mit vielen andern mit ähnlichen Beeinträchtigungen. Ein wirklich selbstständiges Leben wird er vermutlich nie führen können.


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Peggy Knobloch

30.10.2020 um 00:32
Zitat von margarethamargaretha schrieb:U. K. zog nur das Mordgeständnis zurück, nie die Vergewaltigung, die er ja fast stolz (wohl) mehrfach äußerte.
Gewisse (wohl) eingestandene Reaktionen auf derlei Prahlereien sind mir auch noch gut im Gedächtnis .

Fand aber keine Erwähnung in der kürzlich ausgestrahlten Lemmer Doku ?


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Peggy Knobloch

30.10.2020 um 08:02
Zitat von AVIOLIAVIOLI schrieb:Fand aber keine Erwähnung in der kürzlich ausgestrahlten Lemmer Doku ?
Natürlich nicht. Es war nur die Rede, er habe sich vor Kindern "entblößt".


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Peggy Knobloch

30.10.2020 um 08:45
Zitat von AVIOLIAVIOLI schrieb:Gewisse (wohl) eingestandene Reaktionen auf derlei Prahlereien sind mir auch noch gut im Gedächtnis .
Richtig, Prahlerei, das ist einen übertriebene Darstellung von etwas mit einem wahren Kern.

Im Recht zählt aber nur der wahre Kern.

Wie kann man den ermitteln, wenn ein Psychologe in seinem Gutachten zu der Sichtweise kommt:
Ein bezüglich der Aussagen eingeholtes Gutachten eines Fachpsychologen für Rechtspsychologie zu deren Wahrheitsgehalt kommt zu dem Ergebnis, dass es auszuschließen ist, dass seinen Schilderungen auch nur annähernd eine hinreichende Zuverlässigkeit und Glaubhaftigkeit attestiert werden kann.
Wie soll dieser wahre Kern ermittelt werden? Durch Frau R.? Durch die Ermittler? Durch einen Richter? Durch Psychologen/Psychiater? Es ist offenbar ein Ding der Unmöglichkeit.

Einiges ist in diesem Fall rechtskräftig geworden, was ausschließlich auf Aussagen von Ulvi K. beruht. Das ist die „rechtliche“ Wahrheit, ist das die wirkliche Wahrheit? Das ist bei jedem Urteil nie ganz sicher, aber wenn man hier die Aussage des Gutachters wirklich beachtet, findet man die Antwort nur in den Sternen.

Man wird hier noch jahrelang hier „Diskutieren“ können, was stimmt, was stimmt nicht, wann wird versuchen aus irgendwelchen Verhören, Gesprächen etc.etwas rauszulesen. Aber das ist vollkommen hoffnungslos, wenn man wirklich sich das Ergebnis des Gutachtens verinnerlicht und ist damit reine Zeitverschwendung. Die werde ich mir nicht mehr antun.

Schöne Zeitverschwendung noch.


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Peggy Knobloch

30.10.2020 um 09:34
Zitat von MathiasEMathiasE schrieb:Wie soll dieser wahre Kern ermittelt werden? Durch Frau R.? Durch die Ermittler?
Wurde dieser "wahre Kern" nicht bereits ermittelt? Hatte MS bei seiner Vernehmung im September 2018 nicht sogar Ulvis Aussage bestätigt, Ulvi habe ihm von der Vergewaltigung an Peggy erzählt und er habe darauf geantwortet: "Des mechert ich a amoll machen"?


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Peggy Knobloch

30.10.2020 um 09:37
Zitat von MathiasEMathiasE schrieb:Ist eine Partnerschaft in der Forensischen erlaubt?
Natürlich. Die zulässigen Einschränkungen ergeben sich aus den Psychischkranken- bzw. Unterbringungsgesetzen der Länder. Von einem Verbot einer Partnerschaft ist in keinem die Rede und würde im Übrigen auch gegen die Menschenwürde verstoßen.
Zitat von MathiasEMathiasE schrieb:Er kann Urlaub machen, er kann einkaufen.
Das können auch die Patienten in der Forensik, sofern sie über die entsprechende Lockerungsstufe verfügen. Aber es ist natürlich richtig, dass ein Heim, auch wenn es wie hier eine strukturierte Umgebung bietet, nicht zu vergleichen ist mit einer forensischen Klinik, denn schließlich ist er aus dieser entlassen worden und die Restriktionen aus den Psychischkranken- bzw. Unterbringungsgesetzen finden keine Anwendung mehr.


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Peggy Knobloch

30.10.2020 um 09:38
Zitat von DoctorWhoDoctorWho schrieb:Natürlich. Die zulässigen Einschränkungen ergeben sich aus den Psychischkranken- bzw. Unterbringungsgesetzen der Länder. Von einem Verbot einer Partnerschaft ist in keinem die Rede und würde im Übrigen auch gegen die Menschenwürde verstoßen.
Danke für diese Info, das war mir nicht bekannt.
Zitat von kätzchen4kätzchen4 schrieb:Wurde dieser "wahre Kern" nicht bereits ermittelt? Hatte MS bei seiner Vernehmung im September 2018 nicht sogar Ulvis Aussage bestätigt, Ulvi habe ihm von der Vergewaltigung an Peggy erzählt und er habe darauf geantwortet: "Des mechert ich a amoll machen"?
Mit dem Ergebnnis des Gutachtens kann niemand den wahren Kern herausfinden. Nur eine "rechliche" Wahrheit gibt es, "mehr" nicht, die aber genaugenommen laut Gutachten keinerlei Sicherheit beinhaltet.

Wie gesagt, es ist diesbzgl. durch das Gutachten alles gesagt, man kann der Wahrheit nicht mehr näher kommen.

Das war daher auch meine letzte Post in diesem Thread.


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Peggy Knobloch

30.10.2020 um 09:53
Zitat von kätzchen4kätzchen4 schrieb:Wurde dieser "wahre Kern" nicht bereits ermittelt? Hatte MS bei seiner Vernehmung im September 2018 nicht sogar Ulvis Aussage bestätigt, Ulvi habe ihm von der Vergewaltigung an Peggy erzählt und er habe darauf geantwortet: "Des mechert ich a amoll machen"?
Sorry, ich hatte das falsch verstanden. Das setzt voraus, das MS hier die Wahrheit gesagt hat. Das kann jedoch niemand wissen. Er hätte zur Falschbehauptung allen Grund, denn er wollte Ulvi K die Tat komplett unterschieben und nur die Verbringung zugeben. Die Ermittler nehmen an, dass diese Geschichte nicht stimmt. Außerdem würde das nur die Prahlerein belegen, mehr nicht, nicht den wahren Kern.

Damit ist der wahre Kern nicht ermittelbar. Die Aussage von UK, die sich MS hier zu nutze machen konnte, ist hier sogar auf Allmy zu finden. Man sieht hier, wie kritisch Veröffentlichungen von Akteninhalten sind. Sie können die Wahrheitsfindung unmöglich machen. Im Lemmer-Buch könnte darüber auch etwas stehen, aber das besitze ich nicht. Aber es ist schon allein auf Allmy zu finden.


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Peggy Knobloch

30.10.2020 um 09:58
@MathiasE
@metalbabe

mir ging es bei meiner Anmerkung um folgendes

Genau das, was Ulvi K. und Manuel S. einige Tage zuvor „besprochen“ hatten, wie es auch in den alten Akten zu lesen ist. Ulvi K. hatte S. in einer Kneipe in Lichtenberg davon erzählt, dass er Peggy missbraucht habe.

Dies räumte S. am 12. September 2018 in einer fast zehnstündigen Vernehmung auch ein.
Quelle: https://www.frankenpost.de/region/oberfranken/laenderspiegel/Fall-Peggy-wird-geschlossen-keine-neue-Anklage;art2388,7438361

in der Lemmer Doku und von MS selbst + seinem Anwalt wird sich ausschliesslich an der Verbringungs "Geschichte" abgearbeitet während das ebenfalls eingestandene mögliche Motiv für eine Tatbeteiligung völlig ausgeklammert wird.

Mich würde daher interessieren wie es zu dieser Aussage kam. Hielt man ihm diese Aktenlage vor so daß er nur noch ja oder nein sagen musste oder dachte er sich das dann doch in seiner Not selbst aus so wie die Bushäuschen " Geschichte" ?

War auch dieser Teil seines Geständnisses nach Überprüfung des Vorgehens der Beamten bei seiner Vernehmung verwertbar oder nicht ?

Beruht die gesamte Unsicherheit von MS Geständnis lediglich darauf daß sich neben UK keine weiteren Zeugen oder ausreichende Sachbeweise fanden ?

Rechtlich gesehen ist dieses Ergebnis " Cold Case " natürlich verständlich - von einer Reinwaschung der beiden ist das für mich aber meilenweit entfernt .

gleiches gilt für mich übrigens für die gerne bemühte Alternative - den Peggy-Halskettenträger ohne Führerschein der sich anbahnende zärtliche Kontakte zu Peggy eingestand .

Im Ergebnis also laut eigenen Eingeständnissen - einer hatte bereits - einer bahnte sich den Weg dort hin und einer hätte mal gerne - aber getötet hat das Kind ein Unbekannter.

Das ist doch relativ unwahrscheinlich .


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Peggy Knobloch

30.10.2020 um 10:07
Zitat von AVIOLIAVIOLI schrieb:Das ist doch relativ unwahrscheinlich .
So ist es. Meine Wahrscheinlichkeitsabschätzung ist die, an erster Stelle (mit deulichem Vorsprung) MS, an zweiter Ulvi K. Rechtsstaatlich bringt es nichts. Ich persönlich glaube, dass diese Prahlerei von UK MS zu etwas veranlasst hat, als Peggy gerade an seinem Haus vorbeilief. Aber es ist eben einfach nur eine Theorie, die durch fast nichts gesichert ist. Nur durch eins, nach der letzten Zeugensichtung müsste sich Peggy etwa auf der Höhe des Hauses von MS befunden haben.


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Peggy Knobloch

30.10.2020 um 10:11
@MathiasE
Ulvi K. hatte bereits ab 2 Wochen nach dem Verschwinden und gänzlich ohne Druck und mehrfach und auch in Anwesenheit seiner Mutter eine zumindest versuchte Vergewaltigung geschildert. Er hat seine Anwesenheit im Ortskern bestätigt und den Grund geliefert, warum er Peggy treffen wollte: um sich zu entschuldigen.
Dass er das Mädchen verpasst haben soll (wo er doch wartete) und Manuel S. alleine das Mädchen spontan abgefangen haben soll ist unrealistisch.


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