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Peggy Knobloch

98.160 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

14.01.2021 um 09:50
Zitat von emzemz schrieb:freigesprochen und kann nie wieder zur Rechenschaft gezogen werden.
Wenn neue Tatsachen zum Fall vorliegen geht das aber schon.

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Peggy Knobloch

14.01.2021 um 10:08
@abberline

Die Kindesmissbräuche waren vor dem Wiederaufnahmeverfahren längst bekannt. Hat aber keinen gestört.
Und als dann das nächste Wiederaufnahmeverfahren in Planung war, da ging es auch um die Missbrauchsfälle, die von den Hennings aus der Welt geschafft werden sollten, war es nicht anders. Man wollte schließlich Schmerzensgelder.
Zitat von 1cast1cast schrieb:Wenn neue Tatsachen zum Fall vorliegen geht das aber schon.
Ach was :D Bestimmt kannst du erklären, wie das funktioniert.


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Peggy Knobloch

14.01.2021 um 10:18
@emz
@1cast
https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/id_84664738/bundesregierung-will-wiederaufnahme-von-mordprozessen-ermoeglichen.html
Das sieht für diesen Fall aber schlecht aus, selbst wenn das kommt, würden Zeugenaussagen vermutlich nicht reichen und es würde vermutlich keine Fälle rückwirkend betreffend, sondern erst ab Gültigkeit des Gesetzes.


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Peggy Knobloch

14.01.2021 um 10:25
Er kann nicht nochmal vor Gericht gestellt werden.
Artikel 50 - Recht, wegen derselben Straftat nicht zweimal strafrechtlich verfolgt oder bestraft zu werden
Niemand darf wegen einer Straftat, derentwegen er bereits in der Union nach dem Gesetz rechtskräftig verurteilt oder freigesprochen worden ist, in einem Strafverfahren erneut verfolgt oder bestraft werden.
Quelle:
https://fra.europa.eu/de/eu-charter/article/50-recht-wegen-derselben-straftat-nicht-zweimal-strafrechtlich-verfolgt-oder#:~:text=Next%20article-,Artikel%2050%20%2D%20Recht%2C%20wegen%20derselben%20Straftat%20nicht%20zweimal%20strafrechtlich%20verfolgt,erneut%20verfolgt%20oder%20bestraft%20werden.


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Peggy Knobloch

14.01.2021 um 10:33
@Morpheus1PB
Das wirklich üble daran ist ja, dass der Freispruch im Wiederaufnahmeverfahren lt der Doku sehr wackelig war. Der Gutachter hielt das Geständnis immer noch für wahrscheinlich, es konnte nur nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden, dass es nicht so war. Das wäre jetzt für mich kein Grund, den roten Teppich auszurollen und den Schampus fliessen zu lassen. Eher ein Grund ganz klein mit Hut zum Hinterausgang zu verschwinden und den vielen Opfern dieses Falls zu gedenken. Party war wirklich geschmacklos.


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Peggy Knobloch

14.01.2021 um 10:46
@abberline
Es war halt ein Freispruch aus Mangel an Beweisen und die Indizien haben auch nicht gereicht. Das wird bei vielen anderen Fällen auch so sein, da müsste man jetzt diskutieren, ob das Gesetz so richtig ist oder nicht...
Auf jeden Fall ist das für mich auch kein Grund, um zu feiern, aber ich denk das war denen herzlich egal, Hauptsache frei. Ausserdem haben sie ja vielleicht auch durch diese sehr öffentlichkeitswirksame Aktion davon abgelenkt, das es halt "nur" ein Freispruch aus Mangel an Beweisen war und dadurch sind vielleicht auch die Missbrauchsfälle der Öffentlichkeit gar nicht mehr so im Gedächtnis.
Ich hab gestern Abend durch Zufall auf kabel1Doku Die größten Kriminalfälle geschaut, da ging es auch um den Fall Peggy. Der Bericht ist mit Sicherheit schon ein paar Jahre alt, aber wenn man nur sowas sieht, dann merkt man gar nicht was da alles wirklich dahinter steckt in dem Fall. Da wurde einfach Ulvi so dargestellt, das er zu Recht freigesprochen wurde, ohne das da Zweifel dran geäußert wurden und von den Missbrauchsfällen war gar keine Rede.


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Peggy Knobloch

14.01.2021 um 10:49
@abberline

Du musst die seinerzeit herrschende Stimmung berücksichtigen. Da war weit und breit kein Hinweis auf irgendwelche Missbräuche zu lesen. Seine Verfehlungen erschöpften sich laut Euler in exhibitionistischen Handlungen.
Verteidiger: "Freispruch erster Klasse"

Der Verteidiger des geistig Behinderten Ulvi K. sieht in dem Peggy-Urteil einen Freispruch erster Klasse. „Man kann es so sagen“, erklärte der Anwalt Michael Euler am Mittwoch im Landgericht Bayreuth. „Es gibt nichts; es gibt keinen einzigen Beweis, dass Ulvi K. Peggy getötet hat.“ Der Gerichtssprecher Thomas Goger betonte dagegen, die Kammer habe weder die Schuld noch die Unschuld des Angeklagten eindeutig feststellen können.

Euler will nun dafür kämpfen, dass Ulvi K. aus der psychiatrischen Klinik entlassen wird, in der er wegen exhibitionistischer Handlungen untergebracht ist. Auch der Vater des Angeklagten sagte: „Wir sind überglücklich und hoffen, dass Ulvi bald aus dem Bezirkskrankenhaus freikommt.“
Quelle: https://www.merkur.de/bayern/fall-peggy-ulvi-freigesprochen-3554551.html


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Peggy Knobloch

14.01.2021 um 10:53
Zitat von Morpheus1PBMorpheus1PB schrieb:Er kann nicht nochmal vor Gericht gestellt werden.
Unter dem Link den du gepostet hat steht aber auch folgendes:

"
2. Absatz 1 schließt die Wiederaufnahme des Verfahrens nach dem Gesetz und dem Strafverfahrensrecht des betreffenden Staates nicht aus, falls neue oder neu bekannt gewordene Tatsachen vorliegen oder das vorausgegangene Verfahren schwere, den Ausgang des Verfahrens berührende Mängel aufweist.
Quelle: https://fra.europa.eu/de/eu-charter/article/50-recht-wegen-derselben-straftat-nicht-zweimal-strafrechtlich-verfolgt-oder#:~:text=Next%20article-,Artikel%2050%20-%20Recht%2C%20wegen%20derselben%20Straftat%20nicht%20zweimal%20strafrechtlich%20verfolgt,erneut%20verfolgt%20oder%20bestraft%20werden.


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Peggy Knobloch

14.01.2021 um 11:00
@emz
Diese "Stimmung" scheint bei manchen bis heute durchzuklingen. Angefangen beim Gejammer diverser Dorfbewohner, die ständig was vom Ruf des Dorfes und von nervigen Fragen berichten, statt wirklich mal Klartext zu reden, über die Geschehnisse im Vorfeld. Auch so Sprüche, wie der, dass bei der Sauftour (sowas ging also problemlos) jemand einen Spruch brachte, der halt in den falschen Hals kam und deshalb gab es die Beissattacke (!!!!)... alles wird so lapidar weggewischt. Ist halt rustikaler im Dorf... oder wie?


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Peggy Knobloch

14.01.2021 um 11:01
Was macht normalerweise ein 9 jähriges Mädchen wen es aus der Schule kommt, wen das Wetter trüb und diesig ist an diesem Tag , welches natürliche Verhalten könnte man erwarten ? Fünfzig Meter vor der Elterliche Wohnung.


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Peggy Knobloch

14.01.2021 um 11:17
Was würde eine Mutter im Vorfeld unternehmen, die weis das ihr Kind an diesem Tag von der Schule kommt und zu dieser Zeit niemand dem Kind hätte die Tür zur Wohnung öffnen können ?


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Peggy Knobloch

14.01.2021 um 11:21
Zitat von ZweitaschenZweitaschen schrieb:Was würde eine Mutter im Vorfeld unternehmen, die weis das ihr Kind an diesem Tag von der Schule kommt und zu dieser Zeit niemand dem Kind hätte die Tür zur Wohnung öffnen können ?
Peggy hatte doch einen Schlüssel und konnte sich die Tür selbst öffnen. Ausserdem war es ja wohl auch so gedacht, das Peggy zu den Nachbarn geht und dort gegebenenfalls auch bleibt, bis ihre Mutter heim kommt, ihre Schwester war ja bei den Nachbarn. Also ich denke da war schon "gesorgt" für sie, ich meine mich zu erinnern das auch ein vorbereitetes Essen im Kühlschrank war.


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Peggy Knobloch

14.01.2021 um 11:22
Zitat von 1cast1cast schrieb:Unter dem Link den du gepostet hat steht aber auch folgendes:
was du am Ende des Textes findest:
Source:
Amtsblatt der Europäischen Union C 303/17 - 14.12.2007

Preamble - Explanations relating to the Charter of Fundamental Rights:
Die Erläuterungen wurden ursprünglich unter der Verantwortung des Präsidiums des Konvents, der die Charta der Grundrechte der Europäischen Union ausgearbeitet hat, formuliert. Sie wurden unter der Verantwortung des Präsidiums des Europäischen Konvents aufgrund der von diesem Konvent vorgenommenen Anpassungen des Wortlauts der Charta (insbesondere der Artikel 51 und 52) und der Fortentwicklung des Unionsrechts aktualisiert. Diese Erläuterungen haben als solche keinen rechtlichen Status, stellen jedoch eine nützliche Interpretationshilfe dar, die dazu dient, die Bestimmungen der Charta zu verdeutlichen.



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Peggy Knobloch

14.01.2021 um 11:25
Zitat von ZweitaschenZweitaschen schrieb:Was würde eine Mutter im Vorfeld unternehmen, die weis das ihr Kind an diesem Tag von der Schule kommt und zu dieser Zeit niemand dem Kind hätte die Tür zur Wohnung öffnen können ?
Ihrem Kind nahelegen, die Tür selbst mit dem Schlüssel zu öffnen.


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Peggy Knobloch

14.01.2021 um 11:26
@Morpheus1PB
Ja das entspricht der Tatsache das Peggy an diesem Tag einen Schlüssel hatte, den hatte sie aber deshalb weil Familie B. zur MPU war und es nicht zu garantieren gewesen sei das sie wieder da sind wen das Mädchen aus der Schule kommt. Zu dieser Zeit befanden sich der Sohn der Familie B. und Peggys Schwester J. noch in der Kindertagesstätte wo sie am späten Nachmittag von A.B. abgeholt wurde.


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Peggy Knobloch

14.01.2021 um 11:26
Der Link war wohl nicht ganz richtig, da er sich mehr auf EU Recht bezog. Sorry dafür, aber dann halt der Link von Wikipedia dazu.
Regelungen in Deutschland
Obwohl der Grundsatz in Deutschland in allen Rechtsbereichen gilt,[1] wird er überwiegend im straf- und ordnungsrechtlichen Kontext verwendet. Er hat durch die Regelung in Art. 103 Abs. 3 Grundgesetz Verfassungsrang.

Für den Bereich des Strafrechts gilt demnach, dass eine angeklagte prozessuale Tat durch ein rechtskräftiges Urteil grundsätzlich endgültig rechtlich bewertet ist. Der Tatvorwurf (das heißt der der Anklage zugrundeliegende Sachverhalt) ist damit für weitere Prozesse nicht mehr verwertbar – es liegt insofern ein Strafklageverbrauch vor. So kann ein Täter, der rechtskräftig wegen eines Totschlags verurteilt wurde, nicht nach Abschluss des Verfahrens noch einmal wegen Mordes an derselben Person verurteilt werden, wenn die Mordmerkmale später erst festgestellt werden. Der Grundsatz gilt allerdings immer nur in Bezug auf eine konkrete Tat. Er bedeutet nicht, dass beispielsweise ein Bankräuber nicht verurteilt werden kann, wenn er dieselbe Bank später ein weiteres Mal überfällt, oder dass ein wegen einer Tat unschuldig Verurteilter einen „Freischuss“ bekommt, die Tat dann nachträglich zu begehen. Dies wäre dann eine andere Tat – nicht die, für die er verurteilt wurde. Im Ordnungswidrigkeitenrecht ist der Abschluss eines Bußgeldverfahrens ein Verfolgungshindernis für ein erneutes Verfahren für dieselbe Tat.

Der Grundsatz ne bis in idem reicht aber nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs über ein bloßes Verbot der Doppelbestrafung hinaus. Er verbietet grundsätzlich auch eine erneute Strafverfolgung derselben Tat bei erfolgtem Freispruch.[2] Denn der Betroffene soll durch ihn auch vor den existentiellen Unsicherheiten eines zweiten Strafverfahrens in derselben Sache geschützt werden.

Ausnahmen hiervon sind nur in äußerst eng begrenzten Fällen möglich, nämlich wenn ein Verfahren wiederaufgenommen wird. Dafür sieht die Strafprozessordnung Deutschlands (StPO) – erst recht zum Nachteil des Angeklagten (nur hier kommt ein Verstoß gegen den ne-bis-in-idem-Grundsatz in Betracht) – sehr enge Voraussetzungen vor. Das Nichtvorliegen eines Strafklageverbrauchs im Sinne von Art. 103 Abs. 3 GG (ne bis in idem) ist wesentliche Verfahrensvoraussetzung.
Quelle:
https://de.wikipedia.org/wiki/Ne_bis_in_idem#Regelungen_in_Deutschland


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Peggy Knobloch

14.01.2021 um 11:34
Ich möchte noch einmal in Bezug zu U.K. anmerken das Peggy von einer Zeugen nachweislich fünfzig Meter vor der Elterlich Wohnung gesehen wurde. Wen es zum Kontakt zu U.K. wirklich gekommen sei, muss die Frage gestattet sein warum sie umdrehte und wieder den Weg zurück zum H.M.-Platz ging wo U.K. auf einer Bank gesehen wurde. Wen das Kind im Vorfeld von K. missbraucht wurde, wäre dann nicht zu erwarten gewesen das sie ihren Weg fort setzt und ins Haus geht ?


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Peggy Knobloch

14.01.2021 um 11:53
@1cast

In Deutschland gilt das Grundgesetz.
Hier ist es nochmal kurz dargestellt

http://www.rechtslexikon.net/d/ne-bis-in-idem/ne-bis-in-idem.htm


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Peggy Knobloch

14.01.2021 um 12:38
Was ich nicht verstehe bzw. was mir zu denken gibt (ich bin erst durch die ZDF-Doku auf den Fall Peggy aufmerksam geworden, also vielleicht wurde meine Frage schon früher mal beantwortet bzw. diskutiert):

Wieso hat die Nachbarsfamilie, zu der Peggy ja eigentlich nach der Schule gehen sollte, nicht bereits vor dem Nachhausekommen von Peggys Mutter Alarm wegen dem Nichtnachhausekommen von Peggy geschlagen und sich auf die Suche nach Peggy begeben?

Wenn ich auf ein Nachbarskind aufpassen soll und dieses nach der Schule nicht bei mir ankommt, dann mach ich mir doch Sorgen und geh der Sache sofort nach. Oder war es wohl "normal", dass Peggy nach der Schule manchmal nicht gleich nach Hause ging?


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Peggy Knobloch

14.01.2021 um 12:43
@Austriker
Ich glaub, in der Doku wurde gesagt, dass das System nur bedingt funktionierte. Die dachten einfach, Peggy sei in der Wohnung und gingen nicht nachgucken. Ich glaub, sowas in der Art wurde gesagt


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