Kriminalfälle
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

Peggy Knobloch

98.137 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

21.05.2022 um 13:00
Habe mir gleich mal den Crime-Podcast "Abgründe": Der Fall Peggy - ein Unschuldiger kommt frei aufgerufen. Da lacht er herzhaft, unser UK. Er ist vom Mordvorwurf freigesprochen, Kinderschänder ist er nach wie vor, aber das scheint ihn nicht zu bekümmern.

Hast ja Recht, @Fritz_D1 , falsche Angaben muss man geraderücken, und das gegebenenfalls immer und immer wieder:

Wenn es im Podcast heißt, UK sei im WAV aus "tatsächlichen Gründen" freigesprochen worden, dann hat das seine Richtigkeit. Nur heißt das eben nicht, wie dort behauptet wird, dass er wegen erwiesener Unschuld freigesprochen wurde, sondern lediglich, dass man ihm die Tat nicht beweisen konnte, also der Freispruch mangels Beweisen erfolgte.
Ein Freispruch aus tatsächlichen Gründen erfolgt, wenn der dem Angeklagten zur Last gelegte Sachverhalt nicht bewiesen werden konnte

Die folgende Behauptung im Podcast jedoch ist neu, aber umso mehr voll daneben. Da wird gesagt, man wäre auf Manuel durch eine
"echte DNA-Spur" gekommen, die man an Peggys Knochen gefunden hat. Dann wird noch ein bisschen was von "Torfpartikeln" erzählt, die man sowohl an Peggy als auch im Garten von Manuels Eltern gefunden hat. Bullshit.


Man hat in Peggys Schädel Pollen gefunden, die in gleicher Zusammensetzung in besagtem Garten nachgewiesen werden konnten und die Peggy bei ihren letzten Atemzügen ein- aber nicht mehr ausatmen konnte. Ferner wurde an ihr Renovierungsmüll festgestellt.



Da komme ich wieder zu dem Punkt, auf dem meine ganze Hoffnung ruht. Und dabei denke ich an den Fall Maria Baumer und welche Fortschritte die Forensik macht. Eines Tages wird es auch hier möglich sein, jemandem die Tat bzw. Tatbeteiligung nachzuweisen. Und wenn ich daran denke, wieviele Indizien die Regensburger Ermittler damals vorliegen hatten, die sie zunächst nicht auswerten konnten und von denen wir nichts ahnten, dann bin ich guter Dinge, auch im Fall Peggy gibt es noch so einiges, was analysiert werden kann. Allein schon, was den goldenen Audi anbelangt, was da rausgekommen ist, darüber wird geschwiegen.

Anzeige
melden

Peggy Knobloch

21.05.2022 um 16:19
Zitat von trullalatrullala schrieb:Ü. wurde im Herbst 1975 geboren...Peggy im April 1992...
Alle andere Ausführungen von Dir stimmen natürlich. Aber biologisch gesehen kann ein fast 16 Jähriger natürlich auch ein Baby kreieren.

Ich weiss natülrich nicht ob Peggy am 6. April 1992 sehr zeitnah ihres Geburtstermins zur Welt kam, oder paar Wochen zu früh oder zu spät, aber es lässt sich zeitlich ja einschränken, wann sie in etwa entstanden ist.

https://www.calculator.net/pregnancy-conception-calculator.html?ccalcmethod=due+date&dueDateDay=04%2F06%2F1992&cLastPeriodDay=12%2F12%2F2021&cCycleLength=28&cUltrasoundDate=05%2F21%2F2022&cUltrasoundWeek=22&cUltrasoundDay=6&printit=0&x=83&y=17

https://www.babymed.com/pregnancy-due-date-conception-calendar-and-calculator-week-by-week?pc_calendar_type=Weekly%20Count%20Calendar&pc_event=Projected%20Birth%20Due%20Date%20%28DD%29&pc_event_date=04/06/1992&pc_lmp_cl=28&pc_ud_week=5&pc_ud_day=0&pc_ivf_day=1

Der Ü war 1991 im Juli noch 15 aber fast 16, das wär biologisch möglich.

Aber mir persönlich reicht ein Blick auf Peggys Vater Mario um zu sehen, dass er ihr Vater ist. Sie hat schon diverse Ähnlichkeit mit ihm, das kann man nicht abstreiten.


melden

Peggy Knobloch

27.06.2022 um 17:16
Wenn ich es richtig in Erinnerung hab, gab es ja bereits ein Jahr (?) vorher Anzeichen für Missbrauch. Wurde da eigentlich mal mehr herausgefunden?


melden

Peggy Knobloch

27.06.2022 um 18:20
@abberline
Wir kennen ja nicht die Ermittlungsakten.
Zum Verhalten selbst stand einiges in den Medien: Beitrag von jaska (Seite 3.086)


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

27.06.2022 um 20:35
Zitat von jaskajaska schrieb:Wir kennen ja nicht die Ermittlungsakten.
Die Ermittlungsakten kennen wir nicht in Gänze, ein paar wenige Auszüge daraus wurden hier allerdings zur Verfügung gestellt. Daraus läßt sich entnehmen, dass Ulvi K. bereits bei seiner allerersten Vernehmung am 23.05.2001 einen Missbrauch an Peggy (ca. 1 Jahr zuvor) gestanden/erwähnt hatte. Es ist nicht auszuschließen, dass Peggys Wesensveränderungen damit in Verbindung gebracht werden könnten.

Beitrag von Hörteissenior (Seite 2.850)

Wenn die Betreuerin nicht müde wird, der Öffentlichkeit weißmachen zu wollen, Ulvi hätte die Vergewaltigung lediglich durch ausgeübtem Druck gestanden, gewinnt man fast den Eindruck, sie kennt die Akten nicht. Auch über die von Ulvi K. freiwillig gestandene Vergewaltigung gibt es hier im Thread zahlreiche Ausschnitte aus Vernehmungsprotokollen, in denen nicht die geringste Spur von ausgeübtem Druck zu erkennen ist! Ganz im Gegenteil, damals hatte man ihm die Vergewaltigung gar nicht abnehmen wollen. Immer wieder wurde ihm vorgehalten, dass das doch gar nicht stimmen könne, dass man ihm das nicht glauben mag und immer wieder beharrte er darauf: doch das stimmt!


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

27.06.2022 um 20:35
@jaska
Danke nochmal für die Zusammenfassung. Das ging mir im Gesamtkontext ein wenig unter.
@kätzchen4
Danke für die Infos.


melden

Peggy Knobloch

27.06.2022 um 22:20
Vor nunmehr fast eineinhalb Jahren hatte @jaska bereits Gedanken zu dem wsz Verlag zusammengetragen Beitrag von jaska (Seite 4.867) der das Rödelsche Buch "weggesperrt" verlegt und ausliefert.

Die Zusammenarbeit von Autorin und Verlag scheint nicht ohne Probleme. In einem Video in den Socialen Medien anlässlich einer kürzlichen Buchlesung wirft GR dem Verlag Betrug vor, ohne detaillierter auf die Vorkommnisse einzugehen. Der Verlag reagiert prompt und stellt nun selbigen Artikel ins Netz, der den am 05.05.2022 stattgefundenen Prozess schildert, ebenfalls ohne die erhobenen Vorwürfe näher zu beleuchten.

https://wsz-rechercheteam.blogspot.com/2022/06/gudrun-rodel-halbwahrheiten-und.html?fbclid=IwAR19uzjGHxP8uSYHMuG1FwEnaFoOp7wkPgGK0ur3VllNbjzYnzuuDJoXB2k

GR hatte offensichtlich eine Strafanzeige gegen den Verlag gestellt und so traf man sich beim Amtsgericht vor der Strafkammer zum Prozess. Noch bevor der Richter überhaupt die Personalien aufnehmen konnte, wollte der Angeklagte - ganz in gewohnter Reichsbürgermanier - vom Richter diverse Erklärungen unterzeichnet bekommen, was dieser selbstverständlich ablehnte.
Demzufolge war er nach objektiver Betrachtung nicht in der Lage, ein wertneutrales Urteil zu fällen. Der Angeklagte lehnte deshalb die Weiterführung des Prozesses ab. Der noch recht junge Richter verließ den Saal, um sich zu beraten.
Gemeint ist damit wohl Strafprozeßordnung § 24 Ablehnung eines Richters; Besorgnis der Befangenheit, ein anderer Richter wurde offensichtlich hinzugezogen, der das nicht so sah, denn ...
Nachdem dieser [der Richter] den Raum wieder betreten hatte, ging der Prozess weiter. Die Zeugin Gudrun Rödel durfte ihre Wahrnehmung der Geschehnisse ausführlich darlegen. Danach beantragte der Staatsanwalt die Einstellung des Verfahrens mit den Worten: „Das scheint hier eher ein zivilrechtlich zu klärendes Problem zu sein“.
Da hatte die GR wohl versucht, gleich das ganz große Geschütz Betrug aufzufahren, statt erst mal die Berechtigung irgendwelcher Forderungen überhaupt feststellen zu lassen. Denn ein Betrug im Sinne des § 263 Strafgesetzbuch erfordert Vorsatz und die Absicht, sich oder anderen einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen.

Ob sich der Verlag die öffentlich vorgetragenen Beschuldigungen in Richtung Betrug gefallen lassen wird? Ich denke mal, das war noch nicht der letzte Akt in dieser Auseinandersetzung, zumal GR bestimmt nicht klein beigeben und auf ihre Forderungen verzichten wird.

Es bleibt spannend.


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

28.06.2022 um 08:50
Ab mir diesen verworenen Artikel mal durch gelesen. Was ist das für ein Verlag? Scheint ja für rechtes Gedankengut ein Spachrohr zu sein, egal.
Zitat von emzemz schrieb:Da hatte die GR wohl versucht, gleich das ganz große Geschütz Betrug aufzufahren, statt erst mal die Berechtigung irgendwelcher Forderungen überhaupt feststellen zu lassen. Denn ein Betrug im Sinne des § 263 Strafgesetzbuch erfordert Vorsatz und die Absicht, sich oder anderen einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen.
Warum? Die Nebenklägerin wird auf diese Weise erreicht haben ohne Kostenrisiko an die Abrechnungen zu kommen. Sie hat ein Verdacht geäußeret, für den Nachweis ist dann die StA zuständig, das ist anders als beim Zivilverfahren. Da wird sich der StA die Abrechnungen besorgt haben, die die Nebenklägerin vorher nicht erhalten hat, sogar eine Hausdurchsuchung ist dabei möglich.

Nun wird die Nebenklägerin die Unterlagen haben und überlegen, ob sie eine Zivilklage erhebt.

Mich wundert es, dass es zu einer Anklage kam und das Strafverfahren nicht vorher eingestellt wurde, aber der Artikel gibt dazu zu wenig her.


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

28.06.2022 um 11:01
Zitat von LentoLento schrieb:Warum? Die Nebenklägerin wird auf diese Weise erreicht haben ohne Kostenrisiko an die Abrechnungen zu kommen. Sie hat einen Verdacht geäußert, für den Nachweis ist dann die StA zuständig, das ist anders als beim Zivilverfahren.
So wird es stimmig.
Das würde also bedeuten, die Rödel selbst hatte tatsächlich keine Abrechnungsunterlagen (was mir unglaubwürdig erschien), der Verlag enthielt ihr diese vor und nun gibt der Verlag das in seinem Artikel auch unumwunden zu und verbucht das vermutlich unter Sieg.
Verstehe einer die Reichsdeppen.
Zitat von LentoLento schrieb:Nun wird die Nebenklägerin die Unterlagen haben und überlegen, ob sie eine Zivilklage erhebt.
Heißt also, die StA reicht diese Abrechnungsunterlagen an die Rödel weiter.


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

28.06.2022 um 11:05
Zitat von emzemz schrieb:Verstehe einer die Reichsdeppen.
Naja, die werden sich dann auch gleich wieder vom Staat verfolgt fühlen, ein lächerlicher Haufen.
Zitat von emzemz schrieb:Heißt also, die StA reicht diese Abrechnungsunterlagen an die Rödel weiter.
Genau, das wird der Sinn der Nebenklage gewesen sein (wie gesagt, ohne Kostenrisiko).


melden

Peggy Knobloch

28.06.2022 um 12:08
ich weiß nicht ob ich dieses neuerliche Rödel-Theater für Frech oder Krank halten soll.

wieder wird Susanne Knobloch angegangen - der Rödel-Clan will einfach keine Ruhe geben.

Dieses im Netz kursierende Video einer Buchlesung ist mal wieder niederträchtig und verachtenswert - ein Haufen alter Leute, die mit ihrem Dasein einfach nichts anderes anfangen können.. - so ähnlich auch eine letzte Buch Rezension auf Amazon.

Das Buch wird offensichtlich nicht mehr verlegt und auch nicht mehr verkauft - wobei ich persönlich davon ausgehe, dass die Rödel insgesamt auf der Auflage sitzen geblieben ist..

https://www.amazon.de/gp/customer-reviews/R39CIJGEQZCS4Q/ref=cm_cr_arp_d_rvw_ttl?ie=UTF8&ASIN=3000682252

kam es bei einer jener Buchlesungen nicht sogar zu einer Verhaftung der Veranstalterin? - ich erinnere mich ganz dunkel..


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

30.06.2022 um 14:58
Zitat von kätzchen4kätzchen4 schrieb:Die Ermittlungsakten kennen wir nicht in Gänze, ein paar wenige Auszüge daraus wurden hier allerdings zur Verfügung gestellt. Daraus läßt sich entnehmen, dass Ulvi K. bereits bei seiner allerersten Vernehmung am 23.05.2001 einen Missbrauch an Peggy (ca. 1 Jahr zuvor) gestanden/erwähnt hatte. Es ist nicht auszuschließen, dass Peggys Wesensveränderungen damit in Verbindung gebracht werden könnten.

Beitrag von Hörteissenior (Seite 2.850)

Wenn die Betreuerin nicht müde wird, der Öffentlichkeit weißmachen zu wollen, Ulvi hätte die Vergewaltigung lediglich durch ausgeübtem Druck gestanden, gewinnt man fast den Eindruck, sie kennt die Akten nicht. Auch über die von Ulvi K. freiwillig gestandene Vergewaltigung gibt es hier im Thread zahlreiche Ausschnitte aus Vernehmungsprotokollen, in denen nicht die geringste Spur von ausgeübtem Druck zu erkennen ist! Ganz im Gegenteil, damals hatte man ihm die Vergewaltigung gar nicht abnehmen wollen. Immer wieder wurde ihm vorgehalten, dass das doch gar nicht stimmen könne, dass man ihm das nicht glauben mag und immer wieder beharrte er darauf: doch das stimmt!
Das Problem hier ist simpel:

Der hat in den letzten 20 Jahren so viel Mist gelabert dass ihm keiner mehr was glaubt. Wieviele Version hatte er nochmal von Peggys Ermordung? Waren es 5, oder 10?
Mal war er ganz alleine, mal nicht, mal war ein Freund dabei, dann ein anderer Freund, dann war ne Frau dabei, dann war er wieder alleine. Das selbst selbst O. Lapp in der Höllental Doku nochmal erwähnt, und der ist wahrlich kein Freund von ihm.

Dass der sich an Mädchen vergangen hat steht ausser Frage. Aber da müsste es eher Zeugen geben die das aussagen bzw bestätigen. Oder irgendwelche DNA Beweise etc. Kein Ermittler auf der Welt würde dem seinem Gefasel noch glauben, ganz egal was er sagt. Der würde Dir noch erzählen der Mond ist viereckig und sieht nur rund aus.

Das ändert alles gar nix dran, dass die Frau Rödel einem nur noch auf den Sack geht und ne XY ist (ich schreibe hier keine harten Worte sonst gibt s paar Tage Forenurlaub). Aber rein aus rechtlicher Sicht ist es extrem schwer, irgendwelche Aussagen von dem als "absolut authentisch" zu bewerten, ganz egal was er von sich gibt.

Ihn juristisch irgendwie zu belangen ist extrem schwer, das ist die Pointe von dem was ich grad geschrieben habe. Schwerer als bei Anderen.


PS: Ich weiss nicht mehr genau, mit wem ich vor 2 Monaten oder so ne Diskussion bezüglich der BEstrafung des TÄters hatte. Aber hier ist die Bestätitung von der Anwältin von Peggys Mutter, Ramona Hoyer, in der sie sagt, eine Bestrafung des Täters habe keine Priorität mehr.

Youtube: Die Spur der Täter HQ vom 27.03.2019 Alles zum Mordfall Peggy K.  2019 nach 17 Jahren Haftbefeh
Die Spur der Täter HQ vom 27.03.2019 Alles zum Mordfall Peggy K. 2019 nach 17 Jahren Haftbefeh
Externer Inhalt
Durch das Abspielen werden Daten an Youtube übermittelt und ggf. Cookies gesetzt.


Den Clip ab Minute 28:20 schauen.
Zitat von FadingScreamsFadingScreams schrieb:Das Buch wird offensichtlich nicht mehr verlegt und auch nicht mehr verkauft - wobei ich persönlich davon ausgehe, dass die Rödel insgesamt auf der Auflage sitzen geblieben ist..

https://www.amazon.de/gp/customer-reviews/R39CIJGEQZCS4Q/ref=cm_cr_arp_d_rvw_ttl?ie=UTF8&ASIN=3000682252
Klick mal hier:

https://www.amazon.de/Weggesperrt-Tatsachenbericht-%C3%BCber-Fehlurteile-Justiz/dp/3000682252/ref=cm_cr_srp_d_product_top?ie=UTF8

Und scroll runter zu "Kundenrezensionen". Da sticht einem direkt in s Auge, dass das Buch überwiegend nur 1 oder 2 Sterne hat. So was haben die wenigsten Bücher.


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

30.06.2022 um 16:58
Zitat von AlleingängerAlleingänger schrieb:Ihn juristisch irgendwie zu belangen ist extrem schwer, das ist die Pointe von dem was ich grad geschrieben habe. Schwerer als bei Anderen.
„ne bis in idem“
Ihn juristisch zu belangen ist so gut wie ausgeschlossen, da er freigesprochen wurde und nicht nochmal angeklagt werden kann.


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

30.06.2022 um 18:27
Zitat von emzemz schrieb:„ne bis in idem“
Ihn juristisch zu belangen ist so gut wie ausgeschlossen, da er freigesprochen wurde und nicht nochmal angeklagt werden kann.
Schau mal hier, ist gerade aktuell:

Youtube: Endlich Gerechtigkeit für seine ermordete Tochter Frederike († 17)? | stern TV
Endlich Gerechtigkeit für seine ermordete Tochter Frederike († 17)? | stern TV
Externer Inhalt
Durch das Abspielen werden Daten an Youtube übermittelt und ggf. Cookies gesetzt.


Nach 41 Jahren wird jetzt doch Anklage erhoben. Und gegen wen? Gegen denjenigen, der damals schon verurteilt und wieder frei gesprochen wurde.

Es ist das erste mal überhaupt, wo dieser neue Paragraph zur Geltung kommt. Wer keine Lust hat sich den ganzen Clip anzuschauen, nur die letzten 3 Minuten sind wichtig. Aber es schadet nicht ihn ganz zu sehen.

Das zeigt durchaus, dass selbst frei gesprochene wieder angeklagt werden können.

Hier im Thread wurde ja auch schon drüber gesprochen. Ab Minute 7 wird über die Änderung gesprochen, und es gibt durchaus auch Anwälte, die das ganze sehr kritisch sehen. Der Hauptgrund, dass jemand der frei gesprochen ist nicht wieder verurteilt werden sollte wäre der, dass Unschuldigen somit erspart bleibt nochmal angeklagt werden zu können, und sich dann auch sicher sein zu können raus zu sein (wenn sie wirklcih unschuldig sind). Aus dem Punkt kann ich s nachvollziehen.
Aber gut ist es schon, wenn man frei gesprochene Täter doch nochmal belangen kann.


3x zitiertmelden

Peggy Knobloch

01.07.2022 um 07:58
Zitat von AlleingängerAlleingänger schrieb:Der Hauptgrund, dass jemand der frei gesprochen ist nicht wieder verurteilt werden sollte wäre der, dass Unschuldigen somit erspart bleibt nochmal angeklagt werden zu können, und sich dann auch sicher sein zu können raus zu sein (wenn sie wirklcih unschuldig sind). Aus dem Punkt kann ich s nachvollziehen.
Aber gut ist es schon, wenn man frei gesprochene Täter doch nochmal belangen kann.
Und hier liegt das Problem, dass du scheinbar nicht siehst ... wann ist denn jemand wirklich unschuldig oder schuldig? Dient nicht das Strafverfahren der (prozessualen) Wahrheitsfindung? Ist der Angeklagte nach dem Freispruch nicht unschuldig im Sinne der prozessualen Wahrheit? Weshalb also eine Person, die für unschuldig befunden worden ist, noch einmal strafrechtlich verfolgen? Zumal du ja selbst einräumst, dass es gut sei, dass ein Unschuldiger nicht noch einmal angeklagt werden kann ...

Nun gut ... das Verfahren ist eröffnet und das Bundesverfassungsgericht wird hier das letzte Wort haben. Und dass die fragliche Norm Bestand haben wird, halte ich für ausgeschlossen.

Aber das war wohl etwas off topic ...


2x zitiertmelden

Peggy Knobloch

01.07.2022 um 14:35
Zitat von DoctorWhoDoctorWho schrieb:Und hier liegt das Problem, dass du scheinbar nicht siehst
Doch, ich seh das Problem schon.
Zitat von DoctorWhoDoctorWho schrieb:wann ist denn jemand wirklich unschuldig oder schuldig?
Beispiel: Ein dringend Tatverdächtiger wird zum Zeitpunkt der Tat von 5-10 unabhängigen Zeugen weiter weg vom Tatort gesehen. Dann ist er unschuldig. Dass 5-10 Leute lügen die gar nichts miteinander zu tun haben ist schon EXTREM unwahrscheinlich.
Zitat von DoctorWhoDoctorWho schrieb:Ist der Angeklagte nach dem Freispruch nicht unschuldig im Sinne der prozessualen Wahrheit?
Und hier ist nämlich das von Dir angesprochene Problem:

Jörg Kachelmann ist ein Paradebeispiel dafür. Der Mann wurde mit den selben Argumenten frei gesprochen wie Ulvi. Man kann ihm die vorgeworfene Tat nicht nachweisen. Eine Frau hatte beschuldigt ihn vergewaltigt zu haben.

Du weisst Kachelmann war Deutschlands bekanntester Wetterfrosch. Der Mann hatte viele Verehrerinnen, eine rief sogar mal bei Jürgen Domian an und outete sich, dass sie ihn gern treffen will.

Diese Geschichte kostete Kachelmann seine Karriere. Der Freispruch half ihm gar nichts, denn es gibt eine Leute, darunter irgendwelche Feministinnen mit extremer Stutenbissigkeit, die halt einfach argumentieren er hat die arme Frau doch vergewaltigt, sprich ist schuldig, aber konnte nur nicht durch Beweise überführt werden bzw. Beweise reichten nicht aus.

Selbiges sagt übrigens in der Höllental Doku über Peggy ein Journalist von der Frankenpost namens Reiner Maier was Ulvi angeht. Er sagt er wurde nicht frei gesprochen weil seine Unschuld bewiesen wurde, sondern weil die Beweise für seine Schuld nicht reichten.

Guck mal hier:

https://www.zdf.de/dokumentation/hoellental/hoellental-112.html

Starte das Video exakt bei 45 Minuten und 55 Sekunden, da spricht Maier.


Also und kurz knapp damit hier keine Missverständniss aufkommen:

Bei Ulvi liegen noch ganz andere Sachen vor, und er ist garantiert kein Unschuldslamm. Bei Kachlemann gibt es abgesehen dieses einen Falls nichts.
Ich halte Ulvi keineswegs für unschuldig (nicht zwigend ist er der Mörder von Peggy), aber Kachelmann sehr wohl. Ich finde im Kachelmann Fall sowohl erschreckend, dass die Justizbehörden diese "Kachlemann ist ein Vergewaltiger" schreienden Feministinnen einfach gewähren lässt, und quasi nicht unterbindet ihn in Ruhe zu lassen, obwohl er frei gesprochen wurde.

Wird ein Angeklagter mit der Argumentation frei gepsprochen: "Seine Unschuld ist nicht erweisen, aber seine Schuld kann nicht bewiesen werden", hat er quasi die A...karte gezogen, das kriegt Kachelmann ganz derb zu spüren. Der findet nämlich nichts mehr, keiner will ihn mehr als Wetterfrosch oder sonst was einstellen. Seine Karrier ist vorbei.


Ich persönlich halte es definitiv für richtig, dass sich ein Mörder und/oder Vergewaltiger nie sicher sein kann, doch wieder belangt zu werden falls er mal frei gesprochen wurde.
Sollten EINDEUTIGE Beweise auftauchen, dass Kachelmann es doch getan an, sollte er auch dafür wieder angeklagt werden dürfen. Aber nur dann, ansonten sollen die Leute ihn wie einen Unschuldigen behandel, auch die stutenbissige Feministinnen.


2x zitiertmelden

Peggy Knobloch

01.07.2022 um 16:59
Zitat von AlleingängerAlleingänger schrieb:Es ist das erste mal überhaupt, wo dieser neue Paragraph zur Geltung kommt.
Diese Gesetzesergänzung sollten wir uns einmal näher anschaun, sind doch die Möglichkeiten einer Wiederaufnahme beschränkt:
Im Koalitionsvertrag der 19. Wahlperiode des Bundestages wurde vereinbart, dass 2020 ein Gesetz verabschiedet werden sollte, das eine Wiederaufnahme von Verfahren ermöglicht, wenn Beweisstücke, die zum Zeitpunkt der Hauptverhandlung bereits vorgelegen haben, durch neue technische Möglichkeiten ausgewertet werden können und sich dadurch ein neuer Verdacht ergibt.[11] Das Gesetz wurde 2021 verabschiedet und trat am 30. Dezember 2021 in Kraft
Quelle: Wikipedia: Frederike von Möhlmann#Änderung der Strafprozessordnung und des Bürgerlichen Gesetzbuches

Um nun aber einen Bezug zum Fall Peggy herstellen zu können, fehlen Beweisstücke, die bereits vorlagen, nun aber technisch neu ausgewertet werden könnten.
Zitat von DoctorWhoDoctorWho schrieb:Nun gut ... das Verfahren ist eröffnet und das Bundesverfassungsgericht wird hier das letzte Wort haben. Und dass die fragliche Norm Bestand haben wird, halte ich für ausgeschlossen.

Aber das war wohl etwas off topic ...
Und mit diesem letzten Satz sollten wir es dann auch bewenden lassen.


melden

Peggy Knobloch

01.07.2022 um 19:47
Wie kommt man eigentlich auf die Idee, einen rechtskräftig verurteilten Kinderschänder mit einem vom Vorwurf der Vergewaltigung Freigesprochenen zu vergleichen?
Zitat von AlleingängerAlleingänger schrieb:das kriegt Kachelmann ganz derb zu spüren. Der findet nämlich nichts mehr, keiner will ihn mehr als Wetterfrosch oder sonst was einstellen. Seine Karrier ist vorbei.
Genau, deshalb macht er schon seit Jahren wieder Riverboat :D
Und wenn wir vergleichen, was der eine und was der andere an Schmerzengeld bekommen hat .... :troll:


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

01.07.2022 um 21:54
Zitat von emzemz schrieb:Wie kommt man eigentlich auf die Idee, einen rechtskräftig verurteilten Kinderschänder mit einem vom Vorwurf der Vergewaltigung Freigesprochenen zu vergleichen?
Ich dachte wirklich ich hätte das oben sehr genau erklärt. Aber gut vlt doch nicht.

Ich vergleiche hier lediglich das Freispruch-Argument, denn war quasi gleich. Bei Beiden hiess es, man könne ihre Unschuld nicht nachweisen, aber es gäbe auch keine oder nicht genügen Beweise für ihre Schuld.

Ich hatte auch wenn Du s genau liest geschrieben, dass ich Ulvi keineswegs im GEgensatz zu Kachelmann für unschuldig halte. Was Ulvi mit Kindern gemacht hat ist unbestreitbar.
Zitat von emzemz schrieb:Genau, deshalb macht er schon seit Jahren wieder Riverboat :D
Und wenn wir vergleichen, was der eine und was der andere an Schmerzengeld bekommen hat .... :troll:
Da es zu viel OT ist schick ich DIr dazu nen YT Clip. Die Überschrift trifft es passend. "Verurteilt trotz Freispruch."


melden

Peggy Knobloch

01.07.2022 um 22:10
@Alleingänger

Du bringst OT in den Thread, dann aber brichst du die Diskussion ab, weil dir das zu viel OT ist.
Ist mir nur Recht, Kachelmann hat hier wirklich nichts verloren.


Anzeige

melden