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Peggy Knobloch

98.144 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

11.02.2021 um 01:20
@emz
Bei Edeka gibt es auch Bier und Schnaps. Natürlich ist es nicht besonders toll, aber wenn es zwei Bier auf dem Fest waren ... ich weiß nicht ob das massive Angriffe rechtfertigt. Gerade in Bayern ist Bier ja nun "nicht so schlimm".

Daher meine Frage nach dem Promillewert ... 0,3 naja ... 1 Promille definitiv zu viel ...

Aber nochmal, eine Betreuerin ist keine Erziehungsberechtigte, sie unterstützt ihren Zögling ...

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Peggy Knobloch

11.02.2021 um 01:43
Zitat von Fragender73Fragender73 schrieb:Bei Edeka gibt es auch Bier und Schnaps. Natürlich ist es nicht besonders toll, aber wenn es zwei Bier auf dem Fest waren ... ich weiß nicht ob das massive Angriffe rechtfertigt. Gerade in Bayern ist Bier ja nun "nicht so schlimm".

Daher meine Frage nach dem Promillewert ... 0,3 naja ... 1 Promille definitiv zu viel ...
Nur wenn er zu Edeka geht, dann muss er fragen und sich dann zurückmelden. Da ist es nicht so einfach, dort zu trinken.

Wie ich schon mehrfach zitierte, er hatte bei der Alkoholkontrolle einen deutlich positiven Wert, mehr wurde nicht bekanntgegeben. Jedenfalls erfolgte eine Strafanzeige. Beim ersten Verstoß konnte er noch mit der Ausrede vom Hustensaft von der Mama argumentieren. Diesmal scheint ihm nichts eingefallen zu sein.


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Peggy Knobloch

11.02.2021 um 02:12
Zitat von emzemz schrieb:Wie ich schon mehrfach zitierte, er hatte bei der Alkoholkontrolle einen deutlich positiven Wert, mehr wurde nicht bekanntgegeben.
Gut, dann bleibt halt alles über 0,1 Promille möglich. Nichts genaues weiß man nicht.

Du hast ja dankenswerterweise Dein Protokoll von Herrn Lauer eingeführt
Zitat von emzemz schrieb:Es wurden mehrere Bewohner des Heims abgehört, in dem UK untergebracht ist.
Ich habe daraufhin noch mal ein wenig recherchiert da mich die Aussage der mehreren Bewohner sehr aufmerken ließ. Es hat ja unheimliche Relevanz ob wirklich gegen diese Bewohner eine Telefonüberwachung lief, oder ob sie und wohl auch Uk nur zufälligerweise Beifang waren. Das ist ja ein eklatanter Unterschied. Hast Du da weitere Erkenntnisse oder nur Hörensagen? Ich habe hier über die Suchfunktion alles durchkämmt aber eben keine weiteren Hinweise gefunden.


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Peggy Knobloch

11.02.2021 um 07:22
@Fragender73
In Sachen Mord kann nicht gegen Ulvi K. ermittelt werden. Deshalb ist diesbezüglich eine Überwachungsmaßnahme gegen ihn ausgeschlossen.


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Peggy Knobloch

11.02.2021 um 09:19
Zitat von Fragender73Fragender73 schrieb:@emz
Bei Edeka gibt es auch Bier und Schnaps. Natürlich ist es nicht besonders toll, aber wenn es zwei Bier auf dem Fest waren ... ich weiß nicht ob das massive Angriffe rechtfertigt. Gerade in Bayern ist Bier ja nun "nicht so schlimm".
Wenn man nicht gerade unter Bewährung steht, die völlig zu Recht ein Alkoholverbot beinhaltet nicht.


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Peggy Knobloch

11.02.2021 um 09:58
@Fragender73
Das Ding ist nicht, ob jemand mal ein Bierchen trinkt, sondern ob es gefährlich wird, wenn jemand, der in der Vergangenheit wegen Alkohol-und Drogenkonsum, sowie durch mehrfachen Kindesmissbrauch auffiel und Alkoholverbot hat, wenn eine solche Person auf Festen Alkohol konsumiert. So Aktionen wie die, dass die Person unter Alkoholkonsum auch mal "bissig" wird, sich desöfteren prügelte etc gar nicht erst berücksichtigt.
Und da darf man schon fragen, ob eine Betreuerin nicht sofort eingreifen muss. Mir scheint da viel rosarote Brille zu sein.


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Peggy Knobloch

11.02.2021 um 10:43
Zitat von Fragender73Fragender73 schrieb:Ich habe daraufhin noch mal ein wenig recherchiert da mich die Aussage der mehreren Bewohner sehr aufmerken ließ. Es hat ja unheimliche Relevanz ob wirklich gegen diese Bewohner eine Telefonüberwachung lief, oder ob sie und wohl auch Uk nur zufälligerweise Beifang waren.
Was wird wohl der Grund für die Telefonüberwachung gewesen sein? Schaun wir doch einfach mal, was in Kulmbach angeklagt wird.
Das ist ja ein eklatanter Unterschied. Hast Du da weitere Erkenntnisse oder nur Hörensagen? Ich habe hier über die Suchfunktion alles durchkämmt aber eben keine weiteren Hinweise gefunden.
Was ich dazu an Quellen habe, habe ich bereits verlinkt. Mit Hörensagen kann ich nicht dienen. Der Rest ist Logik.


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Peggy Knobloch

11.02.2021 um 10:45
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Wenn man nicht gerade unter Bewährung steht, die völlig zu Recht ein Alkoholverbot beinhaltet nicht.
der Konsument UK sollte es nicht kaufen ... das ist aber auf dem Fest genau das Gleiche. Verkauft wird er ihm schon an beiden Stellen wenn er sich nicht daran hält.
Zitat von abberlineabberline schrieb:Und da darf man schon fragen, ob eine Betreuerin nicht sofort eingreifen muss.
Sie muss es nicht, sie sollte schon auf ihn einwirken, aber verbieten kann sie es ihm auch schlicht nicht. Hier wird ja inzwischen so geschrieben das sie Schuld ist wenn er trinkt, das ist sie nicht, UK ist der der gegen Auflagen verstößt wenn er Alkohol trinkt.
Zitat von jaskajaska schrieb:In Sachen Mord kann nicht gegen Ulvi K. ermittelt werden. Deshalb ist diesbezüglich eine Überwachungsmaßnahme gegen ihn ausgeschlossen.
Wegen Mord ja, die Möglichkeiten der Überwachung wurden ja aufgezählt, ist halt nicht nur Mord. Daher ist ja wichtig ob gegen alle die Telefonüberwachung angeordnet war, oder ob sie nur mit jemanden telefonierten gegen den eine Überwachung angeordnet wurde.
Zitat von emzemz schrieb:Was wird wohl der Grund für die Telefonüberwachung gewesen sein?
Ich bin kein Hellseher ... aber wenn gegen zig Bewohner des Heimes eine Telefonüberwachung angeordnet wurde ist das schon mal ein Hammer.


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Peggy Knobloch

11.02.2021 um 11:04
Zitat von Fragender73Fragender73 schrieb:Sie muss es nicht, sie sollte schon auf ihn einwirken, aber verbieten kann sie es ihm auch schlicht nicht. Hier wird ja inzwischen so geschrieben das sie Schuld ist wenn er trinkt, das ist sie nicht, UK ist der der gegen Auflagen verstößt wenn er Alkohol trinkt.
Aber man hätte die Aufsicht über UK bestimmt nicht an jemanden abgegeben, von dem man annimmt, dass er seinen Einfluss positiv einsetzt. Das erklärt sich doch von selbst. Wie schon erwähnt, allein hätte er dort nicht hingedurft.
Zitat von Fragender73Fragender73 schrieb:Ich bin kein Hellseher ...
Aber du kennst die Anklage, und da geht es ja nicht nur um den Alkohol, sondern ein weiteres Delikt.


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Peggy Knobloch

11.02.2021 um 11:08
Zitat von emzemz schrieb:Aber du kennst die Anklage, und da geht es ja nicht nur um den Alkohol, sondern ein weiteres Delikt.
Also ist gesichert das wegen Bandenkriminalität gegen mehrere Bewohner Telefonüberwachung angeordnet wurde? Wir wissen eine Bande mindestens 3. Das habe ich nirgends gefunden. Das war doch einfach die Frage.

Oder ist nicht gesichert das gegen mehrere Bewohner des Heimes eine Telefonüberwachung lief?


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Peggy Knobloch

11.02.2021 um 11:53
Zitat von Fragender73Fragender73 schrieb:Also ist gesichert das wegen Bandenkriminalität gegen mehrere Bewohner Telefonüberwachung angeordnet wurde? Wir wissen eine Bande mindestens 3. Das habe ich nirgends gefunden. Das war doch einfach die Frage.
Ich stelle Vermutungen an und du reagierst darauf mit einem "Also ist gesichert ...?". Ich kenne den richterlichen Beschluss nicht und du musst nicht etwas hinterfragen bzw. nach etwas suchen, von dem du zuvor schon weißt, dass es nie öffentlich gemacht wird. Es ist durchaus legitim darüber nachzudenken, worauf dieser Beschluss fußen könnte. Aber meinst du nicht auch, dass es etwas albern ist, die Rechtmäßigkeit dieses richterlichen Beschlusses in Frage zu stellen? Der Richter wird schon wissen, welche Spielräume er hat und wie er die ausformuliert und abgesehen davon, dass er das gelernt hat, der macht öfters und weiß, wie er das wasserdicht hinbekommt.
Zitat von Fragender73Fragender73 schrieb:Oder ist nicht gesichert das gegen mehrere Bewohner des Heimes eine Telefonüberwachung lief?
Alles, was wir über die Telefonüberwachung wissen, das wissen wir durch die Rödel und du fragst nach gesichert.
Aber schalten wir doch mal die Logik ein. Will man herausbekommen, wer diejenigen Heimbewohner sind, die nächtens durch die Räume schleichen und dort für erheblichen Sachschaden sorgen, dann macht nur eine umfassende Telefonüberwachung Sinn, um herauszubekommen, wer sich da mit wem zu diesem Tun verabredet.


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Peggy Knobloch

11.02.2021 um 11:55
Zitat von Fragender73Fragender73 schrieb:Sie muss es nicht, sie sollte schon auf ihn einwirken, aber verbieten kann sie es ihm auch schlicht nicht. Hier wird ja inzwischen so geschrieben das sie Schuld ist wenn er trinkt, das ist sie nicht, UK ist der der gegen Auflagen verstößt wenn er Alkohol trinkt.
Richtig. Er ist es auch der wieder ins BKH wandert, wenn er gegen seine Auflagen verstößt, das will sie ja auch nicht, war ja so unmenschlich dort, dann könnte sie ihren Einfluss , den sie mit Sicherheit auf ihn hat auch mal nutzen und ihm nicht noch Bier vor die Nase stellen - egal ob mit oder ohne Alkohol.


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Peggy Knobloch

11.02.2021 um 12:01
Zitat von emzemz schrieb:Alles, was wir über die Telefonüberwachung wissen, das wissen wir durch die Rödel und du fragst nach gesichert.
Ja, ich frage Dich. Und zwar nicht wegen einer Vermutung sondern wegen dieser Feststellung.
Zitat von emzemz schrieb:So im Rückblick betrachtet, klären sich doch noch so manche Fragen. Oder wie ich schon vor nunmehr einem Jahr hier Beitrag von emz (Seite 4.622) anmerkte:
Nach einem anfänglichen Aufschrei ist es verdächtig still geworden, so dass man fast annehmen könnte, dahinter stecken mal wieder Dinge, die die Allgemeinheit besser nicht erfährt.

Groß war die Aufregung über die abgehörten Telefonate und fast hätte man annehmen können, es ging seinerzeit einzig und allein um den Fall Peggy, hätte da Dirk Lauer nicht das Plaudertäschchen gegeben und ich hätte nicht vorsorglich die wichtigsten Passagen daraus schriftlich festgehalten.
- Seit der UK frei ist, wurde versucht, ihm verschiedene Dinger anzulasten.
- UK hat über Anwalt mitteilen lassen, dass er in weiteren Ermittlungsverfahren keine Angaben machen wird.
- Das Handy wurde im August 2019 sichergestellt.
- Wie die Herren an das Handy von UK kommen, beruht auf einem anderen Ermittlungsverfahren.
- Da muss mehr dahinterstecken als nur der Mordall Peggy
- Es wurden mehrere Bewohner des Heims abgehört, in dem UK untergebracht ist.
Nun wissen wir, weshalb gegen UK ermittelt wurde und warum er jetzt vor Gericht steht.
Dazugekommen ist nur, dass auch ein Strafverfahren wegen Alkohols gegen ihn läuft.


Aber die Antwort habe ich jetzt, nicht gesichert sondern hörensagen. Das hatte ich schon zig mal gefragt. Aber danke das ich jetzt eine Antwort habe.


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Peggy Knobloch

11.02.2021 um 12:21
Zitat von Fragender73Fragender73 schrieb:Ja, ich frage Dich. Und zwar nicht wegen einer Vermutung sondern wegen dieser Feststellung.
Die Rödel hat etwas gesagt, darauf beziehen wir uns. Verstehe nicht, worauf du hinaus willst.
Zitat von Fragender73Fragender73 schrieb:Aber die Antwort habe ich jetzt, nicht gesichert sondern hörensagen. Das hatte ich schon zig mal gefragt. Aber danke das ich jetzt eine Antwort habe.
Da wir nicht im amerikanischen Recht unterwegs sind, kann ich deine Unterscheidung "gesichert" und "hörensagen" nicht nachvollziehen.

Die Punkte, die ich in meinem von dir zitierten Kommentar zusammenstellte, entstammen einem tvo-Interview, das zwischenzeitlich wieder aus dem Netz genommen wurde. Gesichert ist hierbei nur, dass das seinerzeit so gesagt wurde.


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Peggy Knobloch

11.02.2021 um 12:31
Zitat von emzemz schrieb:kann ich deine Unterscheidung "gesichert" und "hörensagen" nicht nachvollziehen.
Wenn ich schreibe es gab eine Telefonüberwachung gegen mehrere Bewohner impliziert das einen erheblichen Tatverdacht, ohne den kein ordnungsgemäß handelnder Richter einer Überwachung zustimmen würde.
Zitat von emzemz schrieb:Gesichert ist hierbei nur, dass das seinerzeit so gesagt wurde.
Meine Frage bezog sich eben darauf was gesagt wurde .. aber lassen wir das Du hast meine Frage beantwortet, hörensagen, nicht gesichert ...
Nochmals auf den Punkt gebracht .. wurde im tvo Interview gesagt gegen mehrere Bewohner lief eine Telefonüberwachung, oder im Zuge einer Telefonüberwachung sind Gespräche mit mehreren Bewohnern abgehört worden. Ein Himmelweiter Unterschied wie Dir auch klar sein muss.


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Peggy Knobloch

11.02.2021 um 12:40
Telefonüberwachung darf u.a. angeordnet werden bei Bandendiebstahl und Wohnungseinbruchsdiebstahl.
Strafprozeßordnung (StPO)
§ 100a Telekommunikationsüberwachung

(1) Auch ohne Wissen der Betroffenen darf die Telekommunikation überwacht und aufgezeichnet werden, wenn
1.
bestimmte Tatsachen den Verdacht begründen, dass jemand als Täter oder Teilnehmer eine in Absatz 2 bezeichnete schwere Straftat begangen, in Fällen, in denen der Versuch strafbar ist, zu begehen versucht, oder durch eine Straftat vorbereitet hat,
2.
die Tat auch im Einzelfall schwer wiegt und
3.
die Erforschung des Sachverhalts oder die Ermittlung des Aufenthaltsortes des Beschuldigten auf andere Weise wesentlich erschwert oder aussichtslos wäre.
Die Überwachung und Aufzeichnung der Telekommunikation darf auch in der Weise erfolgen, dass mit technischen Mitteln in von dem Betroffenen genutzte informationstechnische Systeme eingegriffen wird, wenn dies notwendig ist, um die Überwachung und Aufzeichnung insbesondere in unverschlüsselter Form zu ermöglichen. Auf dem informationstechnischen System des Betroffenen gespeicherte Inhalte und Umstände der Kommunikation dürfen überwacht und aufgezeichnet werden, wenn sie auch während des laufenden Übertragungsvorgangs im öffentlichen Telekommunikationsnetz in verschlüsselter Form hätten überwacht und aufgezeichnet werden können.

(2) Schwere Straftaten im Sinne des Absatzes 1 Nr. 1 sind:
1.
aus dem Strafgesetzbuch:
a)
Straftaten des Friedensverrats, des Hochverrats und der Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates ....
j)
Bandendiebstahl nach § 244 Abs. 1 Nr. 2, Wohnungseinbruchdiebstahl nach § 244 Absatz 4 und schwerer Bandendiebstahl nach § 244a,
Die Voraussetzungen des Bandendiebstahls, des Wohnungseinbruchsdiebstahls und des schweren Bandendiebstahls kann jeder selber in §§ 244 und 244 a StGB (nicht StPO!) nachlesen.


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Peggy Knobloch

11.02.2021 um 12:44
Zitat von AndanteAndante schrieb:Die Voraussetzungen des Bandendiebstahls, des Wohnungseinbruchsdiebstahls und des schweren Bandendiebstahls kann jeder selber in §§ 244 und 244 a StGB (nicht StPO!) nachlesen.
Genau, hatte ich verlinkt ... und jetzt sind wir mal bei der Verhältnismäßigkeit ... es ging um Pfandflaschen, richtig? Und nicht um Mengen ... die man aus Automatenannahmestellen und Leergutannahmestellen ziehen könnte.

Aber warum lässt Du andere auch nahe liegende Straftaten weg?

Es ist einfach müßig darüber zu spekulieren wenn wir noch nicht einmal wissen ob es diese Telefonüberwachung gegen die Bewohner gab.


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Peggy Knobloch

11.02.2021 um 12:57
Zitat von Fragender73Fragender73 schrieb:Wenn ich schreibe es gab eine Telefonüberwachung gegen mehrere Bewohner impliziert das einen erheblichen Tatverdacht, ohne den kein ordnungsgemäß handelnder Richter einer Überwachung zustimmen würde.
Das sagt mir jetzt was? Dann wird es diesen erheblichen Tatverdacht halt gegeben haben, oder was möchtest du anzweifeln?
Zitat von Fragender73Fragender73 schrieb:Nochmals auf den Punkt gebracht .. wurde im tvo Interview gesagt gegen mehrere Bewohner lief eine Telefonüberwachung, oder im Zuge einer Telefonüberwachung sind Gespräche mit mehreren Bewohnern abgehört worden. Ein Himmelweiter Unterschied wie Dir auch klar sein muss.
Da könnte ich dir nur empfehlen, in das Interview reinzuhören. Da es aber nicht mehr online verfügbar ist, sollte dir klar sein, dass die Fragestellung obsolet ist.
Zitat von Fragender73Fragender73 schrieb:Genau, hatte ich verlinkt ... und jetzt sind wir mal bei der Verhältnismäßigkeit ... es ging um Pfandflaschen, richtig?
Wenn man sich auf die Güter mit dem niedrigsten Wert beschränkt, dann könnte man das so sehen. War halt dummerweise doch ein bisserl mehr, was da an Schäden zu beklagen war.


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Peggy Knobloch

11.02.2021 um 12:59
@Fragender73

Beim Wohnungseinbuchsdiebstahl nach § 244 (4) StGB ist nach dem Gesetzeswortlaut der Wert der gestohlenen Sachen egal, beim Bandendiebstahl nach § 244 Abs. 1 Nr. 2 StGB auch. Der Wert der gestohlenen Dinge kann höchstens später im Urteil bei der Strafzumessung Berücksichtigung finden, nicht aber bei der Frage der Telefonüberwachung.


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Peggy Knobloch

11.02.2021 um 13:04
Zitat von emzemz schrieb:Das sagt mir jetzt was? Dann wird es diesen erheblichen Tatverdacht halt gegeben haben, oder was möchtest du anzweifeln?
mir sagt es das Du damit behauptest das es diesen dringenden Tatverdacht gegeben hat. Punkt.
Zitat von emzemz schrieb:Da es aber nicht mehr online verfügbar ist, sollte dir klar sein, dass die Fragestellung obsolet ist.
Du behauptest doch es gehört zu haben, und eben mit der Aussage das es den dringenden Tatverdacht gegeben hat. Dann kann ich das also als wahr annehmen und muss nicht selber hören.
Zitat von AndanteAndante schrieb:nicht aber bei der Frage der Telefonüberwachung.
Ok ... stelle ich nicht in Abrede. Ich nehme also zur Kenntnis das es eine Überwachung mehrerer Bewohner wegen Bandendiebstahl gegeben hat weil ihr das wisst.

Wäre mit einer richtigen Antwort auf die erste Frage schneller geklärt gewesen. Danke für die Klarstellung.


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