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Peggy Knobloch

98.104 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

28.04.2013 um 12:49
@ramisha
Zitat von ramisharamisha schrieb:Aus dem Inhalt geht hervor, warum Ulvi ausgesagt hat.
...ich bin ein Freund davon, Fakten und Annahmen voneinander zu unterscheiden. Da wir alle nicht wissen, was abgelaufen ist, kann dein o.g. Satz nur lauten:

"Aus dem Inhalt geht hervor, warum Ulvi ausgesagt HABE."

Das ist dann auch alles, was mich an deinem Posting gestört hat.

Schönen Tach euch :)

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Peggy Knobloch

28.04.2013 um 12:51
@Heike75
Von den grünen Fasern haben Hawo und ich geschrieben, Hawo schrieb auch von Fasern am Gurt, auf Letzeres bezog sich Frankenblicks Kritik meiner Erinnerung nach.
Ich kann zu Hawos Quellen nichts sagen, da ich sie nicht kenne, meine Angaben bezog ich aus einem alten Frankenpostartikel, der irgendwo in diesem Thread zu finden sein muss (netterweise von einem anderen User eingestellt).

Grüne Fasern fanden sich über das gesamte Fahrzeug verteilt, es waren wohl Fasern, die auch zur Herstellung von Decken verwendet werden...
Zumindest ist es eine merkwürdige Übereinstimmung...
von mao


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Peggy Knobloch

28.04.2013 um 12:53
@traces

Schön, dass dich nicht mehr gestört hat!
Auch dir "angenehmen Sonntag"


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Peggy Knobloch

28.04.2013 um 12:54
@traces
Bitte bleib :)

@ramisha
Zitat von ramisharamisha schrieb:Wo habe ich Fakten weggewischt und bitte welche?
Ich, das kommt desöfteren vor.
Grade aktuell:
Zitat von ramisharamisha schrieb:Auf dieser nichtexistenten grünen Decke und den misteriösen Fasern wird schon viel
zu lange rumgeritten.



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Peggy Knobloch

28.04.2013 um 13:26
Achtet mal darauf was Dieter T kürzlich sagte.

Ab etwa 2:40

http://www.sat1bayern.de/news/20130427/zusammenfassung-zum-fall-peggy/ (Archiv-Version vom 05.05.2013)

Und dann zum Vergleich: Ab etwa 39:50

https://www.youtube.com/watch?v=auK9HkBySac

Ich will da nicht zu viel draus machen, aber ein kleiner Unterschied ist da schon.


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Peggy Knobloch

28.04.2013 um 14:14
@LivingElvis,
wir hatten doch die Tage die Diskussion über Robert E. Es ging um die Frage, ob Robert E. als Zeuge oder als Beschuldigter vernommen wurde.

Du bist davon ausgegangen, dass man ihn als Zeuge vernommen hat. Eine Durchsuchung ist ja auch bei einem Zeugen möglich.

Ich ging davon aus, das gegen ihn ein Anfangsverdacht vorliegen muss, um einen richterlichen Beschluss für die Grabung/Durchsuchungen in dem Masse zu bekommen. Wenn es den Anfangsverdacht gibt, dann ist er kein Zeuge mehr, sondern ein Beschuldigter...

Einen Beleg für meine "Vermutung" (kein Zeuge -> Beschuldigter) konnte ich nicht erbringen.

In dem von @trulla eingestellten Link sagt Oberstaatsanwalt Schmalz:
"Der Hausbeitzer hat formal den Stand eines Beschuldigten"

Er wurde also formell in den Stand des Beschuldigten genommen... weil es ohne diese Schritt nicht möglich gewesen wäre, eine solche Suchaktion zu starten...


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Peggy Knobloch

28.04.2013 um 14:27
@Heike75
Genau DARUM ging es ja!

Irgendwann kam die Meldung -Dein Post- dass E: NUN als Beschuldigter geführt werde. Das war nach dem Fund der Knochenfragmente.

Ergo war er vorher KEIN Beschuldigter. Trotzdem wurde in seinem Garten schon gebuddelt.

Die Diskussion ist ohnehin völlig müßig, weil sich die unterschiedlichen Durchsuchungsarten nunmal aus den §§ 102, 103 StPO ergeben. Die StPO unterscheidet da aus gutem Grund: die Durchsuchung beim Nichtverdaächtigen -und damit eben auch beim Zeugen- ist an engere rechtliche Voraussetzungen geknüpft.

Ab wann genau E. als Beschuldigter geführt wurde, wissen wir ohnehin nicht. Die Formulierung in dem Bericht, der die Diskussion ausgelöst hat, legt aber den Schluss nahe, dass er es vorher nicht war. Wenn denn der Journalist wusste, was er so schrieb. Kann natürlich auch sein, dass der die Formulierung einfach "nach Klang" gewählt hat ohne sich der Bedeutung seiner Worte bewusst zu sein.

Die darauffolgende Diskussion zwischen uns bezog sich dann auf die Frage, OB bei einem Zeugen durchsucht werden darf oder nicht. Und die Antwort gibt die StPO klipp und klar - ja.

Daher entbehrt:
Zitat von Heike75Heike75 schrieb:Er wurde also formell in den Stand des Beschuldigten genommen... weil es ohne diese Schritt nicht möglich gewesen wäre, eine solche Suchaktion zu starten...
jeder Grundlage.

Das musst Du mir nicht glauben - Du kannst das gerne im Palandt nachlesen (§103 StPO) oder eben einen der mit Dir befreundeten Anwälte befragen.

Es steht einfach völlig außer Frage, dass das geht.


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Peggy Knobloch

28.04.2013 um 14:29
ich habe grade einen sehr interessanten Bericht gefunden.
Weitaus überzeugender hingegen, ja geradezu schlagend ist das Argument, ein äußerst schlichter Geist wie dieser Gaststättenhelfer könne sich unmöglich die Details eines kompliziert zu beschreibenden Todeskampfes ausdenken. Daß K. die Reaktionen des geschundenen und sehr langsam sterbenden Körpers Minute für Minute geradezu lehrbuchreif zu Protokoll gab, hat ein Gutachter schon vor vielen Wochen bekundet.
Quelle: http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/kriminalitaet/peggy-prozess-was-man-nicht-erfinden-kann-1160207.html


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Peggy Knobloch

28.04.2013 um 14:36
@LivingElvis,
ok. Ich wiederhole es zu meinem Verständnis:

Du bist der Meinung, dass man die Grabung im Hof gemacht hat und Robert E. als Zeuge sah. Schliesslich könnte ja auch eine andere Person in dessen Hof eine Leiche versteckt haben.
Ist das so richtig?


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Peggy Knobloch

28.04.2013 um 14:37
@LivingElvis
@Heike75
Der Ausdruck "Beschuldigter" kam in der Sekunde auf, als die Entdeckung der Knochenfragmente bekanntgegeben wurde.
Zuvor hieß es übereinstimmend, dass der Hausbesitzer zur Anhörung auf dem Präsidium gewesen war und ausdrücklich nicht tatverdächtig sei. Deswegen wurde ja auch die Möglichkeit eines Unfalls hinterhergeschoben.


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Peggy Knobloch

28.04.2013 um 14:46
@jaska,
Zitat von jaskajaska schrieb: Zuvor hieß es übereinstimmend, dass der Hausbesitzer zur Anhörung auf dem Präsidium gewesen war und ausdrücklich nicht tatverdächtig sei. Deswegen wurde ja auch die Möglichkeit eines Unfalls hinterhergeschoben.
Das sagt aber nichts aus. Ich kann einen Zeugen mit aufs Präsidium nehmen und ich kann einen Beschuldigten mit aufs Präsidium nehmen.
Ich gehe davon aus, dass sein Stand bewusst nicht genannt wurde, um einfach Spekulationen vorzubeugen.

Wir fragen uns, ob Robert E. Zeuge war, als gebuddelt wurde oder schon Beschuldigter.


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Peggy Knobloch

28.04.2013 um 14:59
@trullala
Die BI schreibt:
Er blieb standhaft, weil er genau weiß, dass Ulvi an diesem 7.5.2001 etwa in der Zeit von 13.45 - 15.45 Uhr bei ihm zum Holzmachen war
http://www.ulvi-kulac.de/urteil.html

Dieter T. behauptet in dem Sat1 Bayern-Beitrag Ulvi habe sich 2-3 Minuten verspätet. Um ungefähr 13:30 Uhr wäre man verabredet gewesen.

Mal völlig unabhängig von anderen zeitlichen Angaben des Dieter T.:
Der Mann kann keine einzige Zeit des Tages festmachen, sondern orientiert sich lediglich an seinen Gewohnheiten, wie Mutter versorgen oder Heimkehr der Ehefrau.

Wie kann man dann, wenn man sich auch nur auf UNGEFÄHR 13:30 Uhr verabredet hat, festmachen, dass derjenige sich 2-3 (!) Minuten verspätet habe? Man sollte die Verspätung schlicht nicht mal bemerken.

Zumal es T.s Angabe vor Gericht völlig widerspricht. Da wollte er noch um 13 Uhr mit Ulvi verabredet gewesen sein und bereits 4 Fuhren gemacht haben. Es sei also so 13:40 Uhr gewesen.

Man kann am Beispiel T. wunderbar ersehen, wie sich eine Aussage "entwickeln" kann. In seinem Bemühen Ulvi zu entlasten verändert T. kontinuierlich seine Aussage, bis er jetzt angbit, man sei um 13:30 Uhr verabredet gewesen und Ulvi 2-3 Minuten später erschienen.

Lüge? Mitnichten. Vielmehr spielen ihr Falschinformationseffekte eine Rolle. In seinem Bestreben eine möglichst konkrete Uhrzeit nennen zu können -was er de facto nicht kann- nutzt T. fremde Informationen -vermutlich unbewusst- und grenzt damit seine eigene Einschätzung ein.

Die Angabe, er habe bereits 4 Fuhren gemacht, kann man wohl getrost vergessen. Höchstwahrscheinlich hat er auf Ulvi gewartet. Allerdings weiß er weder genau ab wann er gewartet hat, noch genau wie lange er gewartet hat.

Nehmen wir die Extreme:
T. wartet ab 13:00 Uhr, Ulvi verspätet sich um 2 Minuten und erscheint um 13:02 Uhr.
T. wartet ab 13:30 Uhr, Ulvi verspätet sich um 45 Minuten und erscheint um 14:15 Uhr.

Wir sehen zweierlei:
1.) Die Angabe T.s zur Begrenzung des Zeitfensters ist unzuverlässig und dementsprechend relativ nutzlos.

2.) Zeugenaussagen gewinnen im Laufe der Zeit nicht an Qualität. Im Gegenteil manifestieren sich auch fremde Informationen in der ursprünglichen Wahrnehmung einfach weil sie zu der Überzeugung des Erinnernden passen. Das sind klassische Suggestionen. Wenn ich viele Informationen bekomme, nach denen Ulvi Peggy nicht umgebracht haben kann, dann bin ich eher bereit die Sichtung eines Mädchen, dass Peggy vielleicht ähnelte, als Peggy zu verifizieren. Umgekehrt geht das natürlich genauso - bekomme ich viele Informationen, dass Peggy um 15 Uhr bereits tot war, bin ich eher gewillt eine Sichtung Peggys als die Sichtung eines Mädchens, das Peggy ähnelte, abzutun. In der Folge wird sich, wenn sich die Überzeugung nicht ändert, die Überzeugung mit dem Erinnerten immer mehr decken. Irgendwann "weiß" ich dann genau, dass ich Peggy gesehen habe oder eben dass ich sie nicht gesehen habe. Das Gehirn löst schlicht den herrschenden Widerspruch auf.

Da wir mal davon ausgehen dürfen, dass T. hauptsächlich mit Menschen über diese Dinge spricht, die geneigt sind ihm in seiner Einschätzung was Ulvi als Täter betrifft zuzustimmen, ist es absolut nicht verwunderlich, dass seine Angaben mit seiner Gewissheit korelieren und er so immer sicherer wird, wann genau Ulvi bei ihm eingetroffen ist.

Interessanterweise löst er den Widerspruch auch mit einer Vorverlegung des Beginns des Wartens auf Ulvi. Etwas, dass er zunächst noch sicher wusste, weil er bis dahin immer seine Mutter gepflegt habe.


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Peggy Knobloch

28.04.2013 um 15:03
Zitat von Heike75Heike75 schrieb:Du bist der Meinung, dass man die Grabung im Hof gemacht hat und Robert E. als Zeuge sah. Schliesslich könnte ja auch eine andere Person in dessen Hof eine Leiche versteckt haben.
Ist das so richtig?
Nein. Warum muss man hier immer über "Meinungen" sprechen? Ich "meine" gar nichts, weil ich zu wenig verlässliche Fakten habe, auf die ich eine Meinung verlässlich stützen könnte.

Nur aus der Formulierung in dem von Dir seinerzeit verlinkten Post STEHT DRIN, dass man E. GERADE EBEN in den Beschuldigtenstatus erhoben hat.

War er kein Beschuldigter so MUSS die 2 Tage dauernde Grabung nach § 103 StPO gelaufen sein. Es gibt zwar formal da noch die Möglichkeit, dass er auch bloß Verdächtiger war, diese Möglichkeit kommt hier aber NICHT in Betracht, weil E. zu dem Zeitpunkt schon befragt worden war. Folglich KANN er zu dem Zeitpunkt nur Zeuge gewesen sein und die Duchsuchung ist nach § 103 StPO gelaufen.

DAS ist das was der Journalist schreibt. OB das der Wahrheit entspricht, weiß ich nicht.


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Peggy Knobloch

28.04.2013 um 15:05
Zitat von Heike75Heike75 schrieb:Das sagt aber nichts aus. Ich kann einen Zeugen mit aufs Präsidium nehmen und ich kann einen Beschuldigten mit aufs Präsidium nehmen.
Doch!
Jaska schrieb eindeutig:
Zitat von jaskajaska schrieb:Zuvor hieß es übereinstimmend, dass der Hausbesitzer zur Anhörung auf dem Präsidium gewesen war und ausdrücklich nicht tatverdächtig sei.
Wer nicht Tatverdächtiger ist, kann nicht Beschuldigter sein.

Man kann kein Dach bauen, wenn das Haus noch nicht steht. Geht einfach nicht. Schließt sich also aus.


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Peggy Knobloch

28.04.2013 um 15:24
@Caipirinjha
Es gibt irre viele Zeitungsartikel. Ich habe Dir mal eine spontane Auswahl (sicher unvollständig) zusammengestellt, die den damaligen Stand vom Herbst 2002 bis Frühjahr 2004 abbilden und den Komplex Geständnis-Glaubwürdigkeitsgutachten abdecken.
Es lohnt sich definitiv, die ganzen Artikel zu lesen, um die jeweilige Stimmung der Verfasser zu erfassen.
Viel Spaß



22.10.2002
http://www.ksta.de/panorama/24-jaehriger-toetete-peggy--um-missbrauch-zu-vertuschen,15189504,14348202.html
Fast eineinhalb Jahre nach dem Verschwinden der neunjährigen Peggy Knobloch sind die schlimmsten Befürchtungen zur bitteren Gewissheit geworden: Das Mädchen wurde von einem Sexualtäter umgebracht. Ein 24 Jahre alter geistig behinderter Mann aus der Nachbarschaft gestand, Peggy noch am Tag ihres Verschwindens, dem 7. Mai 2001, getötet zu haben, um einen Missbrauch zu vertuschen. Dies teilten Polizei und Staatsanwaltschaft am Dienstag in Hof mit. Vier Tage vor der Bluttat habe er sich an dem Mädchen in dem oberfränkischen Ort Lichtenberg sexuell vergangen. Von Peggys Leiche fehle weiterhin jede Spur.
Nach dem Geständnis des 24-Jährigen hat sein Vater den Körper von Peggy beiseite geschafft, was dieser jedoch bestreitet. Nach Angaben der Polizei verfügt der Vater über kein „schlüssiges Alibi“. Außerdem habe er sich zur Tatzeit in der Nähe des Tatorts aufgehalten. Unterdessen gerät die Kriminalpolizei wegen ihrer Ermittlungstaktik in die Kritik. Nach Angaben der Sonderkommission lag ihr seit August 2001 ein Geständnis des 24-Jährigen vor, wonach er Peggy noch kurz vor deren Verschwinden sexuell missbraucht habe.
Doch die Ermittler hielten das falsche Alibi des von der Familie gedeckten Mannes für wasserdicht. Obwohl Peggys Mutter den 24-Jährigen verdächtigte, schloss die Polizei lange Zeit aus, dass er etwas mit dem Verschwinden des Kindes zu tun haben könnte. Auf das Konto des Mannes sollen noch rund 20 weitere Fälle sexuellen Missbrauchs im Raum Lichtenberg gehen.
Dem Geständnis zufolge hat sich die Tat so abgespielt: Am Mittag des 7. Mai 2001 passte der Mann Peggy auf dem Weg von der Schule nach Hause ab. Er fragte sie, ob sie ihrer Mutter von den Geschehnissen vier Tage zuvor erzählt habe. Das Mädchen habe sofort versucht davonzulaufen, sei aber gestürzt. Sie habe dann gesagt, sie werde alles ihrer Mutter erzählen und ihn bei der Polizei anzeigen. Der Mann warf Peggy zu Boden und hielt ihr Mund und Nase so lange zu, bis sie sich nicht mehr rührte, schilderte der Leiter der Sonderkommission, Wolfgang Geier. Anschließend habe er seinen Vater in der nur etwa 50 Meter entfernten Gaststätte verständigt. Dieser habe den Leichnam in eine Decke gehüllt und ihn mit seinem Wagen fortgebracht. Wohin, wisse er auch nicht, habe der Gastwirtssohn ausgesagt.
Der Beschuldigte sitzt seit einem Jahr in einer psychiatrischen Klinik und hat sein Geständnis inzwischen widerrufen. Ein Sachverständiger sei aber zu dem Ergebnis gekommen, dass „sein Geständnis mit hoher Wahrscheinlichkeit in einem Erlebnis begründet ist“, sagte Oberstaatsanwalt Ernst Tschanett. Der seit Juli immer wieder vernommene verdächtige Gastwirtssohn habe unter dem Eindruck neuer Erkenntnisse der Sonderkommission schließlich die Tötung Peggys gestanden, berichtete Geier. Es gebe allerdings keine Sachbeweise, aber eine ganze Reihe von Indizien.


23.10.2002
http://www.merkur-online.de/lokales/regionen/polizei-ohne-zweifel-peggys-moerder-gefasst-123265.html
Alibi "erschüttert"
Nach Angaben des Leiters der "Soko Peggy", Wolfgang Geier, gelang es durch "kriminalistische Schwerstarbeit", das Alibi des Tatverdächtigen für den Tag des Verschwindens "zu erschüttern". Im Juli 2002 habe Ulvi K., der seit September 2001 in der Psychiatrie untergebracht ist, die Tat mehrfach eingeräumt.
Seinem Geständnis zufolge, das er jedoch im Oktober widerrufen habe (siehe Text links), spielte sich die Tat so ab: Am 3. Mai 2001 hatte der Mann Peggy zu Computerspielen in sein Zimmer im Elternhaus gelockt. Dort hat er sich nach Überzeugung der Ermittler an dem Kind vergangen. Der Verdächtige selbst habe von einer Vergewaltigung gesprochen. Am Mittag des 7. Mai hat er - dem Geständnis zufolge - Peggy auf dem Heimweg von der Schule in der kaum belebten Ortsmitte von Lichtenberg abgepasst. Er fragte sie, ob sie ihrer Mutter von den Geschehnissen erzählt habe. Das Mädchen habe sofort versucht, davonzulaufen, sei aber gestürzt. Sie habe dann gesagt, sie werde alles ihrer Mutter erzählen und ihn bei der Polizei anzeigen.
Zum Verbrechen kam es laut Geständnis auf einem abgelegenen Treppenaufgang außerhalb der Stadtmauer. Er habe das Kind zu Boden geworfen und ihm Mund und Nase so lange zugehalten, bis es sich nicht mehr rührte. Wie Soko-Leiter Geier weiter schilderte, soll der Verdächtige anschließend seinen Vater in der nur 50 Meter entfernten Gaststätte verständigt haben. Dieser habe den Leichnam in eine Decke gehüllt und ihn mit dem Wagen fortgebracht. Wohin, wisse er nicht, habe der Gastwirtssohn ausgesagt. Sein Vater allerdings, der nach Angaben der Polizei über kein "schlüssiges Alibi" verfügt, bestreitet dies. Als Angehöriger muss er nach Angaben der Ermittler jedoch keine Bestrafung wegen Strafvereitelung fürchten. Von Peggys Leiche fehlt weiterhin jede Spur.
Unterdessen gerät die Kripo wegen ihrer Ermittlungstaktik in die Kritik, weil sie das Alibi des von der Familie gedeckten mutmaßlichen Täters für wasserdicht gehalten habe. "Man kann nichts aufgrund von reinen Verdächtigungen unternehmen", verteidigte Staatsanwalt Gerhard Heindl von der Staatsanwaltschaft Hof die Ermittlungen der Polizei. Ein psychiatrischer Sachverständiger sei zu dem Ergebnis gekommen, dass das Geständnis "mit hoher Wahrscheinlichkeit in einem Erlebnis begründet ist", sagte der Leitende Hofer Oberstaatsanwalt Ernst Tschanett. Zudem decke sich das Geständnis mit den Erkenntnissen der Polizei. "Es gibt keine vernünftigen Zweifel daran, dass der Beschuldigte der Täter ist", sagte Tschanett. Allerdings räumte Soko-Leiter Geier ein: "Wir haben zwar eine Reihe von Indizien, aber keine Sachbeweise."


28.10.2002
http://www.focus.de/politik/deutschland/fall-peggy-unser-sorgenkind_aid_203917.html
Vergangene Woche präsentierte die Sonderkommission in Hof – nach 17 Monaten vergeblicher Suche – den mutmaßlichen Mörder Peggys: Ulvi K., so die Ermittler, habe ihnen detailliert geschildert, wie er an jenem regnerischen Frühlingstag Peggy auf dem Weg von der Schule abgepasst, verfolgt, zu Boden geworfen und ihr Mund und Nase zugehalten habe, bis sie sich nicht mehr rührte. Anschließend habe er seinen Vater, der mit der Frau die nur wenige Meter vom Tatort entfernte „Schlossklause“ bewirtschaftet, verständigt. Dieser habe die Leiche in eine Decke gewickelt und in seinem Opel Astra fortgebracht. Ulvi K.s Motiv: Er soll Peggy vier Tage zuvor vergewaltigt haben und wollte das Kind, das ihm mit einer Anzeige drohte, offenbar zum Schweigen bringen.
Zwar muss Oberstaatsanwalt Ernst Tschanett zugeben, dass es „weder Sach- noch Zeugenbeweise für die Tat“ gebe. Doch ein Gutachter habe festgestellt, dass „das Geständnis mit hoher Wahrscheinlichkeit in einem Erlebnis begründet“ sei. „Es gibt keinen Zweifel daran, dass der Beschuldigte der Täter ist“, so der Ankläger.


06.10.2003
http://www.focus.de/politik/deutschland/fall-peggy-unheimlich-harmlos_aid_195594.html
Ulvi, ein 95-Kilo-Brocken mit dem geistigen Niveau eines Zwölfjährigen, war im Herbst 2001 in die Psychiatrie weggeschlossen worden. Ein Richter hatte ihn einweisen lassen, weil er in mindestens 22 Fällen Mädchen und Jungen sexuell belästigt haben soll.
In seinem Geständnis schilderte Ulvi detailliert, wie er Peggy im Mai 2001 missbrauchte und tötete. Vier Tage vor dem Mord sei Peggy bei ihm gewesen. Er habe das Mädchen ausgezogen und auf seinen Schoß gesetzt. Aus Angst, Peggy könne ihn verpetzen, habe er ihr später auf ihrem Schulweg aufgelauert. Kurz nach 13.15 Uhr sei Peggy aufgetaucht. Das Kind habe nicht mit ihm reden wollen und sei zwischen den Häusern auf einem etwa 800 Meter langen Pfad davongerannt. Er sei hinterhergelaufen. Peggy sei irgendwann hingefallen und habe um Hilfe geschrien. Daraufhin habe er Peggys Mund und Nase so lange zugehalten, bis sie sich nicht mehr rührte. Anschließend habe er seinen Vater alarmiert. Der soll die Leiche in seinem Auto fortgeschafft haben.
Die Beichte des Kindmanns prüfte der renommierte Psychiater Hans-Ludwig Kröber von der Freien Universität Berlin und kam zu dem Ergebnis, dass sie „mit hoher Wahrscheinlichkeit in einem realen Erlebnishintergrund begründet“ sei. Für Oberstaatsanwalt Ernst Tschanett steht fest: „Ulvis Aussage ist glaubwürdig, der Fall Peggy ist geklärt. Es war Mord, weil Ulvi eine andere Straftat, den sexuellen Missbrauch, vertuschen wollte.“
Das wichtigste Beweisstück fehlt noch immer: die Leiche. Zudem widerrief Ulvi sein Geständnis. Der Vater, der mehr als acht Stunden vernommen wurde („Ulvi spinnt!“), bestreitet, Peggys Leiche beseitigt zu haben. Im Wagen des Vaters fanden Kriminaltechniker weder Faser- noch Blutspuren, die von Peggy stammen könnten. Sollte Ulvi als Mörder überführt werden, wäre sein Vater für die Justiz auf jeden Fall tabu. Als Angehöriger dürfte er straffrei die Leiche verstecken.
Ein zurückgenommenes Geständnis und keine Leiche – der Fall Peggy läuft auf einen reinen Indizienprozess hinaus. Ulvis Anwalt Wolfgang Schwemmer glaubt, das Ermittlungsergebnis widerlegen zu können. Der Verteidiger will nachweisen, dass der Angeklagte in der Zeit von 13.15 Uhr bis 13.35 Uhr Peggy weder hinterherlaufen noch sie töten konnte. Denn spätestens um 13.35 Uhr sei Ulvi bereits bei einem Rentner gewesen, um ihm beim Holzaufschichten zu helfen. Allein für den Weg vom Tatort zum Nachbarn bräuchte man zehn Minuten. Außerdem soll Ulvi auf dem Weg zur Arbeit auch noch einem Nachbarn das Mittagessen in einer Porzellanschüssel vorbeigebracht haben.
Ob Ulvi für das Verbrechen überhaupt verantwortlich gemacht werden kann, ist fraglich. Der Münchner Psychiater Norbert Nedopil sagt ja. In seinem Gutachten urteilt der Professor, Ulvi sei für den Mord schuldfähig, nicht aber für die sexuellen Übergriffe.
Bei den Belästigungen sei ihm wegen seines kindlichen Geisteszustands nicht klar gewesen, dass es sich um Straftaten handelte. Den Mord jedoch habe er bewusst begangen, weil ihn Peggy wegen des Missbrauchs verraten wollte und er fürchten musste, bestraft zu werden.


23.10.2003
http://www.nordbayern.de/nuernberger-zeitung/nur-peggys-grossvater-glaubt-sie-ist-noch-am-leben-1.698263/alle-infos-rund-um-die-bergkirchweih-1.1291894
Denn bei dem Verdächtigen handelt es sich um einen geistig Behinderten aus Peggys Nachbarschaft, der auf dem Stand eines Kindes sein soll. Auch war er schon einmal ins Visier der Soko geraten: Bereits im August 2001 hatte er — wie berichtet — den sexuellen Missbrauch mehrerer Kinder aus dem Ort gestanden, darunter auch von Peggy. Doch die Polizei hatte damals nicht an einen Zusammenhang mit dem Verschwinden des Kindes geglaubt — auch auf Grund seines „lückenlosen“ Alibis, das ihm seine Familie geliefert hatte. Der Mann wurde nach dieser Einlassung in die psychiatrische Abteilung der Bezirksklinik Bayreuth eingewiesen.
Die Tötung Peggys hatte er im Juli gestanden, doch dies in der vergangenen Woche wieder abgestritten. Dennoch will Tschannet Anklage gegen den Gastwirtssohn erheben. Der psychiatrische Gutachter, laut Tschannet „eine Kapazität“, sei zu dem Schluss gekommen, dass das Geständnis „mit hoher Wahrscheinlichkeit in einem Erlebnis begründet liegt“.
Sollte der junge Mann bei seinem Geständnis die Wahrheit gesagt haben, dann hat Peggy den 7. Mai 2001, den Tag an dem sie zuletzt gesehen worden war, nicht überlebt. Nach Aussagen des mutmaßlichen Täters hatte er das Mädchen auf dessen Nachhauseweg abgepasst, nachdem er sie vier Tage zuvor sexuell missbraucht hatte. Aus Angst vor ihm sei sie dann weggelaufen und in Richtung des Waldes gerannt, wie Soko-Chef Wolfgang Geier das Geständnis wiedergibt. Sie sei gestolpert, der Mann habe sie eingeholt. Das Kind habe geschrien, ihm gedroht, alles der Mutter zu erzählen und ihn anzuzeigen. Auf einem abgelegenen Treppenaufgang außerhalb der Stadtmauer habe er dem Mädchen so lange Nase und Mund zugehalten, bis es sich nicht mehr rührte. Danach will er zu seinem Vater gegangen sein und ihm alles erzählt haben. Dieser habe die Leiche in eine Decke gehüllt und mit seinem Wagen weggebracht. Die Schilderungen decken sich, so Tschanet, mit den Erkenntnissen aus den Ermittlungen — und er spricht „offiziell“ davon, „dass Peggy Knobloch nicht mehr am Leben ist“. Der Vater des Verdächtigen schweigt sich bisher zu allem aus. Peggys Leiche wurde nicht gefunden.
Das Alibi des jungen Mannes wurde inzwischen durch neue Zeugen entkräftet, denn die wollen den 24-Jährigen am Tattag nahe der Schule gesehen haben. Geier muss dennoch einräumen, dass zwar „viele Indizien, aber keine Sachbeweise“ vorliegen.


05.11.2003
http://www.welt.de/print-welt/article270890/Dorfdepp-oder-Moerder.html
Dieses vom Angeklagten mehrfach zurückgezogene Geständnis ist nun das mit Abstand wichtigste Indiz im Mordprozess. Es wurde später rekonstruiert und - größtenteils wieder in Abwesenheit Schwemmers - auf Video aufgenommen. Ulvi K. wirkt sehr überzeugend, das empfanden fast alle Prozessbeobachter, die das Video sahen. Sie zeigten sich beeindruckt von dessen schwerfälligen Schilderungen: Wie er dem Mädchen aufgelauert habe, als es zu Fuß aus der Schule kam. Vier Tage zuvor soll er das Mädchen auf seinen Schoß gesetzt und vergewaltigt haben (Peggys Mutter hatte vor deren Verschwinden keine Veränderung ihres Wesens oder gar Verletzungen festgestellt). Und wie er Peggy überreden wollte, nichts davon zu erzählen. Aber sie habe sich geweigert und sei weggelaufen. Er habe sie verfolgt, eingefangen und ihr die Hand auf Mund und Nase gedrückt. Sie habe sich zu wehren versucht, verkrampft, dann seien ihre Augen zugefallen.
Für die Staatsanwaltschaft war es der klassische Mord zur Verdeckung einer anderen Straftat. Und Ulvi K., dem der Münchner Psychiater Norbert Nedopil für die sexuellen Missbrauchsakte noch Schuldunfähigkeit attestierte, soll diese Tat ganz bewusst verübt haben. Weil er trotz intellektueller Minderbegabung wissen müsse, dass man einen Menschen nicht töten dürfe. Dabei stützen sich die Ankläger auch auf ein vorläufiges Gutachten des Berliner Psychiatrieprofessors Hans-Ludwig Kröber: Dies Geständnis sei "mit hoher Wahrscheinlichkeit in einem realen Erlebnishintergrund begründet".
Verteidiger Schwemmer indes hat starke Zweifel: "Man fragt sich natürlich, ob sich ein Mensch wie mein Mandant das alles ausgedacht haben kann. Ich meine, ja." Ulvi K. sei ja nicht ohne Fantasie. Er habe "oft schon vormittags vor dem Fernseher gesessen und sich auch gern Krimis angeschaut". Er habe gewiss nicht realisieren können, was dieses Geständnis für ihn bedeute - jedoch dafür, was als Gegengabe angeblich zu erwarten sei. Denn es gab ja, als der Verteidiger nicht mehr anwesend war, das Versprechen: Wenn Sie reden, dürfen Sie in der Psychiatrie bleiben. Die Alternative war das Gefängnis. Und nichts fürchtet Ulvi K. mehr als das.


10.11.2003
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-29136640.html
Die Jugendkammer des Landgerichts Hof mit dem Vorsitzenden Richter Georg Hornig hat die Einwände der Verteidigung erst einmal beiseite geschoben, allerdings auch zu erkennen gegeben, dass man sich nicht leichtfertig darüber hinwegsetze. Interessant jedenfalls, welcher Helfer sich das Gericht bedient: Da ist einmal der Psychiater Hans-Ludwig Kröber aus Berlin, der schon der Kripo bei den Ermittlungen dienlich war. Er sitzt neben Norbert Nedopil aus München, der zur Schuldfähigkeit K.s Stellung nehmen wird. Kröber hingegen soll sich zur Aussagetüchtigkeit K.s äußern, was auch Nedopil könnte, und ob das Geständnis "erlebnisfundiert" ist.
So etwas ist ungewöhnlich. Denn die Entscheidung, ob ein Angeklagter die Wahrheit sagt, ob sich die Tat so oder so abgespielt hat, muss allein das Gericht auf sich nehmen.
Der weiteren Absicherung von K.s baufälligem Geständnis dient auch der Erlanger Rechtsmediziner Peter Betz, der den Richtern erklären soll, ob ein Mensch so sterben kann, wie der Angeklagte es beschrieben hat. Verteidiger Schwemmer: "Im Fernsehen kann man täglich auf 23 Kanälen sehen, wie Leute umgebracht werden. Unser Mandant schaut sehr viel fern."


13.11.2003
http://www.tagesspiegel.de/zeitung/zweiter-erster-tag/464588.html
Nach Peggys Verschwinden machen in Lichtenberg Gerüchte die Runde: Die Mutter war’s! Ihr Lebensgefährte! Die Nachbarn! Und auch Ulvi K., der Junge aus der Nachbarschaft, gerät ins Visier der Ermittler. Es wird erzählt, dass er sich vor den Kindern entblöße. Dass er dann auch manchmal onaniere. Was soll’s, sagen viele. Der Ulvi tickt eben nicht richtig. Laut Polizei hat sich K. mindestens 20 Mal an Jungen und Mädchen des Dorfes vergangen, hat sie genötigt, missbraucht, vergewaltigt. Am 5. September weist ein Amtsrichter ihn deshalb in die geschlossene Abteilung des Bezirkskrankenhauses in Bayreuth ein. Ein sexuell reifer, gefährlich unbefriedigter Mann mit der Psyche eines Knaben.
Auch Peggy gehörte zu seinen Opfern, sie getötet zu haben, leugnet Ulvi K. aber, und bei der Polizei heißt es, der junge Mann habe ein stichfestes Alibi. Nach dem Verschwinden des Kindes verfolgt die Polizei über 5000 Spuren und Hinweise. Ohne Erfolg. Anders wird es erst mit einer im Februar 2002 eingesetzten Sonderkommission. Da war Ulvi K. die „Spur Nummer zwei“. In einer Vernehmung am 2. Juli 2002 legt er überraschend ein Geständnis ab – da ist sein Verteidiger gerade nach Hause gefahren. In seinem Geständnis – das er später widerruft – schildert K. detailliert, wie er Peggy im Mai 2001 missbrauchte und vier Tage später tötete. Aus Angst, Peggy könne ihn verraten, habe er ihr auf dem Heimweg aufgelauert. Sie rannte weg, schrie um Hilfe, trat nach ihm. In einem Video spielt er für die Polizei nach, wie er Peggy umbrachte: „Ich drückte so lange zu, bis sie die Augen zumachte und sich nicht mehr rührte.“ Dabei würgt K. eine Stoffpuppe. Sie haben das Video im ersten Prozess gezeigt, sie werden es auch im zweiten vorführen. Schon damals war es mehr, als Susanne Knobloch ertragen konnte, sie verließ schluchzend den Saal.
K.s Beichte prüfte der renommierte Psychiater Hans-Ludwig Kröber von der Freien Universität Berlin und kam zu dem Ergebnis, dass sie „mit hoher Wahrscheinlichkeit in einem realen Erlebnishintergrund begründet“ sei. Ein anderer Gutachter hat befunden: Dass es falsch ist zu töten, das wisse auch dieser kindliche Riese.


03.02.2004
http://www.spiegel.de/panorama/mord-prozess-peggy-angeklagter-voll-aussagefaehig-a-284783.html
Wie ein Münchner Psychologe vor dem Landgericht Hof erklärte, habe der beschuldigte Gastwirtssohn einen Intelligenzquotienten zwischen 67 und 85. Gestern war der Intelligenzquotient des 26-Jährigen noch höher eingeschätzt worden.
Der Gutachter erklärte, der Angeklagte habe eine ausgeprägte Phantasie. "Ganz sorglos erfindet er auch Geschichten", sagte er. Bei seinen zahlreichen Vernehmungen habe Ulvi K. mindestens drei völlig verschiedene Varianten über den Tag von Peggys Verschwinden geliefert.
Ein Psychiater beurteilte die Angaben des Beschuldigten zur Tat als glaubwürdig. Der Angeklagte habe auch aus freien Stücken sein Geständnis zurückgezogen. Der Psychiater erläuterte, dass die Erinnerung an persönliche Erlebnisse bei minderbegabten Menschen stärker ausgeprägt sei als die Fähigkeit, Informationen von außen zu verarbeiten. Das gelte auch für seine Angaben zum zeitlichen Ablauf wie für die Beschreibung seiner Gefühlsregungen und der Reaktionen von Peggy.


04.02.2004
http://www.oberpfalznetz.de/zeitung/509479-100-ganz_sorglos_erfindet_er_auch_geschichten,1,0.html
Gutachter halten den im Peggy-Prozess angeklagten Gastwirtssohn Ulvi K. für voll schuldfähig. Lediglich bei den sexuellen Übergriffen auf Kinder könne er nicht für alle Fälle verantwortlich gemacht werden, sagte am Dienstag ein Sachverständiger vor dem Landgericht Hof. Der 26 Jahre alte Gastwirtssohn habe nur ein vages Unrechtsbewusstsein. Er wisse aber, dass er einen Menschen nicht töten dürfe. Der heute 26-Jährige soll das neun Jahre alte Mädchen Peggy Knobloch am 7. Mai 2001 umgebracht haben, um einen sexuellen Missbrauch zu vertuschen. Im Vergleich zu normalen Erwachsenen sei der Angeklagte in seiner sexuellen Entwicklung zurückgeblieben. Ein weiterer Gutachter aus Berlin bezeichnete das Geständnis des Angeklagten, die neun Jahre alte Peggy im Mai 2001 getötet zu haben, als glaubhaft. Der Angeklagte könne sich an zu viele Einzelheiten erinnern, wie zeitliche Abläufe oder Gefühlsregungen, meinte der Psychiater. Dies lasse darauf schließen, dass er das Erzählte auch erlebt habe. Gerade minderbegabte Menschen würden sich mehr an ihre eigenen Erlebnisse als an Informationen von außen erinnern, erläuterte der Sachverständige am 14. Verhandlungstag. Nach Angaben eines Münchner Psychologen verfügt der angeklagte Gastwirtssohn über einen Intelligenzquotienten zwischen 67 und 85. Eine pädophile Neigung sei bei dem 26-Jährigen aber nicht erkennbar, sagte der Gutachter am Dienstag vor dem Landgericht Hof. "Ganz sorglos erfindet er auch Geschichten", beschrieb der Psychologe die ausgeprägte Fantasie des Angeklagten. Zum Ablauf des Tattages am 7. Mai 2001 habe der bei seinen zahlreichen Vernehmungen mindestens drei völlig verschiedene Varianten geliefert. Der Prozess wird am Freitag fortgesetzt.


16.04.2004
http://www.spiegel.de/panorama/mordfall-peggy-anklaeger-fordern-lebenslange-haft-a-295591.html
Der Angeklagte habe im Prozess in einem Teilgeständnis zudem mehr als ein Dutzend Fälle von sexuellem Missbrauch an Peggy und mehreren kleinen Jungen aus Lichtenberg eingeräumt. Die Delikte hätten sich bis zu einem versuchten Geschlechtsverkehr mit der Neunjährigen immer mehr gesteigert.
Vier Tage nach dem letzten Vorfall habe sich K. bei Peggy entschuldigen und ihr Schokolade für ihr Schweigen bieten wollen. Er habe dem Kind auf dem Nachhauseweg von der Schule aufgelauert, das Mädchen sei aber davongerannt. Nachdem Peggy gestolpert sei, habe er sie eingeholt und umgestoßen. "Das Opfer schrie und weinte", sagte Heindl. Peggy habe nun gedroht, ihn zu verraten: "Da habe ich zu mir gesagt, jetzt bringe ich sie um", zitierte Heindl aus dem Geständnis des Angeklagten.
Heindl nahm sich in seinem mehrstündigen Plädoyer ausgiebig Zeit, um Aussagen von Zeugen zu widerlegen, die Peggy noch Stunden nach ihrem Schulweg gesehen haben wollen. Die Aussagen seien von Widersprüchen geprägt und hätten "erhebliche Ungereimtheiten" etwa bei Peggys Kleidung. "Das entscheidende Argument ist, dass ihr Schulkoffer verschwunden ist." Deshalb müsse Peggy unmittelbar auf ihrem Nachhauseweg verschwunden sein und die Tatzeit unmittelbar nach 13.15 Uhr gewesen sein, als mehrere Zeugen übereinstimmend Peggy zum letzten Mal gesehen hätten. Als weiteres Indiz führte der Staatsanwalt an: "Der Angeklagte hat kein Alibi."


16.04.2004
http://www.netzeitung.de/qt/282219.html
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der seit seiner Kindheit nach einer Gehirnhautentzündung geistig Behinderte Peggy am 7. Mai 2001 ermordete, um einen sexuellen Übergriff auf das Mädchen zu vertuschen.
Der Hilfskellner aus der Nachbarschaft des Kindes sei der Einzige, so Heindl, dem Peggys Verschwinden genutzt habe. «Das wird auch dadurch gestützt, dass der Angeklagte ein glaubhaftes und nachvollziehbares Geständnis abgegeben hat.» Der Beschuldigte habe zahlreiche Details genannt, etwa das krampfartige Ersticken des Kindes. sagte der Staatsanwalt. Er habe auch ausgesagt, er habe Peggy, als er sie erstickte, «wie einen Hasen am Nacken gepackt». «Das kann nicht erfunden sein.»


18.04.2004
http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/kriminalitaet/peggy-prozess-was-man-nicht-erfinden-kann-1160207.html
Der Staatsanwalt skizziert die dramatische Episode, die jeder Prozeßbeteiligte seit langem kennt: Lichtenberg in Oberfranken, 7. Mai 2001. Mittags auf dem Weg von der Schule nach Hause wird Peggy von K. angesprochen. Sie läuft davon, stolpert über einen Stein und fällt hin. K. bietet ihr Schokolade an und erhält als Antwort einen Tritt in die Genitalien. Die schreiende Peggy entkommt zum zweiten Mal und wird zum zweiten Mal eingeholt. K. hält ihr zehn Minuten lang Mund und Nase zu und verharrt so, bis sie kein Lebenszeichen mehr von sich gibt.

"Das erfindet man nicht"
Ob diese Episode der Wahrheit entspricht, ist das Kernproblem der im vergangenen Jahr eröffneten Hauptverhandlung. K. hat den Mord nicht nur gestanden, sondern auch vor laufender Kamera an einer Puppe demonstriert. Doch dieses Geständnis widerrief er. Die Verteidigung erklärte von Anfang an, es sei unter psychischem Druck erfolgt, während die Staatsanwaltschaft es für so glaubwürdig hält wie die von den mißbrauchten Kindern bestätigten Einlassungen des Täters über seine sexuellen Verfehlungen. Immer wieder pocht Heindl darauf, daß nie und nimmer eine blühende Phantasie, sondern einzig und allein die persönliche Wahrnehmung zu einem Geständnis führen könne, wie K. es einst abgelegt hatte.
"Das erfindet man nicht", sagt Heindl mit sanfter Entschiedenheit zu der früheren Behauptung des Angeklagten, das Kind "wie einen Hasen am Nacken gepackt" zu haben. Warum eigentlich nicht? "Das kann nicht erfunden sein", bemerkt der Staatsanwalt auch zu der Sache mit dem Stolperstein. Den hatte K. beim Lokaltermin unter einem Grasbüschel ohne weiteres gefunden.


02.05.2004
http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/kriminalitaet/peggy-prozess-an-der-grenze-des-geistes-1162898.html
An die Grenzen seines Geistes gestoßen
Die Justiz kann also weder auf den lebenden noch auf den toten Körper des Opfers verweisen. Dafür aber auf ein Geständnis des UlviK., mehrmals abgelegt vor der Polizei, einmal sogar vor laufender Kamera, dann aber widerrufen und im Gerichtssaal nicht wiederholt. Trotzdem hält Hornig das Geständnis für glaubwürdig, und zwar gerade deshalb, weil ein Mensch wie Ulvi an die Grenzen seines Geistes gestoßen wäre, hätte er sich seinerseits ein Märchen ausgedacht und nicht in Sprache und Körpersprache die schlimme Wirklichkeit wiedergegeben.
K. hatte sich an mehreren minderjährigen Knaben vergangen und schließlich auch vor Peggy onaniert. Er kannte sie seit langem, sie war Lichtenbergerin wie er. Am 3. Mai 2001 legte er in seiner elterlichen Wohnung den erigierten Penis zwischen die Gesäßbacken des Kindes. Vier Tage später fiel ihm ein, daß er derlei doch lieber hätte unterlassen sollen. Er lauerte dem Mädchen auf dem Schulweg auf und bat es um Entschuldigung. Peggy wollte davon nichts wissen, rannte weg, wurde von ihm eingeholt und verletzt, machte sich aber los, wurde zum zweiten Mal eingeholt und für immer zum Schweigen gebracht. Die rechte Hand des Mannes fest auf Mund und Nase des Mädchens: ein Erstickungstod. Verdeckung einer anderen Straftat - eines der Tatbestandsmerkmale des Mordes.

Übergriffe auf Mitpatienten
Es ist der "Detailreichtum" jenes Geständnisses, der das Gericht beeindruckt hat, die Fülle an Einzelheiten, die zueinander passen. Ein dem Schwachsinn naher Mann, lebenslang an den Folgen einer Hirnhautentzündung leidend, weiß über den Erstickungstod mehr als mancher Medizinstudent. Zum Beispiel, daß ein solcher Tod verhältnismäßig langsam eintritt, nach zehn Minuten etwa und nicht schon beim ersten Druck auf Mund und Nase.
Als Gutachter hatte der Berliner Psychiatrie-Professor Hans-Ludwig Kröber eine derart zutreffende Einschätzung auf ein höchstpersönliches Erlebnis und nicht auf Fingerzeige aus der Fernsehwelt zurückgeführt. Und woher wüßte ein Einfaltspinsel, daß beim Erstickungstod der gemarterte Körper plötzlich zu strampeln beginnt? Wie käme er dazu, Bewegungen und Verletzungen Peggys so zu schildern, daß der Arzt die Zusammenhänge als logisch zwingend erachtet? Der Vorsitzende Richter fragt sich auch, wie es wohl komme, daß ein Mann mit einem IQ von 67 "Interaktionen" plausibel zu schildern verstehe. "Verpiß dich", schrie die wütende Kleine. Und höchst überzeugend stampfte sie mit dem Fuß auf. Ein Erlebnisbericht liegt vor, kein Phantasieprodukt.



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Peggy Knobloch

28.04.2013 um 15:31
@Heike75
Zitat von Heike75Heike75 schrieb:Das sagt aber nichts aus. Ich kann einen Zeugen mit aufs Präsidium nehmen und ich kann einen Beschuldigten mit aufs Präsidium nehmen.
Ich gehe davon aus, dass sein Stand bewusst nicht genannt wurde, um einfach Spekulationen vorzubeugen.
Aber genau das machst Du dann jetzt, indem Du spekulierst, die Staatsanwaltschaft hätte ihn schon vor dem Knochenfund als Beschuldigten geführt.
Das ist doch gar nicht notwendig, wenn man auch Zeugen befragen kann. Warum so kompliziert?
Oder geht es um die Grabungsmaßnahmen an sich?
Es gab ja im Fall Peggy schon mehrfach Grabungen und Durchsuchungen, waren da jedes Mal automatisch die Grundstücks- oder Hausbesitzer tatverdächtig?
Ich verstehe schon, dass eine Durchsuchung mit so viel Aufwand bei einem verurteilten Kinderschänder den Tatverdacht nahelegt. Aber wenn es juristisch nicht sein muss, dass er als Verdächtiger befragt wird, liegt es doch eher nahe, dass die Staatsanwaltschaft den Herrn als einfachen Zeugen einvernimmt und dann spontan je nach Ergebnis der Suche den Status anpasst. Damit hat man sich für jegliche Eventualität abgesichert und Niemand voreilig zum Täter abgestempelt.
Und zumindest in der Berichterstattung war das Procedere genau so.


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Peggy Knobloch

28.04.2013 um 15:34
@Heike

Eines verstehe ich nicht. Einerseits ist doch bekannt, dass strenge Auflagen damit verbunden sein müssten, um da den Garten und das Haus von Robert E. umzugraben und dann soll sich während der Buddelei erst ergeben haben, dass er evtl. vom Zeugen zum Beschuldigten wurde? Verstehe ich das richtig? Was das so?


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Peggy Knobloch

28.04.2013 um 15:36
@PillePalin
Das ist es, was die Staatsanwaltschaft während den Grabungsarbeiten verlautbaren liess. Heike ist skeptisch, ob das wirklich so sein kann. Auch aus den von Dir genannten Gründen.


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Peggy Knobloch

28.04.2013 um 15:39
@jaska

Ne also das glaube ich nicht wirklich. Wo leben wir? In einem Rechtsstaat oder doch nicht? Ich muss doch als Richter wissen, warum ich so einen schwerwiegenden Verdacht habe... da kann es nicht angehen, dass ich mal Zeuge mal Beschuldigter bin.


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Peggy Knobloch

28.04.2013 um 15:45
@PillePalin
Mal ganz abstrahiert: wenn es den Ermittlern rein um eine Baugrube ging, die zur Zeit des Verschwindens von Peggy existierte und in die Peggy gestürzt sein könnte oder in der ihre Leiche hätte abgelegt werden können, dann wäre es zunächst noch völlig unabhängig vom entsprechenden Grundbesitzer.
Natürlich seh ich den kritischen Zusammenhang hier, wenn der Grundbesitzer gleichzeitig Bekannter von Peggy, vorbestrafter Pädophiler und Handwerker war.


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