Kriminalfälle
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

Peggy Knobloch

98.109 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

06.05.2013 um 14:54
@bayernwastl80
für mich sind es Gutachten

Anzeige
melden

Peggy Knobloch

06.05.2013 um 15:05
Aber mal von Gutachten abgesehen. Gerade der Fall Mollath dokumentiert geradezu die Methoden, die in der (bayerischen) Justiz angewendet werden, um das gewünschte Ergebnis zu erlangen. Da werden gerne mal Akten zu spät eingereicht, andere Akten vorenthalten, Sachverhalte mit juristischer Spitzfindigkeit so hingedreht, dass es passt; nach dem Motto: Was nicht passt wird passend gemacht. Da werden Atteste urkundlich nicht in einwandfreier Form erstellt, Gutachten auf Akten gestützt, die nachweislich grobe Fehler enthalten, der ganze Sachverhalt so gelenkt, dass das Verfahren von einem bestimmten Richter verhandelt wird, etc...... Die Liste scheint sehr lang zu sein.

Ich möchte aber deutlich anmerken, dass man nicht alles über einen Kamm scheren kann, aber es wirft ein sehr schlechtes Bild auf die Justiz und Fragen auf. Vor allem, wenn man gerade auch hier im Fall Peggy viele Parallelen erkennt.


melden

Peggy Knobloch

06.05.2013 um 19:42
@bayernwastl80

Hey, es ist okay, Bestehendes kritisch zu hinterfragen, allerdings wäre es wünschenswert, dass wenn man schon Kritik üben möchte über ein Tätigkeitsfeld, in das man als Laie keinen Einblick hat, ein wenig mehr Recherche-Willen an den Tag legt, sonst bleibt die Diskussion im Populismus stecken.
Zitat von bayernwastl80bayernwastl80 schrieb:Was mir gerade auffällt: Das Geständnis von Ulvi wurde von Gutachtern doch als "mit hoher Wahrscheinlichkeit" auf realen Erlebnissen bescheinigt.
Das ist eine sowohl berechtigte als auch fachlich und wissenschaftlich richtige und gängige Wendung in der Stellungnahme eines psychiatrischen Gutachtens - insbesondere innerhalb einer Glaubhaftigkeitsbegutachtung. Diese Wendung ist gebräuchlich und auch wissenschaftlich VORGESCHRIEBEN, da die Methoden sowie Techniken (ja, Techniken - und NICHT Wahrsagerei!) wissenschaftlich fundierte Annäherungen an einen IST-Zustand darstellen. Und Annäherung arbeitet mit Wahrscheinlichkeit. Wenn ein Gutachter in seiner Stellungnahme zum Passus "hohe Wahrscheinlichkeit" kommt, so meint das KEINE 50:50 Wahrscheinlichkeit, sondern meint, dass MEHR hinreichend begründete Hinweise FÜR den untersuchten Sachverhalt sprechen, als GEGEN ihn (bei Kulacs Aussage also: Es wurden in seiner Aussage mehr Hinweise gefunden, die FÜR eine erlebnisbasierte Aussage sprechen, als für eine fabulierte) .
Zitat von bayernwastl80bayernwastl80 schrieb:Ich bin persönlich davon überzeugt, dass man Gutachten von Psychiatern in den meisten Fällen in die Mülltonne klopfen kann
Ja, wahrscheinlich hätte das Gericht eher einen DEKRA-Sachverständigen berufen sollen^^ - Sarkasmus OFF.
Gerichtlich bestellte Gutachten zur aussagepsychologischen Beurteilung oder Beurteilung über das psychische Funktionsniveau werden nur von Psychiatern oder Rechtspsychologen mit entsprechender Zusatzqualifikation und Erfahrung durchgeführt.
Zitat von bayernwastl80bayernwastl80 schrieb:es ist schlicht Spekulation was die Herrn Doktoren von sich geben.
Die Beurteilungsgrundlage bilden u.a.:

- Exploration
- Anamnese, einschl. Krankheits- und biographischer Anamnese
- Fremdanamnese
- Vorgutachten
- Klinischer Eindruck
- Verhaltensbeobachtung
- Straftatakte
- Analyse von Begehungsweisen

Beurteilt wird weder nach Richtlinien der Wahrsagerei noch Pi-mal-Daumen-Methode, sondern auf Grundlage des DSM-IV und ICD-10. Sowohl diese Manuale als auch die oben aufgeführten Punkte basieren auf empirischen Methoden und Erkenntnissen und folgen strengen Kriterien in Bezug auf deren Erhebung, Befundung und Beurteilung.
Zitat von bayernwastl80bayernwastl80 schrieb:NIEMAND kann aufgrund Erzählungen mit Sicherheit sagen, ob etwas erfunden ist oder nicht.
Wie gesagt, "SICHERHEIT" spielt in der Wissenschaft nicht die Rolle, die der Normalbürger für sich nur allzugern und allzuleicht beansprucht, darüber zu verfügen. Das höchste Prädikat, das Wissenschaft an dieser Stelle zu vergeben hat, lautet: "Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit". Dieser Passus wird allerdings im Glaubhaftigkeitsgutachten nicht vergeben, sondern findet, wie eingangs dargestellt, als Formulierung "mit hoher Wahrscheinlichkeit" Niederschlag.
Zitat von bayernwastl80bayernwastl80 schrieb:Und diese ganzen Gutachter können meist auch nicht einmal richtige Diagnosen stellen.
...sagt wer? Jemand, der noch nie diagnostiziert hat?
Zitat von bayernwastl80bayernwastl80 schrieb:Für mich sind diese Gutachten reine Spekulation und damit irrelevant. Da ändert sich auch nichts daran, dass unter den Gutachtern eine Koryphäe sein soll.
Das ist auch völlig in Ordnung. Unterschiedliche Meinungen sind das Salz in jeder Diskussionssuppe, allerdings v.a. dann, wenn sie halbwegs fundiert sind und sich auch mal von Allgemeinplätzen lösen können.
Zitat von bayernwastl80bayernwastl80 schrieb:Es ist schon merkwürdig, dass man genau diesen Herrn Kröber für Gutachten heranzieht, die Ermittlungen untermauern.
Das lässt sich leicht begründen. Herr Kröber wurde NICHT berufen, um irgendwelche Ermittlungsergebnisse zu untermauern - WEDER im Fall Kulac NOCH im Fall Mollath. Professor Kröbers Arbeitsweise (mit der ich vertraut bin) ist bei Gerichten anerkannt und geschätzt. U.a. auch, da er wissenschaftlich fundiert (was nicht bei allen Gutachtern der Fall ist^^), nach neuesten Methoden (s.o.) und einzig und allein ausgehend von wissenschaftlicher Erkenntnis, jenseits flankierender Interessen Dritter (auch jenseits gewisser gerichtlicher, polizeilicher oder politischer Bestrebungen) begutachtet und dabei auch als "unbequem" bekannt ist. D.h. im Klartext: er hat keinerlei Berührungsängste, Suggestiv-Vernehmungen aufzudecken oder anzuprangern (obwohl das weder von ihm verlangt wird noch erwünscht ist). Gefälligkeitsgutachten gibt es bei diesem Mann ebensowenig. Punkt. Kröber wird in komplizierten oder widersprüchlichen Fällen meist dann zu Rate gezogen, wenn man eine (schlussendlich) fundierte Beurteilung anstrebt, um einen Sachverhalt überhaupt verstehen zu können oder aber auf dessen Erkenntnissen man ein möglichst fundiertes Urteil fällen kann (und das Gericht zur Haltung kommt, dass dies auf Grundlage der Vorgutachten kaum möglich ist).
Zitat von bayernwastl80bayernwastl80 schrieb:Und es kommt ja anscheinend auch nicht selten vor, dass Gutachten nur auf Akten basieren und nicht aus persönlichen Gesprächen und Begutachtungen.
Das entspricht ebenfalls nur zum Teil den Tatsachen. Richtig ist:
Es ist NICHT DIE AUSNAHME, dass ein Gutachten auf Aktenlage basiert. Dies immer dann, wenn der zu Begutachtende sich einer Untersuchung verweigert. Nur, weil man auch Inhaftierten ihre Persönlichkeitsrechte lässt, muss der Spieß nicht herumgedreht werden und Gutachter als Glaskugelleser diffamiert werden. Es ist das Recht eines Beschuldigten/ Täters/ psychisch Erkrankten, eine solche Untersuchung abzulehnen. In diesem Fall werden ALLE zum Fall bekannten Unterlagen, Dokumentationen und Gespräche analysiert, die dazu vorliegen. Im Übrigen erfolgt bei Recherche zum Gutachten eine umfassende Exploration und Befragung der Mitarbeiter, die mit dem Klienten Umgang haben/ hatten. Dass das in einschlägigen Online-Magazinen nicht erwähnt wird ist kein Indiz dafür, dass ein Gutachter eine Pi-mal-Daumen-Methode angewandt hätte.

Es gehört nicht in diesen Thread, aber wer sich ggf. zum Fall Mollath nochmal einen kleinen Überblick zu dessen Verhalten und zum Sachverhalt selbst nochmal ein kleinwenig informieren möchte:

http://www.swr.de/report/-/id=10583088/property=download/nid=233454/19px9cp/index.pdf (Archiv-Version vom 19.08.2013)
Zitat von bayernwastl80bayernwastl80 schrieb:Nachtrag: Gutachten die auf die Psyche eines Menschen abzielen und damit auf das Innerste eines Menschen, sind und bleiben für mich "Glaskugel lesen"
Dies bleibt dir unbenommen. Falls du Interesse an den Abläufen einer Begutachtung über die Psyche eines Menschen im Strafrechtkontext hat, kannst du dich jederzeit an diese Adresse wenden:

http://www.forensik-berlin.de/home.php?c=mitarbeiter (Archiv-Version vom 26.12.2012)


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

06.05.2013 um 20:06
@traces
danke für diese sachlich und äußerst kompetente Darstellung.


melden

Peggy Knobloch

06.05.2013 um 20:08
@traces
Ebenfalls danke von mir..das hast du sehr gut geschrieben..so bleibt doch unser Thread weiterhin niveauvoll


melden

Peggy Knobloch

06.05.2013 um 20:19
@traces
Interessanter Einblick!
Danke


melden

Peggy Knobloch

06.05.2013 um 23:28
@traces

Erst einmal Danke für Deinen sehr ausführlichen Kommentar und die Mühe, mir einen fundierten Einblick in die forenzische Psychiatrie nahe zu bringen. Ich möchte keinem die eigene fundierte Meinung nehmen und auch keinen in seinem Glauben an diesen Rechtsstaat erschüttern. Jedem seine Meinung und sein Glaube. Aber auch dein Beitrag wird meine Meinung zu diesem Thema nicht ändern. Aber ich möchte auf deinen Kommentar etwas näher eingehen, denn es wäre unfair von mir, mit einer 0815 Antwort daher zu kommen.
Zitat von tracestraces schrieb:Hey, es ist okay, Bestehendes kritisch zu hinterfragen, allerdings wäre es wünschenswert, dass wenn man schon Kritik üben möchte über ein Tätigkeitsfeld, in das man als Laie keinen Einblick hat, ein wenig mehr Recherche-Willen an den Tag legt, sonst bleibt die Diskussion im Populismus stecken.
Diese Einschätzung/Feststellung soll Dir überlassen bleiben. Ein Psychologe, Psychiater oder sogar ein forenzischer Psychiater bin ich nicht, da muss ich Dir uneingeschränkt zustimmen. Aber ich kann Dich beruhigen; ich habe mir zuvor diesen Themenkomplex zu Eigen gemacht. Psychologie ist eines meiner Themen, die mich sehr interessieren.
Zitat von tracestraces schrieb:Das ist eine sowohl berechtigte als auch fachlich und wissenschaftlich richtige und gängige Wendung in der Stellungnahme eines psychiatrischen Gutachtens - insbesondere innerhalb einer Glaubhaftigkeitsbegutachtung. Diese Wendung ist gebräuchlich und auch wissenschaftlich VORGESCHRIEBEN, da die Methoden sowie Techniken (ja, Techniken - und NICHT Wahrsagerei!) wissenschaftlich fundierte Annäherungen an einen IST-Zustand darstellen.
Danke für Deine ausführliche Erklärung, aber ich muss Dir mitteilen, dass mir diese Wendung bekannt ist und weiß, wie sie zu deuten ist. Aber das war ja auch keine Frage von mir, sondern eine Feststellung - hier möchte ich mich gerne selber nochmal zitieren, damit der geneigte Leser auch weiß, auf was sich, meiner Meinung nach, meine Eingabe bezieht.
Zitat von bayernwastl80bayernwastl80 schrieb:Was mir gerade auffällt: Das Geständnis von Ulvi wurde von Gutachtern doch als "mit hoher Wahrscheinlichkeit" auf realen Erlebnissen bescheinigt.
...........................
Zitat von tracestraces schrieb:Gerichtlich bestellte Gutachten zur aussagepsychologischen Beurteilung oder Beurteilung über das psychische Funktionsniveau werden nur von Psychiatern oder Rechtspsychologen mit entsprechender Zusatzqualifikation und Erfahrung durchgeführt.
Auch das ist mir bekannt, ändert aber nichts an meiner Meinung. Oder willst Du mir damit sagen, dass z.B jeder Rechtsanwalt, der eine entsprechende Qualifikation vorweisen kann, auch immer eine Koryphäe in seinem Themenkomplex ist? Dem ist leider sehr oft eben nicht so. Aber bitte verstehe mich nicht falsch; ich möchte hier keinen Vergleich zwischen Psychiater und Rechtsanwalt aufstellen, dies wäre schon aus praktischen Gründen nicht möglich. Es soll nur eines von vielen Beispielen sein.
Zitat von tracestraces schrieb:Beurteilt wird weder nach Richtlinien der Wahrsagerei noch Pi-mal-Daumen-Methode, sondern auf Grundlage des DSM-IV und ICD-10. Sowohl diese Manuale als auch die oben aufgeführten Punkte basieren auf empirischen Methoden und Erkenntnissen und folgen strengen Kriterien in Bezug auf deren Erhebung, Befundung und Beurteilung.
Damit hast du ja Recht - aber auch das entspricht nicht meinem eigentlichen Gedanken. Für mich bleibt Psychologie weitestgehend - jedoch nicht in allen Punkten - mehr oder weniger "Glaskugel lesen". Oder möchtest Du mir wirklich beibringen wollen, dass irgend ein noch so guter Psychiater eine Prognose für die Zukunft stellen kann, die wissenschaftlich unumstößlich ist? Wenn dies ein Psychiater mit absoluter Sicherheit kann, dann ist er mein Held. Aber ich denke, kein Psychiater würde dies behaupten, zu können - aber leider wird es in unserem Rechtssystem allzu oft angewendet; wenn es auch in einigen Fällen gut so ist (hier möchte ich auf WIRKLICH gefährliche Menschen hinweisen). Aber um diese gefährlichen Menschen zu beurteilen, braucht es oft nur ein gesunder Menschenverstand, der jedoch auch hin und wieder einem Psychiatrischen Gutachter gut tun würde - denn es kommt leider auch sehr oft vor, dass WIRKLICH gefährliche und pervers abartige Menschen vorschnell in die Freiheit entlassen werden; und dies aufgrund von Gutachten und auch hin und wieder von geachteten Gutachtern erstellt.
Zitat von tracestraces schrieb:Wie gesagt, "SICHERHEIT" spielt in der Wissenschaft nicht die Rolle, die der Normalbürger für sich nur allzugern und allzuleicht beansprucht, darüber zu verfügen. Das höchste Prädikat, das Wissenschaft an dieser Stelle zu vergeben hat, lautet: "Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit". Dieser Passus wird allerdings im Glaubhaftigkeitsgutachten nicht vergeben, sondern findet, wie eingangs dargestellt, als Formulierung "mit hoher Wahrscheinlichkeit" Niederschlag.
Du sagst es selbst; in der Wissenschaft spielt SICHERHEIT keine so große Rolle. Aber dann erkläre mir bitteschön, wie man dann aufgrund von wissenschaftlichen - also ohne große Sicherheit - Gutachten einen Menschen seines Grundrechtes - Artikel 2 - beraubt? Kannst Du mir bitte erklären wie ein solches Gutachten dann mit dem Grundgesetz vereinbar ist? Aber ehe Du mich hier falsch verstehst; ich meine damit nicht die Menschen, die Rechte anderer nachweislich verletzen oder gar gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder Sittengesetze verstoßen. Ich meine damit z.B. unter anderem und nicht ausschließlich den Fall Gustl Mollath.
Zitat von tracestraces schrieb:...sagt wer? Jemand, der noch nie diagnostiziert hat?
Das sage ICH! Auch hier hast Du mich richtig eingeschätz - ich bin kein Psychiater oder Arzt. Aber ich kann Dich damit beruhigen, dass ich mit "hoher Wahrscheinlichkeit" sagen kann, dass es sehr oft falsche Diagnosen gibt - und ja, gerade viele im Bereich der Psychiatrie. Mein folgendes Beispiel hat zwar nichts mit forenzischer Psychiatrie zu tun, aber sehrwohl mit Psychiatrie: Warum werden dann in Deutschland und auch anderswo so viele Kinder mit der Diagnose ADHS diagnostiziert und ihnen sogar Ritalin verabreicht, obwohl keine ADHS vorliegt? Ich gebe zu, das ist jetzt ein dummes Beispiel, aber da fängt es schon an. Also bitte unterstelle mir keine Unwissenheit, aber ich denke und bin davon überzeugt, dass dies nicht deine Intension war oder ist. Bitte verstehe meinen letzten Satz auch nicht als Angriff, denn das ist wiederum nicht meine Intension.
Zitat von tracestraces schrieb:Das ist auch völlig in Ordnung. Unterschiedliche Meinungen sind das Salz in jeder Diskussionssuppe, allerdings v.a. dann, wenn sie halbwegs fundiert sind und sich auch mal von Allgemeinplätzen lösen können.
Da stimme ich völlig mit Dir überein.
Zitat von tracestraces schrieb:Das lässt sich leicht begründen. Herr Kröber wurde NICHT berufen, um irgendwelche Ermittlungsergebnisse zu untermauern - WEDER im Fall Kulac NOCH im Fall Mollath. Professor Kröbers Arbeitsweise (mit der ich vertraut bin) ist bei Gerichten anerkannt und geschätzt. U.a. auch, da er wissenschaftlich fundiert (was nicht bei allen Gutachtern der Fall ist^^), nach neuesten Methoden (s.o.) und einzig und allein ausgehend von wissenschaftlicher Erkenntnis, jenseits flankierender Interessen Dritter (auch jenseits gewisser gerichtlicher, polizeilicher oder politischer Bestrebungen) begutachtet und dabei auch als "unbequem" bekannt ist. D.h. im Klartext: er hat keinerlei Berührungsängste, Suggestiv-Vernehmungen aufzudecken oder anzuprangern (obwohl das weder von ihm verlangt wird noch erwünscht ist). Gefälligkeitsgutachten gibt es bei diesem Mann ebensowenig. Punkt. Kröber wird in komplizierten oder widersprüchlichen Fällen meist dann zu Rate gezogen, wenn man eine (schlussendlich) fundierte Beurteilung anstrebt, um einen Sachverhalt überhaupt verstehen zu können oder aber auf dessen Erkenntnissen man ein möglichst fundiertes Urteil fällen kann (und das Gericht zur Haltung kommt, dass dies auf Grundlage der Vorgutachten kaum möglich ist).
Na dann frage ich mich, wie Herr Kröber aufgrund von einem nachweislich urkundlich nicht einwandfreien Attest und NUR auf Aktenlage ein solches Gutachten von Herrn Mollath machen konnte. Denn ein anderes Gutachten, welches von Friedemann Pfäfflin erstellt wurde und der sich mehrere Stunden Zeit im Gespräch nahm, kam jedenfalls im Punkt der Gemeingefährlichkeit Mollaths, welche die Voraussetzung zur Unterbringung in der forenzischen Psychiatrie nach §63 StGB ist, zu einem eindeutig anderen Schluss. Dr. Pfäfflin hat sich, im Gegensatz zu Professor Kröber, persönlich, und in einem mehrere Stunden andauernden Gespräch und Untersuchung, Zeit genommen. In einem Punkt - vorliegen eines Wahnsystems - stimmte er mit den Gutachten der anderen Gutachter überein, jedoch aufgrund der Vorwüfe, die Mollath erhoben hatte. Und es ist ja auch gerade in diesem Fall kein Geheimnis mehr, dass die Vorwürfe, die Mollath erhoben hatte, nicht auf einen Wahn zurückzuführen sind, sondern der Tatsache entsprechen. Hier scheinen die Herren Gutachter sich zu sehr auf die Ermittlungsbehörden zu verlassen und ihren Herrn Kollegen nicht allzu sehr widersprechen zu wollen - vielleicht aus kollegialem Pflichtbewusstsein?! Das ist jedoch nur reine Spekulation meinerseits. Aber einem Vorsitzenden Richter oder den Beisitzenden würde man mit einem Befangenheitsantrag entgegnen, wenn einem dieser Verdacht auferliegen würde.
Zitat von tracestraces schrieb:Das entspricht ebenfalls nur zum Teil den Tatsachen. Richtig ist:
Es ist NICHT DIE AUSNAHME, dass ein Gutachten auf Aktenlage basiert. Dies immer dann, wenn der zu Begutachtende sich einer Untersuchung verweigert. Nur, weil man auch Inhaftierten ihre Persönlichkeitsrechte lässt, muss der Spieß nicht herumgedreht werden und Gutachter als Glaskugelleser diffamiert werden.
Ich weiß schon, dass es nicht die AUSNAHME ist, dass Gutachten auf Aktenlage angefertigt werden. Aber es darf in einem Rechtsstaat, der sich die Grundrechte an seine Fahnen schreibt, nicht passieren, dass ein Mensch auf nebulösen Vorwürfen, die bei pflichtbewusster Überprüfung jeglicher Grundlage entbehren, seiner Freiheit beraubt wird. Hier darf der Umstand, dass ein Mensch von seinem Recht Gebrauch macht, kein Nachteil für ihn entstehen. Dieser entsteht vor Gericht ja auch nicht - wenn sich das Gericht an Recht und Ordnung hält -, wenn der Beschuldigte zu den Vorwürfen schweigt. Das Schweigen kann ihm also nicht zum Nachteil werden - laut Gesetz. Aber hierzu hat der Rechtsanwalt von Mollath ja bereits Strafanzeige gegen die richtigen Personen wegen schwerer Freiheitsberaubung gestellt ;)
Zitat von tracestraces schrieb:Dies bleibt dir unbenommen. Falls du Interesse an den Abläufen einer Begutachtung über die Psyche eines Menschen im Strafrechtkontext hat, kannst du dich jederzeit an diese Adresse wenden
Danke für den Link, aber auch dafür habe ich schon genügend fundierte Quellen und Beziehungen. Bei Bedarf werde ich mir aber auch Deine eingebrachte Quelle vornehmen.

Zum Schluss möchte ich noch auf einen Umstand hinweisen, der vielleicht einigen nicht bekannt sein dürfte; der da wäre: In Bayern existiert ein Unterbringungsgesetz, welches sich von den anderen Bundesländern bedeutend unterscheidet. In Bayern ist das Unterbringungsgesetz um einiges strenger für den einzelnen Bürger und lockerer für den Einweisenden gefasst. Soll heißen; in Bayern ist es um einiges leichter, einen Bürger mit Hilfe der Zwangseinweisung in einer Psychiatrie unterzubringen. Dieser Umstand macht vielen Bauchweh und wirft ein besonderes Licht - auch gerade im Fall Peggy/Ulvi - auf die verschiedenen Fälle der Zwangsunterbringungen in Bayern.

Über konstruktive Kritik bin ich dankbar.


2x verlinktmelden

Peggy Knobloch

06.05.2013 um 23:48
@bayernwastl80

ich glaube das man hier 2 Fälle trennen sollte.

Das eine ist, das er gewalttätig geworden ist gegen seine Ehefrau und sie fast getötet hat.

Das andere sind seine Aussagen zu den Banken und deren Geschäfte und Verstrickungen der Politik!

Für den 1.Fall, wenn es bewiesen ist , ist er gemeingefährlich und gehört weggesperrt!
Wenn es aber nicht so war wurde nicht richtig recherchiert und er sitzt da auch unschuldig in der Psychatrie!
Im 2.Fall habe ich gelesen das er Recht hatte mit den Banken und den Verstrickungen wie sich nun herausgestellt hat!
http://www.augsburger-allgemeine.de/bayern/Psychiater-attestiert-Mollath-weiterhin-gefaehrlichen-Wahn-id24875131.html
Im 1.Fall kann ich das nicht beurteilen !

Was du geschrieben hast hört und fühlt sich irgendwie gut an doch darf man eben nie vergessen das dieser Mann fast einen Mord begangen hat!

Wen dem so sein sollte!


3x zitiertmelden

Peggy Knobloch

06.05.2013 um 23:51
hat mit Peggy nix zu tun aber hier wurde ja über die bayrische Justiz geschrieben


melden

Peggy Knobloch

06.05.2013 um 23:53
Sorry, dass ich hier jetzt so "hereinplatze", aber macht doch zwecks Gutachtereinschätzungen pro und contra einen eigenen Thread auf!
Mir als Laie leuchtet nicht ein, wie ein Prof. Dr. Soundso ein solides Gutachten über Jemanden erstellen kann, den er nicht "leibhaftig" gesehen - geschweige denn angehört hat.
Aber: wie gesagt: ich denke, das sollte anderswo besprochen werden...
Das hier ist mMn. Peggy´s und Ulvis Seite ...

(ist nicht bös´ gemeint)


melden

Peggy Knobloch

06.05.2013 um 23:55
übrigens sind die Knochen nicht Peggy zuzuordnen.
Warum haben die so gegraben wenn es doch nichts zu suchen gab?
Eigenartig ist das schon nach so langer Zeit
http://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.knochenfund-fall-peggy-suche-erfolglos.70f51d13-009f-4ad4-b9e1-13ac76945e43.html


melden

Peggy Knobloch

06.05.2013 um 23:56
@JoniBoni
hast recht doch manchmal schlägt man Brücken!


melden

Peggy Knobloch

06.05.2013 um 23:58
@senia
Heute Abend kam bei uns auf den Franken-Regionalnachrichten, dass eben dies eine "Ente" sei und noch überhaupt kein Ergebnis vorliege. Dies gestalte sich in sofern so schwierig, weil die Knochenfragmente jahrelang in Gülle gelegen hätten ... man möge sich also noch ein paar Tage gedulden...


melden

Peggy Knobloch

06.05.2013 um 23:59
o danke JoniBoni, da sieht man mal wieder! Gut das andere mehr wissen


melden

Peggy Knobloch

07.05.2013 um 00:00
@JoniBoni
Stimmt, es liegen noch keine handfesten Ergebnisse vor - laut der Staatsanwaltschaft und Bericht von BR.de.

Diese "Ente" kam, wie man es erwartet, von der Bild-Zeitung. Aber ich glaube das dürfte niemanden wundern ;)


melden

Peggy Knobloch

07.05.2013 um 00:04
@bayernwastl80
mmhh, ich glaub, ich muss die Bild mal in Schutz nehmen :O)
Auch in unserer so seriösen Regionalzeitung wurde diese Meldung verbreitet, die sich nun ja allerdings als falsch herausstellte. Wie das zustande kam, kann sich "O-Ton" Polizeisprecher Hr. Stadter auch nicht erklären...


1x zitiertmelden
melden

Peggy Knobloch

07.05.2013 um 00:06
@senia
Zitat von seniasenia schrieb:Für den 1.Fall, wenn es bewiesen ist , ist er gemeingefährlich und gehört weggesperrt!
Eben; WENN es so wäre. Die Vorwürfe kamen von seiner Frau, die anscheinend um ihren Job - und dies ja zu Recht - fürchtete, wenn die Vorwürfe ihres Ex-Mannes an die Öffentlichkeit kämen. Dies ist nun geschehen, diese Vorwüfe von Hr. Mollath haben sich bestätigt und seine EX-Frau ist ihren Job bei der Bank los.


melden

Peggy Knobloch

07.05.2013 um 00:09
@senia
hab ich schon gelesen...
Auch wenn´s rechtlich, juristisch OK wäre, was der Herr E. einfordert, stößt es mir als braver Steuerzahler doch gewaltig auf, dass ich diesen Betrag für einen vorbestraften Kinderschänder subventioniere... ich könnt grad.........


2x zitiertmelden

Peggy Knobloch

07.05.2013 um 00:11
@JoniBoni
Zitat von JoniBoniJoniBoni schrieb:mmhh, ich glaub, ich muss die Bild mal in Schutz nehmen :O)
Auch in unserer so seriösen Regionalzeitung wurde diese Meldung verbreitet, die sich nun ja allerdings als falsch herausstellte. Wie das zustande kam, kann sich "O-Ton" Polizeisprecher Hr. Stadter auch nicht erklären...
Wenn es der Polizeisprecher sich nicht erklären kann, dann kann ich ihm eine mögliche Erklärung geben. Die Bild bekam irgendeine Aussage der Staatsanwaltschaft, vielleicht ungefähr so: Wir haben hier teils menschliche, teils tierische Knochen. Aber zur Zeit haben wir noch keine Erkentnisse darüber, ob die menschlichen Knochen der Peggy zuzuordnen wären.

Die Bild behauptet dann, Herr Oberstaatsanwalt Schmalz perönlich hätte zu der Bild gesagt: Man hätte teils menschliche, teils tierische Knochen gefunden aber man gehe nicht mehr davon aus, dass die Knochen von Peggy sind.

Die anderen Medien greifen diesen Schwachsinn dann ungeprüft auf und postulieren dies so in die Öffentlichkeit.
Zitat von JoniBoniJoniBoni schrieb:Auch in unserer so seriösen Regionalzeitung wurde diese Meldung verbreitet, die sich nun ja allerdings als falsch herausstellte.
Seriösen Journalismus habe ich schon lange nicht mehr gesehen; wenn überhaupt.


Anzeige

melden