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Peggy Knobloch

98.129 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

30.04.2013 um 00:21
... Jetzt schreibe ich auch schon "hatte"...

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Peggy Knobloch

30.04.2013 um 00:22
@LeRave
Da stimme ich dir vollkommen zu. Aber auch Richter sind nur Menschen und können eine Sache fehleinschätzen. Für den einen Richter ist es z.B eindeutig ein Mordmerkmal, für den anderen eben nicht. Da kann man sich drüber streiten, ob nun der eine mehr Ahnung hat oder der andere Richter. Dafür gibt es ja die verschiedenen Instanzen, die man nutzen kann. Das kann man ungerecht sehen, da man ja erst mal in Haft bleibt, oder als gerecht. Denn nur so ist ja auch sichergestellt, dass man alle Möglichkeiten ausgeschöpft hat.


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Peggy Knobloch

30.04.2013 um 00:23
@Heike75
nicht Stief- sondern Halbschwester, da dieselbe Mutter.


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Peggy Knobloch

30.04.2013 um 00:24
@LeRave
Stimmt...
Ich habe einen Halbbruder, der mir jedes Mal den Kopf abreissen will, wenn ich ihn "Stiefbruder" nennen... Ich kriegs nicht auf die Reihe!


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Peggy Knobloch

30.04.2013 um 00:28
So liebe Leute. Ich wollte eigentlich schon seit weit über 1 Stunde die Schreiberei niederlegen. Das habe ich offensichtlich nicht geschafft. Aber jetzt werde ich euch verlassen und wünsche ALLEN eine gute Nacht.

Bis bald


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Peggy Knobloch

30.04.2013 um 00:28
@staffko
keine Klarnamen ;-)
Sohn von leiblichem Vater...
Danke für den Hinweis!


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Peggy Knobloch

30.04.2013 um 00:29
@bayernwastl80
Dir auch eine gute Nacht!


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Peggy Knobloch

30.04.2013 um 00:29
@bayernwastl80
Nun ja, wie auch immer. Ich glaube nicht, dass die letzte Grabungsaktion etwas bringt. Ich denke nicht, dass die Knochenteile, die gefunden wurden, von Peggy sind. Das ganze macht auf mich den Eindruck, als dass man auf fränkische Art zeigen will: Wir tun ja alles, was möglich ist.
Ich hoffe, ich irre mich.

Gute Nacht.


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Peggy Knobloch

30.04.2013 um 00:31
@Heike75
keine Klarnamen, wenn es nicht Opfer oder Täter sind.


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Peggy Knobloch

30.04.2013 um 00:31
@LeRave
Vollkommen richtig, ich habe gepennt!


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Peggy Knobloch

30.04.2013 um 00:33
@Heike75
Zweifle nicht daran das er mit Peggy verwandt ist. Kommt mir nur etwas sensationsgierig vor. Vor allem das hinweisen auf liks.


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Peggy Knobloch

30.04.2013 um 00:35
Zitat von staffkostaffko schrieb: allem das hinweisen auf liks.
Hilf mir bitte, ich versteh das nicht... *schäm*


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Peggy Knobloch

30.04.2013 um 00:41
all
Sorry ich dachte das würde nur für User zutreffen oder für Personen die sich nicht selbst öffentlich machen. Da habe ich wohl was missverstanden.


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Peggy Knobloch

30.04.2013 um 00:46
@Heike75
er schreibt "Ich hoffe auf Kommentare und liks :D"
Also wenn meine Schwester oder halbschwester vermisst würde, hätte ich bei dem Gedanken daran das gerade nach ihren Überresten gegraben wird andere Gedanken. Außerdem habe ich bei noch keinem Andenkenvideo einen Smiley des Verfassers gesehen.


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Peggy Knobloch

30.04.2013 um 07:57
Neueste Meldung der Regionalpresse vom 30.04.13 um 06:10 Uhr:

http://www.radio-plassenburg.de/default.aspx?ID=7054&showNews=1298903

Bodenradar findet im Keller des Anwesens weitere Hohlräume, die Suche wird fortgesetzt.


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Peggy Knobloch

30.04.2013 um 08:07
@Bilateralement
danke für den Link.

@LeRave
Ich kann mir einfach nicht vorstellen das dieser Aufwand nur betrieben wird um gut da zu stehen. Alleine was das kostet. Die müssen einen Handfesten Grund für solche Aktionen haben.


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Peggy Knobloch

30.04.2013 um 10:03
Zitat von Heike75Heike75 schrieb:hier könnte man sich um den Vorsatz streiten... bei Mord müsste der zu erkennen sein, sonst Totschlag.
Zum 500. mal in diesem Thread.....Nein.

Mord (211) und Totschlag (212) unterscheiden sich AUSSCHLIEßLICH anhand der Mordmerkmale. Der Vorsatz ist bei BEIDEN der Eventualvorsatz (dolus eventualis). Sprich das Für-möglich-halten, dass das Opfer durch die Tathandlung versterben kann.

Der einzige Unterschied hinsichtlich des Vorsatzes ist der, das auch das Mordmerkmal vorsätzlich erfüllt sein muss, was bei der Verdeckungsabsicht aber zwangsläufig IMMER der Fall ist.

Andernfalls hätte man Ulvi niemals wegen Mordes verurteilen können. Das Gericht ging übrigens davon aus, dass Ulvi Peggy NICHT töten wollte. Klassische Dolus Eventualis-Verurteilung.


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Peggy Knobloch

30.04.2013 um 10:29
@LivingElvis
Danke für deine Erklärung. Dann war meine Ausführung (hier zitiere ich mich selbst)
hier wäre "um eine andere Straftat zu verdecken" das Mordmerkmal. Mordlust, Habgier ist nicht zu erkennen.
?
Das bedeutet also, dass das Gericht davon ausging, dass das Mordmerkmal vorhanden war, zwar keine Absicht zu erkennen, dass Ulvi sie töten wollte, aber billigend in Kauf nahm, dass Peggy durch seine Handlung zu tote kam!?


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Peggy Knobloch

30.04.2013 um 10:44
Hier möcht ich auch noch folgenden Absatz aus einem Wikipediaeintrag anfügen, damit klar hervorgeht, dass das Mordmerkmal "Verdeckung einer anderen Straftat" wobei es nicht immer nur darum gehen muss, dass der Täter eine Strafverfolgung verhindern möchte, gleichwohl forhanden war. Dies ist in dem Absatz auch erklärt:
Ermöglichung oder Verdeckung einer anderen Straftat
Wenn diese Mordmerkmale der dritten Gruppe erfüllt sein sollen, so muss es das maßgebliche Ziel des Täters gewesen sein, entweder eine andere Straftat zu ermöglichen oder eine solche zu verdecken. Darunter fällt nicht nur eine eigene, sondern auch die Tat eines Dritten. Sie muss allerdings nicht strafbar und auch nicht tatsächlich begangen worden sein; es reicht, wenn der Täter dies irrigerweise annimmt. Beispiele hierfür sind das Töten eines Zeugen oder Ermittlers, wobei entscheidend ist, dass die Straftat aus der Sicht des Täters noch verheimlicht werden kann. Der Täter muss auch nicht aus Furcht vor strafrechtlichen Konsequenzen heraus handeln. Auch wenn der Täter lediglich außerstrafrechtliche Konsequenzen vermeiden will, liegt Verdeckungsabsicht vor (BGH). Fürchtet etwa ein Täter im kriminellen Milieu, dass ein Mitwisser einer Straftat, die der Täter begangen hat, weitererzählt, was ihm z. B. Schläge oder gar Schlimmeres von einem Bandenchef einbringen könnte – sicher aber keine Anzeige bei der Polizei –, so ist gleichwohl das Merkmal der Verdeckungsabsicht erfüllt. Wenn der Täter zur Verdeckung einer Ordnungswidrigkeit handelt, ist aber das Merkmal nicht erfüllt. Allerdings liegt dann ein sonstiger „niedriger Beweggrund“ vor.
Quelle: Wikipedia: Mord (Deutschland)#Verwerflichkeit der deliktischen Zielsetzung


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Peggy Knobloch

30.04.2013 um 11:14
@LivingElvis
Nachtrag: Aber trotz allem ist die Überlegung von @Heike75 nicht abwegig. Auch wenn man das Ganze schon öfters durchgegangen ist. Denn auch Du konntest dich des Gedankens nicht erwehren, dass man hier Ulvi so hart wie möglich bestrafen wollte (hier möchte ich einen Beitrag von dir vom 06.05.2012 um 19:30 zitieren)
Ich kann mich da des Gedankens nicht erwehren, dass man Ulvi unbedingt so hart wie möglich bestrafen wollte. Wohlwissend, dass der sowieso die Haftstrafe nie antreten wird.
und weiter
Problematisch sehe ich den Kunstgriff zum Mordmerkmal "Verdeckung einer Straftat". Hier würde mich der komplette Abschnitt mal interessieren.
Denn wenn man argumentiert, dass Ulvi das Unrecht des sexuellen Missbrauchs nicht eingesehen haben kann, entfällt zwar nicht zwangsläufig das Mordmerkmal, da die Tat ja immer noch der Nichtentdeckung der Straftat dient, selbst wenn Ulvi nicht wusste, dass das Ganze strafbar ist. Allerdings wird diese bereits schon angreifbare Argumentation auf rechtlicher Ebene noch zusätzlich dadurch geschwächt, dass es auch Probleme auf argumentativer Ebene hinsichtlich der Tatsachenfeststellung gibt. Das Motiv entfällt ganz einfach.
Auch wenn Du mittlerweile anderer Meinung bist, da Du mehr Infos dazu hast, sind die Überlegungen der Anderen nicht zwangsläufig falsch, sondern sehrwohl berechtigt. Ich denke auch, dass bei einem Threat mit mehr als 600 Seiten und doch schon mittlerweile 13.137 Beiträgen - diesen nicht mit eingerechnet - die Übersichtlichkeit leidet und immer wieder verschiedene Fragen und Themen aufkommen, die bereits diskutiert wurden. Wäre dies nicht so, dann müsste man bestimmt nichts mehr diskutieren; außer noch die neuesten Ereignisse. Das ist aber in so einem Threat einfach schon von der Logik auszuschließen, da immer wieder neue User dazu kommen und andere User, die schon länger dabei sind, vielleicht das Eine oder Andere vergessen haben.

Ich will auch nicht bestreiten, dass es einige gibt, die das Eine oder Andere lästig finden, immer wieder durch zu gehen. Aber das lässt sich in so einem komplexen Thema und umfangreichen Threat nun mal nicht vermeiden.

Ich möchte zum Schluss ausdrücklich darauf hinweisen, dass dieser Beitrag bitte nicht als Angriff oder sonstiges gewertet werden soll. Ich schätze deine Beiträge sehr @LivingElvis


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