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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

20.752 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2011, Köln ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

15.06.2012 um 23:06
Text
ok, beides hat die rechtlichen Voraussetzungen... aber ist es nicht möglich, dass es die Berechtigung gab und es auch prompt in den Zeitungen passiert ist... ich meine die Veröffentlichungen des Bildes von ihr, nach der Verhaftung.

Erst dann kommt ein Anwalt hinzu und widerspricht, reicht Rechtsmittel etc. ein und verhindert somit, dass das Bild ins Fernsehen kommt.

Aus den Printmedien bzw. Internetmedien ist es eh nicht mehr zu entfernen.

Somit wäre es es nicht aufzuheben, aber die Ausstrahlung im Fernsehen. Das würde ich dann Schadensbegrenzung nennen.

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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

15.06.2012 um 23:08
ohMiist, ich habe nicht korrekt zitiert. Es bezog sich auf die Antwort von LivingElvis

@Interesse01
Schon richtig, aber das hat beides dieselben rechtlichen Voraussetzungen. Also wenn der Anwalt das Eine unterbunden hat, wäre es sehr verwunderlich, wenn das Andere noch Bestand hat.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

15.06.2012 um 23:15
@Interesse01
Ich weiß, was Du meinst, nur dann MÜSSTE die Polizei das Bild auch von der Homepage nehmen, ganz egal wie viele Leute da gucken mögen.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

15.06.2012 um 23:24
@LivingElvis

Genau DAS glaube ich nicht. Wenn der Antrag des Anwalt lautet, es nicht im Fernsehen etc. zu veröffentlichen, umfasst es nicht den Rest.

Was auch nicht wirklich Sinn machen würde, da auch sämtliche anderen Zeitungen das Bild veröffentlicht haben.

Wie willst Du das über ein Rechtsmittel durchsetzen? Man kann nur etwas verhindern, was bevorsteht, also die Ausstrahlung, aber nicht, was in der Vergangenheit bereits passiert ist.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

15.06.2012 um 23:26
@LivingElvis
...aber ist es nicht so, dass er das nur mit Hinweis auf die Wahrung der Persönlichkeitsrechte oder in Hinblick auf mangelnde Beweis/ Indizienlage tun könnte? Das würde doch dennoch beides umfassen, sowohl Print- als auch TV-Medien, oder irre ich mich da?


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

15.06.2012 um 23:26
Es ging in XY Beitrag 2 wahrscheinlich um Zeugen aus dem näheren Umfeld.
@Interesse01: schau Dir mal die Theorie von @tschina vom 06.06. hier an!


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

15.06.2012 um 23:27
@redfern

und wie sollte man das realistisch bewirken?

alle Internetauftritte löschen lassen etc von allen Zeitungen und wer soll das überprüfen etc.?


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

15.06.2012 um 23:28
@Interesse01
Sowohl das Bild im Fernsehen, als auch das Bild auf der Homepage ist Teil einer Öffentlichkeitsfahndung.

Entweder ist die rechtens oder sie ist es nicht. Sei kann aber nicht halbwegs rechtens sein.

Und ich rede nicht von PRINTMEDIEN. Die kann die Polizei schlecht alle einsammeln und das Bild ausschneiden oder schwärzen. Ich rede von der HOMEPAGE, wo jetzt, in dieser Sekunde, das Bild noch zu sehen ist. DAS könnte die Polizei runter nehmen.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

15.06.2012 um 23:29
@Interesse01
...darin kenne ich mich nicht aus, sorry


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

15.06.2012 um 23:32
@LivingElvis

Das hab ich schon verstanden. Aber kann ich als Anwalt der Beschuldigten nicht verhindern, durch einen Antrag, welchen auch immer, dass das Bild in DER Sendung nicht gezeigt wird?

Oder gibt es nicht die Möglichkeit es einzuschränken? Wie schon geschrieben...Schadensbegrenzung. Von der Homepage der Bildzeitung etc. kriege ich es nicht mal eben weg.

Von den gedruckten Versionen ganz zu schweigen.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

15.06.2012 um 23:33
@Interesse01

Ich zitier mich mal selbst
Zitat von LivingElvisLivingElvis schrieb:Also auf dem Internetauftritt der Polizei Rheinland-Pfalz ist es noch zu sehen. Also die Öffentlichkeitsfahndung läuft noch.
Also von ihrer eigenen Homepage sollten sie es schon runter nehmen können, oder?


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

15.06.2012 um 23:34
Interesse01vor 38 Minuten
@ Walhall

Gääähn! Allerdings ein schlechter Pressesprecher. Gibst wohl nur beim Staat. Ein Wirtschaftsunternehmen wäre bei einer derart amateurhaft unprofesionellen Außendarstellung bereits pleite lol.

Da kennst Du aber große Wirtschaftsunternehmen schlecht ;-) Wer da alles nicht auf einem Pöstchen sitzt ohne Ahnung zu haben. Auch Pressesprecher oder Mitarbeiter, die zuständig sind für Außendarstellung.
;)!!!!!


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

15.06.2012 um 23:37
Zitat von LivingElvisLivingElvis schrieb:Ähm....nur weil sich jemand mit der Struktur einer Behörde auskennt, heißt das a) noch nicht, dass er auch Teil dieser Behörde ist und b) selbst wenn er es ist, dass er hier Insiderinformationen postet.

Zur Info - den Pressesprecher benötigt eine Behörde, weil .... tata....die anderen eine "Amtsverschwiegenheit" haben...
So ist es!


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

15.06.2012 um 23:38
§ 131c

(1) Fahndungen nach § 131a Abs. 3 und § 131b dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzug auch durch die Staatsanwaltschaft und ihre Ermittlungspersonen (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) angeordnet werden. Fahndungen nach § 131a Abs. 1 und 2 bedürfen der Anordnung durch die Staatsanwaltschaft; bei Gefahr im Verzug dürfen sie auch durch ihre Ermittlungspersonen (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) angeordnet werden.
(2) In Fällen andauernder Veröffentlichung in elektronischen Medien sowie bei wiederholter Veröffentlichung im Fernsehen oder in periodischen Druckwerken tritt die Anordnung der Staatsanwaltschaft und ihrer Ermittlungspersonen (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) nach Absatz 1 Satz 1 außer Kraft, wenn sie nicht binnen einer Woche von dem Richter bestätigt wird. Im Übrigen treten Fahndungsanordnungen der Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) außer Kraft, wenn sie nicht binnen einer Woche von der Staatsanwaltschaft bestätigt werden.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

15.06.2012 um 23:38
@Gebirgshund: ich lass Dir Deinen Spass @gebirgshund. Getretene Hunde bellen grins!


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

15.06.2012 um 23:39
Abs. 2 finde ich persönlich sehr interessant

(2) In Fällen andauernder Veröffentlichung in elektronischen Medien sowie bei wiederholter Veröffentlichung im Fernsehen oder in periodischen Druckwerken tritt die Anordnung der Staatsanwaltschaft und ihrer Ermittlungspersonen (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) nach Absatz 1 Satz 1 außer Kraft, wenn sie nicht binnen einer Woche von dem Richter bestätigt wird. Im Übrigen treten Fahndungsanordnungen der Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) außer Kraft, wenn sie nicht binnen einer Woche von der Staatsanwaltschaft bestätigt werden.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

15.06.2012 um 23:41
@LivingElvis

das ist für mich nichts konkretes. Der zuständige Mitarbeiter ist nicht im Haus etc.



@Interesse01

Ich zitier mich mal selbst
LivingElvis schrieb:
Also auf dem Internetauftritt der Polizei Rheinland-Pfalz ist es noch zu sehen. Also die Öffentlichkeitsfahndung läuft noch.

Also von ihrer eigenen Homepage sollten sie es schon runter nehmen können, oder?


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

15.06.2012 um 23:41
Walhallvor einer Minute
@Gebirgshund: ich lass Dir Deinen Spass @gebirgshund. Getretene Hunde bellen grins!
mein hund beißt lieber, kläffen überlassen wir andern;) und ju: spaß hab ich in der tat mit deinen unqualifzierten bemerkungen zur pressearbeit generell und pressearbeit des koblenzer pp. sehr ulkig. g'naaacht


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

15.06.2012 um 23:44
@Interesse01
Was findest Du an dem Abs. 2 interessant? Das ist ne Formvorschrift, die hier nicht mal Anwendung findet.
Zitat von Interesse01Interesse01 schrieb:das ist für mich nichts konkretes. Der zuständige Mitarbeiter ist nicht im Haus etc.
Nene...die haben da schon mehrere. Das ist ein schwerwiegender Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Wenn die Anordnung nicht mehr besteht und die würden das weiter drin halten, zerreißt die jeder kleine Dreigroschen-Anwalt....


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

15.06.2012 um 23:49
@Interesse01

laut der Aussage eines Beamten der Kripo Koblenz wurde der Zeugenaufruf mithilfe des Fotos durch einen Richter angeordnet - stand in der Rhein-Zeitung


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