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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

20.773 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2011, Köln ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

12.01.2013 um 17:58
@LivingElvis
Soweit ich weiß, kann man das so pauschal nicht beantworten.
Wenn B.S. sich jetzt auf sein Zeugnisverweigerungsrecht beruft, denke ich nicht, dass das so einfach in den Prozess eingeführt werden kann.

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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

12.01.2013 um 18:00
@LivingElvis
Zitat von junglerjungler schrieb:ich hoffe sehr am Dienstag haben wir die entsprechenden Gutachten im Gericht damit dieses Hin und Her mit Bäckerei und Rolläden endlich vom Tisch ist.
ob das Gericht uns diesen Gefallen tut, weil unsere Diskussionen so wertvoll sind und zur Tataufklärung beitragen??
Wäre eine nette Geste des Richters ;-)


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

12.01.2013 um 18:03
@lawine hier ging es ja um den Todeszeitpunkt wenn ich mich recht erinnere. Und da wird es Klarheit geben. Wann auch immer der Gerichtsmediziner zum Zug kommt.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

12.01.2013 um 18:04
ich denke mal, er hat doch zunächst bei der ersten Befragung unbefangen Informationen gegeben um zu helfen, dass das Verbrechen an seinen Eltern aufgeklärt wird. Später dann als er selbst, bzw. im Anschluss daran seine Frau in den Fokus der Ermittlungen geriet wird er sich evtl. schon überlegt haben, was er sagt.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

12.01.2013 um 18:04
man kann es gar nicht oft genung sagen!! danke @Verbum_peto
Zitat von Verbum_petoVerbum_peto schrieb:Vieles in der Diskussion erinnert mich an einen Versuch zur Wahrnehmungspsychologie.

Es wurden 2 Gruppen gebildet, deren Teilnehmer das Foto eines Mannes gezeigt worden ist.

Den Teilnehmern der ersten Gruppe wurde das Foto mit der Bemerkung überreicht, es sei Herr Dr. X und man möge ihn einschätzen.

Der 2. Gruppe wurde das Foto überreicht mit dem Bemerken, die Person sei vorbestraft.

In der ersten Gruppe wurde dieselbe Person durchweg positiver beschrieben.



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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

12.01.2013 um 18:05
@GinGin

Es geht, so der BGH in der Sedlmayr Entscheidung, wo ein verdeckter Ermittler sich in das Vertrauen der Verlobten eingeschlichen hat. Seine Aussage wurde verwertet, obwohl sie sich auf das Zeugnisverweigerungsrecht berufen hat.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

12.01.2013 um 18:12
@sensibella
Zitat von sensibellasensibella schrieb:Ich habe z.B. auf der Beerdigung meiner damals besten Freundin einen Lachanfall bekommen. Ich habe sie aber nicht umgebracht geschweige denn mich über ihren Tod gefreut. Ich war am Ende...
selbst auch genaus so schon erlebt - es ist megapeinlich und ich konnte es absolut nicht steuern!!

oder nimm Unfallopfer von der Autobahn: ich habe einen Bekannten, der trotz Verletzung nach einem Unfall auf der Autobahn ausgestiegen ist und einige Kilometer auf der Autobahn heimlief! Wahnsinn!! Und am schlimmsten - er konnte sich später daran nicht mal erinnern.
Der hätte geschworen, dass er das nicht getan hat!!! (viel später, nachdem der Schock vorbei war, kam die Erinnerung zum Teil zurück, aber nie vollständig)

will heißen, es gibt Extremsituationen und keiner kann vorhersehen, wie er reagieren würde.
Zur Beurteilung einer Schuldfrage eignet es sich überhaupt nicht.
Außerdem kapier ich nicht, was das Muttersein mit der Reaktion auf den Tod der SchEltern zu tun hat???


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

12.01.2013 um 18:19
Zitat von Verbum_petoVerbum_peto schrieb:So einfach sehe ich das nicht, zumindest in der Theorie.

Wenn es keine Spontanäußerungen waren und die Kripo schon Anhaltspunkte für eine Täterschaft von HS oder BS hatte, dann hätten sie entsprechend belehrt werden müssen mit der Folge, dass ein Verwertungsverbot besteht.

Waren sie nur Zeugen und gab es keine Anhsltspunkte, bin ich bei dir
Zitat von GinGinGinGin schrieb:Soweit ich weiß, kann man das so pauschal nicht beantworten.
Wenn B.S. sich jetzt auf sein Zeugnisverweigerungsrecht beruft, denke ich nicht, dass das so einfach in den Prozess eingeführt werden kann.
Ihr habt natürlich recht. Ich sollte nicht in 3 Threads gleichzeitig schreiben.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

12.01.2013 um 18:20
@LivingElvis sofern du xy und nicht xx bist dann kannst du das eh nicht ;) No multitasking für eure Gattung :)


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

12.01.2013 um 18:22
@LivingElvis
Da Dolus leider, leider gesperrt ist, kopiere ich heute mal ein bisschen Jura in den Thread:

"BGH, 1. Strafsenat, Urteil vom 15. 1. 1952 - 1 StR 341/ 51, BGHSt 2, 99 (Sedlmayr-Fall)

Macht ein Zeuge erst in der Hauptverhandlung von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch, so darf über den Inhalt einer Aussage, die er bei einer früheren richterlichen Vernehmung nach Hinweis auf sein Zeugnisverweigerungsrecht gemacht hat, durch Vernehmung des Richters Beweis erhoben werden. Die Vernehmung der Verhörsperson über den Inhalt früherer NICHTtrichterlicher Aussagen ist unzulässig."

Und genau so hatte ich es auch in Erinnerung. Sollte B.S. richterlich vernommen worden sein, kann der Richter als Zeuge vom Hörensagen vernommen werden. Dies gilt aber nicht für Verhöre durch Polizei und Staatsanwaltschaft.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

12.01.2013 um 18:29
Zitat von Verbum_petoVerbum_peto schrieb:Es geht, so der BGH in der Sedlmayr Entscheidung, wo ein verdeckter Ermittler sich in das Vertrauen der Verlobten eingeschlichen hat. Seine Aussage wurde verwertet, obwohl sie sich auf das Zeugnisverweigerungsrecht berufen hat.
Sie hat ja geschrieben "dass, das nicht so einfach in den Prozess eingeführt werden kann".

Da hat sie nicht unrecht. Meine Aussage war zu pauschal, auch wenn der 252 gern mal umschifft wird, haut doch der BGH ab und an mal dazwischen.

@GinGin
Es ist nicht ganz so einfach:
Danach ist der zeugnisverweigerungsberechtigte Zeuge nicht gehindert, die Verwertung der bei einer nicht richterlichen Vernehmung gemachten Aussage zu gestatten.(...)

Was die zu besprechende Entscheidung vor allem zeigt, ist, daß ganz wesentliche prozessuale Begleit- und Folgeprobleme noch nicht befriedigend gelöst sind. Das betrifft zunächst den Stellenwert des Amtsaufklärungsgrundsatzes. So ist es nach Auffassung des 3. Senats (BGH JR 2004, 31) regelmäßig nicht geboten, einen zeugnisverweigerungsberechtigten Zeugen zu befragen, ob er in die Verwertung früherer Aussagen einwilligt. Demgegenüber formuliert der 3. Senat (3 StR 244/02) in einem Hinweis an den neuen Tatrichter: dieser werde noch zu prüfen haben, ob die Zeugin gefragt werden müsse, ob sie der Verwertung zustimme.
http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/archiv/07-07/index.php?sz=6


Also kurz - eigentlich geht es nicht, aber manchmal (nicht selten) geht es doch.

Ich entschuldige mich für die Verwirrung, die ich eingebracht habe. :)
Zitat von sensibellasensibella schrieb:sofern du xy und nicht xx bist dann kannst du das eh nicht ;) No multitasking für eure Gattung :)
Klar! Wir können gleichzeitig Fußball gucken und Bier trinken. Überhaupt kein Problem :D


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

12.01.2013 um 18:33
also, ich bin juristischer Laie, habe jetzt verstanden, dass frühere Aussagen bei der Polizei nicht verwertet werden dürfen.

Betrifft das auch die Angeklagte selbst?


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

12.01.2013 um 18:33
@LivingElvis
Ach Schätzchen, zusammen sind wir einfach unschlagbar! :)
StPO ist auch nicht so mein Fach...aber ich geb mein Bestes.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

12.01.2013 um 18:35
@LivingElvis das Bier trinken, das wir euch gebracht haben während wir den Fernseher noch angeschaltet haben, die Freundin über den neuesten Tratsch am Telefon in Kenntnis gesetzt, parallel das Abendmahl für den Fußballfan gekocht und quengelnde Kinder ruhig gestellt haben :)
DAS ist Multitasking :) So lebt die emanzipierte Frau :)


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

12.01.2013 um 18:44
Zitat von junglerjungler schrieb:also, ich bin juristischer Laie, habe jetzt verstanden, dass frühere Aussagen bei der Polizei nicht verwertet werden dürfen.

Betrifft das auch die Angeklagte selbst?
Richtig verstanden.

Für die Beschuldigtenvernehmung gilt dies so nicht.

Hier darf die Vernehmungsperson durchaus zum Inhalt dieser Vernehmung befragt werden. Auch darf dem Beschuldigten die Existenz und der Inhalt des Protokolls vorgehalten werden, wenn auch der Inhalt des Protokolls selbst nicht zum Gegenstand der Beweisaufnahme gemacht werden darf. Es sei denn, es handelt sich um eine richterliche Vernehmung.

Genau die Beschuldigtenvernehmung hatte ich auch im Kopf, als ich eben pauschal "Ja" postete. Genau das ist nämlich Dauerthema im Peggy-Knobloch-Thread. Einer der 3en... :)
Zitat von GinGinGinGin schrieb:Ach Schätzchen, zusammen sind wir einfach unschlagbar! :)
StPO ist auch nicht so mein Fach...aber ich geb mein Bestes.
Nene....hier hab ich mal ganz schön Mist gemacht. Danke an Dich und raheko.
Zitat von sensibellasensibella schrieb:das Bier trinken, das wir euch gebracht haben während wir den Fernseher noch angeschaltet haben, die Freundin über den neuesten Tratsch am Telefon in Kenntnis gesetzt, parallel das Abendmahl für den Fußballfan gekocht und quengelnde Kinder ruhig gestellt haben :)
DAS ist Multitasking :) So lebt die emanzipierte Frau :)
Und so LIEBT Mann seine emanzipierte Frau :D :D


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

12.01.2013 um 18:45
@LivingElvis Träum weiter :D


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

12.01.2013 um 18:47
@LivingElvis
dann nochmal Danke:-)


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

12.01.2013 um 18:48
Möchte jetzt doch nochmal eines fragen an unsere Juristen:
ist es denkbar, dass die Forensik einen Todeszeitpunkt festgelegt hat, der für HS nicht machbar gewesen wäre und, dass man sie trotzdem so lange in U-Haft lassen konnte?


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

12.01.2013 um 18:52
@GinGin

Dann habe ich es falsch in Erinnerung. Da hätte ich doch glatt beim nächsten Mal dem Richter was durchgehen lassen.

Habe hier auch keine Bücher.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

12.01.2013 um 18:54
@jungler
Noch mal gerne. Diesmal war´s auch ne bessere Auskunft ;)

@sensibella
Denkbar ist das. Wir wissen ja nichts über den Auffindezustand.

Allerdings sind 2 Dinge zu bedenken
- die StA macht des rechtsmedizinische Gutachten natürlich zur Grundlage ihrer Ermittlungen. Sprich - es wäre sehr verwunderlich, wenn da was anderes drin stünde, als in der Anklageschrift.
- die Rechtsmedizin kann das nicht sekundengenau festlegen. Einige Stunden Plus oder Minus sind immer drin. Manchmal sogar mehr.


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