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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

20.693 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2011, Köln ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

24.01.2013 um 11:32
ne, sehe ich nicht so. Immerhin wird an Zeugenschutz gedacht.

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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

24.01.2013 um 11:32
@talida
Das Notizbuch müsste doch auch in die Beweisaufnahme eingeführt werden, wenn es das noch gibt? Muss die Zeugin das jetzt besorgen und wenn es weg ist, hat sie dann ein Beweismittel unterschlagen?


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

24.01.2013 um 11:35
@hubertzle
So wie ich das gestern verstanden hab, wurde der Koffer samt Notizbuch in den Gerichtsaal gebracht und das Notizbuch Schwenn übergeben.
Korriegiert mich wenn ich es falsch wiedergegeben habe.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

24.01.2013 um 11:35
@lawine
Ob die Nachbarin sich bedroht fühlt können wir nicht beurteilen. Das ist ja ihr subjektives Empfinden. Aber das, was sie beschrieb hat mit Stalking nichts zu tun. Dass ihr die ganze Situation unangenehm ist und sie sich schlecht fühlt ist menschlich absolut nachvollziehbar. Aber daraus ein Stalking zu machen nur weil BS sie öfter mal anstarrt....Hmmmm..


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

24.01.2013 um 11:36
@Philipp54
mit begleiter meine ich den freund/partner/was weiß ich von der domina - der hier vielzitierte 170kg-mann.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

24.01.2013 um 11:37
@MrsX
Da steht in der RZ, dass es keine neuen Erkenntnisse gab. So ein Notizbuch wäre aber doch eine neue Erkenntnis, oder?


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

24.01.2013 um 11:38
@hubertzle .. das Notizbuch hat die Zeugin auf Anraten von HS geführt, damit sie sich später besser an alles erinnen könne. HS war ja auch stets bemüht ein Alibi bis 23 Uhr oder so von ihr zu bekommen.
Da Notizbuch wurde in dem Koffer gefunden und zu den Akten genommen.
RA S.will das jetzt prüfen und die Zeugin dann nochmals verhören.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

24.01.2013 um 11:39
@talida
Danke für die Klarstellung!


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

24.01.2013 um 11:39
@Philipp54
gibt es eine Einstweilige Verfügung/Anordnung, dass sich BS der Nachbarin nicht nähern/zeigen darf???
Gewaltschutzgesetz: http://www.gesetze-im-internet.de/gewschg/__1.html
§ 1 Gerichtliche Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt und Nachstellungen
(1) Hat eine Person vorsätzlich den Körper, die Gesundheit oder die Freiheit einer anderen Person widerrechtlich verletzt, hat das Gericht auf Antrag der verletzten Person die zur Abwendung weiterer Verletzungen erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Die Anordnungen sollen befristet werden; die Frist kann verlängert werden. Das Gericht kann insbesondere anordnen, dass der Täter es unterlässt,

1.
die Wohnung der verletzten Person zu betreten,
2.
sich in einem bestimmten Umkreis der Wohnung der verletzten Person aufzuhalten,
3.
zu bestimmende andere Orte aufzusuchen, an denen sich die verletzte Person regelmäßig aufhält,
4.
Verbindung zur verletzten Person, auch unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln, aufzunehmen,
5.
Zusammentreffen mit der verletzten Person herbeizuführen,

soweit dies nicht zur Wahrnehmung berechtigter Interessen erforderlich ist.
(2) Absatz 1 gilt entsprechend, wenn

1.
eine Person einer anderen mit einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit widerrechtlich gedroht hat oder
2.
eine Person widerrechtlich und vorsätzlich

a)
in die Wohnung einer anderen Person oder deren befriedetes Besitztum eindringt oder
b)
eine andere Person dadurch unzumutbar belästigt, dass sie ihr gegen den ausdrücklich erklärten Willen wiederholt nachstellt oder sie unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln verfolgt.

Im Falle des Satzes 1 Nr. 2 Buchstabe b liegt eine unzumutbare Belästigung nicht vor, wenn die Handlung der Wahrnehmung berechtigter Interessen dient.
(3) In den Fällen des Absatzes 1 Satz 1 oder des Absatzes 2 kann das Gericht die Maßnahmen nach Absatz 1 auch dann anordnen, wenn eine Person die Tat in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit begangen hat, in den sie sich durch geistige Getränke oder ähnliche Mittel vorübergehend versetzt hat.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

24.01.2013 um 11:39
Genau deswegen würde ich mich als Nachbarin eher "zurückhalten....." Ich würde nicht sagen, daß mein Mann und ich gleich vermutet haben, daß die Familie da drinsteckt....

Angenommen, HS kommt aus der Nummer - warum auch immer - wieder heraus..... Die wird als erstes vor deren Tür stehen und ihr mal richtig eine knallen..... (Ich schließ jetzt mal von mir auf andere, vor allem wenn ich´s echt nicht war........)

Man kann und soll gerne seine Beobachtungen sagen, aber die private Meinung, die bleibt im Kopf...


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

24.01.2013 um 11:40
Aus dem Artikel der RZ heute zum Prozesstag:

"Als die Nachbarin - Hochsteckfrisur, Strickjacke, gemütliche Figur - den Gerichtssaal bestritt, ignoriert sie die Angeklagte."

Ich dachte, die Angeklagte hätte die Zeugin ignoriert. Was denn nun?


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

24.01.2013 um 11:41
@sensibella
Text @lawine
Ob die Nachbarin sich bedroht fühlt können wir nicht beurteilen. Das ist ja ihr subjektives Empfinden. Aber das, was sie beschrieb hat mit Stalking nichts zu tun. Dass ihr die ganze Situation unangenehm ist und sie sich schlecht fühlt ist menschlich absolut nachvollziehbar. Aber daraus ein Stalking zu machen nur weil BS sie öfter mal anstarrt....Hmmmm..
Da schließe ich mich an, es ist sicher ein ungutes , unwohles Gefühl, kann mir schon vorstellen, daß sie sich bedroht fühlt, alleine durch seine Anwesenheit.
Ob das aber schon Stalking ist wage ich nicht zu beurteilen


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

24.01.2013 um 11:41
@Alpenveilchen
Körperverletzung ist da wohl nicht die Lösung.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

24.01.2013 um 11:41
die Situation ist natürlich weder für die Nachabrin, noch für bS und die Kinder, angenehm.@sensibella


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

24.01.2013 um 11:42
@lawine
ne, weiß ich nichts von, war auch nicht gemeint.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

24.01.2013 um 11:42
Wenn ich die Prozessberichte von gestern richtig verstanden habe, dann sieht der Ehemann der Zeugin die Bedrohungslage wohl nicht.

Könnte es sich nicht um eine durch schlechtes Gewissen begründete Hysterie handeln?


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

24.01.2013 um 11:42
@lawine .. es besteht aber Polizeischutz, das heisst die Angst wird von den Behörden Ernst genommen und besteht berechtigt, sonst würde ihr dieser Schutz nicht gewährt werden, oder?


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

24.01.2013 um 11:43
@Verbum_peto
die RZ ignoriert die Gegebenheiten, so kommt es mir vor


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

24.01.2013 um 11:43
@Verbum_peto
Ja dieser Artikel kommt für mich unsachlich rüber. Psychokrieg, gemütliche Figur, wer wen ignoriert=unsachlich und emotional, warum? Schreiben die da immer so?


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

24.01.2013 um 11:44
@talida

Ich habe eher den Eindruck, dass der polizeischutz gestern Show der Polizei war.

Wird in Haren auch Polizeischutz gewährt?

Hat sie nur in Koblenz Angst?


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