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Mordfall Jutta Hoffmann (1986 - "Waldbad Lindenfels")

5.131 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Ungeklärt, Hessen ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Mordfall Jutta Hoffmann (1986 - "Waldbad Lindenfels")

Mordfall Jutta Hoffmann (1986 - "Waldbad Lindenfels")

gestern um 20:40
Das ist ja mal krass, dass der Fall tatsächlich geklärt ist. Irgendwie ist das an mir vorbei gegangen. Ich erinnere mich noch gut daran, wie ich den Filmfall irgendwann auf Youtube entdeckt habe. Das war für mich immer einer der gruseligsten XY-Filme allerzeiten. Wegen diesen seltsamen Leuten auf dem Friedhof, dem Schrei, dem Schuh und den zwei Typen aus Alzey und dieser Vorstellung, dass die Jutta irgendwie in den Kofferraum ihres Autos verfrachtet und sie entführt haben. Und auch, weil die Leiche offenbar bei der Suche übersehen wurde und nie klar war, ob der oder die Täter sie nicht viel später dort abgelegt haben.
Krass, dass es dann wohl doch alles ganz anders war!

Ich habe das Urteil jetzt genau deshalb mit großem Interesse gelesen, weil ich mir damals irgendwie kein plausibes Tatgeschehen vorstellen konnte und ich wie gesagt immer mal wieder an diesen Fall erinnert wurde, weil ich ihn so gruselig fand.
Zitat von watnuwatnu schrieb:Warum soll der Täter, als er jung war, überlegt und vorsorglich die ihm nicht bekannte J. H. getötet haben, damit sie ihn nicht beschreiben/identifizieren konnte; soll aber Jahre später nach abscheulichen Taten die vergewaltigten Frauen am Leben gelassen haben, obwohl sie ihn kannten?
Ich finde das jetzt nicht auffällig. Ich kann mir vorstellen, dass er die Entscheidungen, die Frauen leben zu lassen oder zu töten situationsabhängig getroffen hat. Bei dem einen Fall ist er geflohen, weil der Lebensgefährte des Opfers plötzlich auftauchte und der Studentin ist die Flucht gelungen. In den anderen beiden Fällen haben die Opfer ihm offenbar glaubhaft versichert, nicht zur Polizei zu gehen. Das Gericht geht ja davon aus, dass es auch bei Jutta versucht hat, sie davon abzubringen, nach der Tat zur Polizei zu bringen, dass ihm das seiner eigenen Einschätzung nach aber nicht gelungen ist, weshalb er sie ermordet hat:
Entsprechend seiner manipulativen Persönlichkeit versuchte er noch, auf sein Opfer einzureden und es davon zu überzeugen, wegen der Tat nicht zur Polizei zu gehen. Einen solchen Versuch gab er schnell wieder auf. Bei der Reaktion von ... und den Schmerzen und der Pein, die er ihr bereitet hatte, wich dieser Versuch schnell der Einsicht, dass sein Opfer niemals dazu bereit sein konnte und würde, vielmehr die Tat anzeigen musste, sobald sie sich seinem Zugriff entzogen fühlen konnte und die Möglichkeit hierzu haben würde. Bei dieser Erkenntnis sprachen die weiteren Fakten für sich und bestimmten jetzt auch seine Gewissheit, würde ... zur Polizei gehen, würden sie ihn auch als Täter wiedererkennen und identifizieren (können). Sie hatte ihn für längere Zeit beobachten können und er war als verurteilter Sexualstraftäter gerade erst, wenige Monate zuvor aus der Strafhaft entlassen worden.
Quelle: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/LARE250000509

Was mich wundert ist, das da solche Details als Annahmen zum Tatablauf im Urteil stehen, wo ich mich frage, woher das Gericht das wissen will. Viele Details werden im weiteren Verlauf der Ureteilsbegründung ja recht geanu erklärt, wie das gericht zu der Schlussfolgerung gekommen ist (z.B. wenn es um den Durchmesser des zusammengerollten Gürtels geht, wie man drauf gekommen ist, dass er diesen seinem Opfer um den Hals gelegt hat).
Aber manch Details, z.B. diese Vermutung, er habe auch bei Jutta versucht, sie zu übereden oder einzuschüchtern, damit sie nicht zur Polizei geht. Oder wie die Fast-Begegnung mit dem alten Mann abegelaufen ist, der ja offenbar ganz in der Nähe des Tatorts saß.
Zitat von watnuwatnu schrieb:Warum soll er das Risiko eingegangen sein, dass schon jemand auf der Suche nach dem u. g. alten Mann auftaucht, während er noch die Leiche vergräbt. Warum ist er nicht gleich geflüchtet, anstatt mindestens noch 30 Minuten die Leiche zu vergraben?
Die Frage entlastet ja aber nicht den Verurteilten! Die muss man sich doch für jeden Täter stellen. Aber offenbar lassen die Zeugenaussagen und der dadurch rekonstruierte zeitliche Ablauf ja keinen anderen Rückschluss zu, als dass der alte Mann schon zur Tatzeit da saß und der Täter Jutta direkt nach der Tat vergraben bzw. verscharrt hat. Insofern hat der Täter, aus welchen Gründen auch immer und wer es auch immer war, sich entschieden, dieses Risiko einzugehen.
Alle anderen Überlegungen, die ich hier jetzt beim Überfliegen des Thread gelesen habe, also dass die Leiche zwischendurch weggebracht worden ist oder in unmittelbarer Nähe zwischengelagert wurde, finde ich noch abwegiger. Somit ist das Szenario mit etwa dem im Urteil geschilderten zeitlichen Ablauf auch für mich das plausibelste und nahe liegenste.
Zitat von watnuwatnu schrieb:Die DNA wurde meines Wissens von einer Spurensicherungsfolie genommen, nicht direkt von dem Spaten, der vor der Hütte lag. Der andere Spaten, mit dem die Leiche vergraben worden sein soll, wurde nicht gefunden.
Wieso kann man im Fall J. H. eine unbeabsichtigte Kontamination ausschließen, die hinsichtlich des Spur-Spur-Treffers in den Fällen Ursula Herrmann/Parkhausmord und bezügl. der bei Peggys Überresten gefundenen DNA des Uwe B. angenommen wird?
Der Unterschied ist doch, dass man in den Fällen Herrman/Parkhausmord nie eine Treffer hatte. Beim Peggy-Fall geht man meine ich davon aus, dass es sich um eine Kontamination handelte, die durch die Werkzeuge der Spurensicherung übertragen wurde. Zumindest war in beiden Fällen das gleiche LKA zuständig.

Aber im Fall Jutta fällt mir keine idee ein, wie die DNA des Angeklagten, der zum Zeitpunkt, als die Folie untersucht wurde, ja schon eine halbe Ewigkeit in Norddeutschland lebte, aus Versehen ins LKA Hessen gekommen sein soll?!
Der Treffer ist meiner Meinung nach nur damit zu erklären, dass er den Spaten angefasst hat. das beweist nicht, dass er auch der Täter ist. Aber er hat auch keine alternative Erklärung geliefert, im Gegenteil, hat dem verdeckten Ermittler gegenüber behauptet, den Ort nur vom Hören zu kennen. Und zusammen mit seinem Verhalten bei und nach der Fernsehausstrahlung bin ich mir schon 100% sicher, dass da der richige verurteilt wurde.
Ich hoffe, dass der Bruder das mittlerweile auch so sehen kann, es wäre sicher wichtig, um nach so langer Zeit wenigstens ein bissen Frieden mit diesen schrecklichen Gesschehnissen machen zu können!


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Mordfall Jutta Hoffmann (1986 - "Waldbad Lindenfels")

gestern um 23:34
Ich stimme da in all den Punkten @Grillage zu. Zudem: das Vergraben der Leiche hat dem Täter ja tatsächlich einen Vorteil verschafft. Denn anderthalb Jahre später konnte nur festgestellt werden, dass es am Kleid überhaupt eine Spermaspur gab. Wäre sie schon am nächsten Tag gefunden worden, hätte man sicher brauchbare DNA extrahieren können.


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