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Mordfall Jutta Hoffmann (1986 - "Waldbad Lindenfels")

5.173 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Ungeklärt, Hessen ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Mordfall Jutta Hoffmann (1986 - "Waldbad Lindenfels")

Mordfall Jutta Hoffmann (1986 - "Waldbad Lindenfels")

18.06.2025 um 13:57
Ich denke auch. dass ihm das Töten kein größeren Lustgewinn oder Steigerung brachte, im Gegenteil das es zuviel Aufwand brachte, dann auch den toten Körper zu beseitigen. Und er war wenn ich mich recht erinnere ja Sadist und eine Tote konnte nicht mehr leiden. Aber ein Opfer das man laufen ließ, wird sein Leben lang an die Tat erinnert und wird leiden und das bringt ihm dann vielleicht den Kick.

Ich glaube vielmehr das er Jutta umbringen wollte, im Anschluss an die Vergewaltigung und er sich ev eine Steigerung davon versprochen hat. Da diese aber ausblieb, blieb es bei dem einen Mord. Das ist meine Überlegung.
Denn es ist für mich auch in der Tat seltsam, das er Jutta obwohl er sie nicht kannte und sie ihn auch nicht, es keine Berührungspunkte zwischen ihnen gab, er in seiner kriminellen Entwicklung noch recht unerfahren war, sie dann sofort umbrachte.
Die beiden anderen Opfer die Kneipenbedienung und die vermeindliche Babysitterin, die ihn viel gefährlicher werden können , leben ließ.Irgendwie passt das nicht.
Aber wenn er die Opfer ein Leben lang leiden lassen wollte,dann passt es.


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Mordfall Jutta Hoffmann (1986 - "Waldbad Lindenfels")

19.06.2025 um 16:06
Zitat von quaerere1quaerere1 schrieb:Denn es ist für mich auch in der Tat seltsam, das er Jutta obwohl er sie nicht kannte und sie ihn auch nicht, es keine Berührungspunkte zwischen ihnen gab, er in seiner kriminellen Entwicklung noch recht unerfahren war, sie dann sofort umbrachte.
Mit meinen Einwänden will ich nicht auf einer bestimmten Erklärung beharren – ich suche ja gerade nach einer plausiblen Erklärung, die ich nicht habe. Einwände können aber gegenseitig zu weiteren Gedanken anregen. Auch, wenn wir wahrscheinlich die Frage nicht ganz beantworten können, finde ich trotzdem die verschiedenen Auffassungen hier interessant.
Zitat von quaerere1quaerere1 schrieb:Aber ein Opfer das man laufen ließ, wird sein Leben lang an die Tat erinnert und wird leiden und das bringt ihm dann vielleicht den Kick.
Den bisherigen Antworten steht m. E. seine attestierte Steuerungsfähigkeit entgegen (bzgl. der späteren Fälle ohne Tötung). Er wollte seinen sex. Trieb befriedigen, aber sicherlich nicht wieder in den Knast einwandern.
Auch unterliegt der Angeklagte seinen Erniedrigungs-, Gewalt- und Vergewaltigungsfantasien
nicht in einem solchen Maße, dass diese seine Steuerungsfähigkeit beeinträchtigen
würden.
[…]
nicht auf dieses deviante Muster festgelegt, sondern finde in ihnen lediglich eine zusätzliche Befriedigung zu seiner sonst voll erlebnisfähig ausgeprägten heterosexuellen Aktivität ohne deviante
Muster. Dieses sei für den Angeklagten vielmehr lediglich „die Kirsche auf der Torte“.
Quelle: Urteil, S. 95 f
... belegen,
dass der Angeklagte nie so sehr von seinen Fantasien vereinnahmt war, dass er in
seiner Steuerungsfähigkeit eingeschränkt gewesen wäre. Bei der Tat zum Nachteil der ...
lockte er diese unter einem Vorwand in seine Wohnung und legte sich in Vorbereitung
zur Tat Messer und Paketband bereit. Dann lockte er sie unter einem Vorwand in das
Schlafzimmer. Nach der Tat drohte er ihr damit, sie eigentlich töten zu müssen; sie könne
aber auch unterschreiben, alles freiwillig gemacht zu haben.
Quelle: Urteil, S. 97

Zum Abschnitt S. 97:
Dass P. F. sich durch o. g. Unterschrift abgesichert fühlte, kann man eher verstehen, wenn man bedenkt, warum Bewegungen wie ME-TOO oder NEIN-HEIßT-NEIN notwendig und wichtig sind:
Wie wohl vielen Anderen auch, passierte mir als 14-Jährige ein Übergriff. Er hat viele Parallelen zu Juttas Fall, außer dass ich mich noch panisch schreiend vom Täter losreisen und wegrennen konnte. Ich stieß auf SpaziergängerInnen, die mich u. a. aus dem Wald begleiteten. Dass der Typ mich nicht vergewaltigen konnte, also "nur" festgehalten hatte, galt damals vor dem Gesetz oder jedenfalls laut einem Polizeibeamten wohl als nicht strafbar, denn es sei noch nichts passiert.
Ich kann gut nachvollziehen, warum Jutta auf dem Waldweg ihres Heimatorts auch alleine sorglos war – ich bin es aber bis heute nicht mehr.
Zitat von redsherlockredsherlock schrieb:Vielleicht auch so eine Art von "Ungeschehenmachen".
Vielleicht war es doch keine beabsichtigte Tötung? (Gedankenspiel ohne Rücksicht auf die Verjährung, da er zum Glück verurteilt wurde.)


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Mordfall Jutta Hoffmann (1986 - "Waldbad Lindenfels")

gestern um 11:21
Ich habe das Urteil nun auch durchgelesen. Sehr interessant, wenn auch wegen der Anonymisierungen teils schwer verständlich (Zeuge... sah Zeuge..., der gemäss Zeuge...).

Meines Erachtens sind schlussendlich lediglich die DNA auf dem Spaten sowie das versehentliche Preisgeben von Täterwissen gegenüber dem Pfleger entscheidend.

Das Gericht nennt zwar auch das Verhalten des Täters während und nach dem Schauen von XY mit dem verdeckten Ermittler. Ich sehe das nicht so, da jeder Vorbestrafte, dessen Beschreibung und Vorname in der Sendung genannt wird, wohl äusserst nervös reagieren wird und sich allenfalls über den Fall informiert und Entlastungsmaterial sucht - egal ob tatsächlicher Täter oder nicht.


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Mordfall Jutta Hoffmann (1986 - "Waldbad Lindenfels")

um 16:07
Zitat von GarzaGarza schrieb:Meines Erachtens sind schlussendlich lediglich die DNA auf dem Spaten sowie das versehentliche Preisgeben von Täterwissen gegenüber dem Pfleger entscheidend.
Zum Täterwissen steht im Thread:
Zitat von joni19132joni19132 schrieb am 15.12.2023:Die Nebenklage WilliHoffmann hat am Dienstag Beweisnaträge gestellt, dass die Verletzungen an der Rippe der Jutta bei der Obduktion 1988 noch nicht vorhanden war, und das das vermeintliche Täterwissen des ANgeklagten bereits 2006 im Internet nachzulesen gewesen ist, sprich also kein Täterwissen ist weil es fast jeder wusste.
Außerdem wurde auch im Thread schon seit 2016 über den Einsatz eines Messers spekuliert. Da P. F. selbst Messer einsetzte, könnte das eine falsche Erinnerung sein. Ich will damit nicht sagen, dass es eine falsche Erinnerung war. Ich denke nur, dass einiges im Urteil auf wackeligen Beinen steht.

Z. B. im Urteil steht zur o. g. Rippe (S. 44): "Allerdings könne man aus medizinischer Sicht nicht ausschließen, dass diese Verletzung durch die Wiederaufgrabung 2006, bei der die Beerdigung der ... entstanden [sein] könnte."
Das Gericht wischt das vom Tisch.

Der Spaten war nicht der, mit dem mutmaßlich gegraben wurde. Außerdem lag er wohl einige Tage vor der Hütter herum (s. meinen anderen Post).
Zur DNA-Spur schloss die Nebenklage W. H. nicht aus, dass es sich um eine Sekundärspur handeln könnte. Wie die Reporterin zuvor sagte, war es dem Bruder W. H. wichtig, dass der wahre Täter verurteil würde, woran dieser wohl Zweifel hatte:
Ab 2.20, https://www.rnf.de/cmms-embed/374554
Die Zweifel blieben (im Gegensatz zur anderen Nebenklage-Partei) bis zur Urteilsverkündung: ab Min. 5 https://www.rnf.de/mediathek/video/urteil-im-mordprozess-um-jutta-hoffmann/
Zitat von GarzaGarza schrieb:Das Gericht nennt zwar auch das Verhalten des Täters während und nach dem Schauen von XY mit dem verdeckten Ermittler. Ich sehe das nicht so, da jeder Vorbestrafte, dessen Beschreibung und Vorname in der Sendung genannt wird, wohl äusserst nervös reagieren wird und sich allenfalls über den Fall informiert und Entlastungsmaterial sucht - egal ob tatsächlicher Täter oder nicht.
Einerseits stimme ich dir zu. Den Einsatz verdeckter Ermittler finde ich fragwürdig. Nicht nur Belastungseifer kommt infrage, wie @Bundesferkel meinte. Der o. die VE könnten durch Vorurteile wegen des DNA-Ergebnisses mit einer gewissen Erwartungshaltung das Verhalten des P. F. unbewusst beeinflusst haben.
Zum Vergleich: Um die Objektivität zu wahren, werden z. B. Studien zur Wirksamkeit von Medikamenten als Doppelblindstudie durchgeführt. Das heißt, weder Patienten noch Versuchsleitung wissen, wer ein Placebo und wer tatsächlich den Wirkstoff erhält. Damit soll u. a. o. g. Beeinflussung ausgeschlossen werden.

Andererseits verstrickte sich P. F. in viele Widersprüche.
Dass er nicht mehr genau das Jahr wusste, in dem er nach Hamburg umzog, kann ich noch glauben. Aber er fälschte dann extra ein Dokument. Hätte er so weit gehen müssen, wenn er unschuldig gewesen wäre?
Und dass er erst so tat, als kenne er Lindenfels nicht und abstritt, dort gewesen zu sein, später aber dort eine Zigarette geraucht haben will. Im Zusammenhang mit der DNA gehe ich davon aus, dass P. F. der Täter war, aber ich habe noch einige Fragezeichen im Kopf.


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