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Cindy Koch aus Oberhausen (1997)

3.638 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Messer, Erstochen ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Cindy Koch aus Oberhausen (1997)

23.11.2023 um 04:23
Die Liegezeit hängt an der Bodenbeschaffenheit des Friedhofs. Hier bei uns sind es 25-35 Jahre, je nach Stadtteil, verlängern kann man alle, dabei sind die Jahre frei wählbar.


Ich weiß nicht, ob es mir als Angehöriger recht wäre, würden Fremde an das Grab meiner Tochter pilgern? Eher nicht so...

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Cindy Koch aus Oberhausen (1997)

23.11.2023 um 08:10
Zitat von IvaIva schrieb:Ich weiß nicht, ob es mir als Angehöriger recht wäre, würden Fremde an das Grab meiner Tochter pilgern? Eher nicht so..
sehe ich genau so, einfach pietätvoll sein


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Cindy Koch aus Oberhausen (1997)

21.01.2024 um 21:02
Ich möchte hier gerne ein letztes Update zum Thema Cindy Koch geben:

- mit dem Stand neuester Technik wurde die DNA des Täters in den Datenbanken international bzw. weltweit neu durchsucht
- die DNA des Täters konnte nicht gefunden werden
- der Täter ist in keiner Datenbank, soviel steht fest
- es wird von einem südländischen Täter ausgegangen, möglicherweise türkisch
- das Ganze geht jetzt in Richtung "Angehörigenermittlung" anhand der DNA. Ein sehr interessanter Ansatz übrigens.
- es gibt noch jede Menge Hinweise, die noch abgearbeitet werden müssen
- der Täter war damals ca. 20 - 25 Jahre alt, er wäre heute ca. 50 Jahre

Das Thema "Angehörigenermittlung" wird mit fortschreitender Technik und Forensik, diesen Fall lösen, davon bin ich noch nach wie vor überzeugt.

Die Zeit spricht gegen den Täter...


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Cindy Koch aus Oberhausen (1997)

21.01.2024 um 21:15
Zitat von ColumbOBColumbOB schrieb:das Ganze geht jetzt in Richtung "Angehörigenermittlung" anhand der DNA. Ein sehr interessanter Ansatz übrigens.
- es gibt noch jede Menge Hinweise, die noch abgearbeitet werden müssen
Woher hast Du das? Das wäre ja wirklich sehr spannend, denn selbst er abgehauen ist, manche Angehörige könnten ja noch hier sein. Aber dann müssten die ja auch kriminell sein und in der Datenbank. Ich gehe davon aus, dass die Türkei nicht mit der europäischen Datenbank zusammenarbeitet. Weißt Du das?


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Cindy Koch aus Oberhausen (1997)

21.01.2024 um 21:19
Zitat von FritzPhantomFritzPhantom schrieb:Woher hast Du das?
es gibt einen neuen Beitrag mit dem Kommissar Wisnewski, sehr interessant… ich schicke dir den Link hier rein.


Youtube: Cindy Koch - Der Ermittlungstand - #4
Cindy Koch - Der Ermittlungstand - #4
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Cindy Koch aus Oberhausen (1997)

21.01.2024 um 21:35
Zitat von FritzPhantomFritzPhantom schrieb:Ich gehe davon aus, dass die Türkei nicht mit der europäischen Datenbank zusammenarbeitet. Weißt Du das?
also ich gehe sehr wohl davon aus, dass hier eine Kooperation mit den türkischen Behörden stattgefunden hat und auch üblich ist, dass sich beide Länder in Kriminalfällen gegenseitig unterstützen, wenn ein begründeter Verdacht vorliegt. Des Weiteren bestätigt Herr Wisnewski, dass die Datenbanken weltweit durchsucht wurden. Das impliziert logischerweise auch die Türkei.

Allerdings ist deine Frage durchaus berechtigt, da zumindest offiziell „ein bilaterales Abkommen zwischen beiden Ländern notwendig ist, um die jeweilige Datenbank zu durchsuchen bzw. durchsuchen zu lassen“.


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Cindy Koch aus Oberhausen (1997)

21.01.2024 um 21:40
@ColumbOB
Hab mir den Podcast gerade angehört. Ein sehr engagierter Ermittler, klingt vielversprechend. Diese Angehörigensuche scheint in Deutschland aber schwieriger zu sein als in den USA. In den USA dürfen ja auch Daten von Leuten verwendet werden, die aus Ahnenforschungsgründen ihre DNA abgegeben haben.


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Cindy Koch aus Oberhausen (1997)

21.01.2024 um 21:47
das muss ich auch sagen, der Kommissar ist wirklich super engagiert👍
In der Tat, da hast du recht, dass einige Herausforderungen insbesondere in puncto Datenschutz hier zu Lande noch überwunden werden müssen. Es braucht noch etwas Zeit gar keine Frage, aber der Tag wird kommen, da bin ich mir sicher.


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Cindy Koch aus Oberhausen (1997)

22.01.2024 um 10:08
Selbst wenn man denTäter noch ermitteln könnte, wäre es schwer ihm Mordmerkmale nachzuweisen.
Totschlag ist ja verjährt
Der braucht nur schweigen und den Rest macht sein Anwalt.

Es sei denn man hat noch was in der Hinterhand, was man als Täterwissen nicht öffentlich macht.


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Cindy Koch aus Oberhausen (1997)

22.01.2024 um 10:36
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Selbst wenn man denTäter noch ermitteln könnte, wäre es schwer ihm Mordmerkmale nachzuweisen.
Totschlag ist ja verjährt
Der braucht nur schweigen und den Rest macht sein Anwalt.

Es sei denn man hat noch was in der Hinterhand, was man als Täterwissen nicht öffentlich macht.
Selbst mit den wenigen Infos, die wir haben, ergibt sich schon ein relativ klares Mordmerkmal.

Nämlich das der Heimtücke.

C. ist mit dem Täter zu ihrer Wohnung gefahren und hat ihn mit hinein genommen. Sie fühlte sich also von ihm, in keiner Weise bedroht.

Laut Zeugenaussagen, soll es in der Wohnung nicht zu ungewöhnlicher Lärmentwicklung aufgrund eines Streites, noch von Hilferufen seitens C. gekommen sein.

Ein klarer Hinweis das der Angriff überraschend ausgeführt wurde und von ihr nicht erwartbar war.

Damit wäre das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt.


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Cindy Koch aus Oberhausen (1997)

22.01.2024 um 11:52
Zitat von ColumbOBColumbOB schrieb:Das Thema "Angehörigenermittlung" wird mit fortschreitender Technik und Forensik, diesen Fall lösen, davon bin ich noch nach wie vor überzeugt.
Ein Angehöriger, befindet sich aber auch nicht in den Datenbanken. Denn der wäre beim Abgleich gefunden worden, aufgrund der Ähnlichkeit der DNA-Probe.

Interessant wäre dieser Aspekt nur, wenn man einen Massentest veranlassen würde, an welchem ein Angehöriger des Täters teilnehmen würde.

Für solch einen Massentest, scheinen aber keinerlei Voraussetzungen vorzuliegen. Man kann wohl den Lebensmittelpunkt des Täters nicht verorten.


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Cindy Koch aus Oberhausen (1997)

22.01.2024 um 18:03
Zitat von EDGARallanPOEEDGARallanPOE schrieb:Selbst mit den wenigen Infos, die wir haben, ergibt sich schon ein relativ klares Mordmerkmal.
Da bin ich der gleichen Meinung wie du. Zumal auch die Staatsanwalt ganz klar die Mordmerkmale für gegeben erachtet. Einen kleinen Auszug des Artikels der Staatsanwaltschaft hatte ich auch bereits bei meinen vorherigen Beiträgen hier reingeschrieben.

@ nightrider64
du wiederholst dich andauernd und das schon seit Jahren. Schreibst die ganze Zeit immer wieder das gleiche. Diese Art von „statischem“ Denken ist mir bislang auch noch nicht begegnet.

@Nightrider64
Lass doch das Thema „Mord oder Totschlag“ Sache der Staatsanwaltschaft sein.
Warum versuchst du die Diskussion in diesem Forum immer in die Richtung zu lenken?

Stichwort „Angehörenermittlung“
Hier denke ich, hat man sehr viele Möglichkeiten, um an die DNA von dem Täter über Bluts- (verwandte) Dritte zu kommen. Das Thema können wir Stand heute, gar nicht so richtig greifen, weil wir auch nicht wissen, wer sich von den Verwandten künftig kriminell verhalten wird bzw. könnte ich mir hier auch eine Art Dynamik in die Richtung vorstellen, dass Verwandte, die bspw. einen Verdacht schöpfen, eine DNA anonym abgeben könnten, um den Verdächtigen Verwandten überführen zu lassen ohne sich die „Blöße“ geben zu müssen einen Verwandten verpetzt zu haben.
Ich denke, das ist nur ein kleiner Aspekt, der mir soeben eingefallen ist.
Überlegt doch mal, wer kann von allen Blutsverwandten behaupten, es ist keiner von denen bislang strafrechtlich (erkennungsdienstlich) aufgefallen. Selbst wenn das der Fall sein sollte, wer kann für die Zukunft sicherstellen, dass keiner von den Blutsverwandten sich straffällig (erkennungsdienstlich) verhalten wird. Die Trefferwahrscheinlichkeit wird in so einem Fall signifikant erhöht. Es besteht somit eine erhebliche Wahrscheinlichkeit einen Treffer zu landen.


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Cindy Koch aus Oberhausen (1997)

22.01.2024 um 22:02
Zitat von EDGARallanPOEEDGARallanPOE schrieb:Selbst mit den wenigen Infos, die wir haben, ergibt sich schon ein relativ klares Mordmerkmal.
Zitat von EDGARallanPOEEDGARallanPOE schrieb:Nämlich das der Heimtücke.
Definitiv nicht. Ich könnte Dir jetzt entsprechende Strafrechtskommentare zitieren, aber das ist mir zu viel Arbeit.
Heimtücke wäre, wenn er sie im Schlaf , oder von hinten angegriffen hätte um zu töten.
Hier aber kam es zu einem Kampf zwischen den Beiden. Vielleicht sogar nach einer Provokation ihrerseits
Zitat von ColumbOBColumbOB schrieb:Warum versuchst du die Diskussion in diesem Forum immer in die Richtung zu lenken?
Weil das ein klassischer Fall von Totschlag ist.

Der Mann ist nicht mitgegangen um Cindy zu töten sondern sie hat ihn mitgenommen für einen One Night Stand.
Dann kam es zu einem Streit der eskalierte.
Alles Andere, wie Mordmerkmale muß ihm erst einmal bewiesen werden und liegt m.E. auch nicht vor-

Schau Dir doch mal die Fälle an, bei denen Totschlag als Urteil heraus kommt.

Selbst beim Fall Lolita Brieger, der nur so nach heimtückischen Mord "schreit" konnten dem Angeklagten keine Mordmerkmale eindeutig nachgewiesen werden und er musste wegem Verjährung frei gesprochen werden.
Der hat einfach geschwiegen zur Tat.

Eine Tat im Affekt ist nicht auszuschließen, Mordmerkmale juristisch zu beweisen kaum möglich. (Es sei denn man hat noch genauere Informationen in der Hinterhand)
Dann könnte er sich noch auf Drogenkonsum oder sonstige schuldmindernde Merkmale oder einfach totalen Blackout berufen. Das Gegenteil wäre kaum zu beweisen.
Oder einfach schweigen. Da haut einen jeder Anwalt raus.
Wahrscheinlich würde es nicht einmal zur Anklage kommen.

Man kann nicht immer von der (subjektiven) Grausamkeit der Szenerie automatisch auf einen bestimmten Straftatbestand schließen. Unser Strafgesetzt geht anders


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Cindy Koch aus Oberhausen (1997)

22.01.2024 um 22:12
@Nightrider64
in welcher Quelle steht bitte, dass definitiv ein Streit stattgefunden hat und es zum Kampf gekommen ist? Den Link hätte ich gerne, danke.


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Cindy Koch aus Oberhausen (1997)

22.01.2024 um 22:13
Hier noch einmal eine Definition von Heimtücke:
Die Heimtücke ist im deutschen Strafrecht eines der Mordmerkmale. Beim Vorliegen dieses Merkmals bei einer vorsätzlichen Tötung handelt es sich nicht um Totschlag (§ 212 StGB), sondern um Mord (§ 211 StGB).

Definition der Heimtücke
Das bewusste Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers muss in feindlicher Willensrichtung geschehen.[2] Die Heimtücke umfasst demnach folgende Merkmale:

Arglosigkeit des Opfers
Wehrlosigkeit des Opfers infolge der Arglosigkeit
Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit
Ausnutzungsbewusstsein
feindliche Willensrichtung
Wehrlosigkeit
Es müssen stets beide Voraussetzungen erfüllt sein, also Arg- und Wehrlosigkeit zusammen.[8] Wehrlos ist, wer aufgrund der Arglosigkeit nicht zur Verteidigung imstande oder stark eingeschränkt ist.[9]
Quelle:Wikipedia: Heimtücke#Definition der Heimtücke

Das trifft ja hier wohl kaum zu und wäre auch erst einmal zu beweisen.


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Cindy Koch aus Oberhausen (1997)

22.01.2024 um 22:18
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Weil das ein klassischer Fall von Totschlag ist
Warum geht die Staatsanwaltschaft (Frau Buschhausen) von Mord aus?

Wenn wir die "Fakten" zu diesem Fall objektiv bewerten - unabhängig von der Grausamkeit der Tat etc. - dann ist es doch eigentlich nur logisch von Mord zu sprechen, wenn die Staatsanwaltschaft die Tatumstände dahingehend deutet.

Welche Tatsache könnte dieses Argument objektiv überwiegen? Nur ein Richterspruch, ein Urteil !

Solange wir hier noch kein Urteil haben, ist es meiner Meinung nach die Einschätzung der Staatsanwältin die als objektiv und richtig (Stand jetzt) bewertet werden müsste.

Was weißt du mehr, dass dich so sicher macht? Wir kennen so viele Einzelheiten nicht. Es gibt in Deutschland keine Präzedenzfälle!


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Cindy Koch aus Oberhausen (1997)

22.01.2024 um 22:19
Zitat von ColumbOBColumbOB schrieb:Wenn wir die "Fakten" zu diesem Fall objektiv bewerten - unabhängig von der Grausamkeit der Tat etc. - dann ist es doch eigentlich nur logisch von Mord zu sprechen, wenn die Staatsanwaltschaft die Tatumstände dahingehend deutet.
Erstens ist das ein Zirkelschluss und
Zweitens bitte auch ich um ein entsprechendes Zitat der Staatsanwältin


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Cindy Koch aus Oberhausen (1997)

22.01.2024 um 22:22
Das war in der Zeitung zu lesen, kurz bevor der Sachverhalt in Aktenzeichen gezeigt wurde. Ich hatte das auch schon vorher hier reingeschrieben. Es ist keine Erfindung von mir, sondern Tatsache, dass die Staatsanwältin Buschhausen das als Mord deutet.


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Cindy Koch aus Oberhausen (1997)

22.01.2024 um 22:23
Zitat von ColumbOBColumbOB schrieb:Was weißt du mehr, dass dich so sicher macht? Wir kennen so viele Einzelheiten nicht. Es gibt in Deutschland keine Präzedenzfälle!
Die jahrelange Erfahrung, wie ähnlich gelagerte Fälle ausgegangen sind.

In meinem persönlichen Umfeld wurde eine Frau die ihren Freund verlassen wollte ,beim gehen aus der Wohnung erst mit dem Messer bedroht und dann mit 64 Messerstichen abgestochen .
6 Jahre wegen Totschlag hat er bekommen.


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Cindy Koch aus Oberhausen (1997)

22.01.2024 um 22:25
Was schließt du jetzt daraus? Es ist ein Totschlag, weil der Täter so oft auf das Opfer eingestochen hat?


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