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Cindy Koch aus Oberhausen (1997)

3.638 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Messer, Erstochen ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Cindy Koch aus Oberhausen (1997)

22.01.2024 um 23:32
@ColumbOB
Richtig, man muss erst einmal den Täter finden und dann alle Fakten werten.
Es bringt nichts wenn man sich im vornherein die "Köpfe einschlägt"
Vielleicht werden ja wirklich relevante Erkenntnisse zurück gehalten.

Verwandtschaftsermittlung sehe ich zwiespältig, habe mich aber noch nicht so richtig mit auseinander gesetzt.
Wäre das denn in unserem Rechtsystem legal ?

Wo fängt man da an ?
Jeden Verkehrssünder ermitteln über kriminelle Verwandte?
Der gläserne Mensch ?
Müsste ich wirklich mal die Für und Wider ausloten um mir eine Meinung zu bilden

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Cindy Koch aus Oberhausen (1997)

22.01.2024 um 23:45
Es ist in der Tat sehr grenzwertig...wenn ich ein paar Jahre zurück denke und mir überlege, wie vorsichtig ich im Umgang mit meinen eigenen Daten war und wie leichtsinnig ich mit meinen Daten inzwischen umgehe, stelle ich fest, ich werde immer leichtsinniger...

Wo fängt das an, wo hört das auf? Stimme ich dir absolut zu. Vielleicht braucht es ein Konzept, das den Missbrauch so weit es geht versucht sicherzustellen. Es würde aber auch viele Vorteile bringen (ohne jetzt eine genaue Abwägung der Vor- und Nachteile vornehmen zu wollen), vielleicht würde diese Vorgehensweise viele vergangene Straftaten lösen und ggf. künftigen vorbeugen. Ich denke mit einem "Konzept" was den Missbrauch sehr stark eindämmt und Nutzen deutlich macht, insbesondere für die Kriminalstatistik, könnte so etwas durchaus sinnvoll sein. Möglich wäre hier auch eine Art "künstliche Intelligenz", damit Menschen gänzlich vor Missbrauch ausgeschlossen werden.

Ich bin gespannt, ob Herr Wisnewski den Fall löst. Bin aber sehr zuversichtlich.


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Cindy Koch aus Oberhausen (1997)

23.01.2024 um 01:01
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Das bewusste Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers muss in feindlicher Willensrichtung geschehen.[2] Die Heimtücke umfasst demnach folgende Merkmale:

Arglosigkeit des Opfers
Wehrlosigkeit des Opfers infolge der Arglosigkeit
Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit
Ausnutzungsbewusstsein
feindliche Willensrichtung
Wehrlosigkeit
Es müssen stets beide Voraussetzungen erfüllt sein, also Arg- und Wehrlosigkeit zusammen.[8] Wehrlos ist, wer aufgrund der Arglosigkeit nicht zur Verteidigung imstande oder stark eingeschränkt ist.[9]


In einem weiteren Beitrag von dir, lieferst du doch selbst eine perfekte Auflistung, welche die Arg- und Wehrlosigkeit von C. belegt.
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Cindy hat den Mann mitgenommen.
Cindy hat den Mann scharf gemacht
Cindy wollte Sex
Das sind die Informationen die sich aus "ungeklärte Morde" und XY eindeutig so ergeben.
C. machte sich bereit, mit dem Täter sexuelle Handlungen zu vollziehen.

Mehr Arglosigkeit und Wehrlosigkeit, geht doch überhaupt nicht.


Einen Streit, der dann noch in einem brutalen Messerangriff endet, ist doch nun wirklich das unwahrscheinlichste, was man in diesem Falle erwarten würde.

Aufgrund der Erwartungshaltung einer liebevollen unmittelbar bevorstehenden sexuellen Handlung, ist eben die Arglosigkeit und daraus resultierende Wehrlosigkeit, meiner Meinung nach gegeben.


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Cindy Koch aus Oberhausen (1997)

23.01.2024 um 02:11
Zitat von EDGARallanPOEEDGARallanPOE schrieb:C. machte sich bereit, mit dem Täter sexuelle Handlungen zu vollziehen.

Mehr Arglosigkeit und Wehrlosigkeit, geht doch überhaupt nicht.
Das ist zumindest juristisch Blödsinn.
Arglos ist jemand, der nicht mit einem Angriff auf sein Leben rechnen musste.
Gab es Streit, so ist es schon vorbei mit Arglosigkeit wie es das StGB definiert.
Wehrlos war sie ja auch nicht.

Wenn sich eine Situation ändert oder wie hier irgend etwas eskaliert ist, hat das nichts mit Arglosigkeit zu tun.

Beispiel; der Fall Fall Lolita Brieger.
Sie wurde von ihrem Freund in eine Scheune gelockt und mit einem Draht erdrosselt.
Ihm konnte keine Arglosigkeit nachgewiesen werden, weil die Situation auch aus einem Streit entstanden sein könnte.
Obwohl es Anhaltspunkte gab er habe sie von hinten unvermittelt und unerwartet mit Tötungsabsicht erdrosselt, was Arglosigkeit gewesen wäre, konnte das nicht bewiesen werden


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Cindy Koch aus Oberhausen (1997)

23.01.2024 um 04:33
Hier wird über ungelegte Eier verhandelt. Tatsächlich ist aus den bisher bekannten Fakten nicht eindeutig zu entscheiden, ob eine Arg- und Wehrlosigkeit nach dem Gesetz vorlag oder nicht. Ausserdem gibt es noch andere Mordmerkmale.

Der Bundesgerichtshof, der sich schon oft mit der Frage der Heimtücke beschäftigen musste, legt zwar hohe Masstäbe an, aber ganz so einfach, wie hier dargestellt ist die Sache nicht. Es kommt vielmehr auf sehr viele Details an, die sich oft erst ergeben, wenn man den Täter kennt. Ein Beispiel ist die Entscheidung vom 17. Januar 1968 2 StR 523/67 https://research.wolterskluwer-online.de/document/0214218f-1968-4654-a6fa-a3ff25584027, das ist aber nur eines vieler Beispiele, das zeigt, dass es extrem auf den Gesamtzusammenhang der Tat ankommt. Insofern wiegt auch der Einwurf von @EDGARallanPOE durchaus, dass Cindy sich gerade besonders arg- und wehrlos gefunden haben kann.

Erst sollte man mal einen plausiblen Tatverdächtigen finden, bevor man hier schon fertige Urteile fasst.

In dem Zusammenhang sei auch eine andere Entscheidung des BGH zu beachten:
Sollte das Schwurgericht auch in der neuen Verhandlung keine Feststellungen treffen können, die eine Verurteilung des Angeklagten wegen heimtückischer Tötung gestatten, so wird es jedenfalls zu prüfen haben, ob er aus niedrigen Beweggründen getötet hat.
Quelle: 06.12.1965 4 StR 556/65 https://research.wolterskluwer-online.de/document/5ee75672-6664-4c9a-add8-f1c7af68421f

Usw.


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Cindy Koch aus Oberhausen (1997)

23.01.2024 um 09:45
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Hier wird über ungelegte Eier verhandelt. Tatsächlich ist aus den bisher bekannten Fakten nicht eindeutig zu entscheiden, ob eine Arg- und Wehrlosigkeit nach dem Gesetz vorlag oder nicht. Ausserdem gibt es noch andere Mordmerkmale.
Dieser Meinung, schließe ich mich natürlich grundsätzlich an.

Für mich hörte sich der Beitrag, von @Nightrider64 auf den ich geantwortet habe, nur so gänzlich demotivierend an.

Nach dem Motto: Totschlag ist eh verjährt und einen Mord, wird man ihm unmöglich nachweisen können. Also können sich die Ermittler, die Mühe auch sparen......

Aber schon einfache Überlegungen, fördern durchaus ein Mordmerkmal zutage....


Deshalb halten wir es am besten so:
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Erst sollte man mal einen plausiblen Tatverdächtigen finden, bevor man hier schon fertige Urteile fasst.



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Cindy Koch aus Oberhausen (1997)

23.01.2024 um 12:29
@EDGARallanPOE
Ich sehe zwar keine Mordmerkmale , aber so oder so wird es m.E. kaum zur Anklage oder gar Lebenslänglich reichen.
Wenn man dann den Täter findet, wäre es für ihn ein leichtes sich auf Unzurechnungsfähig wegen Drogen oder totalem Blackout zu berufen.
Das Gegenteil müsste erst einmal bewiesen werden vor Gericht.
Dies aber wird schwer sein, nach all den Jahren
Das ist aber nur meine Meinung, der ich seit Jahren viele Mordprozesse und deren Ausgang verfolgt habe.

Eins nach dem Anderen: Erst einmal muss der Täter gefunden werden.
Ob das wohl noch gelingt, wage ich zu bezweifeln.
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:des Angeklagten wegen heimtückischer Tötung gestatten, so wird es jedenfalls zu prüfen haben, ob er aus niedrigen Beweggründen getötet hat.
Sicherlich, aber:
Welche niedrigen Beweggründe sollen denn hier vorliegen ?


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Cindy Koch aus Oberhausen (1997)

23.01.2024 um 20:15
Ich finde die Diskussion echt mühsam.
Zitat von EDGARallanPOEEDGARallanPOE schrieb:Für mich hörte sich der Beitrag, von @Nightrider64 auf den ich geantwortet habe, nur so gänzlich demotivierend an.

Nach dem Motto: Totschlag ist eh verjährt und einen Mord, wird man ihm unmöglich nachweisen können. Also können sich die Ermittler, die Mühe auch sparen......
Absolut, das sehe ich ganz genauso.

Es gibt ganz viele verschiedene Urteile und Rechtssprechungen, hier kann absolut keiner eine Tendenz zum Ausgang des Falles geben.
Und auch gerade einige ehemalige Cold Cases, für vor kurzer Zeit gelöst und zu denen es ein Urteil gibt, konnten als Mord eingestuft werden.

Möglicherweise weiß die Polizei noch mehr als sie an die Öffentlichkeit weitergibt und dann steckt da womöglich die Antwort auf die Frage wieso es sich um einen Mord und nicht um einen Totschlag handelt.


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Cindy Koch aus Oberhausen (1997)

23.01.2024 um 22:37
Zitat von HerbstkindHerbstkind schrieb:Das Recht ist oftmals Auslegungssache
ich möchte die Diskussion zum Thema Totschlag oder Mord nicht nochmal anheizen, denn das haben wir jetzt wirklich mehrfach hier erörtert.

Allerdings möchte ich hier gerne mit ein paar Texten aus dem Gesetz, das Thema richterliche Auslegung und insbesondere die "richterliche Narrenfreiheit" hier nochmal hervorheben.
§ 286
Freie Beweiswürdigung
(1) 1Das Gericht hat unter Berücksichtigung des gesamten Inhalts der Verhandlungen und des Ergebnisses einer etwaigen Beweisaufnahme nach freier Überzeugung zu entscheiden, ob eine tatsächliche Behauptung für wahr oder für nicht wahr zu erachten sei.
Quelle: https://dejure.org/gesetze/ZPO/286.html
BGH, URTEIL vom 3.9.2016, Az. VIII ZR 103/15 Es ist damit die volle richterliche Überzeugung nach § 286 Abs. 1 ZPO gefordert, wobei es eines für das praktische Leben brauchbaren Grades von Gewissheit bedarf, der Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 23. November 2011 - IV ZR 70/11, NJW 2012, 392 Rn. 16; vom 16. April 2013-VI ZR 44/12, NJW 2014, 71 Rn. 8)
Quelle: https://gesetze-in-app.de/ZPO/286


Es kommt hier nicht darauf an, dass das Gericht bei der Würdigung der Beweisaufnahme, jegliche Zweifel ausschließt. Die nach § 281 Absatz 1 ZPO erforderliche Überzeugung des erkennenden Gerichts erfordert keine absolute oder unumstößliche Gewissheit und auch keine an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, sondern vielmehr nur einen für das praktische Leben brauchbaren Grad an Gewissheit, der vernünftige Zweifel zwar nicht ausschließt, diesen jedoch Schweigen gebietet.


Hier noch ein weiterer Bezug zum Gesetz zum Thema Beweiswürdigung. Hier aus der StPO:
In seiner Würdigung der Beweisergebnisse ist der Richter frei (§ 261 StPO). Das Gesetz schreibt keine Regeln für die Art und Weise vor, in der der Richter die die Beweise zu bewerten und zu gewichten hat.
Quelle: https://www.anwalt.de/rechtstipps/richterliche-beweiswuerdigung-verurteilung-bei-aussage-gegen-aussage-geht-das-215126.html


@Nightrider64
Wir haben hier in Deutschland eine richterliche Rechtsprechung, die den Richtern schon allein kraft Gesetzes sehr viel Macht und Spielraum einräumt. Es wird im Urteil darauf ankommen, wie das Gericht die Beweise würdigt. Diese müssen nicht zweifelsfrei sein. Es genügt vielmehr, wenn das Gericht davon überzeugt ist.


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Cindy Koch aus Oberhausen (1997)

24.01.2024 um 00:37
Zitat von ColumbOBColumbOB schrieb:Wir haben hier in Deutschland eine richterliche Rechtsprechung, die den Richtern schon allein kraft Gesetzes sehr viel Macht und Spielraum einräumt. Es wird im Urteil darauf ankommen, wie das Gericht die Beweise würdigt. Diese müssen nicht zweifelsfrei sein. Es genügt vielmehr, wenn das Gericht davon überzeugt ist.
Das stimmt so überhaupt nicht.
Gerade nicht in Deutschland

Die Richter müssen schon nach den Gesetzten urteilen und dem Täter den Sachverhalt beweisen.
Und eines der Mordmerkmale, die juristisch eindeutig und vor allem abschließend in §211 StGB aufgezählt sind auch dem Angeklagten juristisch zweifelsfrei beweisen. ( Dann gibt es ja noch die Revision, die genau dieses und die entsprechende Argumentation dazu im Urteil überprüft)

Im Zweifel kann man zwar entsprechende Strafrechtskommentare und Einzelfallentscheidungen des BGH berücksichtigen, wobei diese aber keinerlei Anspruch auf Allgemeingültigkeit haben.

So nun soll man erst einmal den Täter finden.

Wenn die Staatsanwaltschaft danngenügend Beweise und Argumente für eine Mordanklage beibringen kann, überprüft ein Richter ob es zu einer Hauptverhandlung kommen kann. Voraussetzung ist, das eine gewisse Wahrscheinlichkeit für eine Verurteilung besteht.


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Cindy Koch aus Oberhausen (1997)

24.01.2024 um 01:04
Es wird bekanntermaßen oft behauptet, der Staatsanwaltschaft lägen bereits wesentlich mehr Beweise oder Hinweise in einer Sache vor, als der Öffentlichkeit bekannt ist.

Im vorliegenden Fall halte ich es für eher unwahrscheinlich, dass Indizien existieren (aber zurückgehalten werden), die eindeutig ein Mordmerkmal nahelegen, ganz einfach weil es keine direkten Tatzeugen gibt (und vermutlich auch keine Spuren vor Ort), die auf einen bestimmten Ablauf oder gar auf ein Motiv des Täters mit einiger Sicherheit hinweisen.

Von daher halte ich es für unwahrscheinlich, dass es jemals zu einer Hauptverhandlung kommen wird.

Trotzdem wäre es sehnlichst wünschenswert, den Tathergang und den Fall insgesamt aufzuklären.

Meine Theorie besagt, dass der spätere Täter über die unumwundenen sexuellen Wünsche seiner Begleiterin verstört war und dass er insbesondere schockiert reagierte, als er feststellen musste, dass sie bereits Mutter eines Kindes war. Er empfand ihr Verhalten als ehrlos und geriet in einen Zustand äußerster Aggression.


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Cindy Koch aus Oberhausen (1997)

24.01.2024 um 10:42
Zitat von LichtgestähltLichtgestählt schrieb:Es wird bekanntermaßen oft behauptet, der Staatsanwaltschaft lägen bereits wesentlich mehr Beweise oder Hinweise in einer Sache vor, als der Öffentlichkeit bekannt ist.
Es hat hier aber niemand behauptet dass mehr Beweise vorliegen als der Öffentlichkeit bekannt ist, das sind lediglich Vermutungen . Bitte da bei dem tatsächlichen Wortlaut bleiben.


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