falstaff schrieb:Das geht leider aus dem Folgenden nicht hervor. Heißt das, die Nebenklage hält der Polizei vor, dass sie der Frau nicht geglaubt habe?
Vorhalten in dem Sinne von festellen. Also, dass das erwähnt werden sollte, dass der Polizeibeamte der Zeugin nicht glaubte. So habe ich es verstanden.
Falls es M.B. gewesen wäre, wäre es zumindest merkwürdig, dass sie bei ihren Herbergsaufenthalten in scheinbar ganz Deutschland, nur dieser Dame aufgefallen ist. Vorher sei M.B. in Herdecke gewesen, da hätte ich als Verteidigung aber alles in Bewegung gesetzt ihre dortige Herberge in Erfahrung zu bringen.
Alles tineff mMn. Dazu ist sie sich zu 90 bis 95 Prozent sicher, die 90 bis 95 kg schwere M.B. gesehen zu haben. Führt ein einigermaßen inhaltsvolles Gespräch mit ihr, weiß aber scheinbar nicht woher die Dame ursprünglich kam. Ich hätte als erstes gefragt, wo die Reise begonnen hat bzw. ihren Heimatort wissen wollen.