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Maria Baumer

9.924 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Vermisst, 2012 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Maria Baumer

Maria Baumer

06.10.2020 um 12:18
@monstra
Na ja, wenn das Gericht davon ausgeht, dass der Beschuldigte auch der Täter ist, kann man auch für eine besondere Schwere viele Anhaltspunkte erkennen.

Derr Beschuldigte hat bis zum letzten Tag versucht, seine Tat zu verschleiern.
Er hat mit hoher krimineller Energie die Tat vorbereitet.
Er hat dem Opfer monatelang Vertrauen und Hingabe vorgespielt u.v.m.

Ein Mordfall, der durch einen Menschen mit diesen Persönlichkeitsmerkmalen verübt wird, lässt sich deutlich von anderen Mordfällen abgrenzen.

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Maria Baumer

06.10.2020 um 12:25
@krimilover

genau das meinte ich...vielen Dank


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Maria Baumer

06.10.2020 um 12:47
Ich denke das Urteil heißt lebenslang, aber ohne Schwere der Schuld.
Der Vorsitzende hat geduldig der Verteidigung alle Türen offen gelassen.
Obwohl davon aus zugehen ist das CF eine Tötung geplant hat und sein Nachtatverhalten verwerflich und perfide einer ihm gegenüber arglosen Person war, denke ich das man die besondere Schwere nicht feststellt.
Hätte CF die Tat nach seiner Verurteilung bzgl. der Patientin des BKH begangen, wäre eine besondere Schwere der Schuld unausweichlich.
Ich vermute eine lehrbuchhafte Begründung.


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Maria Baumer

06.10.2020 um 12:58
Frage an Experten:

Wie ist das mit den Schöffen in einem Mordprozess?
Wieviele Schöffen sind dort?
Müssen alle, die Schöffen und der Richter, gleicher Meinung für das Urteil sein?

in diesem Mordfall wäre ich gerne Schöffin.


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Maria Baumer

06.10.2020 um 13:11
Zitat von stupsistupsi schrieb:Wieviele Schöffen sind dort?
Die Große Strafkammer, wie in diesem Fall, ist mit 3 BerufsrichterInnen und 2 SchöffInnen besetzt.
Kleine Strafkammern mit 1 Vorsitzenden und 2 Schöffinnen.
Zitat von stupsistupsi schrieb:Müssen alle, die Schöffen und der Richter, gleicher Meinung für das Urteil sein?
Nein. Daher liegt auch immer ein Augenmerk der Verteidigung auf den Schöffen.

Es ist möglich, dass zwei Schöffen einen Richter überstimmen.

Lesetipp:
§ 76 GVG (Gerichtsverfassungsgesetz)


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Maria Baumer

06.10.2020 um 13:16
@CurleyHolmes

danke. Na, dann hoffen wir mal das beste.


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Maria Baumer

06.10.2020 um 13:36
Hallo,

hinsichtlich der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld kann man vielleicht noch ergänzen, dass selbst die Bejahung zweier Mordmerkmale nicht zwangsläufig auch zur Feststellung der besonderen Schwere der Schuld führt.

Wichtig ist also vor allem Absatz 2.:
BGH 2 StR 637/13 - Beschluss vom 23. Januar 2014 (LG Koblenz)
Besondere Schwere der Schuld bei Verhängung lebenslanger Freiheitsstrafe (Voraussetzungen: Gesamtbetrachtung; Berücksichtigung von Mordmerkmalen).

§ 57a Abs. 1 Nr. 2 StGB; § 211 Abs. 2 StGB
Leitsätze des Bearbeiters
1. Die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld bei Verhängung lebenslanger Freiheitsstrafe setzt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs voraus, dass das gesamte Tatbild einschließlich der Täterpersönlichkeit von den erfahrungsgemäß gewöhnlich vorkommenden Mordfällen so sehr abweicht, dass eine Strafaussetzung der lebenslangen Freiheitsstrafe nach 15 Jahren auch bei dann günstiger Täterprognose unangemessen wäre (vgl. BGHSt 39, 121, 125).


2. Das Zusammentreffen zweier Mordmerkmale führt für sich genommen nicht ohne weiteres zur Bejahung der besonderen Schuldschwere, und zwar auch dann nicht, wenn die Mordmerkmale auf materiell verschiedenen schulderhöhenden Umständen beruhen; erforderlich ist auch in diesem Fall eine Gesamtwürdigung anhand der Umstände des Einzelfalles (vgl. BGH NJW 1993, 1999, 2000).

Quelle: https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/2/13/2-637-13.php


Es kommt auf die Gesamtwürdigung der Tat an. Ich kenne keinen Fall, in dem das Nachtatverhalten zur Feststellung der besonderen Schwere der Schuld geführt hat.
Allerdings kann das Nachtatverhalten als Indiz für die Täterschaft gewertet werden. (Beispiel: Fall Mundo, wo der Angeklagte sich als der getötete Bruder ausgegeben hatte und Blindengeld eingestrichen hatte. Oder in dem Schnaittach Fall, wo der Sohn, der seine Eltern erschlagen hatte, das Wohnmobil der Getöteten verkaufen wollte. Er wußte ja, dass sie nicht wiederkommen und es nicht mehr brauchen würden. Nur kurz als Beispiel, sonst würde das hier zu off topic, was ich versuche zu vermeiden und daher manches nur kurz anreißen kann.)

Außerdem lässt sich daraus ableiten, dass eben auch die Bejahung eines Mordmerkmals unter Würdigung der Umstände des Einzelfalles die Festellung der besonderen Schwere der Schuld begründen kann.

Anmerkung:
Dies wurde im Übrigen von Frau Stöckl-Gietl in einem Podcast falsch wiedergegeben, da sie sagte, dass für die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld (also die individuelle Vorwerfbarkeit) mind. 2 Mordmerkmale erfüllt sein müssten.
Die Berichterstattung war und ist immer auch mit (großer) Vorsicht zu behandeln, weil teilweise auch recht hemdsärmelig berichtet wurde und oft Fakten, Meinungen und eigene Einschätzungen (ohne juristische Aspekte und ohne adäquate juristische Einordnung) sich vermischten.

Quelle. Podcast Mittelbayerische
Akt der Verzweiflung oder neuer Coup?
Quelle: https://podcasts.google.com/feed/aHR0cHM6Ly9kZXJmYWxsYmF1bWVyLnBvZGlnZWUuaW8vZmVlZC9tcDM/episode/YWFiOGQ3ZWNhMDYxYWY3YTc4Mzc5Yzc0ZmFiN2YwOTA?sa=X&ved=2ahUKEwiA6sOa3p7sAhVG44UKHZdOBsYQkfYCegQIARAD


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Maria Baumer

06.10.2020 um 13:41
@CurleyHolmes
ein wichtiger Beitrag.


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Maria Baumer

06.10.2020 um 13:50
Das Löschen auf Marias Laptop durch den Bruder wäre doch auch schon ein Indiz darauf gewesen, dass was nicht stimmt mit den Aussagen des Angeklagten. Dass Marias Zwillingsschwester da nicht stutzig wurde, kann ich nicht nachvollziehen, das ist mir an Blauäugigkeit ein bisschen zu viel.


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Maria Baumer

06.10.2020 um 13:54
Zitat von CurleyHolmesCurleyHolmes schrieb:Dies wurde im Übrigen von Frau Stöckl-Gietl in einem Podcast falsch wiedergegeben, da sie sagte, dass für die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld (also die individuelle Vorwerfbarkeit) mind. 2 Mordmerkmale erfüllt sein müssten.
Die Berichterstattung war und ist immer auch mit (großer) Vorsicht zu behandeln, weil teilweise auch recht hemdsärmelig berichtet wurde und oft Fakten, Meinungen und eigene Einschätzungen (ohne juristische Aspekte und ohne adäquate juristische Einordnung) sich vermischten.
Wobei gerade der Podcast der "Mittelbayerischen" und die Beiträge von Frau Stöckl-Gietl auf ziemlich hohem Niveau daher kamen.
Zitat von CurleyHolmesCurleyHolmes schrieb:Es kommt auf die Gesamtwürdigung der Tat an. Ich kenne keinen Fall, in dem das Nachtatverhalten zur Feststellung der besonderen Schwere der Schuld geführt hat.
Das ist richtig, nur die Tatschuld wird herangezogen. Spätere Vorgänge bleiben dafür bedeutungslos. Wenn aber bei der "zusammenfassenden Gesamtwürdigung von Tat und Täterpersönlichkeit" (so der BGH) das Nachtatverhalten zur Beurteilung der Täterpersönlichkeit herangezogen wird, dann könnte das anders aussehen (Beispiel: Täter kocht Opfer nach der Ermordung und isst es auf.).

Hieran zeigt sich die substanzlose Formel des BGH, die dazu führt, dass die "besondere Schwere" relativ willkürlich verhängt werden kann - oder auch nicht. So können unterschiedliche Mordmerkmale wie "grausam" oder "allgemeingefährlich" per se als schulderhöhend betrachtet werden, obwohl sie schlicht Bestandteil des objektiven Tatbestandes sind.


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Maria Baumer

06.10.2020 um 13:55
Du darfst nicht die psychische Belastung unterschätzen die ein solcher Fall mit sich bringt


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Maria Baumer

06.10.2020 um 14:05
@stupsi
Sie ist Familie und das ist was völlig anderes das hinterher zu sagen, als in der Situation zu sein.


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Maria Baumer

06.10.2020 um 14:07
Sollten wir nicht einfach mal abwarten, was da letztlich kommt? Spekulationen knapp eine Stunde vor Urteil halte ich für wenig zielführend. Ich fand es gut, dass letztes Mal der Beitrag gesperrt war.


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Maria Baumer

06.10.2020 um 14:16
Ist das dann ein Livestream aus dem Gerichtssaal wo wir das Urteil mithören können?


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Maria Baumer

06.10.2020 um 14:17
entweder so oder es schreibt wieder jemand mit....live mithören kann ich mir gar net vorstellen aber es wurde so angekündigt


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