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Maria Baumer

9.924 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Vermisst, 2012 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Maria Baumer

Maria Baumer

12.10.2020 um 14:23
@Memory7

Sie unterstellen hier, dass der Bruder sich strafbar machen würde!


Seine Familie hält zu ihm. Na und? Das heisst noch lange nicht, dass sie sein Verhalten gutheißen.


Und wenn er in der Psychatrie gelandet wäre, hätten diese schon gewusst, wie sie mit ihm umzugehen haben.


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Maria Baumer

12.10.2020 um 15:32
@Zarastro
Wo kann man denn die XY Sendung noch sehen. Link wäre nett.


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Maria Baumer

12.10.2020 um 15:49
Gut eine Woche nach dem Mordurteil gegen den Verlobten von Maria Baumer aus der Oberpfalz greift die ZDF-Sendung "Aktenzeichen xy ... ungelöst" das Thema erneut auf.

Moderator Rudi Cerne befasst sich in der Folge am Mittwoch, den 14. Oktober, um 20.15 Uhr mit der Frage: "Hatten wir im xy-Studio tatsächlich einen Mörder sitzen?", wie eine Sprecherin am Montag mitteilte. Baumer war im Mai 2012 von ihrem Verlobten als vermisst gemeldet worden. Der Mann trat damals in der Sendung auf und bat um die Unterstützung des Publikums.
Quelle: https://www.idowa.de/inhalt.der-moerder-im-studio-fall-maria-baumer-thema-erneut-bei-aktenzeichen-xy-im-zdf.f833873e-ef7c-44d7-a5cd-8930b13e198d.html

Das ist zwar nicht der Link zur Original Sendung, aber übermorgen wird der Fall nochmal bei A. XY unter die Lupe genommen.


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Maria Baumer

12.10.2020 um 17:50
@emz
Vielen Dank für die Erläuterung. Ich war bislang davon ausgegangen, dass der Lorezepam- Nachweis durch neuere technische Methoden erst 2019 erfolgen konnte. Entsprechend hatte ich auch Äußerungen von Oberstaatsanwalt Rauscher in der Pressekonferenz am 12.12. 2019 gewertet. Wenn ein solcher Nachweis aber schon 2018 hätte erfolgen können, wenn das Verfahren nicht damals eingestellt worden wäre, dann ist das schlüssig. Danke nochmal!


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Maria Baumer

12.10.2020 um 19:19
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Meine Frage daher: Hätte es auch ohne den Lorazepam-Nachweis eine Anklage und gar eine Verurteilung geben können?
Wie @emz erläutert hat, kam StA Reuscher erst 2019 nach Regensburg und nahm die Ermittlungen wieder auf, die seine Vorgänger 2018 eingestellt hatten.

Ich hatte seine Bemerkung im Plädoyer so aufgefasst, man hätte auch mit den Erkenntnissen von 2018 Anklage erheben können (statt das Verfahren einzustellen). Denn im Prozessverlauf zeigte sich, dass die Last der Indizien wohl auch ohne Lorazepam-Nachweis ausgereicht hätte, F. anzuklagen und zu verurteilen.


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Maria Baumer

12.10.2020 um 19:43
@Memory7
Die geschlossene Unterbringung in der Pychiatrie, sagen wir mal in Straubing, kann alles andere als ein Honigschlecken sein. Die Auseinandersetzung mit den eigenen Defiziten kann bis zu Suizidgedanken führen. Und die Familie heraus lassen, die war wohl trotz oberpfälzer medbo eher ratlos.


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Maria Baumer

12.10.2020 um 20:11
Zitat von Volker_MeidVolker_Meid schrieb:Die Auseinandersetzung mit den eigenen Defiziten kann bis zu Suizidgedanken führen.
Sag mal, wovon träumst du denn :D ?
Der Typ ist voll schuldfähig, auch wenn dir das nicht gefällt, das hat das Gericht im Urteil so festgestellt.
Er wird seine Strafe in einer JVA absitzen.


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Maria Baumer

12.10.2020 um 20:13
@monstra
So habe ich es nicht aufgefasst. Denn wenn es gereicht hätte, dann hätte sich Rauscher die Laboruntersuchung und die Fahrt nach Italien sparen können. So aber hatte sich für die StA Januar 2018 der Tatverdacht eben nicht erhärten lassen und sie stellte die Ermittlungen ein.


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Maria Baumer

12.10.2020 um 20:22
@Memory7
Ergänzung zu 'Rast im Knast': Ein Gefängnisplatz kostet die Gesellschaft etwa 30.000 € pro Jahr, Unterbringung und Bewachung. Ein Psychiatrieplatz kostet das mehrfache, dafür wird aber therapeutisch was getan, mit dem Ziel einer früheren Wiedereingliederung. Die Krankenkasse dürfte da wohl mitzahlen. Mein Fazit: ein allzu billiges Urteil, im Namen des Volkes.


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Maria Baumer

12.10.2020 um 20:57
Zitat von Volker_MeidVolker_Meid schrieb:Ergänzung zu 'Rast im Knast': Ein Gefängnisplatz kostet die Gesellschaft etwa 30.000 € pro Jahr, Unterbringung und Bewachung. Ein Psychiatrieplatz kostet das mehrfache, dafür wird aber therapeutisch was getan, mit dem Ziel einer früheren Wiedereingliederung. Die Krankenkasse dürfte da wohl mitzahlen. Mein Fazit: ein allzu billiges Urteil, im Namen des Volkes.
Meiner Meinung nach wäre eine Einweisung in die forensische Psychiatrie überhaupt nicht möglich gewesen.
Der Richter hat ein forensisch-psychiatrisches Gutachten in Auftrag gegeben. Frau Dr. Lausch hat das Gutachten erstellt und eindeutig festgestellt, dass volle Schuldfähigkeit besteht und ausdrücklich betont, dass es keinen klinischen Befund für eine psychiatrische Erkrankung gibt. Er ist nicht behandlungsbedürftig psychiatrisch erkrankt. Ich glaube nicht, dass einer von uns die Qualifikation besitzt, diese Erkenntnisse anzuzweifeln.
Wie und warum sollte der Richter dann die psychiatrische Unterbringung anordnen, gegen die klaren Erkenntnisse seiner eigenen Gutachterin? Das wäre ein Freudenfest für die Verteidiger.

Dieses Urteil würde dem Gericht ruckzuck um die Ohren fliegen und der Justizskandal wäre perfekt.
Wir sollten die Diskussion über die psychiatrische Unterbringung also endlich als völlig unpassend zur Seite legen.


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Maria Baumer

12.10.2020 um 21:06
Zitat von Volker_MeidVolker_Meid schrieb:... mit dem Ziel einer früheren Wiedereingliederung.
Die Krankenkasse dürfte da wohl mitzahlen.
Du meinst, aus der Psychiatrie darf er schneller wieder raus als aus der JVA.

Allerdings habe ich doch meine Zweifel, dass das eine Krankenkasse finanziert so ganz ohne Diagnose.


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Maria Baumer

12.10.2020 um 21:14
@Elli24
Das ist formaljuristisch völlig korrekt. Die Gutachterin hat aber nach meinem vielleicht unbedarften Eindruck, kenne aber nicht den eigentlichen Gutachtens-Auftrag, weder Vor- noch Nach-Geschichte eingestellt, also wohl nur die angeklagte Tat einbezogen. Ob das ausreicht dürfte der BGH/St entscheiden. Der Musterfall ist Jürgen Bartsch, der nach Revision in die Psychiatrie eingewiesen wurde - wo er dann Selbstmord beging.


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Maria Baumer

12.10.2020 um 21:23
Zitat von emzemz schrieb:So habe ich es nicht aufgefasst. Denn wenn es gereicht hätte, dann hätte sich Rauscher die Laboruntersuchung und die Fahrt nach Italien sparen können. So aber hatte sich für die StA Januar 2018 der Tatverdacht eben nicht erhärten lassen und sie stellte die Ermittlungen ein.
Wo liegt dann der Fehler der Staatsanwaltschaft 2018? Dass man es unterlassen hatte, die Laboruntersuchung zu machen obwohl es schon gekonnt hätte? Und stattdessen eingestellt hat?

Mir ist das jetzt nach Deiner Interpretation wieder unklar geworden. Ich meine aber, dass man 2018 noch nicht abschätzen konnte, dass die Beweisaufnahme 2020 auch ohne Lorazepam ein schlüssiges Bild ergeben hätte. Sonst hätte man nicht eingestellt.


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Maria Baumer

12.10.2020 um 21:38
Zitat von Volker_MeidVolker_Meid schrieb:Der Musterfall ist Jürgen Bartsch, der nach Revision in die Psychiatrie eingewiesen wurde - wo er dann Selbstmord beging.
Kann es sein, dass du hier einfach nur mal deine Fantasie hast spielen lassen?
Im Jahr 1969 legte Bossi Revision beim Bundesgerichtshof ein, der daraufhin das erstinstanzliche Urteil aufhob. ... In diesem Prozess ging es allein um die Frage, ob der Angeklagte für die Taten, die er umfassend gestanden hatte, verantwortlich sei. ... Am 6. April 1971 wurde Bartsch zu einer Jugendstrafe von zehn Jahren und einer anschließenden Unterbringung in der Heil- und Pflegeanstalt Eickelborn verurteilt.

Er wurde im Landeskrankenhaus Eickelborn operiert. ... Bei der Narkose kam es zu einer Verwechslung zweier Chemikalien, ... Als Folge davon erlitt Bartsch nach der erfolgreichen Operation einen tödlichen Kreislaufzusammenbruch.
Quelle: Wikipedia: Jürgen Bartsch


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Maria Baumer

12.10.2020 um 21:39
@Volker_Meid
1. Jürgen Bartsch ist nicht in Folge eines Suizids gestorben, sondern durch einen Narkosezwischenfall.
2. Der Auftrag des Gutachtens war völlig klar. Schuldfähigkeit.


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Maria Baumer

12.10.2020 um 21:42
Zitat von monstramonstra schrieb:Ich meine aber, dass man 2018 noch nicht abschätzen konnte, dass die Beweisaufnahme 2020 auch ohne Lorazepam ein schlüssiges Bild ergeben hätte.
Lorazepam spielte doch eine Rolle.


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Maria Baumer

12.10.2020 um 21:49
Ja, aber nicht nur der naturwissenschaftliche Nachweis. Sondern eben auch die 2016 abgeurteilte Tat in Verbindung mit der Google-Suche nach "letaler Dosis Lorazepam".

Warum hat man denn Deinem Verständnis nach 2018 eingestellt? Und wofür hat sich Reuscher dann eigentlich entschuldigt?


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Maria Baumer

12.10.2020 um 21:59
Zitat von monstramonstra schrieb:Warum hat man denn Deinem Verständnis nach 2018 eingestellt?
Da will ich mal zitieren:
Es habe kein hinreichender Tatverdacht formuliert werden können, sagte Oberstaatsanwalt Dr. Markus Pfaller.
Quelle: https://www.mittelbayerische.de/bayern-nachrichten/der-fall-maria-baumer-bleibt-ungeloest-21705-art1610241.html
Zitat von monstramonstra schrieb:Und wofür hat sich Reuscher dann eigentlich entschuldigt?
Das suche ich dir aber jetzt nicht raus. Versuch's im Liveticker oder im Podcast.


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Maria Baumer

12.10.2020 um 22:17
@emz
Danke für die Korrektur zur Todesursache, auch wenn mir das irgendwie fragwürdig erscheint. Zu BGH 3 StR 249/68 vom 21.11.1969 in diesem vergleichbaren Fall: "Die Pflicht zur Wahrheitserforschung kann das Gericht ausnahmsweise nötigen, zur Begründung einer ganz ungewöhnlichen, nahezu einmaligen sexuellen Triebanamolie des Angeklagten einen weiteren Sachverständigen anzuhören, der über spezielle wissenschaftliche Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet der Sexualforschung und insbesondere der krankhaften Verirrungen des Trieblebens (Psychopathologie der Sexualität) verfügt." Zitat Ende.


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Maria Baumer

12.10.2020 um 22:27
Zitat von emzemz schrieb:Das suche ich dir aber jetzt nicht raus.
Das ist jetzt nicht nett. Denn was Rauscher gesagt hat, das weiß ich, aber das beantwortet meine Frage nicht.
Er übt aber auch Kritik an seiner eigenen Behörde. Damit, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen Christian F. 2018 eingestellt habe, sei er „nie d‘accord“ gewesen. Auch auf diese Entscheidung sei es zurückzuführen, dass Baumers Angehörige zwei Jahre länger „leiden mussten“.
Quelle: https://www.regensburg-digital.de/maria-baumer-heimtueckischer-mord-oder-bloeder-unfall/30092020/ (Archiv-Version vom 16.10.2020)

Mir fehlt, warum Rauscher "nie dàccord" mit der Einstellung war.

Und auch die Nebenklägeranwältin wird angeblich deutlicher, aber schlauer wurde ich daraus auch nicht:
Die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft aus dem Jahr 2018 sei „contra legem“ (gesetzeswidrig) gewesen. „Das hat das Leiden unserer Mandanten vertieft.“ Erst eine Weisung der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg habe dieses Verhalten beendet.
Quelle: s.o.

Auch da fehlt mir jetzt die Begründung, warum die Einstellung gesetzeswidrig war. Und ich dachte, Du seist da besser über die Hintergründe informiert.


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