Menschen
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

Aufhebung des Inzest-Verbots

1.448 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Familie, Moral, Inzest ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Aufhebung des Inzest-Verbots

15.09.2015 um 14:58
Das schlimme an der geschichte ist ja eh nur, dass der akt ansich lediglich verfolgt wird. Ein mädel kann sich mit dem samen des bruders künstlich befruchten lassen. Das wäre absolut straffrei. Sinnbefreit das gesamte verbot.

Anzeige
melden

Aufhebung des Inzest-Verbots

15.09.2015 um 15:02
Hier wird immer so getan, als würde jeder Bruder über seine Schwester herfallen wollen, oder jede Schwester möchte ihren Bruder verführen.

Im "Normal"fall ist es doch so, das Bruder und Schwester sich nicht auf erotische Art und Weise lieben, sondern eher auf familiärer Basis.

Was wir hier ausdiskutieren sind Einzelfälle. Hinter diesen stecken meist auch noch soziale Grenzfälle, wo sich die Geschwister aus irgendwelchen Drucksituationen heraus in einander verlieben. Zum Beispiel, wenn die Eltern nicht genug Liebe geben, oder irgendwelche anderen Dinge passiert sind.

Menschen, die Inzest betreiben gehören nicht bestraft meiner Meinung nach. Zumindest nicht, ohne das man das jeweilige Schicksal dahinter ergründet hat. Jedoch per sé von kranken Menschen zu sprechen, die bestraft gehören ist extremst intolerant.

Das die Liebe zwischen Familienmitgliedern nicht die gesündeste ist, steht doch außer Frage.


1x zitiertmelden
Rao ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Aufhebung des Inzest-Verbots

15.09.2015 um 15:03
@KillingTime : Schon in der Bibel gibt es Storys über Inzest (Lot und seine Töchter, soviel ich weiß), schon damals galt das als äußerst pfui. Obwohl es die direkten Nachfahren von Adam + Eva ja angeblich genauso hielten, mangels Alternativen... (?)... In Altägypten und einigen anderen antiken Reichen war Inzest in den Herrscherfamilien erlaubt und sogar "nötig", um das angebliche "göttliche" Blut der "göttlichen" Urahnen so rein wie möglich zu halten. Was zu sogar nachweisbaren Erbschäden führte, die sich durch ganze Dynastien zogen, etwa bei Pharao Echnaton mit seinen Kindern, oder die ebenfalls viel zu engen Erblinien in den europäischen Herrscherhäusern (Bluterkrankheit in der Zarenfamilie) - Grund genug, um beim Volk Israel nach dem Auszug aus Ägypten einen Abscheu gegen diese Praktiken zu hinterlassen. ... wie das mit Inzest aus Sicht der alten Römer und Griechen aussah weiß ich allerdings nicht. Längst nicht alles, was sich die dekadenten Herrscherschichten erlaubten, war auch für das gemeine Volk erlaubt.


1x zitiertmelden

Aufhebung des Inzest-Verbots

15.09.2015 um 15:04
Zitat von RaoRao schrieb:Obwohl es die direkten Nachfahren von Adam + Eva ja angeblich genauso hielten, mangels Alternativen...
Das ist ein interessanter theologischer Aspekt. Würde Gott Inzest nicht wollen, hätte er nicht nur zwei erste Menschen geschaffen. Kein Gläubiger dürfte sich demnach gegen Inzest aussprechen, denn offenkundig ist es gottgewollt. Oder die Bibel ist falsch.


melden

Aufhebung des Inzest-Verbots

15.09.2015 um 15:11
Zitat von datrueffeldatrueffel schrieb:Jedoch per sé von kranken Menschen zu sprechen, die bestraft gehören ist extremst intolerant.
Das würde ich nicht tun, und ich fordere auch keine Strafbarkeit. Aber ich möchte es eklig finden dürfen. Das kann man mir nicht zum Vorwurf machen.


melden

Aufhebung des Inzest-Verbots

15.09.2015 um 15:13
@KillingTime

Dein Ekelempfinden ist ja auch nichts verkehrtes. Biologisch gesehen ist es ja auch vollkommen richtig. Nur weil ich sage, dass das Verbot gekippt werden soll, heisst es ja nicht, das ich Inzest befürworte.

Ich hege wahrscheinlich die gleiche Ablehnung wie du gegenüber Inzest, nur stört mich die Tatsache, dass es ein Straftatbestand ist ;)


1x zitiertmelden

Aufhebung des Inzest-Verbots

15.09.2015 um 15:15
Zitat von datrueffeldatrueffel schrieb:Nur weil ich sage, dass das Verbot gekippt werden soll, heisst es ja nicht, das ich Inzest befürworte.

Ich hege wahrscheinlich die gleiche Ablehnung wie du gegenüber Inzest, nur stört mich die Tatsache, dass es ein Straftatbestand ist ;)
Dann sind wir hier auf Linie.


melden
Rao ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Aufhebung des Inzest-Verbots

15.09.2015 um 15:24
Straftatbestand ist es, weil es meistens Teil von Straftaten ist - aufgrund Mißbrauch an Kindern und/oder geistig und/oder körperlich behinderten Angehörigen, die sich gegen die "Avancen" des jeweiligen Täters nicht wehren können. Da "freiwilliger" Inzest äußerst selten ist, viel seltener als erzwungener, ist es simple Logik, die Sache erst einmal generell unter Strafandrohung zu stellen und erst hinterher zu schauen, wie die tatsächlichen Verhältnisse sind. Andernfalls hätte man nämlich den umgekehrten Fall, daß im mißbräuchlichen Fall das Opfer nachweisen müßte, daß die ganze Sache unfreiwillig und erzwungen passiert ist. Opferschutz vor Täterschutz!


2x zitiertmelden
Rao ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Aufhebung des Inzest-Verbots

15.09.2015 um 15:27
Fundsache: http://www.hilferuf.de/forum/familie/211842-ist-das-noch-normal.html


1x zitiertmelden

Aufhebung des Inzest-Verbots

15.09.2015 um 15:29
Zitat von RaoRao schrieb:Straftatbestand ist es, weil es meistens Teil von Straftaten ist - aufgrund Mißbrauch an Kindern und/oder geistig und/oder körperlich behinderten Angehörigen, die sich gegen die "Avancen" des jeweiligen Täters nicht wehren können. Da "freiwilliger" Inzest äußerst selten ist, viel seltener als erzwungener, ist es simple Logik, die Sache erst einmal generell unter Strafandrohung zu stellen und erst hinterher zu schauen, wie die tatsächlichen Verhältnisse sind. Andernfalls hätte man nämlich den umgekehrten Fall, daß im mißbräuchlichen Fall das Opfer nachweisen müßte, daß die ganze Sache unfreiwillig und erzwungen passiert ist. Opferschutz vor Täterschutz!
Das stimmt in keinster Art und Weise. Das es ein Straftatbestand ist hat historischen Ursprung.


melden

Aufhebung des Inzest-Verbots

15.09.2015 um 15:31
Zitat von RaoRao schrieb:Fundsache: http://www.hilferuf.de/forum/familie/211842-ist-das-noch-normal.html
Was willst du uns damit sagen?

Das was ich da am schockierensten finde ist die Reaktion von Rainerjg.


melden

Aufhebung des Inzest-Verbots

15.09.2015 um 15:35
Zitat von RaoRao schrieb:Straftatbestand ist es, weil es meistens Teil von Straftaten ist - aufgrund Mißbrauch an Kindern und/oder geistig und/oder körperlich behinderten Angehörigen, die sich gegen die "Avancen" des jeweiligen Täters nicht wehren können. Da "freiwilliger" Inzest äußerst selten ist, viel seltener als erzwungener, ist es simple Logik, die Sache erst einmal generell unter Strafandrohung zu stellen und erst hinterher zu schauen, wie die tatsächlichen Verhältnisse sind.
das ist aber logisch schon nicht haltbar.

Erzwungener Sex ist strafbar, weil er erzwungen ist. Sex mit Minderjährigen ist strafbar, weil ein Beteiligter minderjährig ist.
Analverkehr mit volljährigen Familienangehörigen ist nicht strafbar.
Wo ist da bitte noch eine Strafbarkeitslücke, die durch ein Inzestzverbot geschlossen oder reduziert werden müsste?


1x zitiertmelden
Rao ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Aufhebung des Inzest-Verbots

15.09.2015 um 15:39
Viele Straftatbestände "historischen Ursprungs" sind im Lauf der Zeiten einkassiert worden. Meistens weil sie mit modernen Ansichten oder Gesetzen nicht mehr übereinstimmen (z. B. Schwulenparagraph). Auch Gesetze müssen sich regelmäßig hinterfragen lassen, ob sie überhaupt noch zeitgemäß sind, mit dem ursprünglichen Hintergedanken, oder ob eine Beibehaltung wünschenswert ist, ggf. mit neuen Hintergründen, wenn die alten nicht mehr ausreichend oder überholt sind. Diese Diskussion ist doch das beste Beispiel dafür, das für und gegen (freiwilligen) Inzest (unter Erwachsenen).


melden
Rao ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Aufhebung des Inzest-Verbots

15.09.2015 um 15:45
@datrueffel : Eine schockierte Reaktion ist für Dich schockierend? Und das geschilderte Verhalten wäre für Dich was... normal? Grenzwertig? Abartig? Welches Schweinderl hätten´s denn gern? ;)


melden

Aufhebung des Inzest-Verbots

15.09.2015 um 15:51
@Rao

Das hat nichts mit schockierter Reaktion zu tun.

Wenn ich schockiert bin, dann nenne ich fremde Menschen nicht würdelos oder haltlos.

Wie ich sowas finde maße ich mir nicht an zu beurteilen, da ich die betroffenen Personen nicht kenne. Aber ich würde nie auf den Trichter kommen jemanden würdelos zu bezeichnen, denn das ist würdelos.


melden
Rao ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Aufhebung des Inzest-Verbots

15.09.2015 um 16:00
Für mich ist jemand würdelos, wenn er zum Fremdschämen ist. Aus eigenem Verhalten kann man nämlich durchaus in den Augen anderer seiner Würde verlustig gehen. Die nichts mit "Menschenwürde" laut Grundgesetz zu tun hat wohlgemerkt, die ist ein erfundener Begriff für rechtliche Zwecke, ein Mensch hat Menschenwürde, weil er kein Stein und kein Baum und kein Pudel ist sondern eben ein Mensch, basta. Aber es ist bekanntlich nicht strafbar, sich oberpeinlich zu benehmen.


melden

Aufhebung des Inzest-Verbots

15.09.2015 um 16:06
Ganz ehrlich? Ich hab keinen blassen, was du mir sagen willst.

Wenn du dich über eine Person fremdschämen kannst, dann ist diese in deinen Augen bereits würdelos?

Du sprichst jemandem, über den du dich temporär fremdschämen kannst, also generell jegliche inneren Werte ab? Denn nichts anderes als innere Werte werden durch die Würde definiert.


melden
Rao ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Aufhebung des Inzest-Verbots

15.09.2015 um 16:12
"Innere Werte?" Herz, Leber, Nieren? :) Hirn und Verstand fällt in vielen Fremdschäm-Fällen nämlich schon mal aus. (siehe z. B. "Jackass"!)


melden
Rao ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Aufhebung des Inzest-Verbots

15.09.2015 um 16:22
@kleinundgrün
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Wo ist da bitte noch eine Strafbarkeitslücke,
Zum Beispiel überall da, wo Inzest- und somit potentielle Mißbrauchsfälle durch Zufall ans Licht kommen (und das ist ja meistens der Fall), etwa wenn sich bei Untersuchung eines Kindes herausstellt, daß es aufgrund einer seltenen Erbkrankheit oder anderer Besonderheiten höchstwahrscheinlich einer inzestösen Beziehung entstammt. Was macht ein Arzt in so einem Fall, ist er auf jeden Fall verpflichtet, die Behörden zu informieren, oder würde eine Straffreiheit von Inzest bedeuten, daß er gar nicht mehr anzeigepflichtig (oder -berechtigt?) wäre, was wäre in solch einem Fall überwiegend, Anzeigepflicht/recht oder ärztliche Schweigepflicht? An solchen vermeintlichen Kleinigkeiten hängen sich nämlich gern Rechtsanwälte auf, mit unabsehbaren Folgen für alle späteren, ähnlich gelagerten Fälle.


1x zitiertmelden

Aufhebung des Inzest-Verbots

15.09.2015 um 16:28
Zitat von RaoRao schrieb:Was macht ein Arzt in so einem Fall
Was macht ein Arzt in so einem Fall jetzt? Muss (darf) er so etwas Stand jetzt überhaupt melden?

Dieses Argument geht in folgende Richtung:
Blondinen werden häufiger vergewaltigt als Frauen anderer Haarfarbe. Also stelle ich Vaginalverkehr mit Blondinen unter Strafe.

Bitte beachte: Wir reden hier davon, dass es strafbar ist, wenn zwei Erwachsene einvernehmlich Vaginalverkehr haben. Kommt Dir das nicht auch absurd vor, wenn man es so formuliert?
Zitat von RaoRao schrieb:An solchen vermeintlichen Kleinigkeiten hängen sich nämlich gern Rechtsanwälte auf
Rechtsanwälte hängen sich nur sehr selten auf. Jedenfalls nicht signifikant häufiger als andere Berufsgruppen.


Anzeige

melden