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Aufhebung des Inzest-Verbots

1.448 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Familie, Moral, Inzest ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Rao ehemaliges Mitglied

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Aufhebung des Inzest-Verbots

15.09.2015 um 16:44
Bloß ist es, wie oben ausgiebig durchgekaut, in Inzestfällen äußerst selten, daß die Sache wirklich einvernehmlich geschieht. Die wenigen "echten" einvernehmlichen Fälle sind so selten, verglichen mit Zwangsfällen (Fritzl & Co.), daß sie die absoluten Ausnahmen von der Regel sind, die auch im Strafrecht jederzeit als Ausnahmen behandelt werden können. Das rechtfertigt aber eben keine generelle Freigabe. Denn genauso könnte man dann auch argumentieren, daß Sex mit deutlich minderjährigen Kindern in Ausnahmefällen einvernehmlich stattfindet und wegen dieser paar Ausnahmen generell straffrei gestellt werden sollte.

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15.09.2015 um 16:50
Zitat von RaoRao schrieb:Die wenigen "echten" einvernehmlichen Fälle sind so selten
Wie viele sind es denn?

Und ist die Anzahl der Fälle, in denen inzestuöser Anal- oder Oralverkehr erzwungen geringer? So dass man hier auf die Strafbarkeit verzichten kann?
Zitat von RaoRao schrieb: die auch im Strafrecht jederzeit als Ausnahmen behandelt werden können.
Inwiefern können sie das? Angenommen, die beiden erwachsenen Geschwister weisen nach, dass sie einvernehmlichen Sex hatten - inwiefern kann das Gericht sie dann frei sprechen? Der Tatbestand ist ja erfüllt.
Zitat von RaoRao schrieb:Denn genauso könnte man dann auch argumentieren, daß Sex mit deutlich minderjährigen Kindern in Ausnahmefällen einvernehmlich stattfindet
Nein, das könnte man nicht. Mangels der Fähigkeit Minderjähriger, einzuwilligen, gibt es nicht einen einzigen Fall des einvernehmlichen GV mit Minderjährigen.


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15.09.2015 um 16:56
@Rao
Du hast im Hinterkopf, dass der Vater seine minderjährige Tochter zum Sex "verführt" und das willst Du bestraft wissen.
Nur ist das auch ohne ein Inzestverbot strafbar. Das Inzestverbot bestraft ausschließlich einwilligungsfähige Menschen, die einvernehmlichen Vaginalverkehr praktizieren.

Wenn "heraus kommt", dass X mit dem minderjährigen Familienmitglied Y Vaginalverkehr hatte, ist das nicht wegen eines Inzestverbotes strafbar. Da muss auch keiner irgend eine Einwilligung nachweisen. Für ein Kind macht die Inzeststrafbarkeit keinerlei Unterschied.

Und bei Erwachsenen? Wenn eine Schwester vaginal vergewaltigt wird und der Staat nicht nachweisen kann, dass es eine Vergewaltigung war, dann ist sie u.U. selbst wegen des Inzests strafbar. Sie hatte dann ja einvernehmlichen GV.


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Rao ehemaliges Mitglied

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15.09.2015 um 17:13
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Das Inzestverbot bestraft ausschließlich einwilligungsfähige Menschen
Ist es eine "Bestrafung", eine Verbindung nicht eingehen zu können, die von der Gesellschaft nicht anerkannt wird und - anders als Schwulenehen, die es schon in früheren Zeiten und anderen Kulturen gab (Indien, Asien, pazifischer Raum) - auch kaum jemals eine Chance hat anerkannt zu werden, eben auch wegen der biologischen Hintergründe? Ist es eine "Bestrafung", legal keine Kinder in die Welt setzen zu dürfen, die ihr ganzes Leben mit diesem Makel leben müssen und ggf. die genetischen Folgen zu tragen haben? Manche Leute finden es schon strafbar, Kinder peinliche Namen zu verpassen, an denen sie ihr ganzes Leben zu leiden haben (von Rosa Schlüpfer bis Pumuckel), aber wenn die eigenen Eltern nebenbei auch noch Geschwister und/oder Vater/Tochter oder Mutter/Sohn sind, erhält die Peinlichkeit eine ganz neue Dimension... daß jemand nichts für seine Verwandtschaft kann, heißt nicht, daß er nicht unter ihr leiden wird.


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15.09.2015 um 17:20
Zitat von RaoRao schrieb:Ist es eine "Bestrafung", eine Verbindung nicht eingehen zu können
Ja. Aber so was von.
Mit welchem Recht darf der Gesetzgeber entscheiden, welche Verbindungen, bei der keiner der Beteiligten zu Schaden kommt, genehm sind und welche nicht?

Und warum "bestraft" der Gesetzgeber nur den Vaginalverkehr? Ist das besonders "unethisch"? Kommt das Dir nicht komisch vor?


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15.09.2015 um 23:46
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Ja. Aber so was von.
Mit welchem Recht darf der Gesetzgeber entscheiden, welche Verbindungen, bei der keiner der Beteiligten zu Schaden kommt, genehm sind und welche nicht?

Und warum "bestraft" der Gesetzgeber nur den Vaginalverkehr? Ist das besonders "unethisch"? Kommt das Dir nicht komisch vor?
Weil unser Staat leider Gottes den Menschen die Freiheit nicht zugestehen will selbst über ihr Leben zu entscheiden. Er macht Gesetze die die Freiheit der Partnerwahl einschränken, er zwingt jeden Deutschen sich im Krankheitsfall kostenfrei behandeln lassen zu können, manche zwingt er sogar zur Behandlung. Er zwingt Väter von Kindern Unterhalt zu bezahlen. Alles Einmischungen die massiv in die individuellen Rechte der Bürger intervenieren.

Das kann nicht die Aufgabe des Staates sein.


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16.09.2015 um 00:18
Super haben die das gemacht, freier Inzest?

Toll noch mehr behinderte Menschen :D


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16.09.2015 um 10:05
Zitat von Dr.ThraxDr.Thrax schrieb:Das kann nicht die Aufgabe des Staates sein.
Das ist natürlich ein interessantes Thema.

Und ich würde Dir (bei einigen Beispielen) zustimmen, wenn menschliche Entscheidungen ausschließlich rational getroffen würden. Doch in wahrheit ist es so, dass Entscheidungen oftmals eine mehr oder weniger ausgeprägte intuitive Komponente haben. Also Instinktentscheidungen sind, die sogar aus Sicht des Entscheidenden seinen Interessen widersprechen. Vor allem zukünftige Belastungen können Menschen nur sehr schlecht rational erfassen. Ohne ein Kranken- oder rentenversicehrungssystem gäbe es eine Menge "Unglück". Weil zum Zeitpunkt der Entscheidung über eine Vorsorge die Bereitschaft, diese zu tätigen, gering ist - weil der Nutzen nicht unmittelbar erfolgt. Und zum Zeitpunkt des Schadens ist es zu spät.
Natürlich muss man dem Menschen weitestgehend die Konsequenzen seiner Entscheidungen zurechnen - aber nicht immer.

Und dann gibt es noch Beispiele, bei denen ich Dir gar nicht zustimmen kann:
Zitat von Dr.ThraxDr.Thrax schrieb:Er zwingt Väter von Kindern Unterhalt zu bezahlen
Hier liegt ein Interessenkonflikt von zwei (!) Menschen vor. Die Interessen des Vaters, nicht zahlen zu müssen und die Interessen des Kindes, ausreichend Unterhalt zu erhalten.
Da das Kind weit weniger als der Vater diese Situation verursacht hat, fällt der Vater mit seinen Interessen in einer Abwägung eben hinten runter.


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16.09.2015 um 10:27
Zitat von Dr.ThraxDr.Thrax schrieb:Er macht Gesetze die die Freiheit der Partnerwahl einschränken, er zwingt jeden Deutschen sich im Krankheitsfall kostenfrei behandeln lassen zu können, manche zwingt er sogar zur Behandlung. Er zwingt Väter von Kindern Unterhalt zu bezahlen. Alles Einmischungen die massiv in die individuellen Rechte der Bürger intervenieren.
Der Staat zwingt den Bürger, sich im Krankheitsfall kostenfrei behandeln zu lassen?

What?

Keine einzige Behandlung ist kostenfrei... es herrscht das Soliaritätsprinzip... du kommst mit deinen Beitragen für jede einzelne Behandlung auf... es wird halt nur umgelegt. Und niemand, absolut niemand, zwingt dich dazu, einen Arzt im Krankheitsfall aufzusuchen.

Es besteht keine -Arzt-Geh-Pflicht-wenn-ich-mich-krank-fühle- !

Und das mit dem Unterhalt... kannst du ja nicht ernst gemeint haben... das Mutter/Vater unterhaltspflichtig ihren Kindern gegenüber sind, hat nichts mit Zwang sondern mit einer Pflicht zu tun.

Das sind keine Einmischungen, das sind Notwendigkeiten, damit eine Gesellschaft wie die unserige überhaupt funktionieren kann. Wer soll denn sonst für die Kinder aufkommen, der Staat? Soll der Staat die Unterhaltszahlungen ALLE leisten?

Von mir aus... dann werden halt die Steuern erhöht... aber dann schreien alle die, die keine Kinder haben, dass sie dafür jetzt aufkommen müssen.

DAS wäre ein Zwang und völlig ungerecht.

-----------------

Übrigens, wie ich das hier so jetzt herausgelesen habe, finde ich es auch völliger Schwachsinn, dass anscheinend NUR der Vaginal-Verkehr in diesem Rahmen (GV unter Geschwistern) unter Strafe gestellt wird... ich finde da jeden sexuellen Kontakt in einem Familienverbund höchst fragwürdig.

Aber... was will man denn machen, wenn ein Bruder sich in seine Schwester verliebt und diese von ihr erwidert wird?

Was kann man gegen die Liebe ausrichten?

Einsperren?

Und zu behaupten, dass alle diese Verbindungen, bei denen anscheinend Liebe wirklich eine tragende Rolle spielt, aus psychogestörten Motiven heraus eingegangen werden, finde ich jetzt doch ein wenig vorschnell geurteilt.

Das will ich -per Einzelfall- erst einmal belegt haben, dass alle diese Personen psychisch gestört sind.


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16.09.2015 um 10:50
@Dr.Thrax
Zitat von Dr.ThraxDr.Thrax schrieb:Weil unser Staat leider Gottes den Menschen die Freiheit nicht zugestehen will selbst über ihr Leben zu entscheiden. Er macht Gesetze die die Freiheit der Partnerwahl einschränken, er zwingt jeden Deutschen sich im Krankheitsfall kostenfrei behandeln lassen zu können, manche zwingt er sogar zur Behandlung. Er zwingt Väter von Kindern Unterhalt zu bezahlen. Alles Einmischungen die massiv in die individuellen Rechte der Bürger intervenieren.

Das kann nicht die Aufgabe des Staates sein.
Höre ich da den Ruf nach totalem Anarchismus? :troll:

Eine Gemeinschaft ohne Gesetze ist ab einer bestimmten Anzahl Individuen dem Untergang geweiht.
Denn irgendwann sind Vorlieben, Vorstellungen, Interessen, Persönlichkeiten zu unterschiedlich, als dass sie noch gelöst werden können, indem sich alle auf dem Thingfeld bzw. Forum Romanum versammeln und ein gesittetes Gespräch mit schlussendlichem Konsens führen.


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16.09.2015 um 11:21
Zitat von moricmoric schrieb:Übrigens, wie ich das hier so jetzt herausgelesen habe, finde ich es auch völliger Schwachsinn, dass anscheinend NUR der Vaginal-Verkehr in diesem Rahmen (GV unter Geschwistern) unter Strafe gestellt wird
Der einzige "Strohhalm" ist eben das erhöhte Risiko einer Behinderung des Nachwuchses. Und da ist Vaginalverkehr die mit Abstand wahrscheinlichste Gefahr.

Wenn man mal überlegt, was des Gesetzgeber dazu berechtigen könnte, erwachsenen und einwilligungsfähigen Menschen die Wahl des Sexualpartners zu verbieten, fällt zumindest mir in der heutigen Zeit nichts dazu ein.
Von der "Widernatürlichkeit" des gleichgeschlechtlichen Sex haben wir uns nun zum Glück in der aufgeklärten Welt verabschiedet.

Und was bleibt dann noch? Warum sollte es der erwachsenen Schwester verboten sein, mit ihrem erwachsenen Bruder Sex zu haben? Weil es den Moral- oder Geschmacksvorstellungen der Mehrheit der Bevölkerung zuwider läuft? Das wäre dann aber sehr dünnes Eis. Dann wäre der nächste Schritt das Verbot einiger Sexualpraktiken. Oder wie wäre ein Verbot des Sex mit hässlichen Menschen? Verbot von Dreierbeziehungen?
Es wird immer Menschen geben, die Dinge unmoralisch finden. Nur solange daraus kein Schaden entsteht, ist die einzige "Verletzung" das Moralempfinden. Und ob das der Staat schützen muss, ist nun mehr als zweifelhaft. Dafür haben wir schon die Kirchen oder andere Institutionen in der Art.

Edit:
Und auch bei der Frage des höheren Risikos für den Nachwuchs, wandelt der Gesetzgeber auf der schmalen Klippe der Eugenik. Würde man anderen Risikogruppen den Sex verbieten, wäre der Aufschrei - zu Recht! - immens.


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16.09.2015 um 12:33
@kleinundgrün

Hm... ja, ich habe ja auch schon geschrieben, dass man einem Menschen schlecht verbieten kann, sich zu verlieben... und wenn sich Bruder und Schwester ineinander verlieben, was soll man da denn machen?

Und dann haben sie eben Sex... obwohl alles in mir Schüttelfrost bei dem Gedanken bekommt.

Aber ich bin eben so sozialisiert, dass ich den Gedanken daran als irgendwie abstoßend empfinde. Das bedeutet aber nicht, dass zukünftige Generationen damit nicht ganz anders umgehen können als ich.

Ich bin dazu, so glaube ich es zumindest momentan, nicht mehr in der Lage, in dieser Beziehung ein Umdenken zu vollziehen... und das muss ich auch nicht. Ich würde aber niemanden deswegen angreifen... wenn Bruder/Schwester eine Beziehung auf Einverständnis miteinander führen wollen, dann sollen sie es tun. So hat der Gesetzgeber ja nun auch entschieden.

Allerdings... Nachwuchs zeugen... No-Way... die Gefahr der Behinderung, vor allem über mehrere Generationen hinweg, ist einfach zu groß. Wie es sich bei der einmaligen Nachwuchszeugung, also nur über Bruder/Schwester hinweg, es sich mit der Wahrscheinlichkeit einer Behinderung verhält, muss ich gerade mal recherchieren.

Das Risiko für die Vererbung einer vorhandenen Erbkrankheit beträgt für Paare:[1][2]

3 Prozent für nicht blutsverwandte Partner
4 Prozent für blutsverwandte Cousin–Cousine 2. Grades
6 Prozent für blutsverwandte Cousin–Cousine 1. Grades
13 Prozent für blutsverwandte Onkel–Nichte, Tante–Neffe oder Großelternteil–Enkelkind oder Halbgeschwister
25 Prozent für blutsverwandte Vater–Tochter, Mutter–Sohn oder vollbürtige Bruder–Schwester


Quelle: Wikipedia: Inzucht beim Menschen

25% ist schon ordentlich viel, so dass hier unbedingt gegensteuert werden muss, meiner Meinung nach.

Und hier geht es einfach überhaupt nicht um ethische oder moralische Aspekte, sondern um den mediznischen Indikator, der hier, ausgedrückt in %, einfach eine große Rolle spielt.

Natürlich gibt es viele Möglichkeiten einer Risikoschwangerschaft, doch die vorliegende ist einfach unvermeidbar... es gilt als gesichert, dass die Krankheiten einfach mit 25% weitergegeben werden... und 25% ist wirklich sehr, sehr hoch.


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16.09.2015 um 13:16
Zitat von moricmoric schrieb:Ich bin dazu, so glaube ich es zumindest momentan, nicht mehr in der Lage, in dieser Beziehung ein Umdenken zu vollziehen
Im Grunde musst Du das auch nicht. Ob Du das tolerieren möchtest oder nicht, ist letztlich Deine Meinung. Die Frage ist nur, ob der Gesetzgeber hier handeln darf.
Zitat von moricmoric schrieb:25% ist schon ordentlich viel
Ist es. Aber diese Zahl muss man in Relation zu der absoluten Zahl derjenigen sehen, die eine Erbkrankheit überhaupt vererben können.
Stell Dir vor, beide Partner haben die Bluterkrankheit (ohne miteinander verwandt zu sein), dann ist das Risiko für deren Nachkommen mindesten so hoch.
Das schwere von Willebrand-Syndrom, der sogenannte "Typ III", tritt nur auf, wenn von beiden Eltern eine fehlerhafte genetische Information ererbt wird. Sind beide Eltern Überträger eines von Willebrand-Syndroms, wird die Krankheit bei ihren Kindern - Töchtern wie Söhnen - mit einer Wahrscheinlichkeit von 25 Prozent in schwerer Ausprägung auftreten.
http://www.igh.info/inhalte/infos/haemophilie/vererbung-wie-kommt-es-zur-haemophilie.html

Sollte es hier auch ein Sexverbot geben? Du müsstest an dieser Stelle konsequenterweise auch mit "ja" antworten.


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16.09.2015 um 16:05
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Sollte es hier auch ein Sexverbot geben? Du müsstest an dieser Stelle konsequenterweise auch mit "ja" antworten.
Zumindestens sollten die Eltern in diesem Fall sich gut überlegen, ob sie wirklich dieses Risiko eingehen wolllen.

Dies ist auch ein extremer Fall, der wirklich sehr selten vorkommt... der Typ 3 (kein von-Willebrand-Faktor im Blut) in der Prävalenz kleiner als 1 oder 2%.

Das beide Elternteile Typ 3 sind, habe ich noch nie gehört... gibt es so einen Fall? Weißt du was darüber?

Und hier werden mögliche Eltern bestimmt auch von den Ärzten auf die hohe Vererblichkeit beim Nachwuchs hingewiesen.

...beim Nachwuchs aus inzestiösen Verbindungen ist die Chance IMMER gegeben... und wird mit 25% recht stabil angegeben. Es ist, meiner Meinung nach, eine andere Ausgangslage.


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16.09.2015 um 16:11
Hm... ach so... ich glaube, es ist nicht nötig, dass beide Typ 3 sind, um das v-W zu manifestieren. Da kann eine Kombination auch schon ausreichen... es müsste aber, glaube ich, zumindest Typ 2 in Verbindung mit Typ 3 sein... oder? Oh man, ich weiß das nicht mehr.

Ne... ist, glaube ich, völlig wurscht, welcher Typ... wenn beide Elternteile betroffen sind vom v-W dann ist die Chance recht hoch, dass sich ein Typ manifestiert... hm... das muss aber nicht zwangsläufig dann die schwerste Form, also Typ 3, sein... im Gegenteil... man kann das nicht vorhersehen, soweit ich weiß...


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16.09.2015 um 17:11
Ist es. Aber diese Zahl muß man in Relation zu der absoluten Zahl derjenigen sehen, die eine Erbkrankheit überhaupt vererben können.
Diese "absolute Zahl" ist bekannt. Sie lautet vermutlich ... 100 %.

Es gibt nämlich (vermutlich) keinen einzigen Menschen auf der Welt, dessen Erbgut wirklich zu 100 % frei ist von potentiell krankmachenden Genen. Daß nicht jeder von uns krank ist, liegt daran, daß die meisten dieser krankmachenden Gene entweder "abgeschaltet" sind oder von anderen Genen, die ihnen entgegenwirken, in Schach gehalten werden. Sobald aber diese Gene weitervererbt werden und sich mit den genau gleichen krankmachenden Genen eines eng verwandten Partners vermischen können, steigt die Wahrscheinlichkeit, daß die Krankheit ausbricht, rapide an. Daher die (statistischen) 25 %, die bei Vorhandensein besonders leicht ausbrechender Veranlagungen (z. B. Mukoviszidose) noch erheblich steigen können. (Bei 2 Mukoviszidose-Vererbern sieht die Statistik z. B. so aus: von 4 Kindern sind im Durchschnitt 2 krank, eines trägt die Veranlagung weiter, eines ist veranlagungsfrei - also Krankheitsrisiko 50 %.)

Herausgefunden hat man das übrigens vor ein paar Jahren, als einige Medizinstudenten wissen wollten, wie hoch die Rate an Erbkrankheiten im menschlichen Erbgut ist. Sie liehen sich (anonyme) Blutproben aus Krankenhäusern und von Blutspendediensten und testeten die mit handelsüblichen Tests auf "nur" die 20 (oder so) häufigsten und bekanntesten Erbgutschäden, und mußten zu ihrem Schreck feststellen, daß keine einzige Probe wirklich frei war von krankhaften Veranlagungen, die meisten enthielten im Durchschnitt pro Stück! 3 - 5 potentielle Defekte. Wenn man dann rechnet, daß sie nur auf ca. 20 Krankheitsvarianten getestet haben, inzwischen aber etliche tausend potentiell krankmachende Erbgutveränderungen bekannt sind... da kann man nur dankbar sein, daß so ein Durchschnittsmensch ein ziemlich zähes Viech ist, das sich trotz aller möglichen Wehwehchen viele Jahre ans Leben klammern kann.


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16.09.2015 um 17:19
@Rao
Zitat von RaoRao schrieb:Die wenigen "echten" einvernehmlichen Fälle sind so selten, verglichen mit Zwangsfällen (Fritzl & Co.), daß sie die absoluten Ausnahmen von der Regel sind, die auch im Strafrecht jederzeit als Ausnahmen behandelt werden können.
Was denn für Ausnahmen?
Die Gesetzeslage ist eindeutig:
§ 173 StGB
Beischlaf zwischen Verwandten

(1) Wer mit einem leiblichen Abkömmling den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Wer mit einem leiblichen Verwandten aufsteigender Linie den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; dies gilt auch dann, wenn das Verwandtschaftsverhältnis erloschen ist. Ebenso werden leibliche Geschwister bestraft, die miteinander den Beischlaf vollziehen.
(3) Abkömmlinge und Geschwister werden nicht nach dieser Vorschrift bestraft, wenn sie zur Zeit der Tat noch nicht achtzehn Jahre alt waren.



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16.09.2015 um 17:35
Und zu behaupten, daß alle diese Verbindungen, bei denen anscheinend Liebe wirklich eine tragende Rolle spielt, aus psychogestörten Motiven heraus eingegangen werden, finde ich jetzt doch ein wenig vorschnell geurteilt.
Dafür braucht es nicht mal Psychogestörtheit, alles was es braucht ist ein fehlerhaft eingestellter Geruchssinn auf Seiten der Frau. Brünftige Männchen, egal welcher Art, ob Schildkröten, Mäuse, Zebrafinken oder Menschen, scheren sich nicht darum, welches Weibchen sie begatten, sie tragen ja nicht das Risiko und die Belastungen mit Schwangerschaft und potentiell geschädigtem Nachwuchs. Es sind allein die Weibchen, die die Wahl treffen, sich nicht mit engen Verwandten einzulassen, über Geruch - bei geruchsempfindlichen Arten, zu denen auch der Mensch gehört, auch beim Menschen spielt es eine starke Rolle, ob man den Partner "riechen kann" oder nicht - oder, bei rein optisch eingestellten Tieren wie Vögel oder Fischen, sind es Merkmale wie Färbung oder Bewegungsmuster, an denen die Weibchen die verwandten Männchen erkennen - und sie wegbeißen oder sonstwie vertreiben, bevor es zur Paarung kommt. Bei vielen sozial lebenden Arten wird Inzest, wie schon beschrieben, von vorneherein verhindert, indem geschlechtsreif werdende Junge abwandern oder vertrieben werden. Mit engen eigenen Verwandten paart sich ein Weibchen nur dann, wenn wirklich kein fremder Partner zur Verfügung steht.
Das laute "Bääähhh!" nackten Ekels, das bei den meisten Menschen beim bloßen Gedanken an Sex mit Bruder/Schwester, Mutter/Vater ertönt, hat (unbewußt) tiefsitzende Wurzeln in jenem stammesgeschichtlichen Teil des Gehirns, das für Geruchserkennung ("Nestgeruch") zuständig ist. Wer für einen Paarungspartner "falsch" riecht - wie eben die eigene Verwandtschaft - ruft sofort diesen angeborenen Ekel hervor, sobald es um Vermehrungsfragen geht. Das ist ein Instinkt aus weit zurückliegenden Zeiten, noch lange bevor der erste Menschenvorfahre von den Bäumen herunterkam. Aber wie alles, kann auch dieser Instinkt in Ausnahmefällen blockiert oder gestört sein, und dann kommt es halt mal zu diesen Fällen, die nicht sein sollten und trotzdem passieren. Murphy´s Gesetz schlägt überall zu.


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16.09.2015 um 17:41
Zitat von Draiiipunkt0Draiiipunkt0 schrieb:Was denn für Ausnahmen? Die Gesetzeslage ist eindeutig:
Gesetzeslage ist ein Ding. Was ein Richter daraus macht, wie er ein bislang noch nicht aufgetretenes Problem handhabt, und ob er sich auch immer an die starre Vorlage des Gesetzes hält oder einen Ausweg findet, Gnade vor Recht ergehen zu lassen, ist eine andere Sache. Im Gesetz steht z. B. nichts davon, wie die Sache bei Unwissenheit der betroffenen Parteien zu handhaben ist, im konkreten Fall also Bruder und Schwester, die wegen Adoption und des Schweigens ihrer Umgebung anfangs ja gar nicht wußten, daß sie Geschwister sind - deshalb wurde die Sache erst strafbar, als sie Bescheid wußten und trotzdem nicht voneinander ließen.


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16.09.2015 um 17:58
@Rao
Zitat von RaoRao schrieb:Gesetzeslage ist ein Ding. Was ein Richter daraus macht, wie er ein bislang noch nicht aufgetretenes Problem handhabt, und ob er sich auch immer an die starre Vorlage des Gesetzes hält oder einen Ausweg findet, Gnade vor Recht ergehen zu lassen, ist eine andere Sache.
Ein Richter kann nicht einfach das Recht beugen, damit macht er sich selbst strafbar.
Zitat von RaoRao schrieb:Im Gesetz steht z. B. nichts davon, wie die Sache bei Unwissenheit der betroffenen Parteien zu handhaben ist, im konkreten Fall also Bruder und Schwester, die wegen Adoption und des Schweigens ihrer Umgebung anfangs ja gar nicht wußten, daß sie Geschwister sind
Das ist eine Frage der Schuld...
Darum geht es hier im Thread nicht.


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