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Polizeiverhör - was beachten?

318 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Polizei, Betrug, Strafe ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Polizeiverhör - was beachten?

07.12.2014 um 12:36
Keine Aussage zu machen, ausser vielleicht, dass man unschuldig ist, ist immer das beste ...

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Polizeiverhör - was beachten?

07.12.2014 um 14:10
@Eraz

Du hast inzwischen einen ganzen Berg von Ratschlaegen bekommen.
War das nun eine Hilfe fuer dich?
Ich glaube kaum.
Ich wette dass du mit all diesen Anworten auch zu keiner Entscheidung kommen wirst.
Trotzdem wuensche ich dir dass deine Entscheidung die Richtige sein wird.
Viel Glueck.


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07.12.2014 um 14:40
@whocares
Das sehe ich mal nicht so negativ und gehe davon aus, dass ein juristisch fundierter Rat überaus hilfreich ist.


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07.12.2014 um 16:16
@whocares
Ich habe ja gestern schon geschrieben, dass hier einige sehr hilfreiche Antworten geschrieben haben. Insofern hat es mir schon geholfen. :)


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07.12.2014 um 20:07
@Eraz
Wenn du morgen eine Aussage machst, würde ich auch auf jeden Fall zur Wahrheit raten. Ich hoffe, dass das Ganze glimpflich für dich ausgeht. Gibts du danach nochmal eine Rückmeldung hier?


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07.12.2014 um 20:13
Zitat von TürkisTürkis schrieb:Wenn du morgen eine Aussage machst, würde ich auch auf jeden Fall zur Wahrheit raten.
Also ich höre immer wieder genau das Gegenteil, alle die etwas zugeben werden mächtig dafür bestraft, streitet man aber alles knallhart ab wird meist ein Verfahren eingestellt und eine eventuelle Verhandlung geht auf Staatskosten aus.

Das habe ich schon mindestens 20 mal im Leben gehört von verschiedenen Personen, es muss also was dran sein.


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07.12.2014 um 20:20
Ich habe vorhin bei der Polizei angerufen und gesagt, dass ich die Aussage verweigere (auf Anraten). Bin mal gespannt wie es jetzt weiter gehen wird


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07.12.2014 um 20:22
@Eraz
Als Zeuge musst du zu einer Vernehmung nicht gehen. Aber als Beschuldigter musst du zumindest dahin und deine Personalien zu Protokoll geben. Also hingehen musst du. Und wer dir in diesem Fall angeraten hat nix zu sagen. Aber gut. Rechtsanwälte sagen das IMMER. Weil sie damit ihr täglich Brot verdienen und die Aussage für den Beschuldigten formulieren.


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07.12.2014 um 20:34
Zitat von kronzeuge007kronzeuge007 schrieb:Also ich höre immer wieder genau das Gegenteil, alle die etwas zugeben werden mächtig dafür bestraft, streitet man aber alles knallhart ab wird meist ein Verfahren eingestellt und eine eventuelle Verhandlung geht auf Staatskosten aus.
Das macht hier aber keinen Unterschied.
Die Sachlage ist klar wie sonstwas.
Er hat einen gefälschten Gürtel verkauft und daran wird nichts zu rütteln sein.
Das "Ich verweigere die Aussage" macht einen in diesem Punkt nurnoch verdächtiger..

Aber das ist ja sein Bier..komplett mit Offenen Karten spielen vonwegen: "wusste nich das er gefälscht war. tut mir wirklich leid. geld wird natürlich zurückgezahlt." etc. wäre definitiv besser gekommen anstatt zu Mauern wenn die Sachlage eh Glasklar ist.


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07.12.2014 um 20:37
Zitat von NerokNerok schrieb:Das macht hier aber keinen Unterschied.
Die Sachlage ist klar wie sonstwas.
Er hat einen gefälschten Gürtel verkauft und daran wird nichts zu rütteln sein.
Das "Ich verweigere die Aussage" macht einen in diesem Punkt nurnoch verdächtiger..
Genau das meinte ich schon ein paar Seiten vorher. Die Sachlage ist mehr als klar. Er weiß auch, dass es nicht ok war und er hat es nicht mit Absicht getan.
In dem Fall würde eine Aussage das ganze nur glaubhafter machen und auch die "Reue" zeigen.
Schweigen sieht in dem Fall wie "Pff, ich sag nix, macht draus, was ihr könnt"...

Schweigen ist dann ratsam, wenn die Rechtslage nicht ganz eindeutig ist, der Sachverhalt streitig ist oder man Mist gebaut hat, der nachgewiesen werden muss.


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07.12.2014 um 20:39
Und ich hab in dem Laden gearbeitet. Es heisst zwar, Schweigen darf nicht negativ ausgelegt werden. Aber Richter sind auch nur Menschen und denken sich ihren Teil.
Aber wer nicht will, der hat schon... Iin dem Fall wäre nur kooperieren ratsamer als es einfach laufen lassen.


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07.12.2014 um 20:42
Zitat von SaturiusSaturius schrieb:Aber wer nicht will, der hat schon... Iin dem Fall wäre nur kooperieren ratsamer als es einfach laufen lassen.
Exakt.
Da ein Kumpel mal das vergnügen hatte als beschuldigter in was kleinem angeklagt zu sein:

Der weitere verlauf wäre wohl gewesen das 4-5 Monate später ein Bescheid kommt das man sich bei einer Bewährungshelferstelle in der Nähe melden soll und dann dort seine Strafe gesagt bekommt gegen die das Verfahren eingestellt wird...dann macht man da noch aus ob Sozialstunden oder lieber Geldstrafe und muss dort dann später die Nachweise einreichen und dann wäre es gegessen gewesen.


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07.12.2014 um 20:47
@Nerok
Nope. für sowas gehts gar nicht so weit. Wird im schriftlichen Verfahren für gewöhnlich abgehandelt.
Staatsanwaltschaft schreibt einen an mit Tatvorwurft inkl Frist sich dazu zu äußern.
paar Wochen später kommt der Strafbefehl mit Geldstrafe in dem Fall. Hier würde ich mal sagen das doppelte vom Verkaufspreis bzw. 10 - 15 Tagessätze zu je 15 bis 20 Euro. Kaufpreisrückerstattung. Fertig.

Wenn er aber mauert/schweigt, könnte man "denken" er hat gewusst, dass der Gürtel gefälscht ist, wollte damit ein bisschen sein Taschengeld auffüllen... Also macht man 20 - 25 Tagessätze per Strafbefehl.
Verhandlung wird wohl nicht direkt gemacht. Aber er kann ja auch auf "Anraten" gegen den Strafbefehl Widerspruch einlegen, dann darf er ne ganze Verhandlung mitmachen und da auch schweigen. Kommt auch super.


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07.12.2014 um 20:53
@Eraz
Bei der Aussage bei der Polizei hättest du die Möglichkeit dem Staatsanwalt deine Reue zu zeigen, dass es keine Absicht war, dass du nicht wusstest, dass der Gürtel gefälscht war, dass es dir leid tut...
Schweigst bei der klaren Sachlage, kann und "wird" der Staatsanwalt evtl so denken, wie ich es oben beschrieben habe... Armer Schüler, der versucht hat mal sein Taschengeld aufzufüllen. Er wusste wohl, dass der Gürtel gefälscht war. Und Reue scheint er auch keine zu haben...


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07.12.2014 um 21:04
@Saturius
also wäre ich zu schnell gefahren, 20 drüber, würde ich im Anhörungsbogen nicht angeben, ich hatte da und dort einen eiligen Termin gehabt o.ä. Das lässt sich nämlich nachprüfen. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht und daher sollte man im Verhör besser schweigen.


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07.12.2014 um 21:13
@Allesforscher
beim zu schnell fahren gibt's auch keinen wirklichen strafrahmen. Da ist die Tatsache maßgeblich. Hier gibt's einen rahmen... ermessensraum. Und den gilt es niedrig zu halten.


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07.12.2014 um 21:15
@Allesforscher
Und wie lässt sich nachprüfen ob er wusste das der Gürtel echt gefälscht ist? Das er es absichtlich gemacht hat? Das er keine Reue zeigt? Eben...

Das kann nur er erklären und vermitteln. Aber weniger durch Schweigen


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07.12.2014 um 21:19
@Saturius
ich denke, es wird von der Staatsanwaltschaft nachgeprüft werden, ob er es wusste oder nicht. Da werden gründliche Ermittlungen erfolgen.


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07.12.2014 um 21:20
Zitat von AllesforscherAllesforscher schrieb:ich denke, es wird von der Staatsanwaltschaft nachgeprüft werden, ob er es wusste oder nicht. Da werden gründliche Ermittlungen erfolgen.
1.) wie soll bitteschön nachgeprüft werden ob er es wusste oder nicht?

2.) für ein 100€ delikt wird kein staatsanwalt den gesammten apparat in gang setzen...


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07.12.2014 um 21:24
@Allesforscher
Wir reden hier von einem Gürtel und keinen Kapital Verbrechen. Die Staatsanwaltschaft und Gerichte sind froh so einen kleinen scheiss vom Tisch zu haben. Die haben mehr als genug zu tun.
Und wie wollen die es prüfen? Wenn deine Aussage plausibel klingt und ohne Widersprüche ... Aber ohne Aussage haben die keinen Anhaltspunkt zu wissen es war ohne Absicht. die StA kann nicht in Köpfe gucken. Und wo er den Gürtel Herr hat wissen sie auch nicht. Auch mit seiner Aussage nicht. Und in seiner Aussage wäre sogar zu lesen, das er den Gürtel von einem verwandten hat, wo man von ausgeht das die Verwandtschaft einen nicht bescheisst. Noch ein glaubwürdiger Faktor der untermauert, es war nicht absichtlich


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