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Polizeiverhör - was beachten?

318 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Polizei, Betrug, Strafe ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Polizeiverhör - was beachten?

07.12.2014 um 21:51
Zitat von NerokNerok schrieb:komplett mit Offenen Karten spielen vonwegen: "wusste nich das er gefälscht war. tut mir wirklich leid. geld wird natürlich zurückgezahlt." etc. wäre definitiv besser gekommen anstatt zu Mauern wenn die Sachlage eh Glasklar ist.
Jep, sehe ich auch so.


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07.12.2014 um 21:51
@Saturius

Nun ja, @drwho riet mir, mein Aussageverweigerungsrecht in Anspruch zu nehmen. In der Vorladung wurde ich über das Recht ja aufgeklärt von der Polizei. Als ich dort vorhin anrief, und Bescheid gegeben habe, hat der Beamte auch nicht gemeint dass ich als Beschuldigter aufzutauchen habe, sondern es notiert und sich bedankt

Ich war auch ein bisschen in Juraforen unterwegs, es wird gesagt dass man zu einer Vernehmung nicht erscheinen soll, einfach weil man sich um Kopf und Kragen reden kann, selbst wenn man die Wahrheit sagt. Da erscheint es mir auch sinnvoller, erstmal abzuwarten. Wenn der StA mir schreibt, muss ich dann ja sowieso aufkreuzen


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07.12.2014 um 21:56
@Saturius
ja wenn er Glück hat, geht es gut für ihn aus. Jemand aus meiner Verwandtschaft hat 500 Euro Geldbuße zahlen müssen, weil er einem Fahranfänger der noch keinen Schein hatte Sonntags nachmittags auf einem abgelegenen Parkplatz eine Fahrstunde gegeben hat. Und einmal wurden Frösche aus einem Naturschutzgebiet in einem Gefäß nach Hause an den heimischen Teich mitgenommen, jemand hat es gesehen, sich das KFZ-Kennzeichen notiert und dann wurde seitens des Eigentümers des Geländes ermittelt. Durch eine Ausrede "ein Herr XYZ wohnt hier nicht- er ist vor einigen Jahren verstorben" hat der Eigentümer des Geländes aber die Ermittlungen eingestellt. Um ein Haar hätte man die Polizei an der Sache drangehabt. Die ermitteln schon gründlich, auch bei kleinen Delikten, ich wäre vorsichtig.


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07.12.2014 um 21:59
@Eraz
Rechtsanwälte raten immer von Haus aus das Aussageverweigerungsrecht in Anspruch zu nehmen. Weil du dann nichts falsches sagen kannst, womit du dich oder andere belastest, was du nicht müsstest.

Aber in deinem Fall ist die Rechtslage dermaßen klar, da gibts nichts mehr falsches zu sagen, außer, es war gelogen, was du hier erzählt hast.
War es aber die Wahrheit:
1. Erzähle den Sachverhalt genauso wie er passiert
2. Sag, du hast den Gürtel von einem Verwandten mit Zeugnisverweigerungsrecht, weshalb du den namen nicht nennen möchtest
3. Mach klar, dass dir von dieser Person versichert wurde, er wäre echt gewesen udn da es ein naher Verwandter ist, hast du ihm natürlich auch geglaubt
4. Erstatte dem Käufer schnellstmöglich sein Geld zurück bzw. schonmal einen Teil davon. Sieht besser aus und zeigt Einsicht und untermauert nochmal, dass du dich nicht bereichern wolltest. EDIT niemanden übers Ohr hauen wolltest. natürlich wolltest du dich bereichern durch einen Verkauf, aber niemanden zu unrecht betrügen.
5. Sage immer wieder, dass es dir halt wirklich leid tut und du das nicht Absichtlich gemacht hast udn du dem Verwandten einfach nur geglaubt hast.
EDIT
6. Und achte darauf bei der Aussage dann nicht aus versehen von "Onkel" zu sprechen. Gewöhn dir an, auch hier beim Schreiben als Übung immer "Verwandter" zu sagen.

Du musst Reue zeigen so, dass der Staatsanwalt fast in Tränen ausbricht, wenn er deine Aussage liest. Hier zu Schweigen wäre einer der größten Fehler.

@Allesforscher
Zitat von AllesforscherAllesforscher schrieb: Jemand aus meiner Verwandtschaft hat 500 Euro Geldbuße zahlen müssen, weil er einem Fahranfänger der noch keinen Schein hatte Sonntags nachmittags auf einem abgelegenen Parkplatz eine Fahrstunde gegeben hat.
DAS ist mal richtig saudämlich...
1. Er wusste, dass er keinen Lappen hat
2. Parkplätze sind nunmal zum öffentlichen Verkehr zu zählen
3. Es ist fahren ohne Führerschein
4. Es ist fahren ohne Versicherungsschutz
5. Anstiftung zu einer Straftat
Mahlzeit....
Zitat von AllesforscherAllesforscher schrieb: Und einmal wurden Frösche aus einem Naturschutzgebiet in einem Gefäß nach Hause an den heimischen Teich mitgenommen, jemand hat es gesehen, sich das KFZ-Kennzeichen notiert und dann wurde seitens des Eigentümers des Geländes ermittelt.
Naturschutzgebiet.. Das heisst nicht umsonst so. Sonst hieße es "Gelände zur freien Bedienung an Flora und Fauna"...

Aber all deine beschriebenen Taten waren wissentlich und mit Vorsatz. Mit dem Bewusstsein, gegen das Gesetz zu verstoßen. Was beim TE aber nicht der Fall ist.


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07.12.2014 um 22:08
@Eraz
Und das Aussageverweigerungsrecht muss immer drin stehen. Denn es steht jedem Beschuldigten zu.
Aber stell dir mal vor, nicht du hättest ihn verkauft, sondern ein anderer unter deinem Namen. Wäre dann das Aussageverweigerungsrecht ebenso klug?
Und ähnlich ist es jetzt hier. Du hast Mist gebaut und wirst dafür bestraft. Zwangsläufig.
Aber du kannst jetzt sagen "ich sage nix und ihr könnt denken was ihr wollt" oder du backst kleine Brötchen und versuchst die Strafe so niedrig wie möglich zu halten. Und das geht nur mit Reue und erklären... Denn du wusstest ja nicht, dass es ein Plagiat war.
Aber woher soll der Staatsanwalt wissen, ob du es wusstest oder nicht, wenn du es ihm nicht erklärst, warum du dachtest, er wäre echt?


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07.12.2014 um 22:09
@Saturius
ja an diesem Punkt wäre ich mir nicht so sicher. Jemand erteilt jemand anderem ohne Führerschein Fahrstunden. Oder man habe das Schild "Naturschutzgebiet" nicht gesehen. Dann könnte er auch behaupten, er habe nicht gewusst das es strafbar ist. Also Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, so sehe ich das. Das hat nicht unbedingt mit Vorsatz zu tun.


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07.12.2014 um 22:12
@Allesforscher
Zitat von AllesforscherAllesforscher schrieb:Jemand erteilt jemand anderem ohne Führerschein Fahrstunden.
Darum haben Fahrschulautos auch die Pedale auf der Beifahrerseite, damit der Fahrlehrer, der GESCHULT WURDE, bei Fehlern eingreifen kann. Außerdem ist ein Fahrschüler bei Unfällen über die FAhrschule bzw. Fahrlehrer versichert.
Was bei privaten Fahrstunden nicht der Fall ist. Und es ist nunmal eine Anstiftung zu einer Straftat. Fahren ohne Führerschein ist eine Straftat.
Zitat von AllesforscherAllesforscher schrieb:Oder man habe das Schild "Naturschutzgebiet" nicht gesehen.
Richtig. Und dann würde die Strafe kleiner ausfallen, als wenn man sagen würde "mein gott, waren doch nur ein paar Frösche" oder wenn man einfach gar nix sagen würde... du siehst, manchmal ist Schweigen eben nicht Gold.
Zitat von AllesforscherAllesforscher schrieb:Also Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, so sehe ich das. Das hat nicht unbedingt mit Vorsatz zu tun.
Und genau deshalb wird der TE ja auch bestraft. Aber jetzt gilt es die Strafe nur klein zu halten.


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07.12.2014 um 22:15
@Eraz
Hallo,
also erste Frage... hast du als du diesen Gürtel angeboten hast, geschrieben dass es sich um ein Original handelt?

Wenn du das nicht wusstest und auch nicht geschrieben hast, ist der Käufer selber Schuld wenn er nicht nachgefragt hat.

Als alles ''aufgeflogen'' ist, warum gab es keinen rücktausch? Dein Onkel oder wer auch immer gibt dir dein Geld zurück und du hättest dem Typen seine 100€ wiedergegeben?

Mfg Cooper


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07.12.2014 um 22:17
@Dr.Cooper
Ich denke mal, es wird geheißen haben
"verkaufe hier einen Gürtel von/von der Marke XY"
Da muss nicht explizit "original" stehen. Es reicht, wenn man den Eindruck vermittelt eines Originals oder wenn nicht klar hervorgeht, es ist ein Plagiat, wie z.B.
"verkaufe hier einen Gürtel mit dem Design von der Marke XY / Mit der Aufschrift XY" Dann wäre er aus dem Schneider.


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07.12.2014 um 22:19
@Eraz
Aber berechtigte Fragen...
Warum hat der Käufer direkt eine Anzeige gemacht? Hat er nicht Kontakt aufgenommen zu dir vorher mit dem Hinweis, es ist eine Fälschung?
Warum hast du nicht direkt den Kaufpreis nach der Anzeige erstattet? Was sagt dein Onkel zu der ganzen Kiste?
Normalerweise, selbst wenn der Onkel selbst nicht wusste, dass es eine Fälschung ist, sollte der Onkel dann die Geldstrafe für dich bezahlen... So Anstandshalber.


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07.12.2014 um 22:20
@Saturius
Das stimmt auch wieder. Also ich denke mal, die Polizei will wissen, woher er den Gürtel hat.
Ich denke aber, da er noch nicht vorbestraft ist, wird es fallen gelassen oder er bekommt eine kleine Geldstrafe.


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07.12.2014 um 22:24
@Dr.Cooper
Im Grunde ist es ein Kinkerlitzchen. Das wissen die Polizei und die Staatsanwaltschaft. ist halt nur die Frage, wie er es an die verkauft... Nur mit Schweigen verkauft er sich sehr schlecht. Aber das muss er selbst wissen. Ratschläge hat er mehr als genug.
Wenn er natürlich nen Anwalt hat, wäre es klug die Aussage zu verweigern mit dem Hinweis, dass sein Anwalt dazu STellung nehmen wird.
Nur der Anwalt kostet auch Geld. Und ob es das wert ist?
Denn der wird nix anderes Schreiben, als hier schon geraten wurde. Den genauen Sachverhalt, den Verwandten mit zeugnisverweigerungsrecht, die Reue... die 200 Euro für den Anwalt kann er sich auch sparen. Denn PKH und Beratungshilfe gibts in dem Fall nicht.


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07.12.2014 um 22:29
Also nach die Ware bei ihm eintraf, sagte er, es sei eine Fälschung. Er würde das Paket zurückschicken und ich solle das Geld zurück überweisen. Darauf bin ich nicht eingegangen. Dachte ja wirklich, es sei ein Original, und das er mir dann eben ein Plagiat rüber schickt und ich so übers Ohr gehauen werde. Danach ist er recht schnell zur Polizei und so sind wir verblieben.

In der Anzeige stand nicht, dass der Gürtel original ist. Aber er hatte ich vorher per PN gefragt, dies bejahte ich (weil ich davon ja ausging).

Ich bin gerade am überlegen, ob ich morgen früh nicht doch zur Polizei gehen soll. Verplappern kann ich mich ja eigentlich nicht wirklich


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07.12.2014 um 22:30
@Saturius
Da hast du recht. Das ganze, wenn es es zu einem Verfahren kommt, würde um weites mehr kosten, als dieses Plagiat überhaupt Wert ist, deshalb sollte er von vornherein vorschlagen, ob er dem Käufer das Geld einfach ersetzen kann, wenn das überhaupt geht...?! Und schweigen und Anwalt nehmen, wäre glaube ich auch ein bisschen übertrieben, das sieht dann irgendwie so aus als ob er doch etwas zu verbergen hat.


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07.12.2014 um 22:36
@Eraz
Geh einfach hin, du wirst ja dann sehen was bei rauskommt.
Weil wenn du noch nichtmal zur Aussage gehst, kommt aufjedenfall ein Gerichtstermin und dann wirds warscheinlich richtig unangenehm.


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07.12.2014 um 22:44
Ob so eine Kleinigkeit vor Gericht landet, glaube ich eigentlich nicht


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07.12.2014 um 22:50
@Eraz
Kleinigkeit? Dachte ich eig auch... Aber niemand weiss ob du damit handelst. Die können dein Haus durchsuchen lassen usw. Also ich würde es trotzdem nicht auf die leichte Schulter nehmen.


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07.12.2014 um 22:51
Zitat von Dr.CooperDr.Cooper schrieb:Die können dein Haus durchsuchen lassen usw.
eine hausdurchsuchung ist nicht so leicht anzuordnen wie es im fernsehn aussieht..


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07.12.2014 um 22:55
@Nerok
Also ich weiss ja nicht wie alt du bist aber ich weiss, dass die Polizei schon für kleinste Beweismittel o.ä. die Tür aufbricht und leicht ist es allemal.


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07.12.2014 um 22:56
@Dr.Cooper
In Deutschland?


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