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Polizeiverhör - was beachten?

318 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Polizei, Betrug, Strafe ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Polizeiverhör - was beachten?

06.12.2014 um 21:09
@Alano
Das ist nicht relevant, ob der Käufer die Anzeige zurückzieht, da Offizialdelikt.

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Alano ehemaliges Mitglied

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Polizeiverhör - was beachten?

06.12.2014 um 21:13
@emz
Zitat von emzemz schrieb:Das ist nicht relevant, ob der Käufer die Anzeige zurückzieht, da Offizialdelikt.
Achso. Du meinst also, dass die Staatsanwaltschaft trotzdem die Anzeige aufrecht erhält?


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Polizeiverhör - was beachten?

06.12.2014 um 21:23
@Eraz
Meine Frage nun - wie wird das Verhör ablaufen? Ich habe keinen Rechtsschutz und werde also ohne Anwalt auftauchen. Auf was sollte ich achten, evtl. Versprecher, die es zu vermeiden gilt?
Sag einfach wies gewesen ist , und Peng , das Verfahren wird eh eingestellt .
Es sei denn du betreibst sowas professionell und dann können die eh alles nachweisen , umsonst biste nicht wegen einem verkackten Gürtel in sowas reingeraten .

aber hey , ich glaube eher du willst uns verarschen.

:D


http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Post-Internet/Sendungen-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Einschraenkungen/Waren/Marken-und-Produktpiraterie/marken-und-produktpiraterie_node.html (Archiv-Version vom 23.09.2014)


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06.12.2014 um 21:33
@emz
Zitat von emzemz schrieb:Das ist nicht relevant, ob der Käufer die Anzeige zurückzieht, da Offizialdelikt.
Was ein Kack , sowas ist doch kein offizialdelikt :D

Das ist ein Ordnungswidrigskeitverfahren und nix weiter .

Ok , eventuell ein bussgeldverfahren.


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06.12.2014 um 21:42
@Heijopei
Wie jetzt, Betrug ist eine Ordnungswidrigkeit?


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06.12.2014 um 21:53
@emz
Kommt drauf an , wenn er Gewerbsmässig betrieben wird ist es schon ein offizialgelikt , nigeriaconnection zb. .

Aber wegen son paar Gürtelchen reisst sich bestimmt kein Bulle darum Anzeige bein Staatsanwalt zu machen.

Ein wenig Eigenverantwortung wird dem Bürger schon noch zugesprochen.

Wikipedia: Offizialdelikt (Deutschland)


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06.12.2014 um 21:56
@Eraz

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Steht auch so geschriben


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06.12.2014 um 21:57
Nene, gewerbsmäßig ist da nix - er hat ja per Überweisung gezahlt...selbst wenn die da Infos über meine Kontobewegungen holen würden, würden sie sehen das es was einmaliges war.


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Alano ehemaliges Mitglied

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06.12.2014 um 21:59
@Eraz
wie auch immer: mach dir keine Sorgen. Im Knast landest du nicht.


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06.12.2014 um 22:06
@Heijopei
Zitat von HeijopeiHeijopei schrieb:Aber wegen son paar Gürtelchen reisst sich bestimmt kein Bulle darum Anzeige bein Staatsanwalt zu machen.
Die Staatsanwaltschaft darf aber auch ohne Anzeige der "Bullen" aktiv werden.


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06.12.2014 um 22:26
Als Schüler solltest du als erstes deine Eltern einweihen.

Dann kannst du Prozesskostenhilfe beantragen, meines Wissens kostet dann der Anwalt ca 10 €.

Auf jeden Fall sag NICHTS, ohne Anwalt schon gar nicht. Denn denen bist du nicht gewachsen.


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06.12.2014 um 23:08
@hexenlady
Prozesskostenhilfe muss vom Anwalt beantragt werden. Ich denke du meinst Beratungshilfe. Die Beratung beim Anwalt kostet mittlerweile 15 Euro die nach Einreichung des Beratungshilfescheins gezahlt werden müssen.


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06.12.2014 um 23:38
Zitat von HeijopeiHeijopei schrieb:Aber wegen son paar Gürtelchen
:D
oh ja, da wird wohl gleich eine Hausdurchsuchung fällig

ich würde auch gerne meine ganzen Erfahrungen aus Ebay schildern die ich schon "durchmachen" musste, aber da würde ich noch bis morgen tippen....


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06.12.2014 um 23:48
@emz
Zitat von emzemz schrieb:Die Staatsanwaltschaft darf aber auch ohne Anzeige der "Bullen" aktiv werden.
Das darf sie nicht nur sondern das muss sie, wenn jemand Klage einreicht , aber das sind dann eben die zivielrechtlichen geschichten.

Die Staatsanwaltschaft darf auch gewisse Polizeilichle Massnahmen anorden , aber hey wir reden hier von einem Gürtel , und sowas kratzt echt keinen wenn da nicht grad Heroin oder sonstwas eingenäht war.


Ohne anzeige der Polizei wird bestimmt kein Staatsanwalt aktiv, die haben genug zu tun , die meisten anklagen verlaufen doch im Sande.


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Polizeiverhör - was beachten?

06.12.2014 um 23:57
Wenn es eine Vorladung bei der Polizei ist, musst Du da gar nicht hin.

Und ich würde jetzt mal davon ausgehen, Du bekommst von der Staatsanwaltschaft nach ca. 2 Monaten ein Schreiben, dass die Sache wegen Geringfügigkeit eingestellt wurde.


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Polizeiverhör - was beachten?

07.12.2014 um 00:09
@Heijopei
Es geht nicht um irgendwelche "zivielrechtlichen geschichten", sondern um Betrug, was ein Offizialdelikt ist und jetzt warten wir doch einfach mal ab. Vielleicht wird eingestellt, vielleicht wittert der Staatsanwalt noch weitere Straftaten dahinter, mit denen der TE selbst nichts zu tun hat, wir wissen es nicht.


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07.12.2014 um 00:30
@Eraz
Mach dir da keinen Kopf drum.

Solange du die Wahrheit erzählst wird dir da erstmal keiner den Kopf abreißen.

Und ich denke es wird so kommen wie
Zitat von GuteLauneGuteLaune schrieb:Und ich würde jetzt mal davon ausgehen, Du bekommst von der Staatsanwaltschaft nach ca. 2 Monaten ein Schreiben, dass die Sache wegen Geringfügigkeit eingestellt wurde.
Schrieb. Diese 100€ sind nicht mal ne Klage Wert.


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07.12.2014 um 08:25
@Eraz

Warum habe ich das Gefuehl dass du hier nicht die ganze Wahrheit
gepostet hast?
Du solltest beim Verhoer die ganze Wahrheit sagen oder die Aussage
ganz verweigern. Die Ruecksicht auf den Verkaeufer oder die Familie
ist hier nicht angebracht.


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Polizeiverhör - was beachten?

07.12.2014 um 08:59
@Eraz


Sei ehrlich ;-)

Ein gute Richter erkennt meist sehr wohl seine pappenheimer.

Ich würde mit deine eltern reden, strafpredig inkauf nehmen, (vielleicht erspart dir dies mehr ärger, wie du annimmst) Den typen den hunderte wieder zurück geben lassen, bei deine eltern monatlich abzahlen.

Wäre mein vorschlag.

Jeder muss mal lernen, und macht blödsinn, wenn dies alles ist denke ich wird es nicht so schlimm ausgehen.


Gute nerven.


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Polizeiverhör - was beachten?

07.12.2014 um 11:54
@whocares

Doch, habe die ganze Wahrheit gepostet. Haette ja gar keinen Grund, hier zu lügen. Euch muss ich ja nicht von meiner Unschuld überzeugen, sondern die Polizei


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