Polizeiverhör - was beachten?
06.12.2014 um 21:09Anzeige
emz schrieb:Das ist nicht relevant, ob der Käufer die Anzeige zurückzieht, da Offizialdelikt.Achso. Du meinst also, dass die Staatsanwaltschaft trotzdem die Anzeige aufrecht erhält?
Meine Frage nun - wie wird das Verhör ablaufen? Ich habe keinen Rechtsschutz und werde also ohne Anwalt auftauchen. Auf was sollte ich achten, evtl. Versprecher, die es zu vermeiden gilt?Sag einfach wies gewesen ist , und Peng , das Verfahren wird eh eingestellt .
emz schrieb:Das ist nicht relevant, ob der Käufer die Anzeige zurückzieht, da Offizialdelikt.Was ein Kack , sowas ist doch kein offizialdelikt :D
Heijopei schrieb:Aber wegen son paar Gürtelchen reisst sich bestimmt kein Bulle darum Anzeige bein Staatsanwalt zu machen.Die Staatsanwaltschaft darf aber auch ohne Anzeige der "Bullen" aktiv werden.
Heijopei schrieb:Aber wegen son paar Gürtelchen:D
emz schrieb:Die Staatsanwaltschaft darf aber auch ohne Anzeige der "Bullen" aktiv werden.Das darf sie nicht nur sondern das muss sie, wenn jemand Klage einreicht , aber das sind dann eben die zivielrechtlichen geschichten.
GuteLaune schrieb:Und ich würde jetzt mal davon ausgehen, Du bekommst von der Staatsanwaltschaft nach ca. 2 Monaten ein Schreiben, dass die Sache wegen Geringfügigkeit eingestellt wurde.Schrieb. Diese 100€ sind nicht mal ne Klage Wert.