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Polizeiverhör - was beachten?

318 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Polizei, Betrug, Strafe ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Polizeiverhör - was beachten?

09.12.2014 um 06:10
Folgendes: Ein Verwandter hat mir einen Markengürtel günstig verkauft. Er hat mir versichert, dass es ein Original ist...
Folgendes.. wenn dein Onkel auch in der Annahme war es ein Original ist und er somit auch reingelegt wurde, was spricht denn dann dagegen ihn zu nennen bzw. es mt ihm zu klären ? Onkelchen will doch sicher nicht das du Ärger bekommst oder ? Aber mir scheint du denkst selbst er gewusst hat, es eine Fälschung ist, du vielleicht die Hosen voll hast ? Sonst würdest du dich ja nicht dagegenstellen es mit ihm zu klären und vor allem es auch bei der Polizei so wiederzugeben. Hat er wohl Dreck am Stecken ?
Den Verwandten werde ich aber nicht nennen, muss ich ja auch nicht.
:D

Sorry, aber das wäre sehr sehr dumm von dir es auf deine Kappe zu nehmen. Und im Übrigem solltest du deine Eltern einweihen. Du hast schliießlich nichts verbrochen.

Deine Geschichte stinkt ein wenig. Du verheimlichst was... vielleicht hat Onkelchen ja schon ne Menge Strafen und du willst ihn schützen ? Er ja auch schon erwachsen ist nicht wahr ? Großer Bullshit wirklich. Schalt deinen Kopf ein.

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Polizeiverhör - was beachten?

09.12.2014 um 06:29
Warum hast du dich mit dem Käufer nicht gütlich einigen können? Wenn du den Kauf rückabwickelst hat der Käufer auch keinen Grund zur Anzeige. Ich würde das der Polizei auch so erklären dass du in irriger Annahme ein Original zu verkaufen gehandelt und Storno angeboten hast. Im Grunde hat der Käufer dann keinerlei Grund zur Anzeige.


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Polizeiverhör - was beachten?

09.12.2014 um 06:30
Vielleicht steckst du aber doch mehr mit drinn und ihr Beiden sucht die einfachste Lösung bzw.das mildeste Urteil.


Wie dem auch sei...... ---- Strafe wird folgen.


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Polizeiverhör - was beachten?

09.12.2014 um 06:37
@Hornisse

so wie beschrieben ist der Fall immer noch eine Bagatelle. Gerade beim Internethandel entstehen jeden Tag 1 Million Mißverständnisse. Es wird nicht umsonst immer darauf hingewiesen so etwas privat und gütlich zu klären.


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09.12.2014 um 07:02
@clubmaster

Bei einmaligem Verkauf von gefälschter Ware.. ich meine.. okay, kann ja wirklich vorkommen man ahnungsls ist, wird nicht allzuviel passieren. Die Frage die sich für mich aber letztendlich stellt ist, ob er schon mehrmals verkauft hat. Das lässt sich ja überprüfen und wird bestimmt auch überprüft.
Zudem wird die Polizei auch wissen wollen woher die Ware kommt. Könnte doch sein, sie der Sache erst Recht nachgehen.. wenn er den anderen schützen will. Denn das wirft Fragen auf. Und bei mehrmaligen Verkauf.. sieht es wieder ganz anders aus.


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09.12.2014 um 07:24
Zitat von AllesforscherAllesforscher schrieb:eingestellt wird das nicht, von wegen. Ganz im Gegenteil. Hier könnte ein Anfangsverdacht von Bandenkriminalität vorliegen und auch der Zoll ist, was Fälschungen angeht nicht gerade zimperlich.
Joooa ob ich mir in dem Fall das Geld auf mein Konto überweisen lassen würde ist zweifelhaft


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09.12.2014 um 07:31
Zitat von AllesforscherAllesforscher schrieb:eingestellt wird das nicht, von wegen. Ganz im Gegenteil. Hier könnte ein Anfangsverdacht von Bandenkriminalität vorliegen und auch der Zoll ist, was Fälschungen angeht nicht gerade zimperlich.
Joooa ob ich mir in dem Fall das Geld auf mein Konto überweisen lassen würde ist
Zitat von HornisseHornisse schrieb:Deine Geschichte stinkt ein wenig. Du verheimlichst was... vielleicht hat Onkelchen ja schon ne Menge Strafen und du willst ihn schützen ? Er ja auch schon erwachsen ist nicht wahr ? Großer Bullshit wirklich. Schalt deinen Kopf ein.
Nö, eine Menge Strafen hat mein Verwandter nicht. Wenn es so wäre, könnte ich es hier ja sagen. Hier ist das Verhör ja nicht.
Zitat von clubmasterclubmaster schrieb:Warum hast du dich mit dem Käufer nicht gütlich einigen können? Wenn du den Kauf rückabwickelst hat der Käufer auch keinen Grund zur Anzeige. Ich würde das der Polizei auch so erklären dass du in irriger Annahme ein Original zu verkaufen gehandelt und Storno angeboten hast. Im Grunde hat der Käufer dann keinerlei Grund zur Anzeige.
Habs hier schon mal gesagt gehabt, er ist direkt zur Polizei. Und jemand anderes meinte, selbst wenn er die Anzeige zurückzieht, könnte sie weiterverfolgt werden
Zitat von HornisseHornisse schrieb:Vielleicht steckst du aber doch mehr mit drinn und ihr Beiden sucht die einfachste Lösung bzw.das mildeste Urteil.
Würde ich mit drin stecken, hätte ich es auch so hier beschrieben.

Sorry für den Doppelpost...Zeit fürs editieren war schon abgelaufen :D


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09.12.2014 um 07:40
Hab mir jetzt nicht alles durchgelesen... warst du schon bei der Polizei?


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09.12.2014 um 07:45
@DieNii
Nope, mir wurde geraten mein Aussageverweigerungsrecht in Anspruch zu nehmen. So wird es ja entweder eingestellt oder der StA lädt vor, dann kann ich immer noch alles erzählen


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09.12.2014 um 07:49
@Eraz
Na dann..
ich denke wegen 100€ werden die auch kein großes Theater machen und ausserdem war es bei den Kleinanzeigen, da kann sowas schon mal passiern. Hab mal ne PS3 für 100€ verkauft und der Käufer meinte dann die wäre kaputt... tja was soll man machen


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09.12.2014 um 09:55
@DieNii
Wie ist es bei dir dann ausgegangen?


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09.12.2014 um 10:02
@Eraz

Da bei mir die PS3 noch funktionierte (als ich sie in den Karton gepackt und ca. 1 Jahr im Schrank verwahrt habe) hat der Käufer sich dann auch nicht mehr gemeldet.


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09.12.2014 um 10:18
da fällt mir auch noch eine sache ein:
Eine damalige Freundin hat bei eaby-kleinanzeigen ihr Handy verkauft (obwoh sie wusste, dass der Akku kapput ist). Der Käufer hat sich am nächsten Tag bei ihr gemeldet (per Mail) und ihr geschriebn, dass wenn sie ihm das Geld zurück gibt er keine Anzeige gegen sie macht. Sie hat ihn einfach ignoriert und es kam auch nie was...


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09.12.2014 um 11:43
Irgendwie schon stark, praktisch könnte man ein Original kaufen, es nach Ankunft der Lieferung gegen ein gutes Plagiat tauschen und dann beim Verkäufer auf Rückabwicklung pochen wegen Fälschung, falls er nicht mitspielt gibt es eine Anzeige. Es dann als Verkäufer zu beweisen man hat tatsächlich ein Original verschickt ist nur noch möglich wenn man die Belege hat oder sehr gute Bilder des verkauften Artikels.


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Polizeiverhör - was beachten?

09.12.2014 um 12:02
@taren das hatte ich auch gedacht, bis der Verwandte es zugegeben hat


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09.12.2014 um 12:12
Naja, so hatte ich es noch nicht heraus gelesen, dann wurde dir praktisch bewusst eine Fälschung als echt verkauft...


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09.12.2014 um 13:02
Und wenn du den "Verwandten" schuetzen willst must du bei der Polizei
bzw. Staatsanwaltschaft eine Falschaussage machen?
Na, wenn das mal gut geht - - - :-(


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Polizeiverhör - was beachten?

09.12.2014 um 13:19
Falschaussage? Nö, warum auch? Habe ich nicht vor (mal davon abgesehen, dass es nicht strafbar ist, beim Verhör zu lügen)


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09.12.2014 um 13:24
@Eraz
Zitat von ErazEraz schrieb:das hatte ich auch gedacht, bis der Verwandte es zugegeben hat
Also hat er dich wissentlich aufs Ohr gehauen?


Ich denke es wird dir net viel passieren, zahle auf jeden Fall das Geld zurück und gut ist...
Vermutlich interessiert sich die Justiz nur für die ganz großen Fische.


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Polizeiverhör - was beachten?

09.12.2014 um 13:38
Zitat von tarentaren schrieb:Irgendwie schon stark, praktisch könnte man ein Original kaufen, es nach Ankunft der Lieferung gegen ein gutes Plagiat tauschen und dann beim Verkäufer auf Rückabwicklung pochen wegen Fälschung, falls er nicht mitspielt gibt es eine Anzeige. Es dann als Verkäufer zu beweisen man hat tatsächlich ein Original verschickt ist nur noch möglich wenn man die Belege hat oder sehr gute Bilder des verkauften Artikels.
Oder man könnte jemandem ein Plagiat verkaufen und dann steif und fest behaupten er hätte das echte Produkt durch ein Plagiat ersetzt, falls er Anzeige erstattet vielleicht noch mit einer Anzeige wegen falscher Verdächtigung zurückschießen bis sich keiner mehr auskennt. Mit genug krimineller Energie ist wirklich viel möglich.


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