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Polizeiverhör - was beachten?

318 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Polizei, Betrug, Strafe ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Polizeiverhör - was beachten?

06.12.2014 um 17:15
@Konstrukt
Richtig. Pflichtverteidigung und PKH sind Antragsbegehren. Ob sie zulässig sind bestimmt das Gericht und liegt im Ermessen des Richters.

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Polizeiverhör - was beachten?

06.12.2014 um 17:15
Jetzt macht doch den armen Threadersteller nicht verrückt, wenn er das alles liest sucht er sich einen Strick.
Gar nix wird sein.


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06.12.2014 um 17:16
@RubberDuck
Dachte ich mir auch gerade. :D
Also wenn ich von der Person, die ich angezeigt habe, den entstandenen Schaden erstattet bekomme und sie Reue zeigt, hätte ich da kein Problem mit die Anzeige fallen zu lassen. Und da bin ich wohl nicht der einzige, der so denkt.

@emz
@Saturius
Stimmt, danke für's Richtigstellen.


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Polizeiverhör - was beachten?

06.12.2014 um 17:17
@RubberDuck
Das habe ich schon 2 Seiten vorher geschrieben. Das Verfahren wird eingestellt oder per Strafbefehl kurz abgeschlossen. Ohne Urteil, ohne Vorstrafe... Kleine Geldstrafe von 200 Euro, Kaufpreiserstattung (wobei er diese vorher am besten leistet, macht ein besseres Bild), und Gerichtskosten von max 50 Euro.


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06.12.2014 um 17:17
Hast du verwandte im Ausland falls du untertauchen müsstest?


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06.12.2014 um 17:17
@Ungustl
Zitat von UngustlUngustl schrieb:den entstandenen Schaden erstattet bekomme und sie Reue zeigt, hätte ich da kein Problem mit die Anzeige fallen zu lassen.
Das liegt nicht mehr beim Anzeigensteller. betrug ist öffentliches Interesse und wird von Amtswegen verfolgt.


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06.12.2014 um 17:18
@Dyne00
Zitat von Dyne00Dyne00 schrieb:Hast du verwandte im Ausland falls du untertauchen müsstest?
Könntest du mal aufhören den TE und alle anderen Anwesenden zu trollen?


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illik ehemaliges Mitglied

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Polizeiverhör - was beachten?

06.12.2014 um 17:19
Jaaaaa... was möchtest du jetzt lesen?
Pack deine nötigsten Dinge zusammen und verlasse das Land für immer!

Urgh, das ist bloss ein Bagatelldelikt. Mit etwas Glück glaubt dir die Polizei. Wenn nicht, zahlste eben ein paar hundert Euro und hast ein beklopptest Strafregister.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.


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06.12.2014 um 17:21
Schön wäre es gewesen die Marke und Version des Gürtels zu kennen um mal nachzusehen, welchen Wert er wirklich hatte.


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06.12.2014 um 17:21
Zitat von illikillik schrieb:Mit etwas Glück glaubt dir die Polizei. Wenn nicht, zahlste eben ein paar hundert Euro und hast ein beklopptest Strafregister.
Schwachfug... Und dahinter auch Schwachfug....
Egal ob die Polizei glaubt oder nicht. Die StA muss ihn bestrafen. Ob sie wollen oder nicht. Aber eben so kleinen Obulus... So als Denkzettel.
Sein Strafregister wird mal sowas von gar nicht verhunzt. Das bleibt sauber.


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illik ehemaliges Mitglied

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Polizeiverhör - was beachten?

06.12.2014 um 17:22
@Saturius
Kommt auf den Staat an. Vielleicht wohnt er ja in Venezuella? Dann hat er ein paar Jahre knast wens hochkommt


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06.12.2014 um 17:33
Ich könnte mir aber durchaus vorstellen, dass der Verwandte, der den Gürtel an den TE verkauft hat, ebenso befragt wird. Denn da, wo ein Gürtel herkam, kann es ja noch mehr geben. Und dann war das (vermute ich mal) ebenfalls Betrug, schließlich hat der Verwandte den Gürtel als Markenfabrikat ausgegeben.


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06.12.2014 um 17:47
So eine pillepalle wird bei uns nicht verfolgt und bevor ein richter jemals genervt darauf antworten muss, sagt der staatsanwalt darauf mit sicherheit, dass es nicht seine absicht war zu betrügen, da er es einfach nicht besser wusste...so einfach sieht das aus...


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06.12.2014 um 17:59
Den Käufer kontaktieren und einfach das Geld zurückgeben?
Vll zieht er die Anzeige zurück.


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06.12.2014 um 17:59
@Gentian
Das ist bei uns halt anders. Da kommt es darauf an, ob er betrogen hat, denn bei uns gilt der Grundsatz, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.


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06.12.2014 um 18:01
@Ocelot
Dennoch bleibt es ein Offizialdelikt, bei dem der Staatsanwalt ermittelt.


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06.12.2014 um 18:05
@Eraz

Also ich bin der Meinung, dass du sagen solltest: Du hast den Gürtel von deinem Verwandten bekommen und es war nicht erkennbar für dich, dass dieser Gürtel gefälscht war.

Auch die Umstände mussten dich nicht misstrauisch machen, schließlich geht man ja nicht routinemäßig davon aus, dass einen der Cousin über`s Ohr haut.
Der hat dir gesagt, er hat sich das Teil mal vor einer Weile gekauft, hat es aber praktisch nie getragen.
Oder er fand es dann später doch nicht schick und hat dir den Gürtel eben zum Freundschaftspreis verkauft.

Woher er den hatte, weiss er nicht mehr, man kann sich ja nicht an alles erinnern, vor allem dann nicht, wenn das schon länger her ist, aber auch er hat das ganz regulär gekauft und konnte nicht davon ausgehen, dass das Teil gefälscht wäre.

Es gab für dich also absolut keinen Grund, anzunehmen, dass der Gürtel gefälscht sei, man kann demnach nicht einmal Fahrlässigkeit unterstellen. Schließlich bist du ja auch kein Experte für gefälschte Markenartikel.

Es tut dir wirklich Leid, du hast dir noch nie was zu Schulden kommen lassen und hast das auch in Zukunft nicht vor.



Darüber hinaus muss man sich auch klar machen:

Die Ermittler müssen deine Schuld beweisen, nicht du deine Unschuld!


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06.12.2014 um 18:08
@emz

Jupp, der staatsanwalt muss ermitteln, doch bleibt es zumeist dabei. Der richter hat andere sachen zu run. Der staatsanwalt muss prüfen inwiefern davon auszugehen ist, dass der TE bewusst und gezielt einen betrugsversuch unternommen hat. Da es sich hier so darstellt, dass er es nicht besser wusste, wird der fall durchaus auf eis gelegt. Der anzeigenersteller kann dann widerspruch innerhalb von 2 wochen einlegen. Ich würde das geld zurückzahlen, das wäre der sauberste weg.


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06.12.2014 um 18:13
Dyne00vor einer Stunde
@Eraz

Ohje, das ist garnicht gut. Sowas wird immer hart bestraft. Du wirst eine hohe 4-stellige Summe zahlen müssen oder du sitzt erstmal ein. Du sitzt tief in der Scheisse, sehr tief.

Die werden dir dass niemals abkaufen dass du nicht bescheid gewusst hast, diese Ausreden hören die ständig.

Alles gute.
Deine Panikmache kannst du dir für Idioten wie.. aufheben. Danke.


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06.12.2014 um 18:17
@Eraz
Was meint eigentlich der Verwandte, der dich erst in diese Situation gebracht hat, mit der Behauptung, dass der Gürtel "echt" ist. Ist das dem nur peinlich? Ist er bereit, irgendwelche Strafen für dich zu bezahlen?


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