Polizeiverhör - was beachten?
06.12.2014 um 18:44Anzeige
=DoctoroWho]regel nummer 1: nie, nie, NIE vor der polizei aussagen. du machst von deinem aussageverweigerungsrecht gebrauch und wartest erst einmal ab, was passiert.Könnte das aber nicht den Anschein erwecken, ich hätte vorsätzlich gehandelt? Wenn Post vom Staatsanwalt kommt, dann muss ich ja auch auftauchen, dann ist es ja die selbe Situation
Schrotty schrieb:Er handelte im Guten Glauben, oder giebt es diesen Rechtskniff nichtmehr?Den gibts schon noch, allerdings hätte der TE sich da vorher schlau machen müssen, als er den Gürtel angekauft hat.
VORLADUNGSo kam der Brief...und das "Sie" ist in der Tat klein geschrieben im Anhang, keine Ahnung warum :D
Sehr geehrter Herr XXX,
wir bitten Sie, bei unserer Dienststelle vorzusprechen.
Anlass, Zeit und Ort sowie die näheren Umstände entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Eintragungen.
Falls der Termin nicht wahrgenommen werden kann, bitten wir um neue Terminvereinbarung. Sollten Sie von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen, bitten wir um Mitteilung.
Anlass: Betrug
Tatort: unbekannt
Tatzeit: 26.11.2014
Zweck: Beschuldigtenvernehmung
Termin: Mo, 08.12.2014 09:00 h
Örtlichkeit: XXX
Erbetene Unterlagen: Personalausweis
Beachten Sie bitte:
Beschuldigte sind bei der Vernehmung nicht verpflichtet, Angaben zur Sache zu machen. Sie erhalten jedoch Gelegenheit, sich zu der Beschuldigung zu äußern, vorliegende Verdachtsgründe zu beseitigen, Tatsachen zu ihren Gunsten geltend zu machen bzw. entlastende Beweiserhebungen zu beantragen. Halten sie den Vorladungstermin ohne ausreichenden Grund nicht ein, müssen sie damit rechnen, dass sie durch die Staatsanwaltschaft zur Vernehmung vorgeladen werden und ggf. ihr Erscheinen durch eine Vorführung erzwungen wird.