@pyre
pyre schrieb:bei straffälligen Flüchtlingen gegeben hat, die nicht im Besitz eines Personaldokuments waren und nicht durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) registriert wurden. Es sei „regelmäßig problematisch“ zu beurteilen, ob „strafprozessuale Maßnahmen“ bei einfachen Straftaten wie zum Beispiel Ladendiebstahl erforderlich seien.
Nur weil jemand sich nicht ausweisen kann, haben die also keine Handhabe?
Was passiert eigentlich mit einem Deutschen, der seinen Ausweis nicht mit hat und sich weigert der Polizei zu sagen wo er nachts schläft?
Oder mit einem Obdachlosen, der vielleicht ständig an anderen Orten ist?
Werden die auch wieder laufen gelassen, wenn sie sich nicht ausweisen können? (keine rhetorische Frage, ich weiß es wirklich nicht
:) - mich interessiert das jetzt nur mal)
pyre schrieb:Der Landesgeschäftsführer der Gewerkschaft der Polizei, Karl-Hermann Rehr, äußerte sich bestürzt. „Diese Weisung ist die Resignation des Rechtsstaates. Polizei unterliegt dem Strafverfolgungszwang, der hier ausgesetzt wird.“
Irgendwie nicht zu fassen.
pyre schrieb:Man könnte jetzt spekulieren, dass der ein oder andere sich fast eingeladen fühlen könnte Unfug zu machen...
nur "fast"?
Mindestens Einer hatte auch schon vor solch einer "Einladung" eine Kaufhalle als Selbstbedienungsladen angesehen im wahrsten Sinne des Wortes. In meiner Umgebung erzählte mir eine Kassiererin mit vorgehaltener Hand, dass sie von einem Ausländer einfach weggeschubbst worden war, als sie ihn zur Rede stellen wollte (sie hatte gesehen, wie er was eingesteckt hatte)...