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Ständige Erreichbarkeit - Pflicht?

124 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Gesellschaft, Computer, Technik ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Ständige Erreichbarkeit - Pflicht?

27.05.2015 um 18:58
Ich bin nicht immer erreichbar, Punkt und aus. Ich hab mein Handy seit ein paar Monaten nicht mehr benutzt.

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Ständige Erreichbarkeit - Pflicht?

27.05.2015 um 19:02
Zitat von dasewigedasewige schrieb:die meisten AG können nicht rechnen, jedenfalls auf lange sicht, die rechnen meist nur für den jetzigen moment. jemanden arbeiten zu lassen der krank ist, wird im endeffekt teuerer, als wenn man ersatz aus einer zeitarbeitsfirma holt.
Ja, da hast du Recht. Gute AG denken auch in die Zukunft und nicht nur für den Moment.


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Ständige Erreichbarkeit - Pflicht?

27.05.2015 um 19:02
@neonbible

und wie ist es mit den entzug erscheinung? ;)


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Ständige Erreichbarkeit - Pflicht?

28.05.2015 um 01:50
@neonbible

seit Monaten kein Handy ? ach komm


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Ständige Erreichbarkeit - Pflicht?

28.05.2015 um 04:20
Ständige Erreichbarkeit - Pflicht? Definitiv NEIN!

Ich habe ein Smartphone und habe es auch immer dabei wenn ich ausser Haus bin, aber meine Telefonnummer hat nur eine handvoll Leute und die rufen mich nur dann an, wenn es wichtig ist, reine Erziehungssache.
Meine Telefonnummer ist auch in meinen Filialen hinterlegt, meine Mitarbeiter wissen aber ganz genau, dass sie mich nur in Notfällen anrufen sollen, wenn z.B. eine Maschine kaputtgegangen ist und nix mehr geht.

Andersrum rufe ich meine Mitarbeiter nur in Notfällen in ihrer Freizeit an, das wissen die auch und oft sagen sie mir vor dem Urlaub: "Chef, wenns was gibt, ruf mich an, ich bin zu Hause." Find ich als Arbeitgeber gut und wird auch nur in dringenden Fällen genutzt.


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Ständige Erreichbarkeit - Pflicht?

28.05.2015 um 05:42
Ich verstehe nicht, warum hier so oft der Arbeitgeber bevorzugt wird. Wie schon gesagt wurde, sollte man bei vertraglichem Bereitschaftsdienst erreichbar sein sber ansonsten? nenene ich finde 5x8std/Woche sind genug verfügbare/erreichbare Zeit.

ich hab mein Handy immer dabei aber meistens auf lautlos. So empfange ich alle Nachrichten- falls es sich mal um einen notfall handelt kriege ich es beim nächsten Check mit, ansonsten antworte ich oft auch erst Stunden später. Dabei gehör ich zur smartphonegenereation :D

Wieso alle Ihr Handy dirket immer ausschalten versteh ich aber auch nicht. Gibt ja mittlerweile nicht nur lautlos sondern auch diverse flug- und unerreichbarkeitsmodi...
Außerdem kann ja echt mal was krasses oder interessantes sein & das will ich dann auch relativ zeitig sehen und bearbeiten.


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Ständige Erreichbarkeit - Pflicht?

28.05.2015 um 07:39
@dasewige

Da ich mein Handy auch vorher nur sehr selten benutzt habe, merke ich es kaum. Fällt mir nur manchmal bei einem Blick auf den Schreibtisch auf, wo mein Handy noch rumliegt. :)

@Vidar300

Tatsache. Seit Februar hab ich das Ding schlicht und einfach nicht gebraucht.


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Ständige Erreichbarkeit - Pflicht?

28.05.2015 um 08:09
Zitat von KuschkiKuschki schrieb:Ich verstehe nicht, warum hier so oft der Arbeitgeber bevorzugt wird. Wie schon gesagt wurde, sollte man bei vertraglichem Bereitschaftsdienst erreichbar sein sber ansonsten? nenene ich finde 5x8std/Woche sind genug verfügbare/erreichbare Zeit.
Das mag zweierlei Gründe haben:

* Manche Arbeitnehmer identifizieren sich mit ihrem Arbeitsplatz und arbeiten auch gerne dort (finde ich gut)

* Manche Arbeitnehmer halten sich für so wichtig, dass ohne sie der Laden sowieso zusammenbrechen würde (finde ich nicht so gut)


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Ständige Erreichbarkeit - Pflicht?

28.05.2015 um 09:12
Zitat von dasewigedasewige schrieb:was haben die denn damals gemacht, als es noch keine handys gab? rauchzeichen oder was.
Sich ins Auto (oder aufs Pferd, falls du noch weiter zurück gehen möchtest) gesetzt und daheim vorbeigefahren.
Zitat von dasewigedasewige schrieb:also ich bin selber in einer führungsposition (pdl), den fehler habe ich nur einmal gemacht.
Bitte verstehe das nicht falsch, aber das hatte ich nicht im Kopf, als ich davon sprach. Ich dachte z.B. an die Krankenhausleitung, um bei diesem Beispiel zu bleiben, nicht an eine Abteilungsleitung. Das ist zwar auch eine Führungsposition - aber von einem Gruppen- oder Abteilungsleiter würde ich das in der Tat eher nicht erwarten.


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Ständige Erreichbarkeit - Pflicht?

28.05.2015 um 09:22
Zitat von SuppenhahnSuppenhahn schrieb:Ständige Erreichbarkeit - Pflicht? Definitiv NEIN!
Komischerweise sagst Du im Text das genaue Gegenteil von Deiner Überschrift.
Du bist ständig erreichbar. Zwar nur für manche Mitarbeiter und nur für bestimmte Fälle - aber dann eben ständig. Du willst ja auch wissen, wenn gerade eine Filiale abbrennt oder sonst etwas ungewöhnliches passiert.
Insofern müsste die Aussage (für Deinen Fall) lauten: Ständige Erreichbarkeit - Pflicht? Definitiv JA!


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Ständige Erreichbarkeit - Pflicht?

28.05.2015 um 12:04
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Komischerweise sagst Du im Text das genaue Gegenteil von Deiner Überschrift.
Du bist ständig erreichbar. Zwar nur für manche Mitarbeiter und nur für bestimmte Fälle - aber dann eben ständig. Du willst ja auch wissen, wenn gerade eine Filiale abbrennt oder sonst etwas ungewöhnliches passiert.
Insofern müsste die Aussage (für Deinen Fall) lauten: Ständige Erreichbarkeit - Pflicht? Definitiv JA!
Kann man so sehen wie du - muss man aber nicht.

Klar bin ich so gesehen so gut wie immer erreichbar und habe mir das selbst auferlegt, aber die Personen, für die ich erreichbar bin, wissen auch genau, dass es genauso gut vorkommt, dass ich nicht erreichbar bin, nämlich dann, wenn ich nicht erreichbar sein will.

Man kann sein persönliches Umfeld schon so "erziehen", dass die ständige Erreichbarkeit am Telefon einen nicht zum Sklaven des Telefons bzw. der Anrufer macht.
Und ich habe immer noch die Freiheit nicht abzuheben, es ist meine Entscheidung in Gespräch zu führen oder nicht.


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Ständige Erreichbarkeit - Pflicht?

28.05.2015 um 12:31
@Suppenhahn
Die Diskussion leidet etwas darunter, dass verschiedene Ausgangspunkte in einen Topf geworfen werden:

1. Angestellter in unterer bis mittlerer Führungsebene:
Das gilt einfach das Grundsatz, dass Feierabend auch Feierabend ist. Die Organisation, wie Notfälle bearbeitet werden, liegt woanders. Das Gehalt deckt hier keine grundsätzliche Erreichbarkeit ab und es kann auch nicht grundsätzlich erwartet werden, dass diese Position eine grundsätzliche Erreichbarkeit beinhaltet (Kleinstbetriebe mal außen vor).

2. Angestellte in hohen Führungsebenen:
Da kann ich dem Grund nach schon erwarten, dass sie eine Erreichbarkeit rund um die Uhr gewährleisten. Das kompensiere ich mit der Bezahlung und/oder sonstigen Vorteilen und ich sollte Sorge dafür tragen, dass eben nur unaufschiebbare und wichtige Umstände zu einer Störung führen. Aber gesetzt den Fall, erwarte ich, dass diese Person ihre Opernbesuch verlässt, nachts um Zwei das Bett verlässt oder - sollte es nicht anders gehen - ihren Urlaub auf den Malediven verschiebt, unterbricht oder beendet.
Das darf natürlich nicht aus Willkür geschehen, aber das ist ein Preis für das Gehalt und wir reden hier nicht vom Filialleiter.

3. Eigentümer
Der kann letztlich machen, was er will. Wenn er klug ist und es sich leisten kann, dann versucht er möglichst viel zu delegieren und fährt nachts vielleicht nicht noch mal in die Firma, weil da noch das Licht brennt oder ein Einbruch gemeldet wurde.
Aber in der Regel möchte er ja erreichbar sein. Er möchte möglichst schnell wissen, ob gerade sein Laden ausgeraubt wird. Oder ob der Kunde aus Übersee den Millionenauftrag storniert hat und vielleicht ein zeitnahes persönliches Gespräch ihn doch noch um stimmt.
In dem Fall muss man natürlich - im engeren Wortsinn - nicht ans Telefon gehen, es ist eher ein faktischer Zwang.


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Ständige Erreichbarkeit - Pflicht?

28.05.2015 um 13:06
@kleinundgrün
entspricht diese Aufteilung - und vor allem die aufgeführten Pflichten - deiner eigenen Meinung, oder ist das irgendwo mehr oder weniger verbindlich definiert?

Aus meiner Sicht sollte man vielmehr in Tätigkeiten, in denen eine stetige Bereitschaft, wie meinetwegen der Notdienst beim Glaser, notwendig ist und solche, wo dieses nicht notwendig ist, unterscheiden - losgelöst von der Hierarchieebene.

In vielen Firmen gibt es Gleitzeit und auch Arbeitnehmer ohne Führungsverantwortung und solche in unterer bis mittlerer Führungsebene können sich ihre Arbeitszeit relativ frei einteilen, was "Führungskräfte" sowieso können.
Auch wenn da jetzt eine "Führungskraft" egal auf welcher Ebene meint bis in die späten Abendstunden im Büro sein zu müssen und derjenige eine Auskunft - egal ob von einem Sachbearbeiter oder von einem Kollegen auf gleicher Ebene - benötigt, dann gehört es sich ab einer gewissen Zeit nicht mehr, denjenigen anzurufen.

Etwas anderes mag es bei demjenigen sein, der sehr früh kommt und dafür - was sein gutes Recht ist - auch sehr früh wieder geht, während die Kollegen meist später kommen und später gehen. Da muss man akzeptieren während der "üblichen Arbeitszeit" der Kollegen von diesen auch mal angerufen zu werden, wenn es für den Arbeitsablauf notwendig ist.

Etwas anderes ist es in Betrieben, in denen ein Bereitschaftsdienst notwendig ist. Viele Autowerkstätten betreiben auch einen Abschleppdienst, leben - wie einige andere - jedoch nicht ausschließlich davon, sondern überwiegend von Reparaturgeschäft. Da ist es üblich, dass ein Monteur den Abschleppwagen mit nach hause nimmt und der Firmenanschluss auf dessen Handy umgeleitet wird. Wer damit nicht einverstanden ist, sollte nicht in solch einem Betrieb arbeiten.


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Ständige Erreichbarkeit - Pflicht?

28.05.2015 um 17:59
Zitat von roadcaptainroadcaptain schrieb:oder ist das irgendwo mehr oder weniger verbindlich definiert?
Nein, das ist nicht definiert. Jedenfalls nicht gesetzlich, falls Du darauf hinaus möchtest.
Allerdings gibt es z.B. Rechtsprechung, dass man Überstunden (ab einem gewissen Gehaltsniveau) im Grundgehalt mit abgelten kann.
Nur wirst Du unter Umständen als Werksleiter komisch angesehen, wenn nachts das Werk abgebrannt ist und keiner konnte dich erreichen, wenn Du am nächsten Morgen pünktlich um 8 zur Arbeit erscheinst. Meinst Du nicht?
Zitat von roadcaptainroadcaptain schrieb:Aus meiner Sicht sollte man vielmehr in Tätigkeiten, in denen eine stetige Bereitschaft, wie meinetwegen der Notdienst beim Glaser, notwendig ist und solche, wo dieses nicht notwendig ist, unterscheiden - losgelöst von der Hierarchieebene.
Da ist es aber anders. Heir müssen z.B. Überstunden grundsätzlich vergütet werden und Bereitschaftsdienste entsprechend vereinbart (und bezahlt) werden. Und auch hier ist Urlaub eben Urlaub.
Zitat von roadcaptainroadcaptain schrieb:dann gehört es sich ab einer gewissen Zeit nicht mehr, denjenigen anzurufen.
Ich glaube, wir reden noch immer aneinander vorbei. Es geht ja nicht ums Tagesgeschäft, nach dem Motto "Wie waren noch mal die Verkaufszahlen des letzten Quartals?". Es geht um die grundsätzliche Erreichbarkeit für Sonderfälle - was diese Sonderfälle denn sein könnten, muss sicherlich - zumindest konkludent - geregelt sein.

Um es vielleicht in Zahlen zu fassen, wenn Du ein paar Hunderttausend im Jahr verdienst, wird (sicher auch nach Branche unterschiedlich) in aller Regel erwartet, dass irgend jemand weiß, wie Du zu erreichen bist und dass Du im Notfall erreicht werden kannst.


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Ständige Erreichbarkeit - Pflicht?

28.05.2015 um 18:07
@kleinundgrün
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:aber von einem Gruppen- oder Abteilungsleiter würde ich das in der Tat eher nicht erwarten.
so sieht es in krankenhäuser und großen pflegeheime aus, ich bin aber in einem amb, pflegedienst mit 200 patienten und 50 mitarbeitern.


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29.05.2015 um 12:49
@kleinundgrün
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Nur wirst Du unter Umständen als Werksleiter komisch angesehen, wenn nachts das Werk abgebrannt ist und keiner konnte dich erreichen, wenn Du am nächsten Morgen pünktlich um 8 zur Arbeit erscheinst. Meinst Du nicht?
nein, das meine ich nicht.

es gibt zwei Arten von der "Pflicht erreichbar zu sein"

da ist erstmal der Bereich, in dem Notdienste angeboten werden... Glaser, Klempner, Elektriker, Schlüsseldienste, Abschlepper usw. Die haben eine gewisse, vereinbarte Zeit Bereitschaft und wenn die innerhalb dieser Zeit angerufen werden, dann müssen die halt "bereit sein" z. B. mit dem Abschleppwagen umgehend losfahren. Das bedeutet, keinen Alkohol trinken, keine längere Fahradtour machen, keine entfernt wohnenden Verwandten besuchen - auch der Besuch von Veranstaltungen ist problematisch.

auf der anderen Seite diejenigen, von denen man erwartet - oder die glauben, dass man es von ihnen erwartet - allzeit erreichbar zu sein.

Wie soll das in der Praxis funktionieren?

Bleiben wir mal beim Werkleiter. Der steht der Firma natürlich immer zur Verfügung, so auch in der Nacht, als in seinem Werk ein Feuer ausbricht. Am Abend zuvor hat er deshalb auch bis nach Mitternacht zusammen mit dem Verkaufsleiter zusammen Kunden empfangen und einen Abschluss gefeiert, war mit denen schick essen und danach in der Hotelbar. Gegen ein Uhr ist er in gehobener Stimmung mit dem Taxi nach hause gefahren.

Eine Stunde später klingelt das Telefon:

Im Werk brennt es. Man hat sogar schon - ohne seine Anweisung abzuwarten - die Feuerehr gerufen.
Ich glaube kaum, dass es hilfreich wäre, wenn er jetzt im Werk erscheint.

Sicher - ein extremes Beispiel. Führungskräfte im "unteren und mittleren Management" treffen sich wohl seltener mit Kunden in Hotelbars, aber sie treffen mit Freunden auf ein Bier usw. Was hilft es, wenn sie zwar ihr Handy - in der Kneipe - dabeihaben, aber nicht in der Lage sind, umgehend irgendetwas auszurichten?


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Ständige Erreichbarkeit - Pflicht?

29.05.2015 um 13:12
Zitat von roadcaptainroadcaptain schrieb:Wie soll das in der Praxis funktionieren?
Ich denke, Du hast einfach eine andere Vorstellung davon, was den in diesen Fällen der Nutzen der Erreichbarkeit ist.

Im Falle echter Bereitschaft muss man nüchtern bleiben etc. Das ist völlig richtig dargestellt.

Aber in den anderen Fällen handelt es sich ja gar nicht um eine echte Bereitschaft, mit dem Ziel dass der Angerufene irgend wo hin fährt.

Lass mich das anhand des Werksbrandes etwas erläutern:
X, der für das Werk verantwortlich ist, geht abends aus etc., gemäß Deinem Beispiel. Nachts um 2 bricht ein Brand aus. Die Feuerwehr kommt und nun stellt sich folgendes Problem:

Die Feuerwehr könnte versuchen, Halle 1 zu löschen. Dort liegen Werte in Höhe von 1 Mio. Es besteht allerdings das Risiko, dass ein Löschversuch fehl schlägt und das Feuer greift dann auf die Hallen 2, 3 und 4 über. Der Schaden beträgt dann 10 Mio. Alternativ lässt die Feuerwehr Halle 1 kontrolliert abbrennen und schützt Hallen 2, 3 und 4, was quasi sicher funktioniert.
Wer soll diese Entscheidung treffen? Der Hausmeister, der gerade Bereitschaft hat?

Hierbei geht es doch nur um Extremfälle. Aber gleichwohl würde ich von X erwarten, dass er grundsätzlich erreichbar ist. Und ich würde auch erwarten, dass er entweder nicht so sternhagelvoll ist, dass er keine Entscheidung mehr treffen kann oder zumindest in solchen Fällen jemand anderes erreichbar ist, der diese Entscheidung treffen kann. Das ist eben eine der Kehrseiten einer solchen Position, die u.a. mit dem hohen Gehalt kompensiert wird.

Ganz ehrlich, wäre X mein Werksleiter und wäre in dieser Situation nicht zu erreichen gewesen, dann wäre er die längste Zeit bei mir in einer solch verantwortlichen Position gewesen.


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26.11.2019 um 14:36
Ist es in den letzten 4 Jahren schlimmer geworden?

Ich will auch nicht, das man mich überall und zu jeder Zeit erreichen kann.
Es ist auch so, das ich mich auf ein Gespräch vorbereiten muss. Ruft mich jemand auf heiterem Himmel an und will etwas von mir, vergesse ich oft die hälfte und das Gespräch ist unvollständig. Wie geht es euch damit?


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Ständige Erreichbarkeit - Pflicht?

26.11.2019 um 14:48
Früher war ich auch Verfechter des manuellen Abschottens.
Mittlerweile bin ich 24/7 erreichbar, privat wie auch dienstlich, alles auf einem Telefon - und es läuft besser als vor paar Jahren. Alle meine Geschäftspartner halten sich an die Dienstzeit, wirklich alle. Das liegt daran das sie selbst nicht wollen abends angerufen zu werden. Genauso im privaten Bereich - nächtliche Anrufe Fehlanzeige.
Sollte es doch mal Abends 22Uhr klingeln, weiss ich direkt: das muss wichtig sein und da bin ich da, privat wie auch dienstlich.
Es wird immer weniger ausgenutzt, es hat eine Entwicklung stattgefunden. Sicher nicht übertragbar auf ein jedermannes Umfeld.


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Ständige Erreichbarkeit - Pflicht?

26.11.2019 um 15:58
Im Arbeitsvertrag meiner Leihbude steht drin das ich auch telefonisch erreichbar sein muss, ansonsten können die mir den Lohn kürzen... wurd ich auch erst von einem Kollegen drauf hingewiesen. Muss ich mich mal in Ruhe damit beschäftigen^^


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