Sexuelle Übergriffe auf Frauen am Kölner Bahnhof
07.01.2016 um 19:16@Gwyddion
Ich glaube, ab einer Haftstrafe von einem Jahr kann man jemanden ausweisen. Allerdings nicht wenn ihm in seinem Heimatland die Todesstrafe oder Folter drohen.
Ich glaube, ab einer Haftstrafe von einem Jahr kann man jemanden ausweisen. Allerdings nicht wenn ihm in seinem Heimatland die Todesstrafe oder Folter drohen.