Menschen
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

5.138 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Gesellschaft, Vergewaltigung, Skandal ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

12.06.2016 um 11:38
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Aber wenn man etwas nicht EINDEUTIG beurteilen kann und somit die Unschuldsvermutung für die Männer gilt, was ist dann bitte mit der Unschuldsvermutung von GLL? Wieso kann man sie dann anklagen?
Da gebe ich Dir allerdings völlig Recht! Das ist hanebüchen...

Anzeige
melden

Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

12.06.2016 um 11:39
Zitat von FFFF schrieb:Das Chatprotokoll scheint nicht zu existieren. Es gibt keine Bestätigung, dass es echt ist, und man müsste erst nachschauen, ob es in der Urteilsbegründung eine Rolle gespielt hat.
Ich habe den unseeligen 10 seitigen Verlauf von heute Nacht nicht gelesen, aber gestern noch waren einige Links hier gesetzt, wonach genau das zum Urteilsspruch beigetragen hat.


melden

Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

12.06.2016 um 11:41
@FF

Was war passiert? Nach einer Partynacht in Berlin habe die ehemalige Topmodel-Kandidatin mit zwei Männern Sex gehabt. Lohfink behauptet jedoch, zum Sex gezwungen worden zu sein. Ihr seien K.o.-Tropfen verabreicht worden, wie die Zeitung weiter berichtet. Das zuständige Amtsgericht habe daraufhin ein toxikologisches Gutachten erstellt und Bildmaterial sowie Chat-Verläufe vom Handy eines der Beschuldigten ausgewertet – jedoch keine Beweise für Lohfinks Beschuldigungen gefunden, was zu der Strafe führte.

http://www.focus.de/kultur/kino_tv/sie-soll-24-000-euro-zahlen-falschverdaechtigung-strafbefehl-gegen-ex-topmodel-kandidatin-gina-lisa_id_5185126.html


melden

Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

12.06.2016 um 11:41
Aus dem Stern Artikel:
November 2012, mehr als fünf Monate später. Die Verzögerungen ziehen sich wie ein roter Faden durch das Verfahren. Erst jetzt wird Gina-Lisa Lohfink zum ersten Mal vernommen. Ja, mit Pardis F. habe sie am Abend davor einvernehmlichen Sex gehabt. Nein, mit Sebastian C. wollte sie keinen Sex. Nein, sie wisse nicht, wie sie in C.s Wohnung gekommen sei. Ja, es seien auch andere Drogen konsumiert worden, welche, wolle sie aber nicht verraten. "Ich könnte deren Leben zerstören." Allgemein ist ihre Aussage sehr vorsichtig formuliert. "Ich will den beiden nichts Falsches", sagt sie. Während ihrer Vernehmung wird Lohfink auch gefragt, wie sie darauf komme, dass ihr K.o.-Tropfen verabreicht wurden. "Mir ist das schon mal passiert, das fühlte sich genauso an wie damals", erklärt sie. Mit keiner Silbe erwähnt sie jedoch, von wem und wann sie glaubt, K.o.-Tropfen verabreicht bekommen zu haben. "Das hätte im Grunde ja auch schon im Club passieren können", sagt sie dem stern. "Ich weiß es nicht. Ich kann es nur vermuten. Und diese Vermutung habe ich ausgesprochen."
Also das sind doch schon widersprüchliche Details mMn.

Es wurden an dem Abend also verschiedene Drogen eingenommen, sie will aber nicht sagen von wem, ist überzeugt das sie K.O Tropfen bekommen hat und erklärt somit ihren "Filmriss"
Trotz der Anschuldigung der Vergewaltigung möchte sie den beiden "nichts Falsches"? Was meint sie damit?
Der ganze Tathergang ist sehr schwierig zu beurteilen, aus meiner Sicht würde ich auch im Fall eines Zweifels für den Angeklagten sprechen.


melden

Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

12.06.2016 um 11:42
@Commonsense
Da steht letztlich, dass es nicht einmal ausreicht, dass das Opfer glaubt, die Situation sei ausweglos, sie muss es auch tatsächlich sein - das ist schon eine perverse Aussage!

]Text
Das ist beamtendeutsch, kenne ich zur Genüge. Aber da es ja meistens zwei Personen betrifft, ist die Beweislage schon sehr schwierig. Nämlich Aussage gegen Aussage. Oder der berühmte Spruch, wir wollten es beide. Und falls körperliche Spuren/ Verletzungen vorhanden sind, kann man sich die ja auch selbst beibringen. Ist echt ein heißes Eisen.


melden

Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

12.06.2016 um 11:45
@insideman
Dann müsste das über die SuFu zu finden sein, ist es aber nicht. Und auch der, der vorgibt, fas pdf gesehen zu haben, kann nichts dazu sagen, ob es in der Urteilsbegründung steht.
In dem Zitat von Dir steht nur, dass Chatverläufe ausgewertet wurden, nicht aber, was da gechattet wurde (ob sie sich tatsächlich am nächsten Tag für den Sex bedankt hat).

Aber selbst wenn ...
Wenn es anfangs einvernehmlichen Sex gab und dann, als die Frau zusehends die Kontrolle und zeitweise auch das Bewusstsein verlor, zur Vergewaltigung kam, und sie sich am nächsten Morgen erstmal nir an den einvernehmlichen Teil erinnern konnte, dann aber auf einem Film sieht, was passiert ist ... ist es dann keine Vergewaltigung?


1x zitiertmelden

Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

12.06.2016 um 11:46
Zitat von CommonsenseCommonsense schrieb:Was, wenn die Situation gestellt gewesen wäre? (Ich behaupte nicht, dass das so war, sondern weise nur darauf hin, dass Du es nicht weißt.)
Gestellt ist natürlich eine ganz andere Sachlage, ganz klar. Aber da braucht es dann eben eine sorgfältige Aufklärung der Gesamtsituation. Einzelne Chatnachrichten reichen da mit Sicherheit nicht. -
Zitat von AgathaChristoAgathaChristo schrieb:Zumal das Strafrecht ausreichend scheint.
Finde ich nicht.
Zitat von AgathaChristoAgathaChristo schrieb:Aber wenn schon im Vorfeld keine exakte Beweisbarkeit erbracht werden kann in diesem schmutzigen Fall, dann ist er nur noch für die Medien relevant. Und mit sowas müssen sich dann auch RichterInnen rumschlagen.
Die Typen, die das Video verhökern wollten, haben es z. B. explizit als "Vergewaltigungsvideo" deklariert.
Bei anderen Sachverhalten, die nicht den Gegenstand der Vergewaltigung zum Thema haben, reicht das z. B. völlig als Beweis aus.
Da kann man sich auch nicht rausreden, indem man sagt, "ja, hab ich vielleicht so gesagt/geschrieben, was auch immer, aber nicht so gemeint".


Naja, und das ist halt der Job von Richtern ;)


melden

Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

12.06.2016 um 11:47
@Tussinelda
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:und somit die Unschuldsvermutung für die Männer gilt, was ist dann bitte mit der Unschuldsvermutung von GLL? Wieso kann man sie dann anklagen?
Und das ist genau das, was mich hier verwundert.

Den Männern drohte keine Konsequenz, weil nicht eindeutig geklärt werden konnte, ob wirklich eine Vergewaltigung stattfand.

Und dazu kommt aber nun noch, dass G L einer Falschaussage bezichtigt wird. Das heisst, es gibt nicht nur Indizien gegen eine Vergewaltigung, sondern auch Indizien, die für eine Falschaussage sprechen.

Wenn G L wirklich das Gefühl hatte, vergewaltigt worden zu sein, dies aber nicht bewiesen werden kann, dann hätte es das Gericht doch einfach darauf beruhen lassen können, aber nein, es folgte eine Strafe für G L, die ihr eine gewisse Absicht unterstellt.

Für mich heisst das, dass das Gericht hier mehr weiss, als wir.


1x zitiertmelden

Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

12.06.2016 um 11:47
@AgathaChristo

Ich finde diese Auslegung schlimm, weil sie genauso auch im Fall eines Kindesmissbrauchs zur Anwendung kommt.
Das bedeutet, es reicht nicht aus, dass das Kind glaubt, es könne keine Hilfe herbeirufen, es muss tatsächlich so sein. Mit anderen Worten, wenn das Kind nicht versucht, wegzulaufen oder nicht nach Hilfe ruft, wurde es auch nicht vergewaltigt bzw genötigt. Ein Jurist, der so einen Mist durchsetzt, sollte bei seinem nächsten Thailandurlaub verknackt werden...


melden

Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

12.06.2016 um 11:48
@Commonsense
Ich wollte auf etwas anderes hinaus.

Das Schlagwort der angestrebten Strafrechtsreform lautet ja so schön plakativ "Nein heißt nein".

Wenn ich aber argumentiere: "Jaaaaa, sie sagt zwar nein, das sogar ein paar Mal, aaaaber, sie könnte damit ja auch diese eine Praktik gemeint haben", dann kann ich die Strafrechtsreform auch gleich in die Tonne drücken und alles so lassen wie bisher.

So eine Argumentation kann ich dann nämlich auch noch bringen, und mit so einer Argumentation einen Vergewaltiger nicht verurteilen, obwohl das Opfer "Nein" gesagt hat.

Ist aber nur meine bescheidene Meinung.


melden

Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

12.06.2016 um 11:49
@FF

Ich bezog mich nicht auf den Inhalt, den ich gestern schon in Zweifel zog, sondern allgemein auf die Chatprotokolle, welche offenbar die Entscheidung wie sie gefallen ist, mitbewirkt haben.
Zitat von insidemaninsideman schrieb:Dieses "Hör auf" was in dem Video, ich weiß jetzt nicht mehr genau wie oft, gefallen ist, ist ganz bestimmt nicht so klar, dass es Chatprotokolle und alle anderen Dinge außer Kraft setzen kann.
Nicht, das sich da jemand für den Sex bedankt hat, lediglich um das Protokoll an sich ging es mir. Dieses wurde ausgewertet und war wohl so, dass es zu dem Urteil das wir kennen kam.


melden

Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

12.06.2016 um 11:50
Zitat von FFFF schrieb:Aber selbst wenn ...
Wenn es anfangs einvernehmlichen Sex gab und dann, als die Frau zusehends die Kontrolle und zeitweise auch das Bewusstsein verlor, zur Vergewaltigung kam, und sie sich am nächsten Morgen erstmal nir an den einvernehmlichen Teil erinnern konnte, dann aber auf einem Film sieht, was passiert ist ... ist es dann keine Vergewaltigung?
Eben, ganz genau. Es geht um die Situation/die Situationen an sich, in dieser Nacht.

Zudem es ja so ist, dass am Tag davor offenbar alles okay war. Weshalb also sollte sie dann am Tag darauf eine Vergewaltigung anzeigen?
Das, was als Argument zitiert wird als Annahme der Falschaussage, könnte genau so für das Gegenteil stehen.


melden

Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

12.06.2016 um 11:51
@SKlikerklaker

Da üblicherweise Vergewaltigungen nicht gefilmt werden, sehe ich das letztlich als zweitrangig an. Wie will man denn beweisen, dass Nein gesagt wurde?


2x zitiertmelden

Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

12.06.2016 um 11:52
Zitat von KältezeitKältezeit schrieb:Und dazu kommt aber nun noch, dass G L einer Falschaussage bezichtigt wird. Das heisst, es gibt nicht nur Indizien gegen eine Vergewaltigung, sondern auch Indizien, die für eine Falschaussage sprechen.
Das ist ein interessanter Punkt. Denn möglicherweise, geben jene Protokolle nicht nur her, dass man keine Vergewaltigung beweisen kann (was dann aber für das Urteil ansich auch eher 2t-rangig wäre, weil wer gibt das schriftlich auch noch zu, wenn er eine vergewaltigt hat), sondern auch, dass eine Falschaussage vorliegt/vorlegen könnte.

Das würde dann wieder in die Richtung gehen, die jemand gestern einschlug (Bedanken...).

Denn eigentlich wäre es eine Frechheit, würde man GLL wegen Falschaussage anklagen, wenn man dafür keine eindeutigen Indizien hätte.


1x zitiertmelden

Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

12.06.2016 um 11:55
@Kältezeit
die beiden klagen jetzt wegen Falschaussage, denn wenn sie der Vergewaltigung freigesprochen wurden, dann muss GLL ja wegen den Anschuldigungen, die zu der Klage führten, gelogen haben......sie wurde ja nicht vergewaltigt (angeblich, meiner Meinung nach). Ob sie dann auch deswegen verurteilt wird, ist ja eine andere Sache......mich wundert es, dass diese Klage zulässig ist, wenn es doch in der Urteilsbegründung unter anderem heissen soll, dass das "Hör auf" nicht eindeutig zuzuordnen ist und deshalb die beiden freigesprochen wurden. Also quasi laut Gericht eine Schuld nicht eindeutig aus dem Video etc. hervorgeht. Wenn aber die Schuld nicht eindeutig festgestellt werden kann, wie kann dann die Falschaussage eindeutig sein? DAS frage ich mich.


2x zitiertmelden

Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

12.06.2016 um 11:57
Zitat von CommonsenseCommonsense schrieb:Da üblicherweise Vergewaltigungen nicht gefilmt werden, sehe ich das letztlich als zweitrangig an. Wie will man denn beweisen, dass Nein gesagt wurde?
Das ist wohl wahr, aber wenn im Einzelfall noch nicht einmal ein Beweisvideo ausreicht, finde ich das höchst problematisch, und dann nützt dieser ganze Nein-heißt-Nein-Kram auch nichts, wenn das denn mal Gesetz wird. Liegt vielleicht daran, dass ich eine Frau bin. Keine Ahnung.

Dass ohne Zeugen immer das Problem der Beweisbarkeit besteht, versteht sich von selbst.


melden

Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

12.06.2016 um 11:57
Was hätte Frau Lohfink denn davon, eine Falschaussage zu tätigen?

Ihr ist auf jeden Fall etwas schlimmes passiert, und sei es nur das Filmen des "Sexes"(schreibt man das so?).
Außerdem wird sie doch so oder so vorverurteilt, eben weil sie Lohfink ist und zudem können die Typen sich ja jetzt in Sicherheit wähnen.

Es steht uns doch gar nicht zu, zu behaupten:"Nein, DAS war KEINE Vergewaltigung". Gerade wir wissen es ja wohl nicht. Auch, wenn dass Gericht anders geurteilt hat.


melden

Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

12.06.2016 um 12:01
Zitat von insidemaninsideman schrieb:Denn eigentlich wäre es eine Frechheit, würde man GLL wegen Falschaussage anklagen, wenn man dafür keine eindeutigen Indizien hätte.
Man könne auch sagen: "Eigentlich ist es eine Frechheit, würde man die beiden Typen wegen Vergewaltigung anklagen, wenn man dafür keine Beweise hätte."
Also: muss ja doch was dran sein
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb: Wenn aber die Schuld nicht eindeutig festgestellt werden kann, wie kann dann die Falschaussage eindeutig sein?
Genau.


melden

Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

12.06.2016 um 12:02
@Tussinelda
Musste sie nicht bereits blechen? Oder hab ich das falsch gelesen?

Mir geht es darum: wenn eine Vergewaltigung nicht festgestellt werden kann, dann heisst es ja immernoch nicht, dass sich die Frau nicht dennoch vergewaltigt gefühlt haben kann. Es ist eben nur nicht eindeutig.

Wenn GL jedoch einer Falschaussage bezichtigt wird, dann unterstellt man ihr hier eine gewisse Absicht und da müssen handfeste Beweise vorliegen, meiner Meinung nach.


2x zitiertmelden

Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

12.06.2016 um 12:08
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb: Wenn aber die Schuld nicht eindeutig festgestellt werden kann, wie kann dann die Falschaussage eindeutig sein? DAS frage ich mich.
Zulässig ist sie gewesen, aber was ja noch dazu kommt, sie wurde verurteilt.

Da das ein eigener Prozess ist, werden da auch neue Beweise, Indizien eine Rolle spielen oder?

Insofern, muss es da ja was gegeben haben, die auf eine Falschaussage hindeuten?
Zitat von KältezeitKältezeit schrieb:Wenn GL jedoch einer Falschaussage bezichtigt wird, dann unterstellt man ihr hier eine gewisse Absicht und da müssen handfeste Beweise vorliegen, meiner Meinung nach.
Eben, und ja, sie wurde verurteilt. Aber es geht halt weiter.


Anzeige

melden